Anlage 3a Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1993

Anlage 3a

Anlage 3A.4.2

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LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES

FÜR BERUFSTÄTIGE - MASCHINENBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester tungs-

1. 2. gruppe

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1. Religion ................... 1 1 2 (III)

2. Deutsch .................... 2 2 4 (I)

3. Englisch ................... - 2 2 (I)

4. Angewandte Mathematik ...... 2 2 4 I

5. Grundlagen des

Maschinenbaus *1) .......... 4 2 6 I

6. Werkstätte ................. 12 12 24 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl ... 21 21 42

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Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *2) pflich-

Semester tungs-

1. 2. gruppe

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Deutsch für Schüler

nichtdeutscher Muttersprache ... 3 3 I

Darstellende Geometrie ......... 3 3 (I)

Angewandte Informatik .......... 2 2 I

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C. Förderunterricht *2)

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Deutsch ........................ *3) *3) (I)

Englisch ....................... *3) *3) (I)

Angewandte Mathematik .......... *3) *3) I

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*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.

*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens

8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige hat im Sinne der § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Vorbereitung zum Eintritt in eine Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt für Berufstätige der entsprechenden Fachrichtung ohne Aufnahmsprüfung zu dienen.

Im übrigen siehe Anlage 3A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 3A.3.3.

3. ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)'' in Anlage 3A.

4. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 3A.3.3.

  1. 5. GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einen Überblick über die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und Bearbeitungsverfahren erhalten. Er soll die norm- und funktionsgerechte Darstellung von Maschinenelementen beherrschen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (4 Wochenstunden):

    Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung einfacher Maschinenteile und Baugruppen, Bemaßung und Beschriftung, Toleranzen und Passungen. Oberflächen- und Bearbeitungszeichen.

Maschinenelemente:

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen. Elemente der drehenden

Bewegung (Wellen, Lager, Kupplungen, Getriebe).

Werkstoffe:

Überblick über Aufbau, Eigenschaften und normgemäße Bezeichnung der Werkstoffe.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

    Werkstoffe:

Metallische und nichtmetallische Werkstoffe.

Fertigungstechnik:

Spanende und spanlose Formgebungsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit bei praktischen Aufgaben des Maschinenbaus. Bei der Konstruktion ist auf die Werkstoffauswahl und die Herstellung der gezeichneten Teile einzugehen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im 1. und 2. Semester beträgt Je eine Wochenstunde.

6. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die 1m Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in der Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (12 Wochenstunden):

    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Reiben, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln, Scharfschleifen von Hand). Richten, Biegen, Mieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden, Weichlöten, Kleben, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kenntnis über Anwendungen von Oberflächenbeschichtungen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen); Hartlöten, Brennschneiden.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

  1. 2. Semester (12 Wochenstunden):

    Mechanische Werkstätte:

Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad an Fräs- und Bohrmaschinen. Einfache Teilkopfarbeiten. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine. Herstellen von Innen- und Außengewinden.

Werkzeugbau:

Wärmebehandlung von Stahl, Härteprüfung.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Inbetriebnahme elektrischer Verbrauchereinrichtungen unter Beachtung der elektrischen Schutzmaßnahmen. Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.

Kunststoffverarbeitung:

Verarbeitung thermoplastischer Werkstoffe und Halbzeuge sowie duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren. Schweiß- und Klebetechniken.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

B. FREIGEGENSTÄNDE

DEUTSCH FÜR SCHÜLER NICHTDEUTSCHER MUTTERSPRACHE

Siehe Anlage 3A.3.3.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4. 1.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

Siehe die Themenbereiche „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen'' und „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' in Anlage 1A.4.1.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

Siehe die Themenbereiche „Normalriß eines Kreises'', „Kugelflächen'' und „Normale Axonometrie'' in Anlage 1A.4.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den Freigegenstand „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung'' in Anlage 3A.

C. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3A.

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