Artikel 27 Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2018

Übergangsbestimmungen

Artikel 27

Besuchspflicht im Kindergartenjahr 2018/19

Im Kindergartenjahr 2018/19 gilt Artikel 5 mit der Maßgabe, dass der Umfang des verpflichtenden Besuchs gemäß Abs. 3 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche beträgt.

Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 am 13. Dezember 2018 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 24 Abs. 1 am 1. September 2018 in Kraft.

14.01.2019

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