§ 21a K-GMG

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2021

§ 21a
Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot)

Gemeindemitarbeiterinnen haben als Vorgesetzte ihren Mitarbeiterinnen und als Mitarbeiterinnen ihren Vorgesetzten sowie einander mit Achtung zu begegnen und zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammenarbeit beizutragen. Sie haben im Umgang mit ihren Vorgesetzten, Kolleginnen sowie Mitarbeiterinnen Verhaltensweisen oder das Schaffen von Arbeitsbedingungen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind.

01.03.2021

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)