zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 30
Anlage A/m1
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ist die Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer besonders zu pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände zum zentralen Bildungsziel dieser Sonderform werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungsentwicklung trotz der Fächerung des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen und der Bewegungserziehung vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen selbstständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Summe Unterstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) |
Religion | 2 – 2 – 2 – 2 | (III) |
Sprachen | ||
Deutsch | mind. 15 | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | mind. 12 | (I) |
Latein/Zweite lebende Fremdsprache | mind. 7 | (I) |
Mathematik und Naturwissenschaften | ||
Mathematik | mind. 13 | (II) |
Digitale Grundbildung | mind. 4 | III |
Chemie | mind. 2 | (III) |
Physik | mind. 5 | (III) |
Biologie und Umweltbildung | mind. 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft | ||
Geschichte und Politische Bildung | mind. 5 | (III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mind. 7 | (III) |
Musik, Kunst und Kreativität |
| |
Musik Kunst und Gestaltung | (IVa) (IVa) | |
Technik und Design | mind. 7 | IV |
Gesundheit und Bewegung | ||
Bewegung und Sport | mind. 12 | (IVa) |
Verbindliche Übungen | ||
Bildungs- und Berufsorientierung | mind. 14) | III5) |
Sonstige verbindliche Übungen | -6) |
|
Schulautonome Vertiefung7) |
|
|
|
| |
Gesamtwochenstundenzahl | 128-136 |
|
____________________
1 Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe" der Stundentafel gemäß Z 1 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Bildungs- und Berufsorientierung" vorgesehenen Stundenanzahl abweichen; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.
3 Alternativ: Chor oder Orchester oder Kunst und Gestaltung.
4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe Unterstufe | Lehrverpflichtungs-gruppe | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) |
Sprachen | ||||||
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I) |
Latein/Zweite lebende Fremdsprache | - | - | 4 | 3 | 7 | (I) |
Mathematik und Naturwissenschaften | ||||||
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II) |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | III |
Chemie | - | - | - | 2 | 2 | (III) |
Physik | - | 1 | 2 | 2 | 5 | (III) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III |
Wirtschaft und Gesellschaft | ||||||
Geschichte und Politische Bildung | - | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Musik, Kunst und Kreativität | ||||||
Musik Kunst und Gestaltung | (IVa) (IVa) | |||||
Technik und Design | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV |
Gesundheit und Bewegung | ||||||
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (IVa) |
|
| |||||
Verbindliche Übungen | ||||||
Bildungs- und Berufsorientierung |
|
| x2) | x2) | x | III3) |
|
| |||||
Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 32 | 35 | 37 | 136 |
|
_________________________
1 Alternativ: Chor oder Orchester oder Kunst und Gestaltung.
2 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände:
Wie Anlage A für das Gymnasium, jedoch ohne den Freigegenstand Technik und Design.
Unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
3. Deutschförderklassen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
| |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1) | x2) |
Gesamtwochenstundenanzahl | x3) |
|
|
________________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafel der Unterstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Unterstufe.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
2. Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Unterstufe | ||
Religion/Ethik1) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)/III |
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) |
Latein | 3 |
| 3 | 3 | 12 | (I) |
Geschichte und Politische Bildung | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (II) |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III) |
Physik | – | 3 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musik 2) | 4/2 | 3/2 | 4/2 | 3/2 | 14/83) | (IVa)4) |
Kunst und Gestaltung2) | 2/4 | 2/3 | 2/4 | 2/3 | 8/143) | (IVa)4) |
Technik und Design2) | 2 | 2 | – | – | 4 | IV |
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa) |
Summe der Pflichtgegenstände | 32 | 31 | 32 | 33 | 128 |
|
|
|
|
| |||
bb) Wahlpflichtgegenstände |
| 6 | 6 |
| ||
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 134 |
| ||||
_____________________
1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 Typenbildende Pflichtgegenstände.
3 Alternative Pflichtgegenstände.
4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).
bb) Wahlpflichtgegenstände
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen:
Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung .. | – | (2) | 2 | 2 | 4/2 | IV |
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. | 20 | (I) |
Religion………………………………………. | 2 | (III) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)…………………….. | x2) | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl…………………... | x3) |
|
___________________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel der Oberstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse)" ist anzufügen:
Als vordringliche Aufgaben müssen gelten: Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie; Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude an der Dichtung, Förderung des Verständnisses ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen – wenn auch bescheidenen – schöpferischen Gestaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten Arten des darstellenden Spieles.
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
ENGLISCH
Wie Anlage A.
LATEIN
Wie Anlage A für das Gymnasium.
GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze (2. bis 4. Klasse)" ist anzufügen:
Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen ist besondere Bedeutung zuzumessen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG
Wie Anlage A.
MATHEMATIK
Wie Anlage A.
DIGITALE GRUNDBILDUNG
Wie Anlage A.
BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG
Wie Anlage A.
PHYSIK
Wie Anlage A.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Wie Anlage A für das Gymnasium.
INFORMATIK
Wie Anlage A.
MUSIK
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten im Klassenverband, dem instrumentalen und vokalen Musizieren im Ensemble sowie im Bereich Chor und Orchester werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen.
Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik und übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere im erweiternden und vertiefenden Lernen an Instrument und Stimme. Dabei ist auf die Wechselwirkung von Instrument und Stimme besonderes Augenmerk zu legen. Der Erwerb dieser musikalischen Fertigkeiten soll auch durch Bewegung und rhythmisches Gestalten mit weiteren Instrumenten und Materialien, in Ensemble und Chor gefördert werden. Es ist dabei unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Die damit verbundenen Lernprozesse führen zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:
Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.
Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.
Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.
Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.
Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.
Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.
Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert1, 2, 10 werden. Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache anzustreben.
Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse6 genutzt.
Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7
Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert.10 Die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
1. Klasse:
Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen;10
- – Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen;10
- – mit Bodypercussion und Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten;
- – grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung erleben und bewusst steuern;
- – freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen;
- – Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen und szenisch darstellen.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben;
- – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben;
- – Singstimmen hinsichtlich ihres Ausdrucks und Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
- – spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte.10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
- – Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe.11
Von Alltagsbewegungen zur Performance
- – freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele.
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
- – musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe.
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
- – rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem.
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
- – Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag.
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
- – musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten.
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
- – Alltag und Berufsleben.1, 2
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
- – Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken.
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
- – rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge.
2. Klasse:
Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang;
- – eine Auswahl von regionalen (Österreich und Nachbarländer), internationalen und anlassbezogenen Liedern singen – auch auswendig und mehrstimmig;
- – Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen;
- – einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden;
- – musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit gerichteter Aufmerksamkeit rhythmische, melodische und harmonische Strukturen erfassen und beschreiben;
- – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben;
- – Gehörtes in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten;
- – Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
- – Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation.10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
- – Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen.6
Von Alltagsbewegungen zur Performance
- – gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze.
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
- – Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem.
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
- – Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus.
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
- – äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken.
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
- – Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten.
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
- – Kunstkonsum und Medienrummel.1, 2, 13
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
- – Musikwelten – Weltmusik5
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
- – formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen
3. Klasse:
Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten;10
- – unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen;7
- – mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen;
- – zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen;
- – mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten;
- – Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren;
- – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben;
- – Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
- – Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme.10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
- – Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen.
Von Alltagsbewegungen zur Performance
- – komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen.
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
- – Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen.
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
- – rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken.
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
- – äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen.
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
- – Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen6, Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht.
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
- – von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion.1, 2, 6
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
- – gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen.
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
- – Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden.
4. Klasse:
Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen;
- – mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten;6
- – im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern;
- – außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und anderer künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren.
Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, gestalten und zur Aufführungsreife bringen;1, 2
- – eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen.
Kompetenzbereich Hören und Erfassen
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren.
- – sich in Partituren orientieren;
- – Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5 und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen;
- – ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6
Anwendungsbereiche
Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme
- – Vokaltraditionen im Kontext.1, 2, 10
Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument
- – elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien.6
Von Alltagsbewegungen zur Performance
- – Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart.
Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition
- – Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen.
Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus
- – rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander.
Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung
- – formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander.
Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen
- – Musik und Musiktheater auf der Bühne.1, 2, 6, 7
Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten
- – gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge.1, 2, 7
Musik zwischen Vertrautem und Neuem
- – Musikgeschmack und Toleranz.5
Musikhören vom Handwerk zur Kunst
- – Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem.
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
|
|
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A).
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.
Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.
Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
- – Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern;
- – Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar;
- – Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben;
- – Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen;
- – Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen.
Kompetenzmodell
Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.
Vokales und instrumentales Gestalten
Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
Hören, erfassen, lesen und notieren
Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
Fachspezifische dynamische Kompetenzen
Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
a) Soziale Kompetenzen
- – einander zuhören;
- – den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen;
- – unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen;
- – gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten;
- – Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen;
- – sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten;
- – mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen;
- – konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen;
- – sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten.
b) Personale Kompetenzen
- – eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen;
- – Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten;
- – Eigeninitiative entwickeln;
- – sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen;
- – selbstständig und eigenverantwortlich üben;
- – sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren;
- – die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen;
- – künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen;
- – Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern;
- – Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen.
c) Kommunikative Kompetenzen
- – Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen;
- – gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen;
- – Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen;
- – Stimme und Instrument differenziert einsetzen;
- – sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern;
- – eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen.
d) Methodenkompetenzen
- – Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden;
- – Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen;
- – aktuelle Technologien und Medien nutzen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Thematischer Bezugsrahmen
- – Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik.
Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
a) Vokales und instrumentales Gestalten
- – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
- – ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
- – mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
- – einfache melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
- – einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
- – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
- – traditionelle Notenschrift lesen und anwenden.
Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
- – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
- – Stimmtypen erkennen und beschreiben;
- – Instrumente erkennen und beschreiben;
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
- – die Funktionen von Musik erfassen und erklären;
- – einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.
Exemplarische Inhalte
- – Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen;
- – Stars und Virtuosen;
- – Gebrauchsmusik;
- – Filmmusik;
- – Bausteine der Musik;
- – Musik und Technik;
- – Songwriting;
- – Urheberrecht.
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Thematischer Bezugsrahmen
- – Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik.
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
a) Vokales und instrumentales Gestalten
- – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
- – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
- – mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
- – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
- – melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
- – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
- – verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
- – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
- – musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.
Exemplarische Inhalte
- – Formen des Musiktheaters;
- – weltliche und geistliche Vokalformen;
- – Textvertonungen;
- – Wort-Ton-Verhältnis;
- – polyphone Gestaltungsprinzipien;
- – formale Zusammenhänge.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Thematischer Bezugsrahmen
- – Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik.
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
a) Vokales und instrumentales Gestalten
- – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
- – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
- – mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
- – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
- – melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
- – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
- – verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
- – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
- – Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen;
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
- – musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.
Exemplarische Inhalte
- – Kompositionstechniken;
- – Klangkörper im Wandel der Zeit;
- – formale Zusammenhänge;
- – Instrumentation und Arrangement;
- – zyklische Formen;
- – Instrumentalgattungen;
- – polyphone Gestaltungsprinzipien.
7. Klasse:
5. Semester –Kompetenzmodul 5:
Thematischer Bezugsrahmen
- – Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik.
Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
a) Vokales und instrumentales Gestalten
- – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
- – mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
- – Klassenensembles leiten.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
- – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
- – gängige Musiksoftware einsetzen.
Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
- – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
- – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
- – sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern.
Exemplarische Inhalte
- – Interpretinnen und Interpreten;
- – Volksmusik;
- – Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen;
- – außereuropäische Musikkulturen;
- – World-Music;
- – Festivals;
- – Entwicklung des Jazz;
- – formale und harmonische Strukturen des Jazz;
- – Musik und Business;
- – Musiksoftware.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Thematischer Bezugsrahmen
- – Wirkung und Effekt.
Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
a) Vokales und instrumentales Gestalten
- – ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
- – mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
- – Klassenensembles leiten.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
- – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
- – gängige Musiksoftware einsetzen.
Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
- – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
- – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
- – Wirkung von Musik erfassen und erklären.
Exemplarische Inhalte
- – absolute Musik;
- – Programmmusik;
- – Musikpsychologie;
- – Medien und Publikum;
- – Musiksoftware;
- – synästhetische Phänomene;
- – Wirkung von Akkordverbindungen;
- – Spannung und Lösung;
- – Affektenlehre.
8. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Thematischer Bezugsrahmen
- – Musik und Gesellschaft.
Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
a) Vokales und instrumentales Gestalten
- – ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
- – Klassenensembles leiten.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
- – komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
- – Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren.
Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
- – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
- – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
- – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen;
- – sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen.
Exemplarische Inhalte
- – Musik und andere Kunstformen;
- – Musik und Politik;
- – Musik und Religion;
- – Musik in ihrer Zeit;
- – musikbezogene Berufe;
- – Original und Bearbeitung;
- – Interpretationen.
8. Semester:
Thematischer Bezugsrahmen
- – Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte.
Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
a) Vokales und instrumentales Gestalten
- – ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen.
b) Hören, erfassen, lesen und notieren
- – komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden.
Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
- – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
- – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
- – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen.
Exemplarische Inhalte
- – Musikalische Eigenproduktion;
- – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe;
- – Themenzentrierte Querschnitte.
KUNST UND GESTALTUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Die Schülerinnen und Schüler haben sich aufgrund der Eignungsprüfung für diese spezielle Schulform qualifiziert. Deshalb und aufgrund der höheren Wochenstundenanzahl sind die Anforderungen beim Kompetenzerwerb erweitert und die Auseinandersetzung mit den Fachinhalten vertieft.
Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen bildnerische Praxis, bildende und angewandte Kunst, Alltagskultur, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation. Der Unterrichtsgegenstand schafft Orientierung, um in visuellen Kulturen reflektiert zu handeln und diese eigeninitiativ mitzugestalten.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie durch Bilder und weitere ästhetische Phänomene ihre Vorstellungen von sich selbst und der Welt geprägt werden. Sie verstehen, dass die Herstellung und der Einsatz visueller Gestaltungen von Interessen, sozialen und kulturellen Umständen sowie von persönlichen Erfahrungen, Einstellungen und Intentionen beeinflusst werden. Das ermöglicht differenzierte Einschätzungen künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen aus der Gegenwart und Vergangenheit in bildender und angewandter Kunst.
Auch außerhalb eines eurozentristischen Kontextes lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Vielfalt und Diversität kennen, anzuerkennen und damit umzugehen.
Die Schülerinnen und Schüler erfahren und erproben, wie Techniken, Materialien, bildnerische Mittel, Medien, Genres und Absichten visuelle Produkte in Form, Aussehen und Wirkung beeinflussen. Sie können diese als Kommunikationsmittel einsetzen und sie auch selbst gestalten. Der Erwerb von Fachsprache unterstützt bildnerisches Denken, fachliches Kommunizieren und Handeln.
In Kunst und Gestaltung werden Vorstellungskraft, Fantasie, sinnliche Erfahrung, Einfühlungsvermögen, individuelle und gemeinsame Ausdrucksfähigkeit, individuelles Gestaltungsvermögen und Eigeninitiative gefördert und erweitert. Experimentierfreude, Offenheit und Neugier werden angeregt, ebenso Flexibilität, Kritikfähigkeit, Ausdauer und Konzentration.
Die Schülerinnen und Schüler lernen, auf eigene Ideen und Vorstellungen zu vertrauen. Sie entwickeln ein Bewusstsein für die Originalität ihrer bildnerischen Arbeiten und erfahren sich als aktive und verantwortungsvolle Gestalterinnen und Gestalter ihrer analogen und virtuellen Lebenswelten. In der Einzel- wie in der Zusammenarbeit gewinnen sie Vertrauen in ihre individuelle Wahrnehmungs-, Gestaltungs-und Urteilsfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung trägt somit in besonderer Weise zur Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung Heranwachsender bei und fördert lebenslanges Lernen.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
Für Kunst und Gestaltung sind im Stundenplan Doppelstunden vorzusehen. Die Unterrichtsvorhaben berücksichtigen die drei Kompetenzbereiche. Deren Gewichtung und Reihung fallen unterschiedlich aus, wobei die bildnerische Praxis den größten Anteil hat. Themenrahmen und Aufgabenstellungen liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.
Die Anwendungsbereiche sind verpflichtend umzusetzen. Sie stellen repräsentative Themengebiete dar und beschreiben nicht den gesamten Unterricht. In Verschränkung mit den übergreifenden Themen sind daraus konkrete Unterrichtsvorhaben zu entwickeln.
Auf methodische Vielfalt im Unterricht ist ebenso zu achten wie auf die Einbindung vielfältiger und unterschiedlicher Beispiele aus bildender und angewandter Kunst, Alltagskultur, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation. Vertiefendes Erschließen von Themen und Aufgaben ist wichtiger als möglichst viele zu behandeln. Es wird empfohlen, Themen auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu entwickeln, um gemeinschaftliches Handeln und Lernen mit- und voneinander als auch Eigeninitiative zu fördern.
Angeleitetes sowie eigenständiges praktisches Tun werden dem Alter, den Möglichkeiten, Fähigkeiten und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler entsprechend aufeinander abgestimmt. Aufgaben werden sowohl offen als auch zweckgerichtet gestellt und werden hinsichtlich der Ziele, Anlässe, Genres und Medien zunehmend vielfältiger und komplexer. Externe Aufgaben, wie Wettbewerbsthemen, können im Unterricht motivierend wirken. Selbstständiges Anwenden der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Übernehmen von Verantwortung für Material, Mediennutzung und Arbeitsplatz werden gefördert.
Während und am Ende des Arbeitens werden die Fortschritte und Ergebnisse gemeinsam diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht, damit die Erkenntnisse aus der Reflexion in die individuelle Entwicklung einfließen können. Das Führen einer Sammlung und eines Skizzenbuchs ist empfehlenswert, um Recherchen, Ideen, Versuche, Varianten, Konzepte und Ergebnisse zu dokumentieren.
Der Unterricht findet in Fachräumen mit entsprechender Infrastruktur statt. Im Schulgebäude gibt es Möglichkeiten für das Präsentieren von Unterrichtsergebnissen. Die Realisierung größerer Projekte im Klassenverband, klassen- oder schulübergreifend ist wünschenswert.
Es ist anzustreben, dass Schülerinnen und Schüler an Originalen lernen, auch an außerschulischen Standorten sowie im Austausch mit Kunstschaffenden und Fachleuten (zB im Sektor der Kunstvermittlung sowie in einschlägigen künstlerischen und gestalterischen Berufen).
Bei der Verwendung von Bildern und anderen medialen Produkten ist auf die Wiedergabequalität und die rechtlichen Grundlagen zu achten. Ökologische, ökonomische, sicherheitstechnische und gesundheitliche Aspekte bestimmen die Auswahl der Materialien und Techniken.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Dem Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung liegen Konzepte zugrunde, die für die bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation zentral sind.
Material, Technik und Medien
Material, Technik und Medien ermöglichen und begrenzen alle Arten bildnerischen Gestaltens. Materialqualitäten und Materialbeschaffenheit in Verbindung mit verschiedenen Techniken sind maßgebend für die Gestaltung. Medien und Techniken beeinflussen nicht nur die Herstellung, sondern auch die Verbreitung und Präsentation von bildnerischen Gestaltungen.
Regeln, Regelbrüche und Innovation
In Kunst und visuellen Kulturen zeigen sich Regeln, die von Einzelnen, Gruppen und Gesellschaften bestimmt werden. Bildnerisches Gestalten hängt mit dem Erlernen und Anwenden von Regeln zusammen. Das Einhalten von Regeln ist Voraussetzung dafür, sich visuell verständlich zu machen. Im Kreativen liegt die Fähigkeit, durch Aussetzen, Brechen oder Übertreten von Regeln Neues zu schaffen. Auf diese Weise werden Originalität, Individualität und Diversität sichtbar.
Imagination, Fiktion und Realität
Im bildnerischen Gestalten geht es um das Verhältnis von Imagination, Fiktion und Realität in seiner Vielschichtigkeit. Imaginieren ruft sinnliche Eindrücke aus der Erinnerung sowie neue innere Vorstellungen hervor. Dieser individuelle Vorgang kann bildnerisch dargestellt werden. Ebenso spielen das Abbilden der sichtbaren Wirklichkeit sowie die Darstellung von realen und fiktiven Inhalten eine wesentliche Rolle. An den Unterschieden und den Übergängen zwischen Imagination und Realitätsdarstellung gilt es zu arbeiten, um die vielfältige Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten und ihren Darstellungen zu ermöglichen.
Form, Funktion und Wirkung
Als Verständigungs-, Ausdrucks- und Darstellungsmittel haben bildnerische Gestaltungen und Prozesse unterschiedliche Funktionen und Wirkungen: ua. erfreuen, unterhalten, beeindrucken, neugierig machen, dokumentieren, informieren, illustrieren, erläutern, auffordern, repräsentieren, auch provozieren und schockieren. Die Wirkung bildnerischer Gestaltungen ist abhängig von Form- und Gestaltungsentscheidungen. Verwendung und Wirkung werden beeinflusst von Sozialisation, individuellen Sichtweisen, persönlichen Interessen, Wissen und Bildung.
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
In der Verschränkung der drei Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Bildsprachen und Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.
Bildnerische Praxis
Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes steht die bildnerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung und Weiterentwicklung ihres visuellen und ästhetischen Vorstellungs-, Darstellungs- und Ausdrucksvermögens. In der bildnerischen Praxis werden kreative Potenziale aktiviert und sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt ermöglicht.
Im eigenständigen Gestalten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis und Gespür für die unterschiedlichen Wirkungen und Absichten bildnerischer Ausdrucksformen.
Wahrnehmen und Reflektieren
Wahrnehmen als aktiver Vorgang ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und ermöglicht Teilhabe an dem, was uns umgibt. In der Form-, Farb-, Raum- und Zeitwahrnehmung und im Erschließen physischer und virtueller Umgebungen entstehen Bilder von der Welt und es eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten, zu bildender und angewandter Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation.
Die Schülerinnen und Schüler lernen Wirkungen, Bedeutungen und Botschaften von bildnerischen Arbeiten zu reflektieren und zu verstehen.
Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler lernen in der bildnerischen Praxis und beim Wahrnehmen und Reflektieren ihrer Arbeiten sowie anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik unterschiedliche Bildsprachen kennen und sie einzusetzen. Sie erfahren, dass bildsprachliche Mittel eindeutig, mehrdeutig, auch widersprüchlich sein können und sich unterschiedlich auslegen lassen.
Durch das Kommunizieren mit Bildern und über Bilder erweitern sie ihr Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
1. Klasse:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit verschiedenen Materialien, einfachen analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien spielerisch experimentieren und sie grundlegend handhaben;
- – verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und einfache bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
- – ausgehend von Aufgaben, basierend auf eigenem Erleben, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten;
- – unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren.
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – bildnerische Gestaltungselemente erkennen, unterscheiden sowie Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen;
- – eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
- – anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erkennen und deren Zusammenhänge herstellen.
Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren;
- – unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten und weiterer Gestaltungen beschreiben;
- – eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, präsentieren, angeleitet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
- – Das alles bin ich – ich stelle mich vor;8
- – Was Bilder erzählen und wie Bilder erzählen;
- – Das alles ist Kunst – Vielfalt und Fülle der künstlerischen und bildnerischen Produktion aus aller Welt;5
- – Skulptur und Plastik – Experimentieren mit Materialien.
2. Klasse:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit verschiedenen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien angeleitet experimentieren und sie handhaben;
- – verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und grundlegende bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
- – ausgehend von Aufgaben, basierend auf Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien sowie Strategien der Ideenfindung Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten;1, 2
- – unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung weitgehend selbstständig realisieren.
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – bildnerische Gestaltungselemente erkennen sowie verschiedene Funktionen ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden;10
- – eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
- – anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erfassen und deren Zusammenhänge herstellen.10
Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren;
- – unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen;
- – sich über eigene und andere Gestaltungen wertschätzend austauschen, sie dokumentieren, präsentieren und angeleitet arrangieren.1, 2, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
- – Schriftbild und Schriftgestaltung;
- – Mit Bilderabfolgen darstellen und erzählen;6, 10
- – Vervielfältigung und Variation;
- – Der Raum um uns – gebauter Raum, Naturraum und soziale Umgebung.7, 11, 12
3. Klasse:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie weitgehend selbstständig handhaben;
- – vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
- – ausgehend von Aufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, Strategien der Ideenfindung sowie Recherche anwenden, um Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten;1, 2
- – komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Genres, Bildmotive und Darstellungsweisen erfassen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und analysieren;
- – eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert darüber austauschen;
- – anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie deren Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.
Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen begründen;
- – unter Verwendung einer zunehmend komplexeren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren;5
- – eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen1, 2, 10, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
- – Figuren und Charaktere;
- – Verschiedene Arten von Bildern lesen – kulturelle und visuelle Codes entdecken und einsetzen;6, 5, 10
- – Das alles kann Kunst – Kunst jenseits des Museums;2, 13
- – Raumdarstellung, Positionen und Perspektiven – Wirkung und Bedeutung.7, 8
4. Klasse:
Kompetenzbereich Bildnerische Praxis
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie selbstständig handhaben;
- – vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge kriteriengeleitet einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
- – ausgehend von komplexen Aufgaben orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen Strategien der Ideenfindung sowie der Recherche anwenden, um unterschiedliche Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten;1
- – komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4
Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Genres, Bildmotive, Darstellungsweisen und künstlerische Strategien erfassen sowie unterschiedliche Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden, analysieren und interpretieren;
- – sich mit den eigenen Arbeiten kritisch auseinandersetzen, die eigenen Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
- – anhand von Beispielen aus der bildenden und angewandten Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen kritisch reflektieren und begründet beurteilen sowie Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.
Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen präzise begründen;
- – unter Verwendung einer zunehmend komplexeren und differenzierteren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren;5
- – eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, wirkungsvoll und zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13
Anwendungsbereiche
Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.
- – Visuelle Gestaltung von Informationen – auffordern, beeindrucken, manipulieren – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild und Wort;6, 7, 13
- – Bewegte Bilder, Bewegende Bilder – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild, Bewegung und Ton;6, 10
- – Das alles darf Kunst? Freiheit der Kunst – Grenzen der Kunst, Protest, Provokation und Propaganda, Ethik und Moral im Umgang mit Bildern;2, 6, 7
- – Was ist schön? Ästhetische Urteile und Gewohnheiten in Alltag und Kunst erfassen, begründen, beschreiben und argumentieren;8, 10
- – Architektur und öffentlicher Raum – Inklusion und Exklusion, Identifikation und Partizipation, Macht und Ermächtigung.7, 11
1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
|
|
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
- – die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
- – die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren;
- – in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln;
- – vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln;
- – durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden;
- – das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen;
- – in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen;
- – über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln;
- – in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten;
- – Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen;
- – differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln;
- – das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen.
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:
- – über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis entwickeln;
- – die Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte steigern und differenzieren;
- – die Qualität der eigenen Arbeit in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen sichtbar machen;
- – individuelle bildnerische Schwerpunkte setzen und vertiefen;
- – die selbstständige Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte ermöglichen;
- – eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik herstellen;
- – zur vertieften Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien führen;
- – die eigenverantwortliche und selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung ermöglichen;
- – die persönliche Ausdrucksfähigkeit durch Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung steigern;
- – zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt beitragen;
- – auf fachspezifische Studien vorbereiten;
- – Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Berufen entwickeln.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
Mensch und Gesellschaft
Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
Natur und Technik
Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
Kreativität und Gestaltung
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Gesundheit und Bewegung
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
- – Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen;
- – Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen;
- – Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird;
- – Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen,
- – Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen;
- – Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten,
- – Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind;
- – Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern;
- – Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür,
- – Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten.
Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:
- – Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern;
- – Komplexe Aufgaben, die die Vernetzung der gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen;
- – Die bildnerischen Problemstellungen sind nach Art, Umfang und Bedeutung ihrer Inhalte so zu strukturieren, dass sie dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden;
- – Aktuelle Anlässe, Wettbewerbe und öffentliche Ausstellungen von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen;
- – Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerverbindendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen;
- – Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts
- – Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen;
- – Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern;
- – Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten;
- – In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildnerische Praxis
- – die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
- – Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten;
- – über Material- und Gestaltungserfahrungen zum zielgerichteten Einsatz der bildnerischen Mittel gelangen;
- – Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen;
- – das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern;
- – digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen.
Reflexion
- – die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
- – mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen;
- – Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation;
- – Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln;
- – Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen;
- – Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
- – Kunstwerke analysieren und Interpretationen anbahnen.
Dokumentation und Präsentation
- – eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren;
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzungen in exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen zu dokumentieren;
- – unterschiedliche Präsentationsformen einsetzen, Inhalte anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf).
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet).
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung.
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildnerische Praxis
- – gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben;
- – durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern;
- – das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln;
- – thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben, lösen;
- – gezieltes Naturstudium zur Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten durchführen, die gegebenenfalls in Zusammenhang zu einem Themenzyklus stehen;
- – digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen;
- – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.
Reflexion
- – Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen;
- – die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
- – exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen;
- – zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst einordnen;
- – Faktoren erkennen, die in ihrem Zusammenwirken bestimmend für Gestaltung sind;
- – Kenntnisse über Ausdrucksformen in der bildenden Kunst gewinnen;
- – Interpretationsversuche zu Kunstwerken anstellen.
Dokumentation und Präsentation
- – Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen;
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
- – unterschiedliche Formen der Präsentation verwenden;
- – Analyse und Interpretation ästhetischer Phänomene anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen.
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick.
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildnerische Praxis
- – Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren;
- – Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren;
- – Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen;
- – zweckgebundene Gestaltungsaufgaben bearbeiten und bildnerische Mittel gezielt einsetzen;
- – digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden;
- – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.
Reflexion
- – Visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten;
- – bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und dabei die lokalen und zeitbedingten Besonderheiten berücksichtigen;
- – die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen und analysieren;
- – Ausdrucksformen in der Kunst kennen und kunsthistorische Zusammenhänge im Überblick herstellen;
- – Funktionen und Bedeutung von Kunst und Bildmedien in einen gesellschaftlichen Kontext setzen.
Dokumentation und Präsentation
- – Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden;
- – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
- – Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden;
- – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können.
Exemplarische Inhalte
Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen.
Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst.
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.
7. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildnerische Praxis
- – die bildnerische Gestaltungsfähigkeit durch experimentelle und künstlerische Zugangsweisen erweitern;
- – in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen;
- – künstlerische Strategien für die eigene bildnerische Praxis entwickeln;
- – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
- – eine persönliche Bildsprache zu komplexen Gestaltungsaufgaben entwickeln;
- – digitale Medien als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
- – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.
Reflexion
- – Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen und verstehen;
- – die gegenwärtigen Kunstentwicklungen kennen lernen und mit der eigenen bildnerischen Erfahrung in Beziehung setzen;
- – Kenntnisse über spezielle Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
- – sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie visuellen Medien auseinandersetzen;
- – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
- – verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung nützen und damit Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb erhalten;
- – Beispiele für kunsttheoretische Ansätze kennen;
- – Methoden und praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben.
Dokumentation und Präsentation
- – Bildersammlungen erweitern und strukturieren;
- – künstlerische Prozesse dokumentieren;
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit mit der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung zusammenführen.
Exemplarische Inhalte
Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe.
Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung.
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildnerische Praxis
- – Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen;
- – Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen;
- – sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen;
- – Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Möglichkeiten zur Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen;
- – technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen;
- – Raum- und Designaspekte durch Naturstudium, Interventionen, Modelle, Simulationen intensiv erforschen;
- – Interventionen im (öffentlichen) Raum erproben.
Reflexion
- – ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen;
- – Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren;
- – Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen und in einen gesellschaftlichen Kontext setzen;
- – Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Architektur und Design erwerben;
- – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
- – Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in Kunst, Design und Architektur erhalten;
- – Einsichten in Aufbau und Gestaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen gewinnen;
- – Methoden vorwissenschaftlichen Forschens erweitern.
Dokumentation und Präsentation
- – Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln;
- – Architektur und Designobjekte visualisieren;
- – Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten;
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit, persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
- – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen sowie an Wettbewerben teilnehmen;
- – Raum als Präsentationsort nutzen.
Exemplarische Inhalte
Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst.
Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung.
Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung.
8. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildnerische Praxis
- – Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen;
- – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
- – Arbeitsprozesse planen und durchführen;
- – Gestaltungsmittel und künstlerische Verfahren individuell auswählen und anwenden;
- – durch die freie bildnerische Praxis den persönlichen Ausdruck weiterentwickeln.
Reflexion
- – Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen;
- – künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen;
- – zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen;
- – Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen;
- – verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen;
- – eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
- – Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen.
Dokumentation und Präsentation
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
- – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
- – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.
Exemplarische Inhalte
Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien.
Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff).
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.
8. Semester:
Bildnerische Praxis
- – Gestaltungsprozesse selbstorganisiert abschließen;
- – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen;
- – Mappe, Portfolio, Projektdokumentationen der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen.
Reflexion
- – eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
- – Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen;
- – das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen.
Dokumentation und Präsentation
- – Ergebnisse der eigenen praktischen und theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen.
Exemplarische Inhalte
Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen.
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche.
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken.
TECHNIK UND DESIGN
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
BEWEGUNG UND SPORT
Wie Anlage A, mit folgenden Änderungen:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse)“ ist anzufügen: „Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist besonders zu berücksichtigen.“
Die Stundensumme in der Unterstufe ist niedriger als in Anlage A. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.
b) Wahlpflichtgegenstände
BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe
Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
- – die Auseinandersetzung mit selbst gewählten Themen und Techniken aus unterschiedlichsten Fachbereichen erweitern und vertiefen;
- – individuelle Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln;
- – Reflexion unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten.
Reflexion
- – fachliche Inhalte exemplarisch selbstständig erschließen;
- – theoretische Inhalte in den Zusammenhang mit der individuellen bildnerisch-gestaltenden Praxis setzen.
Dokumentation und Präsentation
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
- – Persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren.
Exemplarische Inhalte
Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen.
Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur.
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen.
B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
C) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A ohne Darstellendes Spiel.
E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
1. Unterstufe
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A achter Teil Abschnitt F.
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
2. Oberstufe
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A achter Teil Abschnitt F.
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Zuletzt aktualisiert am
26.07.2024
Gesetzesnummer
10008568
Dokumentnummer
NOR40250513
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)