PA-PFA-AV § 0
Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung
Kurztitel
Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.09.2016
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Ausbildung und Qualifikationsprofile der Pflegeassistenzberufe (Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung – PA-PFA-AV)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 87 Abs. 8 und 104 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2016, wird verordnet:
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Regelungsinhalt
§ 2 Verweise
§ 3 Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
2. Abschnitt
Rahmenbedingungen für die Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
§ 4 Leitung einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder eines PA-Lehrgangs
§ 5 Lehr- und Fachkräfte
§ 6 Aufnahmekommission
§ 7 Prüfungskommission
§ 8 Teilnahmeverpflichtung – Ausbildungszeit
§ 9 Schul- bzw. Lehrgangsordnung
§ 10 Aufnahme in die PA-Ausbildung
§ 11 Aufnahme in die PFA-Ausbildung
§ 12 Anrechnung von Prüfungen und Praktika
§ 13 Validierung non-formal oder informell erworbener Kompetenzen
§ 14 Ausschluss und automatisches Ausscheiden aus der Ausbildung
3. Abschnitt
Qualitätssicherung der Ausbildung
§ 15 Qualifikationsprofile – Curriculum
§ 16 Ausbildungsgrundsätze
§ 17 Praktische Ausbildung – Schutzbestimmungen
4. Abschnitt
Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PA-Ausbildung
§ 18 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft
§ 19 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission
§ 20 Beurteilungsstufen
§ 21 Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
§ 22 Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung
§ 23 Letzte Wiederholungsmöglichkeit
§ 24 Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit
§ 25 Dokumentation und Beurteilung der praktischen PA-Ausbildung
§ 26 Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung
§ 27 Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung
§ 28 Gesamtbeurteilung – PA-Ausbildung
§ 29 Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit
§ 30 Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit
§ 31 Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
§ 32 Abschlussprüfungsprotokoll
5. Abschnitt
Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung
§ 33 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft
§ 34 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission
§ 35 Beurteilungsstufen
§ 36 Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
§ 37 Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
§ 38 Letzte Wiederholungsmöglichkeit
§ 39 Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit
§ 40 Dokumentation und Beurteilung der praktischen PFA-Ausbildung
§ 41 Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung
§ 42 Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung
§ 43 Gesamtbeurteilung – PFA-Ausbildung
§ 44 Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit
§ 45 Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit
§ 46 Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
§ 47 Abschlussprüfungsprotokoll
6. Abschnitt
Schriftliche Arbeit im Fachbereich im Rahmen der PFA-Ausbildung
§ 48 Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich
§ 49 Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Leistungsfeststellung und -beurteilung
§ 50 Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Überarbeitung
§ 51 Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Letzte Überarbeitungsmöglichkeit
7. Abschnitt
Verkürzte Ausbildungen
§ 52 Verkürzte PA-Ausbildung für Human- und Zahnmediziner/innen
8. Abschnitt
EWR-Berufsanerkennung und Nostrifikation
§ 53 Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der EWR-Berufsanerkennung
§ 54 Anpassungslehrgang
§ 55 Eignungsprüfung
§ 56 Wiederholen des Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung
§ 57 Ergänzungsausbildung im Rahmen der Nostrifikation
§ 58 Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung
9. Abschnitt
Ausbildungsbestätigungen und Qualifikationsnachweise
§ 59 Ausbildungsbestätigung
§ 60 Zeugnis über das 1. und 2. Ausbildungsjahr
§ 61 Zeugnis
§ 62 PFA-Diplom
§ 63 Bestätigung über den Anpassungslehrgang bzw. die Eignungsprüfung
§ 64 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
10. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 65 Direktoren/-innen von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und Leiter/innen von Pflegehilfelehrgängen
§ 66 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung
Anlagen
Anlage 1 Ausbildung Pflegeassistenz
Anlage 2 Ausbildung Pflegefachassistenz
Anlage 3 Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich
Anlage 4 Qualifikationsprofil Pflegeassistenz
Anlage 5 Qualifikationsprofil Pflegefachassistenz
Anlage 6 Verkürzte PA-Ausbildung für Human- und Zahnmediziner/innen
Anlage 7 Ausbildungsbestätigung
Anlage 8/1 Zeugnis über das 1. Ausbildungsjahr
Anlage 8/2 Zeugnis über das 2. Ausbildungsjahr
Anlage 9 Zeugnis
Anlage 10 PFA-Diplom
Anlage 11 Bestätigung über den Anpassungslehrgang
Anlage 12 Bestätigung über die Eignungsprüfung
Anlage 13 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung
Anlage 14 Zeugnis (Übergangsrecht)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
