Anlage 3a
Anlage 3A.2.1
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LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES
FÜR BERUFSTÄTIGE - CHEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) pflich-
Semester Summe tungs-
1. 2. gruppe
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1. Religion ......................... 1 1 2 (III)
2. Deutsch .......................... 3 3 6 (I)
3. Englisch ......................... 2 2 4 (I)
4. Angewandte Mathematik ............ 4 4 8 I
5. Angewandte Physik ................ 2 2 4 II
6. Mikrobiologie *2) ................ 2 2 4 I
7. Allgemeine Chemie *3) ............ 4 2 6 I
8. Organische Chemie ................ - 2 2 I
9. Analytisches Laboratorium......... 5 5 10 I
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Gesamtwochenstundenzahl ... 23 23 46
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Wochenstunden Lehrver-
B. Förderunterricht *1) pflich-
Semester Summe tungs-
1. 2. gruppe
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Deutsch .............................. *4) *4) (I)
Englisch ............................. *4) *4) (I)
Angewandte Mathematik ................ *4) *4) I
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*1) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.
*2) Mit Laboratoriumsübungen im 2. Semester im Ausmaß einer Wochenstunde.
*3) Einschließlich Stöchiometrie.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige - Chemie hat im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes in einem zwei Semester umfassenden Bildungsgang der Vorbereitung zum Eintritt in den III. Jahrgang einer Höheren Lehranstalt, das 3. Semester einer Höheren Lehranstalt für Berufstätige oder einen Aufbaulehrgang entsprechender Fachrichtung ohne Aufnahmsprüfung zu dienen.
Im übrigen siehe Anlage 3A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 3A.
IV. LEHRPLÄNE fÜR (Anm: richtig: FÜR) DEN
RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 3A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 2, BGBl. Nr. 412/86 i.d.g.F.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Sprachnormen:
Direkte und indirekte Rede, Verneinung, Ellipse.
Sprachgestaltung:
Strukturierung von Sachzusammenhängen in freier Rede und in schriftlichen und graphischen Formen. Charakterisieren. Berichten. Sprachliche Mittel der Gesprächs- und Diskussionsführung (Formen, Zweck). Protokoll. Vorbereitete und unvorbereitete Referate.
Arbeitstechniken:
Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken. Arbeitsplanung. Auseinandersetzung mit Medien und Meinungsbildung (Kolumne, Kommentar, Meinungsumfragen, österreichischen Medienlandschaft).
- 2. Semester:
Sprachnormen:
Sprachschichten. Übersetzungsübungen aus anderen Sprachebenen in die Verkehrssprache. Verständnis komplexer Strukturen.
Sprachgestaltung:
Einfache Schlüsse. Sinnzusammenhänge, Zulässige und unzulässige Verallgemeinerung. Ursache. Wirkung, Bedingung; Argument; Beispiel.
Auseinandersetzung mit Texten:
Vergleich literarischer Werke desselben Themenkreises an Beispielen aus dem deutschsprachigen, insbesondere österreichischen Schrifttum des 19. und des 20. Jahrhundert. Anwendung einfacher Analyseformen (Thema, Motiv, Stoff, Umraum, Handlung).
Arbeitstechniken:
Auseinandersetzung mit Medien (Werbung und PR, Suggestion, Erwartungshaltung).
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 2, BGBl. Nr. 412/1986, i.d.g.F
3. ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 2, BGBl. Nr. 412/1986 i.d.g.F. unter Beachtung, daß die Semester 1 und 2 dem ersten bzw. zweiten Semester des I. Jahrganges in Anlage 2 entsprechen.
- 4. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für das Fachgebiet relevanten Methoden der Mathematik anwenden und Sachverhalte mathematisch und geometrisch darstellen können. Er soll Phänomene aus Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben, die für Problemlösungen erforderlichen Algorithmen ausführen und die gewonnenen Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Algebra:
Lineare Gleichungssysteme. Komplexe Zahlen. Vektoren.
Analysis:
Funktionen (quadratische Funktion, Potenz- und Wurzelfunktion, Exponential- und logarithmische Funktion, Kreis- und Arcusfunktionen). Gleichungen (quadratische Gleichungen, Exponential- und logarithmische Gleichungen).
- 2. Semester:
Geometrie:
Sinus- und Cosinussatz; Oberflächen- und Volumsberechnungen. Darstellung einfacher Flächen und Körper (Aufriß, Grundriß, Kreuzriß).
Analysis:
Funktionen (Parameterdarstellung, Hyperbel- und Areafunktionen).
Differentialquotient; unbestimmtes Integral.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Beispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Semester zwei Schularbeiten.
- 5. ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Mechanik:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegungen). Dynamik (Trägheit und Masse, Kraft, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltungssätze der Mechanik. Zentralkräfte, Gravitation. Hydromechanik.
Schwingungen und Wellen:
Mechanische Schwingungen und Wellen. Wellenoptik.
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung, Totalreflexion, optische Instrumente.
- 2. Semester:
Thermodynamik:
Druck- und Temperatur, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik.
Atom- und Kernphysik:
Atommodelle. Aufbau der Atomkerne. Massendefekt und Bindungsenergie. Radioaktivität, Kernspaltung, Kernverschmelzung.
Strahlenschutz:
Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
6. MIKROBIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung und die Funktion von pflanzlichen, tierischen und menschlichen Organsystemen sowie von Mikroorganismen und das Stoffwechselgeschehen in der Natur kennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Entstehung des Lebens:
Chemische Evolution. Belebte und unbelebte Materie.
Zelle und Gewebe:
Bau und Funktion der Zellorganzellen. Ein- und Vielzelligkeit.
Mikrobiologie:
Arten und Bedeutung von Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur.
- 2. Semester:
Zelle und Gewebe:
Zellteilung. Physiologie.
Mikrobiologie:
Mikrobiologische Präparation (Färbemethoden, Wachstum auf verschiedenen Nährmedien, Sterilisation und Entkeimung, Anreicherung und Reinzuchtverfahren).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Problemstellungen der beruflichen Praxis. Sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung kommt besondere Bedeutung zu. Die Aufeinanderfolge kurzer theoretischer Abschnitte und praktischer Übungen erhöht die Anschaulichkeit und das Verständnis und fördert die Motivation. Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes verlangt.
7. ALLGEMEINE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen chemischer Stoffe kennen. Er soll Ergebnisse von quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Allgemeine Chemie:
Nomenklatur und Terminologie; stöchiometrische Gesetze;
Reaktionsgleichungen; Reaktionstypen.
Stöchiometrie:
Gehalt und Herstellung von Lösungen. Stoffbilanzen und Umsatzberechnungen; Berechnung von Titrationen.
- 2. Semester:
Allgemeine Chemie:
Reduktion, Oxidation; Elektrochemische Spannungsreihe.
Chemische Reaktion:
Gleichgewichte (Gas-, Protonenübertragungs-, und Elektronenübertragungsreaktionen). Säure-Base-Theorien.
Stöchiometrie:
pH-Berechnungen; Löslichkeitsprodukt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Erfordernisse der Praxis in chemischen Laboratorien. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht. Um Fehler zu vermeiden, erweist es sich als zweckmäßig, Rechenergebnisse durch Schätzen auf Plausibilität zu überprüfen. Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenstände wichtig.
8. ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten sowie die Eigenschaften und die charakteristischen Reaktionen der häufigsten Verbindungsklassen kennen.
Lehrstoff:
- 2. Semester:
Organische Verbindungen:
Strukturen und Nomenklatur
Eigenschaften und Reaktivität:
Physikalische und chemische Eigenschaften der Verbindungsklassen; Gesetzmäßigkeiten; Verbindungen mit und ohne funktionelle Gruppen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die Besonderheiten der Chemie des Kohlenstoffs, die Bedeutung der funktionellen Gruppen für die Eigenschaften organischer Verbindungen sowie der Umweltbezug. Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf organisch-chemischer Reaktionen geschult.
- 9. ANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der beruflichen Praxis häufig auftretenden analytischen Aufgaben mit den zweckmäßigen Methoden lösen und die Arbeiten protokollieren können. Er soll die geeigneten Methoden auswählen und bewerten sowie die Ergebnisse interpretieren können. Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien verwendeten Chemikalien, Geräte und Apparate in den verschiedenen Mengen- und Konzentrationsbereichen bis zur Mikro- und Spurenanalyse unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte handhaben können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Entsorgung und Recycling von Laborabfällen. Literatursammlung, Führung eines Arbeitsjournals und Abfassung von Arbeitsberichten. Einfache Glasbearbeitung. Handhabung von Waage, Zentrifuge, Mikroskop und Spektroskop. Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik.
Chemische Analyse:
Auftrennung anorganischer Gemische durch Gruppenfällung.
Identifizierung von Kationen und Anionen. Gravimetrische und
volumetrische Einzelbestimmungen.
Instrumentelle Analyse:
Elektrogravimetrische und kolorimetrische Einzelbestimmungen.
- 2. Semester:
Chemische Analyse:
Gravimetrische Einzelbestimmungen und Trennungen von Ionen. Einbeziehung organischer Reagentien. Volumetrische Einzelbestimmungen und Trennungen unter Einbeziehung von elektrometrischen Indikationsmethoden.
Instrumentuelle Analyse:
Spektralphotometrie, Flammenphotometrie, Potentiometrie,
Refraktometrie und Polarimetrie.
Trennmethoden:
Ionenaustausch, Extraktion, Destillation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit und die Häufigkeit der Anwendung der Methoden in chemischen Laboratorien. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele ist der Ausbildungsstand der Schüler sowie die Praxisnähe der Aufgabenstellungen zu berücksichtigen. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Gegenständen. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung von Computern zur Datenerfassung, Datenverarbeitung und Dokumentation von Analysenergebnissen. Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern eine sorgfältige Planung und Protokollierung des Arbeitsablaufes verlangt.
B. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 3A.
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