klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 20)
Anlage A/m 1
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ist die Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer besonders zu pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände zum zentralen Bildungsziel dieser Sonderform werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungsentwicklung trotz der Fächerung des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen und der Bewegungserziehung vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen selbstständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Unterstufe
- 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflich-tungsgruppe2a) | |||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | ||||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) | ||
Deutsch |
|
|
|
| 15-21 | (I) 2) | ||
Erste lebende Fremdsprache |
|
|
|
| 12-18 | (I) 2) | ||
Latein |
|
|
|
| 7-11 | (I) | ||
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung |
|
|
|
| 5-10 | (III) | ||
Geographie und Wirtschaftskunde |
|
|
|
| 7-12 | (III) | ||
Mathematik |
|
|
|
| 13-18 | (II) 2) | ||
Biologie und Umweltkunde |
|
|
|
| 7-12 | III | ||
Chemie |
|
|
|
| 2-4 | (III) | ||
Physik |
|
|
|
| 5-9 | (III) | ||
Musikerziehung Bildnerische Erziehung | (IVa) (IVa) | |||||||
Technisches Werken 4) Textiles Werken 4) |
|
|
|
| 7-12 | IV | ||
Bewegung und Sport |
|
|
|
| 12-16 | (IVa) | ||
Verbindliche Übungen |
|
|
|
|
|
| ||
Berufsorientierung | – | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-45) | III6) | ||
sonstige. | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-4 |
| ||
Gesamtwochenstundenzahl | 30-32 | 30-32 | 31-35 | 33-36 | 124-132 |
| ||
_________________________
1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe" der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung" vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
2a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3) Alternativ: Chor oder Orchester oder Bildnerische Erziehung.
4) Als alternativer Pflichtgegenstand.
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
- 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrververpflich-tungsgruppe | ||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | |||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (III) | |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I) 1) | |
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I) 1) | |
Latein | - | - | 4 | 3 | 7 | (I) | |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung |
| 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) | |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II) 1) | |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III | |
Chemie |
|
|
| 2 | 2 | (III) | |
Physik |
| 1 | 2 | 2 | 5 | (III) | |
Musikerziehung Bildnerische Erziehung | (IVa) (IVa) | ||||||
Technisches Werken 3) Textiles Werken 3) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | |
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (IVa) | |
Verbindliche Übung |
|
|
|
|
|
| |
Berufsorientierung |
|
| x 4) | x 4) |
| III 5) | |
Gesamtwochenstundenzahl | 31 | 31 | 34 | 36 | 132 |
| |
_________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
2) Alternativ: Chor oder Orchester oder Bildnerische Erziehung.
3) Als alternativer Pflichtgegenstand.
4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände :
Wie Anlage A für das Gymnasium, jedoch ohne die Freigegenstände Technisches Werken und Textiles Werken.
Unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrververpflich-tungsgruppe | |||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Unterstufe | ||
Religion | 2 |
| 2 | 2 | 8 | (III) |
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) |
Latein | 3 |
| 3 | 3 | 12 | (I) |
Geschichte und Sozialkunde | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (II) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III) |
Physik | – | 3 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musikerziehung *) | 4/2 | 3/2 | 4/2 | 3/2 | 14/8 | (IVa) 3) |
Bildnerische Erziehung *) | 2/4 | 2/3 | 2/4 | 2/3 | 8/14 | (IVa) 3) |
Technisches Werken/Textiles Werken *) | 2 | 2 | – | – | 4 | IV |
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa) |
Summe der Pflichtgegenstände | 32 | 31 | 32 | 33 | 128 |
|
|
|
|
| |||
bb) Wahlpflichtgegenstände |
| 6 | 6 |
| ||
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 134 |
| ||||
________________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Alternative Pflichtgegenstände.
3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung:
- bb) Wahlpflichtgegenstände:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) „Bildnerische Erziehung" ist folgende Zeile einzufügen:
„Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung .. | – | (2) | 2 | 2 | 4/2 | IV.“ |
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
a. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe" ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Als vordringliche Aufgaben müssen gelten: Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie; Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude an der Dichtung, Förderung des Verständnisses ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen – wenn auch bescheidenen – schöpferischen Gestaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten Arten des darstellenden Spieles.
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Englisch
Wie Anlage A.
LATEIN
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze" ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen ist besondere Bedeutung zuzumessen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Wie Anlage A.
MATHEMATIK
Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen:
Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe" ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Weckung der Freude an mathematischem Denken und an der Schönheit geometrischer Konstruktionen.
Erlebnis der Mathematik als Herausforderung an schöpferische Phantasie, Verstandeskraft, Arbeitswillen, Ausdauer und Genauigkeit.
Kenntnis einiger Querverbindungen zwischen Mathematik, Bildender Kunst, Musik und Kulturgeschichte.
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze" ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Wird auch der Einstieg in die mathematische Problematik meist aus der Anschauung und Alltagserfahrung zu erfolgen haben, so ist doch früh das Verständnis für abstrakte Methoden und Modelle zu wecken, zunächst als Spiel mit selbstgegebenen Regeln (fallweise auch im Team), später als schrittweiser Aufbau eines umfassenden Systems.
Durch Pflege sinnvoller Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Musikerziehung, Bildnerischer Erziehung sowie Geschichte und Sozialkunde) soll jede Isolierung mathematischen Wissens und Könnens vermieden werden. Mit Beharrlichkeit soll auf sorgfältige Arbeitsweise, auf Genauigkeit und gefällige äußere Form, insbesondere der geometrischen Konstruktionen, geachtet werden, wobei die sinnvolle Verwendung von Farben stets willkommen ist.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie Anlage A.
PHYSIK
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Musikerziehung (Klangerzeugung, Musikinstrumente, Tonintervalle) beziehungsweise zu Bildnerischer Erziehung (Farbenlehre), zu Geschichte und Sozialkunde sowie zu Geographie und Wirtschaftskunde sind zu pflegen.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Wie Anlage A für das Gymnasium.
INFORMATIK
Wie Anlage A.
MUSIKERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Die systematische und aufbauende – ausgehend von den Vorkenntnissen – Weiterentwicklung der musikalische Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist das Ziel. Im Laufe der vier Unterrichtsjahre ist ein Repertoire an Liedern, Tänzen, Instrumentalstücken und Hörbeispielen zu entwickeln und zu festigen. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.
Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen unter Anwendung fachkundiger Äußerung wird angestrebt. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Dazu dienen Einsichten in die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft auf regionaler und überregionaler Ebene.
Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
- Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion
- Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen
- Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt
- Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien
Mensch und Gesellschaft:
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit
Natur und Technik:
Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien
Gesundheit und Bewegung:
künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; sich Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamikverbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung
Kreativität und Gestaltung:
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören, Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und dem jeweiligen Lernziel entsprechend zu vernetzen. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
Grundlage für theoretisches Wissen hat das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk zu sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ist das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert zu wecken und weiter zu entwickeln. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen ist das Interesse zu fördern, der Lernerfolg zu sichern und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule. Schulveranstaltungen wie der Besuch von verschiedenartigen musikalischen Veranstaltungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Allgemeinbildung.
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Die Zusammenarbeit mit dem Instrumentalunterricht bzw. Chor oder Orchester hat zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik beizutragen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
1. und 2. Klasse
Vokales Musizieren:
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung; Blattsingübungen im Oktavraum
Instrumentales Musizieren:
Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; Gruppenimprovisationen und Erfindungsübungen als Anregung zu kreativem Gestalten; Erarbeiten von Begleitmustern; praktische Umsetzung von musikkundlichen Inhalten
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder
Gestalten:
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien
Hören:
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren
Grundwissen:
1. Klasse:
Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Basis für das Singen, Musizieren und Hören; Halbtonschritte, Ganztonschritte und Intervalle in Verbindung mit Tonleitern; Pentatonik; Einführung in die Klangstrukturen neuer Musik; Dreiklänge (Dur, Moll); Metrum, Takt, Rhythmus; Tempobezeichnungen; dynamische Bezeichnungen; Entwicklung von zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; Motiv, Thema; Wiederholung, Sequenz, Variierung; zwei- und dreiteilige Liedform; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
2. Klasse:
Molltonleitern; Feinbestimmung der Intervalle; Chromatik; Dreiklangsarten (Dur, Moll, vermindert, übermäßig); Dreiklangsumkehrungen; Klangstrukturen neuer Musik; Quintenzirkel; die menschliche Stimme: Funktionsweise, Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichen Instrumente und deren Spielweise; Variation, Reihenform, Rondo; Musikerinnen und Musiker in ihrem historisch-sozialen Umfeld in Verbindung mit ausgewählten Musikbeispielen
3. und 4. Klasse:
Vokales Musizieren:
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen in möglichst stilgerechter Umsetzung; Sprechstücke
Instrumentales Musizieren:
Ensemblebildung entsprechend dem instrumentalen Ausbildungsstand; Musizieren von Stücken verschiedener Epochen und Stilrichtungen in unterschiedlichen Notationsformen; Erarbeiten von Begleitmustern mit erweiterten technischen und musikalischen Ansprüchen; praktische Umsetzung der musikkundlichen Inhalte
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen
Gestalten:
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien; musikalische Umsetzung von Stimmungen und Gefühlen und bildlichen Darstellungen; Gestaltung szenischer Abläufe
Hören:
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik; fachliches Verbalisieren von Hörerfahrungen
Grundwissen:
3. Klasse:
Akkordverbindungen; Funktionsharmonik; Schlussformen; Septakkorde; modale Tonarten; Ganztonleiter; Lied, Oper, Oratorium, Musical; Suite, Konzert, Programmmusik; Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern in ihrem historisch-sozialen Umfeld; Auseinandersetzung mit der akustischen Umwelt; Umgang mit Medien
4. Klasse:
Polyphone Techniken; Sonatenhauptsatzform; Sonate und Symphonie; Kompositionstechniken des 20. Jahrhunderts; zeitgenössische Musik; die großen Entwicklungslinien der Musik und ihre bedeutenden Persönlichkeiten im historischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld; Musik und Computer
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich" im Dritten Teil)
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Die Förderung personaler und sozialer Kompetenzen ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.
Ziel muss der Transfer vom Tun zum Wissen in musikpraktischer, musiktheoretischer, multimedialer und fächerübergreifender Form sein. Das erworbene Wissen soll umgekehrt zum kreativen Umgang mit Musik anregen.
Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst- und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Musikerziehung (Anlage A); die Stundensumme in der Oberstufe ist höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Musikpraxis: Regelmäßiges musikalisches Training ist Voraussetzung für die Heranbildung einer musikalisch geschulten Persönlichkeit. Dabei ist auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck besonderer Wert zu legen.
Musikkunde: Die Zugänge zu musikkundlichem Wissen sollen von Klangerlebnissen, Kompositionen und Interpretationen sowie von Lebensbildern von Komponisten und Komponistinnen und Interpreten und Interpretinnen ausgehen. Darüber hinaus ist die Musikkunde in die allgemeinen historischen, kulturellen und philosophischen Entwicklungen der jeweiligen Zeit einzubinden.
Musikrezeption: Bewusstes Hören bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik. Dies gilt sowohl für das eigene Musizierrepertoire als auch für das Hörrepertoire. Dabei ist das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen wesentlich. Die Begegnung mit Künstlern und Künstlerinnen im schulischen und regionalen Umfeld ist daher anzustreben. Damit ist den Schülerinnen und Schülern sowohl das sinnliche Erleben als auch das intellektuelle Erfassen von Musik zu ermöglichen. Basierend auf einem weit gefassten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem fundierten musikkundlichem Wissen ist die Fähigkeit zu intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik zu fördern.
Spezifisch musikalische Aspekte sind mit dem gesamten künstlerischen Bereich (Querverbindungen zu und Gemeinsamkeiten mit Bildnerischem Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film, Gebrauchsmusik usw.) zu vernetzen.
Für die Sicherung des Unterrichtsertrages sind Hausübungen vorzusehen. In der 7. Klasse sind vier Schularbeiten (je zwei pro Semester, davon zwei zweistündige), in der 8. Klasse drei Schularbeiten (zwei zweistündige im ersten Semester, eine dreistündige im zweiten Semester) durchzuführen.
Lehrstoff:
Musikpraxis
Singen und vokales Gestalten, instrumentales Musizieren, Improvisation, rhythmisches Gestalten, Bewegung und Körperausdruck, aktives Hören, Erwerb eines vielfältigen Musikrepertoires
5. und 6. Klasse:
- rhythmische, melodische und harmonische Übungen mit Stimme, Körper und Instrument
- Stimmbildungsübungen im Hinblick auf Tonumfang, Registerausgleich, Klangentwicklung und -differenzierung
- Gehörtraining als Basis für das Erfassen formaler, melodischer, harmonischer und rhythmischer Klangabläufe
- Verknüpfen von Sprache, Rhythmus, Klang und Bewegung
- Gestalten freier und programmatischer Improvisationen, Umsetzen von Musik in Tanz und Bewegungsgestaltungen, Klangexperimente
- Erkennen, Nachvollziehen und Gestalten musikalischer Elemente und Formen
- Singen und Musizieren in unterschiedlichen Tonsystemen nach Gehör und Notation
- Singen in mehrstimmigen Sätzen – Repertoireerwerb österreichischer, europäischer und außereuropäischer Lieder sowie verschiedener Stile und Epochen in variablen Besetzungen
- Aktionen zur Vernetzung von Musik mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen
- differenziertes und individuelles Einsetzen von Instrumenten und musikspezifischer Software
- Präsentieren des erarbeiteten Repertoires
7. und 8. Klasse:
- Weiterführung der Musikpraxis mit gesteigerten Anforderungen
- Erweiterung des Repertoires unter Berücksichtigung stilistischer Gesichtspunkte
Musikkunde
Theorie und Geschichte der Musik, akustische und instrumentenkundliche Grundlagen, Formenlehre und Werkkunde
5. und 6. Klasse:
- anhand des instrumentalen und vokalen Repertoires zusammenfassende Wiederholung der allgemeinen Musiklehre
- Notation als Schlüssel zum Musikverständnis, Kennenlernen historischer und aktueller Notationsformen, notieren und realisieren von Musik in bzw. nach verschiedenen Notationsformen
- Grundlagen des vierstimmigen Satzes ausgehend sowohl von der Bass- als auch von der Melodiestimme
- Grundtechniken der motivisch – thematischen Arbeit
- zweistimmige polyphone Satztechniken
- Tonsysteme
- Stimmphysiologie
- akustische Grundlagen, Instrumentenkunde
- Klang und Funktion von Instrumenten und Ensembles in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
- Systematik der vokalen und instrumentalen Formen und Gattungen aller Stilepochen unter Berücksichtigung der praktischen vokalen und instrumentalen Kenntnisse; ausgewählte Literatur im entsprechenden musikhistorischen und biographischen Kontext
7. und 8. Klasse:
- Erweiterung homophoner und polyphoner Satztechniken
- Anregung zu eigenen Arrangements und Kompositionsversuchen auch unter Einbeziehung musikspezifischer Software
- Entwicklungslinien der abendländischen Musikgeschichte in Verbindung mit Werkkunde
- Erkennen und Vergleichen zeitbedingter musikalischer Gestaltungsprinzipien sowie typischer stilistischer Merkmale verschiedener Epochen und Kulturen
Musikrezeption:
Interpretation, Werkverständnis im kulturhistorischen Kontext, kritische Auseinandersetzung mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Musik, Erwerb eines vielfältigen Hörrepertoires, Begegnung mit außerschulischen Kulturtragenden, Musikvermittlerinnen – und vermittlern sowie Künstlerinnen und Künstlern
5. und 6. Klasse:
- Erfassen motivisch-thematischer Strukturen in kleineren musikalischen Einheiten und in größeren Zusammenhängen
- Hören und Erkennen grundlegender musikalischer Formstrukturen und ihrer Entwicklung auch mit Hilfe von Klavierauszügen, Partituren und interaktiven Medien
- Erwerb eines grundlegenden Hörrepertoires aus allen Epochen und Musikrichtungen
- kritische Auseinandersetzung mit Musikangebot und Musikkonsum
7. und 8. Klasse:
- Hören und Erfassen komplexer motivisch-thematischer Strukturen sowie musikalischer Formen mit Hilfe von Klavierauszügen, Partituren und interaktiven Medien
- Verstehen von Informations- und Aussagegehalt von Musik und ihren Wirkungen auf die Hörerin bzw. den Hörer
- Unterscheiden von Möglichkeiten der Beeinflussung menschlichen Befindens durch Musik
- Erkennen der Zusammenhänge zwischen Komposition und soziokulturellem, politischem, religiösem und philosophischem Umfeld
- Vergleichen von Interpretationen
- Bewusstmachen und Interpretieren musikhistorischer Entwicklungen aus der Sicht der Gegenwart
- Entwickeln eines ästhetischen Bewusstseins in der Vernetzung von musikpraktischen und kognitiven Inhalten
CHOR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziele des Unterrichts sind die Erschließung der eigenen Stimme und deren Gebrauch als Mittel gemeinsamer, musikalischer Äußerung; das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens im Chor- und Ensemblemusizieren eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen.
Im Besonderen sind zu fördern:
- richtige Atmung in Verbindung mit Körpergefühl und Körperbewusstsein
- ökonomischer Gebrauch der Stimme
- reine Intonation
- klangvolles Singen und Sprechen
- die stimmliche Entwicklung (Registerausgleich, Tonumfang)
- stimmliche und sprachliche Ausdrucksfähigkeit
- Entwicklung der inneren Tonvorstellung
- die Wahrnehmungsfähigkeit zum Erfassen formaler Verläufe, harmonischer Bezüge und stilistischer Merkmale
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Kinder- und Jugendstimme zu legen. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Schonung während der Mutationsphase bzw. bei Erkältung oder während der Regeltage zu verstehen.
Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Interpretation zu sehen. Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern sind solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte des Chores zB bei Gottesdiensten, Festen, Feiern und Wettbewerben sind vorzusehen sowie gegebenenfalls die Einbindung des Chores in musikdramatische Produktionen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen.
Lehrstoff:
1. bis 4. Klasse:
- spielerische Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, zu weichem Einsatz und Registerausgleich, auch in Verbindung mit Körperlockerungs- und Körperhaltungsübungen
- Vokalbildungs- und Artikulationsübungen
- Vokalausgleichsübungen
- textierte Übungen
- Resonanzübungen
- geistliche und weltliche Chor- und Ensembleliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen auch unter Einbeziehung von Instrumenten
- Gestaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Texten, Bewegung und Instrumentalspiel
ORCHESTER
Bildungs- und Lehraufgabe:
Unter Berücksichtigung des Lehrplans aus Musikerziehung soll das Musizieren im Ensemble zu einem fundierten Musikverständnis führen und darüber hinaus Freude am gemeinsamen Tun vermitteln. Ziel ist die Entwicklung differenzierten Hörens in Bezug auf das eigene Spiel und den Zusammenklang des Ensembles.
Vielfältige Musiziermöglichkeiten sollen das Auftreten der Schülerinnen und Schüler schulen und so zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Literatur ist auf Stilvielfalt unter Einbeziehung der Interessensbereiche und der Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist die ständige Verbindung zu den Lehrplaninhalten aus Musikerziehung und gegebenenfalls Chor herzustellen.
Besonders begabten Schülerinnen und Schülern sind im Rahmen des Orchesters auch solistische Auftritte zu ermöglichen.
Präsentationen sowohl in als auch außerhalb der Schule sind regelmäßig vorzusehen. Dabei soll auch die Kooperation mit örtlichen oder regionalen Kulturinstitutionen oder Partnerschulen bereichernd wirken und das Repertoire erweitern helfen.
Lehrstoff:
1. bis 4. Klasse:
- dem technischen Können angepasste Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen und möglichst vielen Stilrichtungen unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Musik
- Erwerb musikkundlichen Wissens anhand des Repertoires
- Tonbildung, Atmung, Haltung, Phrasierung, Artikulation, Dynamik und Agogik
- Entwicklung von Stilbewusstsein und Klangempfindung
- Schulung der musikalischen Vorstellungskraft
- Üben von Auftrittssituationen
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Im Hinblick auf die besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für die Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule und Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A); die Stundensumme in der Unterstufe ist höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus ist zu beachten:
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und besonders zu fördern. Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnener Einsichten und Erfahrungen herausfordern, sind zu stellen.
Die Vielfalt der bildnerischen Problemstellungen ist nach Art, Umfang und curricularer Bedeutung ihrer Inhalte zu strukturieren und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Fallweises Experimentieren soll als wichtiger Bestandteil im kreativen Prozess bewusst in den Unterricht eingebaut werden.
Themen und Inhalte aktueller Anlässe sind ebenso wie fächerübergreifende und öffentlichkeitsorientierte Projekte verstärkt für das Erreichen bildnerischer Lernziele zu nutzen.
Außerschulischer Expertinnen und Experten sowie ergänzende Unterrichtsveranstaltungen, die sich an örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen orientieren sollen, sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen. Dazu gehören auch Lehrausgänge zur Kunstbetrachtung am Original.
Die Selbstständigkeit und Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten ist zunehmend – zB über schriftliche Reflexionen, Referate und Präsentationen – zu entwickeln und zu fördern.
Sachgebiete:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Lehrstoff:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Darüber hinaus:
Kernbereich:
1.-4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- bildnerische Gestaltungsmittel aus allen Sachbereichen systematisch kennen und erproben lernen
- sich mit der Vielfalt an Ausdrucksformen der bildenden Kunst vertieft auseinandersetzen
- vertieftes und differenziertes Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben
- das Fachvokabular kennen und konsequent anwenden lernen
- sich mit selbst gewählten bildnerischen Themen und Inhalten sowie mit einzelnen Techniken aus dem visuellen und haptischen Bereich vertieft auseinandersetzen
- sich mit Gestaltungsaufgaben aus ihrem persönlichen Lebensbereich verstärkt auseinandersetzen
- elementare Einsichten betreffend Einsatz der digitalen Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben gewinnen
- im Rahmen konkreter bildnerischer Gestaltungsaufgaben die Effizienz klassischer und digitaler Bild- und Schrifttechniken vergleichen und abschätzen lernen
- bildnerische Projekte mit angewandten Aufgabenstellungen im Rahmen von Wettbewerben, Ausstellungen, Schulveranstaltungen und anderen öffentlichkeitswirksamen Projekten durchführen lernen (Filmprojekte, Theater- und Musikveranstaltungen, Modeschauen, Feste und Feiern sowie andere ästhetisch geprägte Situationen)
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich" im Dritten Teil).
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Im Hinblick auf die besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll
- über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis
- eine gesteigerte und differenzierte Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte
- die Auseinandersetzung mit der Qualität der eigenen Arbeit ua. auch in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen
- persönliche bildnerische Schwerpunkte
- die Fähigkeit zur selbstständigen Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte
- eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstarten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik
- die Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien
- eigenverantwortliches und selbstständiges Nutzen von Medien und Einrichtungen der Kunstvermittlung
- die schöpferischen Kräfte und Verständnis für künstlerische Leistungen
- Freude an der eigenen Arbeit und Leistung
entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag
- zur Profilierung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit
- zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung
- zur kritischen Auseinandersetzung mit Klischees und Rollenbildern
- für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten
- zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt
- zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
- zur Entwicklung von Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Studien und Berufen
leisten.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern. Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.
Die Vielfalt der bildnerischen Problemstellungen ist nach Art, Umfang und curricularer Bedeutung ihrer Inhalte zu strukturieren und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Themen und Inhalte “aktueller Anlässe" sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen.
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen.
Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts.
Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen.
Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten.
In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen.
Lehrstoff:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Bildnerisches Gestalten
5. bis 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Gestaltungsaufgaben in angewandten Zusammenhängen aus allen bildnerischen Bereichen, die eine zielorientierte Auseinandersetzung mit den bildnerischen Mitteln ermöglichen und Arbeitsfelder in den Bereichen Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Typografie, Layout, digitale Medien erschließen, bearbeiten
- zur Entfaltung der schöpferischen Kräfte und zur Entwicklung der persönlichen Bildsprache freies Arbeiten praktizieren
- thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben (zB literarische Inhalte, Tagesthemen, Werbebotschaften, Signet) sowie zweckgebundene Gestaltungsaufgaben mit technischen Vorgaben (zB Denkmal, Werbespot, Architekturmodelle, Produktdesign) bearbeiten
- Arbeitsaufträge und individuelle Studien, die Material- und Gestaltungserfahrungen aufbauen und zu einer Perfektionierung im Einsatz der bildnerischen Mittel führen, realisieren
- gezieltes Naturstudium, das die intensive Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten ermöglicht (zB auch Anatomiestudien unter besonderen Voraussetzungen) und gegebenenfalls im Zusammenhang mit einer größeren Arbeit steht (zB Themenzyklen), durchführen
- Sachzeichnungen und Werkzeichnungen im Dienste komplexer Projekte sowie Studien bzw. Skizzen zu bestimmten Gestaltungsaufgaben (Naturstudien, Personendarstellungen, Architekturstudien, Planzeichnungen, Darstellungsformen räumlicher Sachverhalte usw.) herstellen
- sich mit Typografie, Schriftgestaltung, Layout in angewandten Zusammenhängen auseinandersetzen
- digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation kennen lernen
- die aktive Planung und Durchführung von öffentlichkeitswirksamen bildnerischen Projekten sowie die Teilnahme an Wettbewerben und Ausstellungen erproben
Dokumentation und Präsentation
5. bis 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sowohl Ergebnisse ihrer praktischen Arbeit als auch theoretisch-reflektorische Auseinandersetzungen in repräsentativer und exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren zu lernen
- unterschiedliche Formen der Präsentation ihrer Arbeit für sich und in der Gruppe durchführen können
- ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können
Reflexion
5. bis 8. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte (zB bedeutende Künstlerinnen und Künstler und Werke, thematische und stilistische Besonderheiten, personenbezogene und zeitbedingte Schwerpunkte, chronologische Einordnung in den gesellschaftspolitischen Kontext) gewinnen
- Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
- Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in der Kunst (zB Gestaltungsanlass, persönliche und zeitbedingte Formvorstellungen, Werkstoffe und Arbeitsverfahren, Einsatz der bildnerischen Mittel im Hinblick auf Inhalt und Form) erhalten
- Funktion und Bedeutung der Kunst und der Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext (zB hedonistische, therapeutische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion) erfahren
- Kenntnisse über kunstwissenschaftliche Aussagen und Theorien gewinnen
- praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben
- Interpretationsversuche von Kunstwerken anstellen
- Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb bekommen
TECHNISCHES WERKEN
Unterstufe
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:
Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:
- Einsichten in funktionale und formale Strukturen und Aspekte technischer Produkte und Systeme
- Erfahrungen im Umgang mit Werkzeug, Maschinen, Werkstoffen und Technologien und in der Umsetzung von technischen Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen
- Sach- und Methodenkompetenz für Problemlösungsprozesse
- Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Denkweisen
- sowohl kreatives und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Handeln
- den bewussten Umgang und die kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert sowie Einsichten in ökonomische und ökologische Aspekte
- die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen
- die Einschätzung für Machbares im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen (materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, persönliche bzw. personelle Ressourcen, Zeitbudget usw.)
- Einsichten in technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge im sozio-kulturellen Kontext
- Qualitätsbewusstein, Urteilsfähigkeit und Werthaltungen
- Gestaltungswillen und Freude an der eigenen Arbeit und Leistung
entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag
- zur Orientierung in der technischen Umwelt
- zur Entwicklung und Pflege der persönlichen schöpferischen und handwerklichen Ressourcen in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses
- zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung
- für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten
- zur kritischen Auseinandersetzung mit Klischees und Rollenbildern
- zur kompetenten Mitgestaltung des Lebensraums
- zum verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (menschliche, natürliche, materielle usw.)
- zur Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
- zur Aneignung von elementaren technischen Kompetenzen, auch im Vorfeld facheinschlägiger Studien und Berufe
- zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
leisten.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen); Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen
Mensch und Gesellschaft:
Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
Natur und Technik:
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit (“Bionik"); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt
Kreativität und Gestaltung:
Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen
Gesundheit und Bewegung:
Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
Didaktische Grundsätze:
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt “Lehrstoff" sind auf die Sachbereiche “Gebaute Umwelt", “Technik"
und “Produktgestaltung bzw. Design" (vgl. Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.
Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.
Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotential und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen.
Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen (“Lernen mit allen Sinnen") im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts.
Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich.
Lehrstoff:
5. und 6. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich praktisch mit Werk- und Arbeitsaufgaben, die einen vorgegebenen Zweck erfüllen und den Einsatz vielfältiger Einsichten und Erfahrungen herausfordern, auseinander setzen
- Erfahrungen im Einsatz von Werkstoffen und Sicherheit in der Handhabung von Werkzeugen aufbauen und ihre handwerklichen (manuellen) Fähigkeiten perfektionieren
- Einsichten in Konstruktions- und Funktionsstrukturen von zweckgebundenen Gegenständen und Objekten (wie zB einfache Gebrauchsgegenstände, Architektur, Gebrauchskeramik, einfache Musikinstrumente, Spielzeug) gewinnen
- funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge von technischen Systemen erkennen und gestalten (dreidimensionale Funktionsmodelle, Verständigungsmodelle, Modellbaukasten usw.)
- funktionelle, räumliche und statische Zusammenhänge zeichnerisch darstellen (Ideenskizzen, Werkzeichnungen, Planzeichnungen, räumlich- perspektivische Darstellungsformen usw.)
- zweidimensionale Werkstoffe in dreidimensionale raumplastische Gebilde überführen
- Erfahrungen in der Verarbeitung und Verbindung unterschiedlicher Werkstoffe machen
- funktionelle Zusammenhänge von technischen Systemen erfahren
- klassische Handwerkstechniken und Konstruktionsprinzipien kennen lernen
- Einsichten in das Wesen technischer Strukturen, wie Funktion und Form, Konstruktion und Statik, sowie in kinetische Vorgänge gewinnen
- Einsichten in einfache serielle und automatisierte Fertigungsabläufe erlangen
- den bewussten Vollzug der Realisierung eines Objekts von der Idee bis zur Verwirklichung erleben
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich reflektorisch mit technischen Objekten und Bildungsinhalten auseinander setzen
- Einsichten in Funktionstüchtigkeit, Zweck und Nutzen, ästhetische und symbolische Qualität, Produktionsaufwand sowie Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit von Gebrauchsgegenständen, zB über Produktanalysen, gewinnen
- klassische und zeitgenössische Designvorstellungen sowie innovative Produkte und Designlösungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen
- Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeug und Maschinen erwerben
- Einblicke in Gegebenheiten und Entwicklungen in der technisch geprägten Umwelt sowie moderne Werkstoffe und Technologien erhalten
- Einsichten in den Zusammenhang von Auftrag, Entwurf, Planung und Ausführung (Designprozess) gewinnen
- die Bedeutung des Designs für die Produktentwicklung erkennen
- Kenntnisse über die Verflechtung von Technik, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur erwerben
- manuelle und industrielle Produktionsformen und Bedingungen der Berufs- und Arbeitswelt kennen lernen
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich mit den eigenen Arbeiten praktisch und reflektorisch in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen und informativen Darstellung der Werkstücke auseinandersetzen
- mittels Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können
TEXTILES WERKEN
Unterstufe
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch die Auseinandersetzung mit textilen Produkten und textiler Kultur verbindet der Unterricht aus Textilem Werken handlungsorientiertes mit kognitivem Lernen und vermittelt Kompetenzen und Qualifikationen, die auch in anderen Bildungsbereichen genutzt werden können.
Durch selbsttätiges, erforschendes und problemlösendes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, durch Erweiterung und Differenzierung der individuellen Wahrnehmungsfähigkeit, durch Einbeziehung der emotionalen Dimension in Lernprozesse trägt Textiles Werken zur Steigerung der Innovationsbereitschaft sowie zur Lern- und Studierfähigkeit bei.
Damit leistet der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken einen wesentlichen Beitrag zur Allgemeinbildung, zur Persönlichkeitsfindung und Berufsvorbereitung sowie lebensbegleitend auch zu sinnvoller Freizeitgestaltung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart erkennen, dass Textiles ein wesentlicher Teil der Gesamtkultur ist (interkulturelle Bildung)
- durch praktische und theoretische Auseinandersetzung textile Werke ästhetisch erleben können
- Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen Materialien gewinnen, insbesondere durch Kombination von Techniken, Verfahren und Gestaltungsweisen
- spezifische Eigenschaften wie Farbe und Textur an ausgewählten Materialien im Zusammenhang mit ihrer Anwendung und Verarbeitung, auch im Hinblick auf Funktion und Formgebung, einsetzen können
- Einblicke in die Probleme und Möglichkeiten der Herstellung textiler Produkte gewinnen (Einzel-, Serien -und Massenproduktion), zu verantwortungsbewusstem Konsumverhalten, kritischer Auseinandersetzung mit der Alltagskultur sowie der Gestaltung ihrer persönlichen und auch beruflichen Umwelt fähig werden
- Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden
- das räumliche Vorstellungsvermögen durch Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf trainieren
- Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Gerät, Materialien und Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können und so die zur Herstellung textiler Produkte nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten festigen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Didaktische Grundsätze:
Die Intentionen des Lehrplanes der Unterstufe sind als Grundlage für die Unterrichtstätigkeit an der Oberstufe heran zu ziehen. Bei der Vertiefung und Festigung der Lehrstoffinhalte ist der exemplarischen Konfrontation gegenüber einer überblicksmäßigen Gewichtung der Vorzug zu geben.
Den individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung zu tragen. Weiters ist durch flexible und projektorientierte sowie fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung die Selbstkompetenz und die Teamfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Im Sinne einer Erweiterung der Sprachkompetenz sind die rhetorischen Fähigkeiten unter Berücksichtigung der Fachterminologie im Unterricht zu schulen.
Die besonderen Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse legt die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens nahe.
Themen, die aktuelle Anlässe aufgreifen, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters in den Unterricht einzubeziehen.
Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und Produkten hat die praktische Tätigkeit zu begleiten bzw. von dieser auszugehen.
Durch die Beschäftigung mit textiler Kultur als wesentlichem Teil der Gesamtkultur ist die interkulturelle Bildung zu fördern.
Die Begegnung mit Originalen ist jeder Darbietung von Reproduktionen vorzuziehen.
Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen, speziell der Besuch handwerklicher und industrieller Produktionsstätten, richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen.
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über das Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten sowie Institutionen zugänglich zu machen.
Die Schülerinnen und Schüler sind anzuleiten, sich mit einschlägiger Fachliteratur und dem Angebot von Museen, Ausstellungen usw. selbstständig auseinander zu setzen. Apparative Medien, Arbeitshilfen und neue Technologien sind sinnvoll einzusetzen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sind die Ergebnisse der praktischen Arbeiten als auch deren theoretisch-reflektorische Aufarbeitung in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen und informativen Darstellung der Werkstücke vorzusehen. Die öffentliche Präsentation textiler Produkte ist zu unterstützen.
Lehrstoff:
5. und 6. Klasse:
Die Aufgaben- und Themenstellungen aus dem Lehrplan der Unterstufe sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen. Dafür stehen folgende Bereiche zur Verfügung:
- Faser-Faden-Textile Flächen bzw. Textiltechnologie
- Design bzw. Gestaltungstechniken
- Kultur bzw. Textilgeschichte
- Kleidung, Mode und Bekleidungsphysiologie
- Wohnen, Wohnerziehung, Wohnobjekte, Raumgestaltungen und Raumobjekte
BEWEGUNG UND SPORT
Wie Anlage A, mit folgenden Änderungen:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen: „Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist besonders zu berücksichtigen.“
Die Stundensumme in der Unterstufe ist niedriger als in Anlage A. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.
b. Wahlpflichtgegenstände
BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze:
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Weiters sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.
Lehrstoff:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung. Darüber hinaus:
- praktische Arbeiten aus den drei Fachbereichen des Pflichtgegenstandes (Anlage B)
- Reflexion unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage A.
C. FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A ohne Darstellendes Spiel.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2017
Gesetzesnummer
10008568
Dokumentnummer
NOR40172459
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