Anlage 3a
Anlage 3A.3.3
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LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES
FÜR BERUFSTÄTIGE - ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *2) Summe pflich-
Semester tungs-
1. 2. gruppe
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1 Religion .................... 1 1 2 (III)
2 Deutsch ..................... 2 2 4 (I)
3 Englisch .................... - 2 2 (I)
4 Angewandte Mathematik ....... 2 2 4 I
5 Elektrotechnik *1) .......... 5 3 8 (I)
6 Werkstätte .................. 11 11 22 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl ... 21 21 42
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Wochenstunden Lehrver-
B. Freigegenstände *2) pflich-
Semester tungs-
1. 2. gruppe
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Deutsch für Schüler
nichtdeutscher Muttersprache ... 3 3 I
Darstellende Geometrie ......... 3 3 (I)
Angewandte Informatik .......... 2 2 I
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C. Förderunterricht *2)
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Deutsch ........................ *3) *3) (I)
Englisch ....................... *3) *3) (I)
Angewandte Mathematik .......... *3) *3) I
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*1) Mit Konstruktionsübungen.
*2) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.
*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens
8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige hat im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Vorbereitung zum Eintritt in eine Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt für Berufstätige der entsprechenden Fachrichtung ohne Aufnahmsprüfung zu dienen.
Im übrigen siehe Anlage 3A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 3A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 3A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verkehrssprache mündlich und schriftlich beherrschen. Er soll Zustände und Vorgänge zweckorientiert beschreiben und exzerpieren können.
Lehrstoff:
- 1. Semester (2 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Aussprache. Rechtschreibung, Wortlehre (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).
Sprachgestaltung:
Wiedergabe gelesener und gehörter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier Rede und in schriftlichen Formen.
- 2. Semester (2 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Satzlehre, Zeichensetzung (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).
Sprachgestaltung:
Strukturierung einfacher Sachverhalte (Ober- und Unterbegriffe, Definition).
Arbeitstechniken:
Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein vorgegebenes Kriterium. Lerntechnik.
Didaktische Grundsätze:
Die Bereitschaft zur Vervollkommung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß die Umgangsprache in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz hat, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.
Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es
- ständiger Verwendung der Verkehrssprache im Deutschunterricht;
- Übungen zu Schwachstellen (zB deutliches Sprechen, Aussprache bestimmter Laute);
- „Übersetzungsübungen" aus anderen Sprachebenen in die Verkehrssprache.
Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte unterstützt werden.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf.
In jedem Semester zwei Schularbeiten.
3. ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 3A.
4. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Semester (2 Wochenstunden):
Algebra und Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnung, Rechnen mit rationalen Zahlen. Reelle Zahlen, Zahlenbereiche, Gebrauch der praxisüblichen Rechenhilfsmittel). Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).
- 2. Semester (2 Wochenstunden):
Algebra und Numerik:
Gleichungen (rein quadratische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme mit 2 Variablen). Funktionen (Darstellung, lineare Funktionen, Geradengleichung, Definition der Kreisfunktionen für spitze Winkel).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Kreis, pythagoräische Lehrsatzgruppe). Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel.
In jedem Semester zwei Schularbeiten.
5. ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Gleich- und Wechselstromtechnik sowie grundlegende Begriffe des elektrischen Feldes anwenden können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen. Er soll Skizzen, Werkzeichnungen und einfache Schaltpläne des Fachgebietes lesen und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester (5 Wochenstunden):
Stromkreis:
Größen und Einheiten. Stromarten. Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen.
Werkstoffkunde:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle der Elektrotechnik, Isolierstoffe
(Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive Zwecke und für den Oberflächenschutz.
Konstruktionsübungen:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnungsnormen, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Arten von Plänen einschließlich der Schaltpläne; Herstellung einfacher Werkzeichnungen und Schaltpläne.
Werkzeichnungen von Bauteilen und Baugruppen nach Vorlagen und Modellaufnahmen, Erstellung von Stücklisten.
- 2. Semester (3 Wochenstunden):
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler). Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad.
Wechselstromtechnik:
Wechselstromwiderstände, Induktivität, Kapazität; einfache Wechselstromschaltungen; Wirk-, Blind- und Scheinleistung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im
- 1. Semester zwei Wochenstunden.
In jedem Semester zwei Schularbeiten.
6. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Semester (11 Wochenstunden):
Mechanische Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand). Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener Werkstoffe.
Elektrotechnische Grundausbildung:
Zurichten von blanken und isolierten Leitungen und Kabeln, Herstellen von Verbindungen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen, Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile, analoge und digitale Messungen.
Schweißerei:
Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).
- 2. Semester (11 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.
Grundlagen der Elektrohydraulik.
Elektroinstallation:
Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen
Schutzmaßnahmen.
Elektromaschinenbau:
Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Transformatoren. Zusammenbau, Prüfen und Warten.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.
Kunststoffverarbeitung:
Verarbeitung thermoplastischer Werkstoffe und Halbzeuge sowie duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren. Schweiß- und Klebetechniken.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
B. FREIGEGENSTÄNDE
DEUTSCH FÜR SCHÜLER NICHTDEUTSCHER MUTTERSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mit Lautung und Intonation, mit der Formenlehre und der Satzstruktur vertraut werden und rasch und sicher zu praktisch einsetzbaren Kenntnissen gelangen, die ihn zu aktivem mündlichem und schriftlichem Gebrauch der Sprache befähigen.
Lehrstoff:
- 1. Semester (3 Wochenstunden):
Satzlehre:
Hauptsatz, Hauptsatzreihe; Satzglieder.
Wortlehre:
Wortarten. Deklination und Konjugation. Zeitformen.
- 2. Semester (3 Wochenstunden):
Satzlehre:
Satzbaupläne. Satzgliedteile. Zeichensetzung.
Wortlehre:
Ableitungen, Verbzusätze, Zusammensetzungen, Zeitenfolge. Erweiterung des Wortschatzes anhand von Themenkreisen aus dem praktischen Umfeld der Schüler. Nicht-fiktionale und fiktionale Texte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Förderung der sprachlichen Kompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit und im besonderen im beruflichen und schulischen Umfeld. Es empfiehlt sich, von der Erfahrung der Schüler auszugehen und deren Vorschläge und Anregungen zu berücksichtigen. Der Einsatz verschiedener Sozialformen (Gruppenarbeit, Diskussion, Rollenspiel) und praxisnahe Übungssituationen erhöhen die Lebendigkeit und Effizienz des Unterrichtes.
In jedem Semester eine Schularbeit.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.4.1.
Lehrstoff:
- 1. Semester (3 Wochenstunden):
Siehe die Themenbereiche „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen" und „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen" in Anlage 1A.4.1.
- 2. Semester (3 Wochenstunden):
Siehe die Themenbereiche „Normalriß eines Kreises", „Kugelflächen" und „Normale Axonometrie" in Anlage 1A.4.1.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.4.1.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe den Freigegenstand „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung" in Anlage 3A.
C. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 3A.
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