Artikel 27 Neuerliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung anlässlich der COVID-19-Pandemie

Alte FassungIn Kraft seit 17.12.2020

Artikel 27

Änderung des Burgenländischen Landessanitätsratsgesetzes 2005

Das Burgenländische Landessanitätsratsgesetz 2005 - Bgld. LSRG 2005, LGBl. Nr. 85/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 5 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Sitzungen des Landessanitätsrates können bei Vorliegen außergewöhnlicher Verhältnisse auch in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei gelten die Bestimmungen über Präsenzsitzungen sinngemäß.“

2. Dem § 10 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 5 Abs. 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.“

29.12.2020

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)