Dienstzulage
§ 44
§ 44. Eine ruhegenußfähige Dienstzulage gebührt folgenden Staatsanwälten im nachgenannten Ausmaß:
1. Leiter einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe
(Gruppenleiter) .................................... 210,1 €,
2. Erster Stellvertreter des Leiters einer
Staatsanwaltschaft ................................. 264,5 €,
3. Leiter einer Staatsanwaltschaft, der nicht unter
Z 4 oder 5 angeführt ist, .......................... 552,5 €,
4. a) Leiter einer Staatsanwaltschaft am Sitz eines
Oberlandesgerichtes, soweit er nicht unter Z 5
angeführt ist,
b) Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt
c) Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg .......... 731,4 €,
5. Leiter der Staatsanwaltschaft Wien ................. 910,4 €,
6. Erster Stellvertreter des Leiters einer
Oberstaatsanwaltschaft ............................. 669,2 €,
7. Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft ................ 85,7 €,
8. Erster Stellvertreter des Leiters der
Generalprokuratur .................................. 241,3 €.
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