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PA-PFA-AV – Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2016

PA-PFA-AV § 0

Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung

Kurztitel

Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 301/2016

Inkrafttretensdatum

01.09.2016

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Ausbildung und Qualifikationsprofile der Pflegeassistenzberufe (Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung – PA-PFA-AV)

StF: BGBl. II Nr. 301/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 87 Abs. 8 und 104 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2016, wird verordnet:

Inhaltsübersicht

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1 Regelungsinhalt

§ 2 Verweise

§ 3 Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen

2. Abschnitt
Rahmenbedingungen für die Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen

§ 4 Leitung einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder eines PA-Lehrgangs

§ 5 Lehr- und Fachkräfte

§ 6 Aufnahmekommission

§ 7 Prüfungskommission

§ 8 Teilnahmeverpflichtung – Ausbildungszeit

§ 9 Schul- bzw. Lehrgangsordnung

§ 10 Aufnahme in die PA-Ausbildung

§ 11 Aufnahme in die PFA-Ausbildung

§ 12 Anrechnung von Prüfungen und Praktika

§ 13 Validierung non-formal oder informell erworbener Kompetenzen

§ 14 Ausschluss und automatisches Ausscheiden aus der Ausbildung

3. Abschnitt
Qualitätssicherung der Ausbildung

§ 15 Qualifikationsprofile – Curriculum

§ 16 Ausbildungsgrundsätze

§ 17 Praktische Ausbildung – Schutzbestimmungen

4. Abschnitt
Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PA-Ausbildung

§ 18 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft

§ 19 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission

§ 20 Beurteilungsstufen

§ 21 Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit

§ 22 Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung

§ 23 Letzte Wiederholungsmöglichkeit

§ 24 Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit

§ 25 Dokumentation und Beurteilung der praktischen PA-Ausbildung

§ 26 Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung

§ 27 Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung

§ 28 Gesamtbeurteilung – PA-Ausbildung

§ 29 Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit

§ 30 Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit

§ 31 Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit

§ 32 Abschlussprüfungsprotokoll

5. Abschnitt
Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung

§ 33 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft

§ 34 Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission

§ 35 Beurteilungsstufen

§ 36 Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit

§ 37 Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit

§ 38 Letzte Wiederholungsmöglichkeit

§ 39 Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit

§ 40 Dokumentation und Beurteilung der praktischen PFA-Ausbildung

§ 41 Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung

§ 42 Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung

§ 43 Gesamtbeurteilung – PFA-Ausbildung

§ 44 Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit

§ 45 Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit

§ 46 Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit

§ 47 Abschlussprüfungsprotokoll

6. Abschnitt
Schriftliche Arbeit im Fachbereich im Rahmen der PFA-Ausbildung

§ 48 Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich

§ 49 Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Leistungsfeststellung und -beurteilung

§ 50 Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Überarbeitung

§ 51 Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Letzte Überarbeitungsmöglichkeit

7. Abschnitt
Verkürzte Ausbildungen

§ 52 Verkürzte PA-Ausbildung für Human- und Zahnmediziner/innen

8. Abschnitt
EWR-Berufsanerkennung und Nostrifikation

§ 53 Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der EWR-Berufsanerkennung

§ 54 Anpassungslehrgang

§ 55 Eignungsprüfung

§ 56 Wiederholen des Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung

§ 57 Ergänzungsausbildung im Rahmen der Nostrifikation

§ 58 Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung

9. Abschnitt
Ausbildungsbestätigungen und Qualifikationsnachweise

§ 59 Ausbildungsbestätigung

§ 60 Zeugnis über das 1. und 2. Ausbildungsjahr

§ 61 Zeugnis

§ 62 PFA-Diplom

§ 63 Bestätigung über den Anpassungslehrgang bzw. die Eignungsprüfung

§ 64 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung

10. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 65 Direktoren/-innen von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und Leiter/innen von Pflegehilfelehrgängen

§ 66 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung

Anlagen

Anlage 1 Ausbildung Pflegeassistenz

Anlage 2 Ausbildung Pflegefachassistenz

Anlage 3 Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich

Anlage 4 Qualifikationsprofil Pflegeassistenz

Anlage 5 Qualifikationsprofil Pflegefachassistenz

Anlage 6 Verkürzte PA-Ausbildung für Human- und Zahnmediziner/innen

Anlage 7 Ausbildungsbestätigung

Anlage 8/1 Zeugnis über das 1. Ausbildungsjahr

Anlage 8/2 Zeugnis über das 2. Ausbildungsjahr

Anlage 9 Zeugnis

Anlage 10 PFA-Diplom

Anlage 11 Bestätigung über den Anpassungslehrgang

Anlage 12 Bestätigung über die Eignungsprüfung

Anlage 13 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung

Anlage 14 Zeugnis (Übergangsrecht)

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