Anlage A/w Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2022

1. zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 29 2. zum klassenweise gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 31 3. Bis zum Außerkrafttreten dieser Anlage für die jeweilige Klasse werden ab 1.9.2023 die Gegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Geschichte und Politische Bildung“ durch „Geschichte und Politische Bildung“, die Gegenstandsbezeichnungen „Geographie und Wirtschaftskunde“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“ jeweils durch „Geographie und wirtschaftliche Bildung“, die Gegenstandsbezeichnung „Biologie und Umweltkunde“ durch „Biologie und Umweltbildung“, die Gegenstandsbezeichnung „Musikerziehung“ durch „Musik“, die Gegenstandsbezeichnung „Bildnerische Erziehung“ durch „Kunst und Gestaltung“, die Gegenstandsbezeichnung „Technisches und textiles Werken“ durch „Technik und Design“ und die Gegenstandsbezeichnung „Berufsorientierung“ durch „Bildungs- und Berufsorientierung“ ersetzt (vgl. § 4).

Anlage A/w

LEHRPLAN DES WERKSCHULHEIMS

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFELN

1. Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe1) Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe1a)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(III)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(I) 2)

Lebende Fremdsprache: Englisch

 

 

 

 

12-18

(I) 2)

Latein

-

-

 

 

7-11

(I)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(III)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(III)

Mathematik

 

 

 

 

13-18

(II) 2)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-3

(III)

Digitale Grundbildung

mind. 1

mind. 1

mind. 1

mind. 1

4-11

III

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

III

Chemie

 

 

 

 

3-5

(III)

Physik

 

 

 

 

5-9

(III)

Musikerziehung

 

 

 

 

6-11

(IVa)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7-12

(IVa)

Technisches Werken

 

 

-

-

10+102a)

IV

Textiles Werken

IV

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13-19

(IVa)

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 3)

III4)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

31-34

33-36

33-37

33-37

134-143

 

        

________________

1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe" der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden abweichen.

1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.

2a) In der 1. und 2. Klasse Technisches und Textiles Werken als alternativer Pflichtgegenstand mit zehn Wochenstunden, in der 3. und 4. Klasse nur Technisches Werken mit insgesamt zehn Wochenstunden.

3) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

(Anm.: Fußnote 5) aufgehoben durch Art. 2 Z 24, BGBl. II Nr. 267/2022)

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(I) 1)

Lebende Fremdsprache: Englisch

4

4

3

3

14

(I) 1)

Latein

-

-

5

4

9

(I)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

2

2

-

2

6

(III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(III)

Mathematik

4

4

3

3

14

(II) 1)

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

(III)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

III

Biologie und Umweltkunde

3

4

-

-

7

III

Chemie

-

-

3

-

3

(III)

Physik

-

1

2

2

5

(III)

Musikerziehung

2

2

2

1

7

(IVa)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

(IVa)

Technisches Werken 2)

5

5

4

6

10+10

IV

Textiles Werken 2)

-

-

Bewegung und Sport

4

4

3

3

13

(IVa)

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

 

 

x 3)

x 3)

 

III 4)

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

36

36

143

 

        

_________________

1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.

2) In der 1. und 2. Klasse als alternativer Pflichtgegenstand.

3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

(Anm.: Fußnote5) aufgehoben durch Art. 2 Z 27, BGBl. II Nr. 267/2022)

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

3. Deutschförderklassen (Unterstufe)

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………..

20

(I)

Religion……………………………………….

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1…………………………………...

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenanzahl

x3

 

   

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

_______________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Werkschulheims; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Werkschulheims.

2. Oberstufe

a) Pflichtgegenstände für die gymnasiale Ausbildung

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8 Kl.

9. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

2

10

(III)/III

Deutsch

3

3

2

3

3

14

(I)

Lebende Fremdsprache:

Englisch

3

3

3

2

3

14

(I)

Latein

4

4

3

-

-

11

(I)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

-

2

2

-

3

7

III

Geographie und Wirtschaftskunde

3

2

2

-

-

7

(III)

Mathematik

3

3

3

2

3

14

(II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

-

-

6

III

Chemie

-

-

-

2

2

4

(III)

Physik

-

2

2

-

3

7

(III)

Darstellende Geometrie

-

-

-

1

3

4

(II)

Psychologie und Philosophie

-

-

-

2

2

4

III

Informatik

2

-

-

-

-

2

II

Musikerziehung

-

2 *)

2 *)

2 *)

2 *)

8

(IVa)

Bildnerische Erziehung

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

10

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände

24

27

25

18

28

122

 

 

 

 

 

b) Wahlpflichtgegenstände

 

8

8

 

         

Gesamtwochenstundenzahl a) + b) 130

_______________________

*) Alternative Pflichtgegenstände

1) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

6. Kl.

7. Kl.

8 Kl.

9. Kl.

  1. aa) Lebende Fremdsprache

-

-

3

3

6

(I)

 

Informatik

(2)

(2)

(2)

(2)

6

II

 

Musikerziehung/
Bildnerische Erziehung

(2)

(2)

(2)

(2)

6

(IVa)

  1. bb) Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter Pflichtgegenstände:

 

 

 

 

 

 

 

Religion/Ethik

-

-

(2)

2

4/2

(III)/III

 

Deutsch

-

-

(2)

2

4/2

(I)

 

Englisch

-

-

(2)

2

4/2

(I)

 

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

-

-

(2)

2

4/2

III

 

Mathematik

-

-

(2)

2

4/2

(II)

 

Chemie

-

-

(2)

2

4/2

(III)

 

Physik

-

-

(2)

2

4/2

(III)

 

Musikerziehung

-

-

(2)

2

4/2

(IV a)

 

Bildnerische Erziehung

-

-

(2)

2

4/2

(IV a)

 

Latein 1)

-

-

2

2

4

(I)

 

Geographie und Wirtschaftskunde 1)

-

-

2

2

4

(III)

 

Biologie und Umweltkunde 1)

-

-

2

2

4

III

        

___________

1) Für die Reifeprüfung müssen die Wahlpflichtgegenstände über zwei Jahre gewählt werden.

c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung

Klassen- und Wochenstunden

Summe

LVG

 

5. Klasse

6. Klasse

7. Klasse

8. Klasse

 

 

aa) Maschinenbautechnik

 

 

 

 

 

 

Werkstätte und Produktionstechnik

10

10

13

12

45

V

Fachkunde

4

5

3

2

14

I

Konstruktionslehre

2

2

2

1

7

I

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

III

bb) Mechatronik

 

 

 

 

 

 

Werkstätte und Produktionstechnik

10

7

10

9

36

V

Fachkunde

7

5

3

3

18

I

Werkstättenlabor

-

4

4

4

12

III

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

III

cc) Tischlereitechnik

 

 

 

 

 

 

Werkstätte und Produktionstechnik

11

11

14

14

50

V

Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)

2

3

1

1

7

I

Fachzeichnen und Konstruktionslehre

3

2

3

1

9

I

Betriebswirtschaftslehre

-

-

-

3

3

III

Summe

16/17/16

17/16/16

18/17/18

18/19/19

69

 

       

d) Freigegenstände

Wie Anlage A.

e) Unverbindliche Übungen

Wie Anlage A.

f) Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung

 

 

 

aa) Maschinenbautechnik

mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse

bb) Mechatronik

mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse

cc) Tischlereitechnik

mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse

    

g) Deutschförderklassen (Oberstufe)

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………..

20

(I)

Religion……………………………………….

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1……………………..

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

   

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung:

Wie Abschnitt f)

________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Werkschulheims; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Werkschulheims.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Lehrstoff:

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.

LATEIN

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Lehrstoff:

Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes.

CHEMIE

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen.

TECHNISCHES WERKEN/TEXTILES WERKEN

Lehrstoff:

Entsprechend der hohen Wochenstundenzahl und der Aufgabe des Werkschulheims sind umfangreiche und realitätsbezogene Projekte durchzuführen.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung soll die Designpädagogik durchlaufendes Unterrichtsprinzip sein.

TECHNISCHES WERKEN

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

3. Klasse:

Schwerpunkte:

Maschinentechnik und Produktgestaltung.

4. Klasse:

Schwerpunkte:

Maschinentechnik und Produktgestaltung.

Maschinentechnik:

Bau von Arbeits- und Energiemaschinen nach Werkzeichnung.

Produktgestaltung:

Bau eines Musikinstruments.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die weiterführende Handwerksausbildung auf der Oberstufe soll die Designpädagogik durchgehendes Unterrichtsprinzip sein.

BEWEGUNG UND SPORT

Didaktische Grundsätze:

Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen.

2. Oberstufe

a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgenden Abweichungen:

Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Lebende Fremdsprache: Englisch, Latein sowie Musikerziehung/Bildnerische Erziehung sowie Bewegung und Sport. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre (ab der 10. Schulstufe auch mit entsprechender Semestrierung) zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung sowie Geographie und Wirtschaftskunde sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.

DEUTSCH

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester die unten angeführten Teilkompetenzen gelten.

Zielniveau

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 13. Schulstufe in der lebenden Fremdsprache Englisch in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2

Lebende Fremdsprache (Englisch)

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  1. Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  2. kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  1. konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  2. einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  2. die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  3. eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  4. Vergleiche anstellen können

Schreiben

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  2. eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  3. über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  1. unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird

Lesen

  1. unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
  2. Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  2. die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  3. relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden
  4. Vergleiche anstellen können*
  5. für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

Schreiben

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  2. eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können*
  3. über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  1. unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  2. in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  1. längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können
  2. in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  2. die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  3. relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden
  4. Vergleiche anstellen können*
  5. für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben können*

Schreiben

  1. unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können
  2. in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  1. unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  2. in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird*

Lesen

  1. längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können*
  2. in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
  2. Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
  3. über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können

Schreiben

  1. Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden
  2. Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  1. längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist
  2. die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  1. längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
  2. lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
  2. eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden

Schreiben

  1. mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
  2. Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

  1. Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  1. die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
  2. Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können*
  2. eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden*

Schreiben

  1. klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können
  2. unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

  1. Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird*
  2. die meisten Radiosendungen und Tonaufnahmen, in denen Standardsprache verwendet wird, verstehen und dabei die Stimmung und den Ton der Sprechenden richtig erfassen

Lesen

  1. die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können*
  2. Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert
  2. zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können

Schreiben

  1. klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können*
  2. unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden*
  3. in Texten verschieden starke Gefühle zum Ausdruck bringen und die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben sowie Mitteilungen oder Ansichten der Korrespondenzpartner kommentieren können

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

  1. im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen

Lesen

  1. ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert*
  2. zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können*
  3. Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können

Schreiben

  1. unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können
  2. klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können

10. Semester

Hören

  1. im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen*

Lesen

  1. ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können
  2. ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können*

Schreiben

  1. unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können*
  2. klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFSKUNDE

Didaktische Grundsätze:

Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.

MATHEMATIK

Lehrstoff:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.

PHYSIK

Didaktische Grundsätze:

Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Lehrstoff:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Schularbeitenregelung 7. und 8. Klasse gilt hier sinngemäß für die 8. und 9. Klasse.

b) Wahlpflichtgegenstände

aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu:

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation auf dem jeweiligen Kompetenzniveau nötig sind.

Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

In den beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der in der Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff definierten Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben.

Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen

Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Die dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechenden Sprachfunktionen (zB Wunsch, Vergleich, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Themenbereiche und Kommunikationssituationen

Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Subskalen sowie den Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Sie wurden geringfügig adaptiert, um sie an die Voraussetzungen der Schulrealität anzupassen.

Zielniveau

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 13. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2.

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

  1. vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen, zB Anweisungen, Namen alltäglicher Gegenstände verstehen können, vorausgesetzt es wird sehr langsam und deutlich gesprochen
  2. kurze, einfache Fragen (zB nach Namen, Wohnort) verstehen können

Lesen

  1. einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können (zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. einfache Fragen zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  2. in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben uns sagen können, wo man wohnt
  3. einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können

Schreiben

  1. einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können
  2. eine kurze, einfache Postkarte schreiben können, zB Feriengrüße

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

  1. vertraute Wörter und einfache Sätze verstehen können, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
  2. kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Lesen

  1. kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und, wenn nötig, den Text mehrmals liest
  2. kurze und einfache Mitteilungen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängende Sprechen

  1. sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und dabei helfen zu formulieren, was zu sagen versucht wird
  2. einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
  3. in listenhaften Abfolgen aus einfachen Wendungen und Sätzen über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten berichten können

Schreiben

  1. auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen können
  2. einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

  1. die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  2. Anweisungen, Fragen und Auskünfte in Alltagssituationen im Wesentlichen verstehen können

Lesen

  1. kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  2. Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen in Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht
  2. einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen
  3. über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  1. eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  2. kurze, einfache Notizen und elektronische Mitteilungen (zB SMS), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können
  3. ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) schreiben und sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen können

10. Semester

Hören

  1. genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  2. bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  1. kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  2. aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  2. Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  3. zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erklärungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben
  4. mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können

Schreiben

  1. kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfeld schreiben können
  2. eine sehr kurze, elementare Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen

Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Biologie und Umweltkunde nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.

c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung

aa) Maschinenbautechnik

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  1. technische Unterlagen lesen, beschreiben und anwenden
  2. Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden
  3. die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen
  4. die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen
  5. elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen
  6. elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen. Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
  7. Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein soll entwickelt und dabei stets die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten werden. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden.

Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:

  1. Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
  2. Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
  3. Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
  4. Lernkompetenz (wie Selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
  5. Recherchenkompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mechanische Kompetenz

  1. Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können
  2. Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden anwenden
  3. Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken anwenden
  4. Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine, einfaches Härten, Härteprüfung anwenden können

Elektrotechnische Kompetenz

  1. Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen, Handhaben von Mess- und Prüfgeräten anwenden können
  2. Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik sowie Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten anwenden
  3. Einfache Reparaturen von elektrischen und elektronischen Geräten und Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können
  4. Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements und Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanische Kompetenz

  1. Weichlöten, Hartlöten, Kunststoffbearbeitung, Wärmebehandlung von Stahl anwenden können

Elektroschweißen

  1. Bedienung und Wartung der SG-Schweißgeräte, Elektrodenschweißen Sicherheitsvorschriften anwenden können
  2. Schweißspannungen, Schweißnahtvorbereitung vermeiden können
  3. Verschiedene Nahtarten, Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE-Metallen üben

Autogenschweißen

  1. Sicherheitsvorschriften, Bedienung und Wartung der Schweißanlage, Schweißnahtvorbereitung anwenden können
  2. Verschiedene Nahtarten üben

Brennschneiden

  1. Handgeführter Schneidbrenner, Einstellen der Schneidflamme, Brennschneiden mit dem Brennschneidgerät anwenden können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mechanische Kompetenz

Plasmaschneiden

  1. Bedienung und Wartung des Schneidgerätes anwenden

Winkelschleifer

  1. Fachgerechte Handhabung, Unfallverhütung umsetzen können

Kleben von Metallen

  1. Klebstoffe, Reinigungsmittel, Schadensverhütung anwenden

Drehen mit konventionellen Drehmaschinen

  1. Einstechen, Abstechen, Rändeln, Schneiden eingängiger metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen von HSS-Drehmeißeln anwenden können

Flächenschleifen

  1. Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden

Rundschleifen

  1. Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden können

Stahlbau

  1. Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten, Schmieden anwenden

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mechanische Kompetenz

Drehen

  1. Mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Plan- und Aufspannscheibe arbeiten
  2. Toleranzen drehen, Stoßen von Passfedernuten anwenden können
  3. Außermittigdrehen; ein- und mehrgängige metrische und zöllige Gewinde drehen

Fräsen

  1. Teilarbeiten, Stoßarbeiten durchführen
  2. Mit dem Zentrikator und Ausdrehapparat arbeiten können
  3. Mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn arbeiten können
  4. Verzahnungen fräsen können

CNC-Technik

  1. Bedienung und Wartung von CNC-Maschinen anwenden können
  2. Werkzeug und Werkstück vermessen
  3. Verschiedener Betriebsarten und Fertigung einfacher Drehwerkstücke, und 2DFräswerkstücke programmieren können

CAD/CAM

  1. Ein Werkstück-Programmes mittels eines CAM-Systems erstellen können

6.Semester – Kompetenzmodul 6

Mechanische Kompetenz

Werkzeugbau

  1. Einfache Schnittwerkzeuge herstellen

Installationstechnik

  1. Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserleitungsinstallation anwenden

Arbeitsvorbereitung

  1. PC-gestützte Auftragsbearbeitung anwenden können
  2. Vor- und Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens anwenden

Stahlbau

  1. Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad anwenden können

Automatisierungstechnik

  1. Steuer- und Regeltechnik, Aufbau und Funktion von pneumatischen, elektropneumatischen und elektrohydraulischen Steuerungen anwenden
  2. Grundlegendes zum Schaltplanlesen und Schaltplanentwerfen anwenden können
  3. Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen anwenden

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Mechanische Kompetenz

  1. Arbeitstechniken an konventionellen und CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen perfektionieren

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Mechanische Kompetenz

CNC-Technik

  1. Komplexe mehrachsige Werkstücke herstellen
  2. Werkzeugmaschinen warten und instand halten
  3. Einfache selbstgefertigte Maschinen, Geräte und Werkzeugen montieren und in Betrieb nehmen

Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden.

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Fachkundeunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  1. sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen
  2. sich das für den Beruf der Maschinenbautechnikerin oder des Maschinenbautechnikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von Anlagen und Maschinen aneignen
  3. Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Maschinen und Geräten erwerben
  4. aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden
  5. Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen
  6. Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen
  7. die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen
  8. einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht.

Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.

Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie E-Learning sollen gefördert werden.

Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände, die Anschaulichkeit und Praxisnähe sind anzustreben.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mechanische Kompetenz

Messtechnik

  1. Grundlagen der Längen und Winkelmessung anwenden
  2. Toleranzsysteme anwenden können
  3. Oberflächenprüfung anwenden

Fertigungstechnik

  1. Spanende Formgebung von Hand: Feilen, Reiben, Gewindeschneiden, Körnen, Anreißen, Sägen anwenden können
  2. Spanende Formgebung mit Maschinen: Bohren, Drehen, Fräsen, Stoßen anwenden können
  3. Schneidwerkstoffe anwenden
  4. Grundlagen der spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Biegen anwenden können

Maschinen- und Gerätetechnik, Maschinenelemente

  1. Gewinden, Schrauben, Muttern, Sicherungselementen, Stiften, Bolzen, Nieten anwenden können

Werkstoffkunde

  1. Verarbeitung und Normung von Stahl kennen und einteilen
  2. Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen kennen und einsetzen können
  3. Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen kennen und einsetzen können
  4. Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen kennen und anwenden können
  5. Fertigungstechnische Eigenschaften der Eisenwerkstoffe kennen und anwenden

Wärmebehandlung von Stählen

  1. Gefügearten, Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten kennen und anwenden können

Elektrotechnische Kompetenz

  1. Grundlagen der Gleichstromtechnik anwenden können
  2. Grundlagen der Wechselstromtechnik anwenden
  3. Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und umsetzen
  4. Schaltung von Widerständen anwenden können
  5. Fehler an elektrischen Anlagen und Schutzmaßnahmen kennen und anwenden können
  6. Grundlagen der Messtechnik anwenden

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanische Kompetenz

Messtechnik

  1. mechanische, pneumatische und elektronische Feinmessgeräte anwenden können
  2. Qualitätsmanagement anwenden

Thermisches Fügen

  1. Schweißverfahren: MIG, MAG, WIG und Elektrodenschweißen anwenden
  2. Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden anwenden können
  3. Kleben anwenden können
  4. Grundregeln für Schweißkonstruktionen anwenden
  5. Schweißverbindungen prüfen können
  6. Weichlöten, Hartlöten, Hochtemperaturlöten anwenden

Maschine und Gerätekunde Maschinenelemente

  1. Arten, Berechnung und Herstellung von Schraubenfedern anwenden
  2. Fügen, Fügeverfahren, Press- und Schnappverbindungen anwenden
  3. Fördertechnik anwenden können
  4. Führungen anwenden können

Elektrotechnische Kompetenz

  1. Antriebseinheiten erklären können
  2. Elektromotoren, Drehstrommotoren, Gleichstrommotoren und Universalmotoren erklären und einsetzen können
  3. Elektrische Antriebe von Werkzeugmaschinen erklären und anwenden können
  4. Automatisierungstechnik anwenden können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mechanische Kompetenz

Werkstoffkunde

  1. Korrosionsschutz anwenden

Mechanik und Festigkeitslehre

  1. Grundlagen der Mechanik anwenden
  2. Grundlagen der Festigkeitslehre anwenden können
  3. Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik anwenden können

Umformen

  1. Umformverfahren, Biegeumformen, Zugdruckumformen, Druckumformen anwenden

Kunststoffe

  1. Arten, Herstellung erklären können
  2. Eigenschaften und Verwendung Verbundwerkstoffe erklären können
  3. Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit anwenden können

Elektrotechnische Kompetenzen

  1. Steuerungen und Regelungen erklären und einsetzen können
  2. Grundlagen für die Lösung von Steuerungsaufgaben kennen und anwenden
  3. Funktionspläne erklären und anwenden können
  4. Sensoren und Aktoren erklären und anwenden können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mechanische Kompetenz

Maschinen- und Gerätetechnik

  1. Innerer Aufbau von Maschinen erklären können
  2. Funktionseinheiten einer CNC-Maschine kennen und anwenden
  3. Ketten, Kettenräder, Kettentriebe erklären und anwenden können
  4. Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe erklären können
  5. Zahnräder und Zahnradgetriebe erklären können
  6. Gleit- und Wälzlager erklären und die anwenden können
  7. Gleit- und Wälzlagerdichtungen erklären und anwenden können
  8. Wellen- und Nabenverbindungen erklären und anwenden können

Fertigungstechnik

  1. Schleifen, Feinstbearbeitung erklären und anwenden können

Elektrotechnische Kompetenz

  1. PC-Grundlagen: Hardware, Schnittstellenüberblick, BUS-Systeme, Netzwerke kennen und anwenden
  2. Steuerungs- und Regelungstechnik erklären und anwenden können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mechanische Kompetenz

Festigkeitslehre

  1. Knickung erklären und anwenden können
  2. Zusammengesetzte Beanspruchung (Torsion und Biegung) erklären und anwenden können

Maschinenelemente

  1. Arten von Kupplungen und deren Berechnungsgrundlagen erklären und anwenden können
  2. Wälzführungen, Wälzgewindetriebe erklären und anwenden können
  3. Fertigungseinrichtungen, Handhabungseinrichtungen erklären und anwenden können

CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheitsverordnung:

  1. Maschinen und Geräte sicher gestalten beziehungsweise planen erklären und anwenden können

Elektrotechnische Kompetenz

  1. Elektrische Steuerungen erklären und anwenden können
  2. Robotik erklären und anwenden können
  3. Automatisierungstechnik kennen und anwenden können

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Mechanische Kompetenz

Maschinen- und Gerätetechnik

  1. Wiederholung und Verknüpfung konkreter Anwendungen des gesamten Fachkundestoffes im Zuge der Entwicklung des Technikerprojektes anwenden können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Mechanische Kompetenz

  1. Vorbereitung auf den theoretischen Teil der fachlichen Abschlussprüfung

KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen der Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  1. die Fähigkeit und Kenntnis zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen erlangen.
  2. unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD-Systemen, aber auch von Hand ab der 5. Klasse Zeichnungen erstellen.
  3. an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen.
  4. die verschiedensten mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen konstruktiv anwenden.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis sowie die verwendeten Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung.

Die Vielseitigkeit der Methoden soll durch projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen gewährleistet werden.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen.

In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester)

  1. Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe anwenden können
  2. Darstellung in 3D-Ansichten und axonometrische Darstellungsarten anwenden
  3. Schnittdarstellungen anwenden können
  4. Vereinfachte beziehungsweise sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubenverbindungen anwenden können
  5. Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken anwenden können
  6. Toleranzsysteme und ihre Anwendung anwenden können
  7. Oberflächenangaben anwenden können
  8. Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen anwenden können
  9. Zeichnen von gebogenen, beziehungsweise abgewinkelten Blechteilen anwenden können
  10. Einführung in das CAD-System und Handhabung von Ausgabegeräten anwenden können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

  1. Angaben zur Wärme und Oberflächenbehandlung anwenden können
  2. Textangaben in Zeichnungen anwenden
  3. Angaben von Form- und Lagetoleranzen anwenden können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

  1. Tolerierung von Werkstücken anwenden können
  2. Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, 3DZeichentechniken anwenden können
  3. Blechwerkstücke konstruieren können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

  1. Darstellung und Bemaßung von CNC-Dreh- und Fräswerkstücken anwenden können
  2. Konstruktion einfacher Schnitt- und Biegewerkzeuge konstruieren können
  3. Schweiß- und Spannvorrichtungen konstruieren können
  4. Zahnräder und Getriebe, Ketten, Kettenräder und Kettentriebe, Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe, Wälzlager, Gleitlager, Seilrollen, Dichtungen konstruieren können
  5. Kupplungen konstruieren können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

  1. Isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen konstruieren können
  2. CAD-Technik anwenden können
  3. Komplexe Konstruktionsaufgaben lösen können
  4. 3D-Zeichentechniken festigen
  5. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen mit Hilfe des Projektmanagement-Systems anwenden

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

  1. Grundlagen der Projektorganisation anwenden können
  2. Systematik und Teamarbeit in der Konstruktionstechnik anwenden können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

  1. Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes umsetzen können
  2. Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste anwenden können
  3. Erstellen der Detailzeichnungen anwenden können

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Didaktische Grundsätze:

Praxisnahe Vermittlung und Diskussion des Lehrstoffs

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Folgende Kompetenzen in Betriebswirtschaftslehre erwerben und anwenden können:

  1. wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen
  2. Einsicht in betriebliche Abläufe gewinnen
  3. geschult werden, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen

  1. das Schema der Dopik verstehen, die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, die Verbuchung laufender Geschäftsfälle und die Abschlussarbeiten durchführen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen
  2. aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen
  3. die Wichtigkeit der Liquidität und Produktivität für den Bestand des Unternehmens erkennen
  4. die Möglichkeiten, die Controlling für die Unternehmenssteuerung bietet, darstellen

Inhalte

  1. doppelte Buchhaltung: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschreibung, Inventur, Aufwand, Umsatzerlöse, Jahresabschlusskennzahlen; Einnahmen-Ausgabenrechnung
  2. Statistik/Kennzahlen: Lagerkennzahlen, Absatzkennzahlen, Bilanzkennzahlen, Finanzkenn-zahlen, ABC-Analyse

Kompetenzen im Bereich Steuern und Abgaben

  1. die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen
  2. die Grundzüge der Personalverrechnung erläutern

Inhalte

  1. Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragssteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer
  2. Rechnungslegung
  3. Personalverrechnung: Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderzahlungen

Kompetenzen im Bereich Recht

  1. die Vorteile und Nachteile verschiedener Unternehmensrechtsformen bei Kapitalaufbringung und Haftung darstellen
  2. die Bedeutung der Daten aus dem Firmenbuch und Grundbuch vermitteln
  3. die gewerberechtlichen Vorgaben beschreiben

Inhalte

  1. Rechtsformen von Unternehmen, Unternehmereigenschaft, Stellvertretung, Firma, Firmenbuch, Grundbuch
  2. Gewerberecht: Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen

  1. das Risikoprofil unterschiedlicher Finanzierungsarten einschätzen
  2. die unterschiedlichen Absicherungsmöglichkeiten darstellen
  3. die Beziehung zwischen Fristigkeit der Mittelverwendung und Kreditdauer erkennen
  4. mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen sowie die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern
  5. die Preisfestsetzung am Markt und die innerbetriebliche Kalkulation in Einklang bringen und erklären
  6. die Kosten von Investitionen optimieren

Inhalte

  1. Finanzierung: Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit, Leasing), Umschichtungsfinanzierung; Kreditrisiken, Kreditsicherstellungen, Kreditdauer
  2. Kostenrechnung: Vollkostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung; Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Investitions-rechnung; Planungsrechnung; Unternehmenswert, Firmenwert

Kompetenzen im Bereich Entrepreneurship

  1. den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen
  2. die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben
  3. die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen

Inhalte

  1. Businessplan-Marketing: Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution)
  2. Unternehmensführung und betriebliche Organisation: Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation
  3. Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung: Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch

Kompetenzen im Bereich Kapitalmarkt und Veranlagung

  1. Vorteile und Nachteile der verschiedenen Anlageformen erkennen
  2. Risikoeinschätzung vornehmen
  3. Einflussfaktoren auf die Kursentwicklung verstehen

Inhalte

  1. Aktien, Anleihen, Fonds; Ablauf des Börsenhandels, Börsenindizes

Kompetenzen im Bereich Unternehmen und Gesamtwirtschaft

  1. das Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld einordnen
  2. den Zusammenhang zwischen Wirtschaft, gesellschaftlichem Wohlstand und sozialer Absicherung erkennen
  3. die Bedeutung von Wirtschaft vermitteln
  4. die Bedeutung von Wettbewerb und Effizienz in der Leistungserstellung für eine prosperierende Wirtschaft erläutern

Inhalte

  1. Inflation, Bruttonationalprodukt
  2. Einflussmöglichkeiten des Staates (Wirtschaftspolitik, Steuern, Wirtschaftsförderungen)
  3. Arbeitsteilung, der Markt und seine Formen
  4. Produktionsfaktoren, Betriebsarten, unternehmerische Ziele
  5. das ökonomische Prinzip und die Umsetzung im Unternehmen

bb) Mechatronik

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  1. technische Unterlagen lesen und anwenden
  2. Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden
  3. die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen
  4. die erforderlichen Materialien nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und überprüfen
  5. elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen
  6. elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können. Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen
  7. Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren, sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen
  8. Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache auch in Englisch analysieren und präsentieren

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein ist zu entwickeln und dabei die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards zu beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten ist besonderes Augenmerk zu legen.

Ab der 6. Klasse werden Kenntnisse und Arbeitsabläufe an Projekten erprobt.

Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:

  1. Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
  2. Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
  3. Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
  4. Lernkompetenz (wie selbst gesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
  5. Recherchekompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)

Um den Lernerfolg zu sichern, ist für jeden Werkstättenunterricht ein Lerntagebuch in Form eines Lernjournals oder eines Werkstättenwochenbuches zu führen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  1. Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können
  2. Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden Biegen anwenden können
  3. Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine durchführen können
  4. Kenntnisse der Oberflächenbearbeitung anwenden können

Elektrische Kompetenz

  1. Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden können
  2. Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen anwenden können
  3. Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten durchführen

Elektronische Kompetenz

  1. Kenntnisse der elektronischen Bauelemente der Digital- und Analogtechnik umsetzen können
  2. Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können
  3. Technische PC-Programme anwenden können
  4. Grundlagen der Programmierung von SPS umsetzen können

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz

  1. Mess- und Prüfgeräten handhaben können
  2. Elektrischen Größen messen

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  1. Einfache mechatronische Geräte aufbauen und testen
  2. Mechanische Parameter einstellen und überprüfen

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  1. Mit elektrischen Bauelementen arbeiten
  2. Leiterplatten fertigen, bestücken und prüfen

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  1. Elektrischen Parametern messen und bewerten

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  1. Mechatronische Geräte reparieren, zerlegen und zusammenbauen
  2. Druckmittel führende Leitungen zurichten, verlegen und reparieren

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  1. Mechatronische Schaltungen aufbauen, testen und bewerten
  2. Schaltplänen mit CAD anfertigen

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  1. Einfache SPS-Programme erstellen und testen

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  1. Einstellen und Wartung von mechatronischen Systemen durchführen können
  2. Normgerechte Zusammenstellungszeichnungen erstellen können

Elektrotechnische und elektronische Kompetenzen

  1. Verkabelung von Controllerperipherie verstehen und durchführen können
  2. Störungsbehebung an mechatronischen Anlagen durchführen können

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  1. Übungsprogramme zum Auslesen verschiedenster Sensorik auf einem Mikrocontroller erstellen können
  2. Ansteuern von Aktoren wie Gleichstrommotoren oder Schrittmotoren durchführen können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  1. Normgerechte CAD Zeichnungen für ein Projekt erstellen können

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  1. Komplexe elektronische Systeme entwerfen, herstellen und prüfen können
  2. Messungen an komplexen elektronischen Vorgängen durchführen können
  3. Bau von mechatronischen Geräten auf Grund von Schaltplänen planen und durchführen

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  1. Programme für ein Projekt planen und umsetzen können
  2. Softwaremodule beschreiben und dokumentieren können

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Projektkompetenz

  1. Projekt-Managementaktivitäten, wie die Erstellung von Zieldefinitionen, die Spezifikation von Arbeitspaketen, die Terminplanung sowie die Kosten- und Ressourcenplanung durchführen können
  2. Schaltpläne und Leiterplatten-Layouts mit CAD-Systemen erstellen können
  3. Zusammenstellungs- und Konstruktionszeichnungen für mechanische Baugruppen mit CAD-Systemen anfertigen können
  4. Umfassende technische Dokumentation für mechatronischen Systeme, wie Blockdiagramme, Verdrahtungspläne, Systembeschreibungen, Bedienungsanleitungen, sowie Fertigungs- und Produktionsunterlagen erstellen können
  5. Mechatronischen Bauelemente und Baugruppen nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten auswählen können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Projektkompetenz

  1. Geplante mechatronische Teil-Projekte praktisch umsetzen können
  2. Erstellte technische Projekt-Dokumentation angleichen und aktualisieren können
  3. Ausgewählte mechatronische Bauteile und Baugruppen in Bezug auf Qualität und Funktionalität evaluieren können
  4. Einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen praktisch anwenden und prüfen können
  5. Umfassende Tests und Erstellen von Test-Dokumentation durchführen können
  6. Fehlersuche und Fehlerbehebung durchführen können
  7. Die eigenständig geplante praktische Hausarbeit im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden in den Bereichen Mechanik, Elektrotechnik/Elektronik und Informatik im Zuge einer zweiwöchigen praktischen Klausur als Teil des Techniker-Projektes durchführen können

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Im Fachkundeunterricht folgende Kompetenzen erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  1. sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, elektronischen und elektrischen Bauteile erwerben und die zur Bauteil- oder Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen
  2. Wissen über Qualitätsmanagement, berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie erwerben
  3. aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
  4. Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen
  5. die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können. Die Vorschriften der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung elektrischer Unfälle kennen und anwenden
  6. elektrische, elektronische und mechatronische Bauelemente auswählen und diese fachgerecht einsetzen
  7. über ITK Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen
  8. die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können
  9. Grundlagen der Elektro-magnetischen-Verträglichkeit (EMV) und der elektrostatischen Entladung (ESD) verstehen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen
  10. Gesetze der Digitaltechnik, der Mikrokontrollertechnik und des PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen
  11. einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen
  12. mit Steuerungen und Regelungen und den dazu nötigen Sensoren und Aktoren umgehen
  13. mechatronische Lösungen und Probleme auf Deutsch und Englisch präsentieren

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Besonderes Interesse ist auf den Stand der Technik in der Mechatronik zu legen.

Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.

Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie zB E-Learning sollen gefördert werden.

Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden werden durch Projektarbeiten gefördert. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände und die Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mechanische Kompetenz

  1. Grundkenntnisse der CAD-Systeme erwerben und anwenden können
  2. Bauteile und einfache Baugruppen in CAD zeichnen und verstehen
  3. Technische Zeichnungen lesen und verstehen können
  4. Längen- und Winkelmessung verstehen und anwenden können
  5. Werkzeuge in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können
  6. Maschinen in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können
  7. Eigenschaften und Normung von Stahl verstehen und einordnen können
  8. Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen verstehen und einordnen können
  9. NE-Metalle, deren Eigenschaften und Anwendungen verstehen können
  10. Eigenschaften und Anwendungen von Kunststoffen verstehen können
  11. Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe und Recyclingfähigkeit verstehen und anwenden können

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  1. Grundlagen der Gleichstromtechnik verstehen und anwenden können
  2. Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle erkennen und danach handeln
  3. Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit und der elektrostatischen Entladung verstehen und anwenden können
  4. Grundlagen der Messtechnik anwenden können
  5. Grundlagen der Digitaltechnik anwenden können
  6. Passive Bauelemente in der Elektronik anwenden

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanische Kompetenz

  1. Baugruppen und einfachen Geräte konstruieren
  2. Technische Beschreibungen und Dokumentationen erstellen

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  1. Grundlagen der Schaltungsanalyse kennen und anwenden
  2. Grundlagen der Wechselstromtechnik kennen und anwenden

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz

  1. Schaltungen messen und die Ergebnisse interpretieren können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mechanische Kompetenz

  1. Kraft und Drehmoment kennen; Gewindetriebe verstehen und anwenden können
  2. Bauteilen freistellen können

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz:

  1. Elektronische Bauteile und deren Eigenschaften kennen und technische Unterlagen interpretieren können

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz:

  1. Sensoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können
  2. Aktoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können
  3. Grundstrukturen von Steuerungen (SPS) und deren Anwendung kennen und anwenden können

Projektkompetenz:

  1. Einfaches Projektmanagement kennen und in Projektarbeiten anwenden können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  1. Grundlagen der Maschinendynamik verstehen
  2. Eigenschaften und Anwendungen von Linearachsen kennen

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  1. Verschiedene Methoden zur Weg-, Winkel- und Abstandsmessungen kennen
  2. Eigenschaften und Anwendungen verschiedenster Kleinmotoren kennen
  3. Den Aufbau von Dreiphasen- und Einphasenmaschinen kennen
  4. Pneumatischen und hydraulischen Systeme aufbauen, einsetzen und ansteuern können
  5. Grundbegriffe der Automatisierungstechnik kennen und erklären können
  6. Eigenschaften und Unterschiede gängiger Ein,- und Ausgabegeräte kennen
  7. Grundlagen von sicherheitstechnischen Aspekten kennen
  8. Aufbau, Funktion und Eigenschaften unterschiedlicher Regelsysteme kennen und einsetzen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  1. Aufbau von Mikrocontrollern und SPS kennen
  2. Eigenschaften, und Anwendungsbereiche gängiger Programmiersprachen zur Controller und SPS Programmierung kennen
  3. Aufbau von Kommunikationsmodellen kennen und erklären können
  4. Eigenschaften von gängigen Schnittstellen im und am PC kennen
  5. Unterschiedliche Bussysteme und deren Anwendungsbereiche kennen
  6. Grundlagen zur Datenübertragung kennen und verschiedene Leitertechnologien kennen
  7. Eigenschaften und Leistungsmerkmale unterschiedlicher Speichermedien kennen
  8. Zusammenwirken und Leistungsmerkmale von Komponenten und Peripheriegeräten kennen
  9. Verschiedene Betriebssysteme und deren Unterschiede kennen

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Projektkompetenz

  1. Grundlegendes Projekt-Management durchführen können
  2. Arbeitsabläufe vorbereiten und planen können
  3. Technische Dokumentation lesen und anfertigen können

Sicherheits- und Qualitäts-Kompetenzen

  1. Grundlagen der Maschinensicherheit und Schutzmaßnahmen von mechatronischen Systemen erklären können
  2. Grundlagen der EMV erklären können
  3. Aspekte zu Recycling und Umweltschutz diskutieren können
  4. Grundbegriffe der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements benennen und erklären können

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  1. Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten und Einsatzbereiche von Werkstoffen erklären können
  2. Grundlagen der Werkstoffbearbeitung erklären können
  3. Grundlagen von Statik und Reibung erklären können
  4. Grundbegriffe der Festigkeitslehre benennen und erklären können
  5. Grundlegende Berechnungen durchführen können
  6. Grundbegriffe der Dynamik benennen und erklären können
  7. Grundlagen der Antriebsmechanik erklären können
  8. Grundlegende Berechnungen durchführen können
  9. Grundlagen der Verbindungstechnik erklären können
  10. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verbindungen diskutieren können
  11. Grundlagen und Einsatzbereiche von hydraulischen und pneumatischen Systemen erklären können
  12. Grundlagen der Prüftechnik und der verwendeten Prüfmittel erklären können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  1. Kenngrößen der Gleichstromtechnik benennen und erklären können
  2. Grundlegende Berechnungen durchführen können
  3. Grundprinzipien des Elektromagnetismus erklären können
  4. Kenngrößen der Wechsel- und Drehstromtechnik benennen und erklären können
  5. Grundlegende Berechnungen durchführen können
  6. Eigenschaften und Einsatzgebiete von Halbleiterbauelementen erklären können
  7. Grundschaltungen mit Halbleiterbauelementen dimensionieren können
  8. Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Antrieben erklären können
  9. Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Sensoren erklären können
  10. Grundlagen der Digitaltechnik erklären können
  11. Funktionsweise und Einsatzgebiete von DA- und AD-Wandlern erklären können
  12. Grundbegriffe der Automatisierungstechnik benennen und erklären können
  13. Messtechnische Grundprinzipien erklären können
  14. Grundlagen der Regelungstechnik erklären können
  15. Grundlagen der Leistungselektronik erklären können

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  1. Programmiergrundlagen erklären können
  2. Entwurfsunterlagen und Dokumentation erstellen können
  3. Grundbegriffe der Steuerungstechnik erklären können
  4. Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Steuerungs-Systeme erklären können
  5. Arten von Benutzerschnittstellen und deren Einsatzgebiete sowie Vor- und Nachteile benennen und erklären können
  6. Grundbegriffe der Übertragungstechnik benennen und erklären können
  7. Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Netzwerke und Bus-Systeme erklären können
  8. Computerhardware benennen und erklären können
  9. Betriebssysteme und Anwenderprogramme benennen und erklären können

WERKSTÄTTENLABOR

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Werkstättenlabor erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  1. anfallende Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren.
  2. praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, des Projektmanagements und der Fertigungs- und Qualitätssicherung abwickeln.

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Das Werkstättenlabor ist eine Vertiefung des Werkstättenunterrichts. Es soll mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln den Lehrstoff aus der Praxis veranschaulichen. Auf die Dokumentation der einzelnen Arbeitsprozesse soll besonderer Wert gelegt werden.

Bei den Arbeiten in der Arbeitsvorbereitung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanische Kompetenz

  1. Mit pneumatischen Systemen arbeiten und deren Dokumentation erstellen

Elektrotechnische und elektronische Kompetenz

  1. Kenntnisse von CAD-Programmen in der Elektronik zur Erstellung von Leiterplatten
  2. Kenntnisse von Simulationsprogrammen für elektronische Schaltungen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz:

  1. Messen von elektrischen Größen in elektronischen Schaltungen und deren Analyse
  2. Entwerfen und Dokumentieren von SPS-Programmen in diversen Programmiersprachen

Projektkompetenz:

  1. Rechnerunterstützte Arbeitsplanung durchführen können
  2. Wartungs- und Messplänen erstellen
  3. Produktionslisten und Beschaffung der Teile erstellen

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  1. Normen für Konstruktionszeichnungen kennen und anwenden können

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  1. Programmentwürfe anhand praktischer Übungen ausarbeiten und analysieren können
  2. Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Steuerungen und einfacher Regelkreise durchführen können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz

  1. Mechatronische Geräte zerlegen, reparieren und zusammenbauen können

Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie

  1. SPS-Programme in den genormten Programmiersprachen planen, erstellen und ausführen können
  2. Programme auf einem Robotiksystem erstellen und testen können

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

  1. Lösungsvarianten für individuelle mechatronische Projekte konzipieren und ausarbeiten können
  2. Ausgearbeitete Konzepte nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten evaluieren und bewerten können
  3. Software-Designunterlagen für die im Zuge des Projekts anfallenden Software-Module erstellen können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

  1. Geplante Software-Module implementieren, simulieren und testen können
  2. Implementierte Software-Module integrieren und testen können

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe aa) Maschinenbautechnik

cc) Tischlereitechnik

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  1. Werk- und Hilfsstoffe beurteilen, fachgerecht auswählen, bearbeiten, sachgemäß lagern und gegebenenfalls umweltgerecht entsorgen können
  2. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen unter Bedachtnahme der Unfallverhütung zu rüsten, bedienen und zu warten
  3. Im Bereich Arbeitsvorbereitung, sowohl auf CAD als auch in Form eines Brettaufrisses, das Werkstück planen und eine Materialliste erstellen
  4. Nach handwerklichen Regeln das Werkstück selbstständig herstellen und in exakter Fachsprache analysieren und präsentieren
  5. Mit der Unfallverhütung vertraut machen und die notwendigen Schutzmaßnahmen anwenden können

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht ist übergreifend aufeinander abgestimmt und eng miteinander verbunden, damit die Schülerinnen und Schüler logische Schlussfolgerungen ziehen und Theorie und Praxis zusammenführen können.

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist auf die Anwendbarkeit der beruflichen Praxis abzustimmen.

Zu Beginn der Ausbildung in der 5. Klasse fertigen die Schülerinnen und Schüler das gleiche Stück. Sie sollen die Grundbegriffe der Möbelkonstruktion Schritt für Schritt nach Anleitung der Lehrkraft kennen lernen. Das vorzugsweise aus Massivholz hergestellte Möbel (zB Zirbentruhe) dürfen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigung für sich behalten. Dies sollzusätzlich die Motivation erhöhen.

Auch in der 6. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler das gleiche Möbel (zB Schreibtisch) fertigen. Da in dieser Klasse die Schülerinnen und Schüler das erste Mal an den Maschinen arbeiten, muss die Lehrkraft nach dem eigenen Vorzeigen die Schülerinnen und Schüler einzeln bezüglich richtiger Handhabung einweisen, gewissenhaft kontrollieren und – wenn nötig – korrigieren. Die richtige Körperhaltung und die Bedienung der Maschinen hat elementare Bedeutung. Es erweist sich als sinnvoll, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein kleines Werkstück (zB Blumentischchen), an dem möglichst alle Standardmaschinengänge vorkommen, fertigen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Um Unfälle zu verhindern, sollte die Lehrkraft einen guten Überblick über die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler haben.

In der 7. Klasse werden praxisorientierte Auftragsarbeiten übernommen. Die Lehrkraft entscheidet, ob die herangetragenen Aufträge in das Ausbildungsbild passen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Ausbildungsstadium bereits eigenverantwortlich arbeiten. Die Lehrkraft wirkt beratend mit, weist auf Probleme hin und greift nur bei schwierigen Situationen manuell ein.

Prinzipiell sollten im Handwerksunterricht Fehler und Mängel an Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern sachlich besprochen werden, wobei auf gut durchgeführte Arbeitsgänge mit Lob hinzuweisen ist.

Jede Werkstätteneinheit ist zu beurteilen. Beurteilungskriterien sind fachgerechtes, präzises Arbeiten, Fleiß und der sorgsame Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Maschinen.

Zur besseren Absicherung des Erlernten, ist ein Werkstattwochenbuch zu führen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse, (1. und 2. Semester)

  1. Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Werkzeugen und Geräten anwenden können
  2. Handwerkzeuge, Handmaschinen und Geräte handhaben und instand halten
  3. Ein Kleinmöbel von Hand, an dem die Lehrinhalte vermittelt werden, herstellen
  4. Kenntnisse über Auswahl des Holzes, Messen und Reißen sowie Schneiden, Stemmen, Bohren, Schleifen und Verleimen von Hölzern erwerben
  5. Schlitz- und Zapfen-, Zinken-, Grat-, Lamello- und Dübelverbindungen herstellen können
  6. Einfache Furnierarbeiten sowie Oberflächenbehandlungen durchführen

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

  1. Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
  2. Standardmaschinen bedienen und einfache Arbeiten an CNC-Maschinen durchführen können
  3. Kenntnisse in Wartung und Pflege der Maschinen erwerben

4. Semester – Kompetenzmodul 4

  1. Einfache Möbelstücke herstellen, deren Planung mit CAD-Unterstützung oder in Form eines Bretteraufrisses erfolgt
  2. Eck-, Korpus und Holzverbindungen herstellen
  3. Holzauswahl und Furniertechniken beherrschen
  4. Mechanische und chemische Oberflächenbehandlungen anwenden
  5. Möbeltüren mit Standardbeschlägen anschlagen können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

  1. Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
  2. Komplexere Arbeiten an Standard- und CNC-gesteuerten Maschinen durchführen
  3. Säge-, Hobel-, Fräs-, und Bohrarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad durchführen
  4. Schleif und Furnierarbeiten ausführen
  5. Holzverbindungen herstellen und Verleimungen durchführen
  6. Diverse Sonderbeschläge händisch anschlagen und einstellen können
  7. Naturmaße nehmen, in eine CAD-Werkzeichnung übertragen und eine daraus eine Materialliste erarbeiten

6. Semester – Kompetenzmodul 6

  1. Einen Arbeits- und Einsatzplan anhand eines Auftragsprojektes erstellen und in Form einer Teamarbeit fertigen
  2. Einzelne Werkstücke mit höherem Schwierigkeitsgrad im Bereich Möbel-, Innenausbau und Bautischlerei herstellen
  3. CNC-Arbeitsabläufe programmieren und dazugehörigen Datentransfer mit fachspezifischer Software durchführen
  4. Mechanische, physikalische und chemische Oberflächenbehandlungen anwenden
  5. Projektmanagement an einem gewählten Werkstück umsetzen

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

  1. Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können
  2. Ein selbst entworfenes und konzipiertes Werkstück mit gehobenem Schwierigkeitsgrad eigenständig herstellen und die dafür notwendigen Materialien selbst auswählen und beschaffen

8. Semester – Kompetenzmodul 8

  1. CNC–Technologie vertiefen und die dazugehörigen Programme optimieren
  2. Funktionsprüfung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung durchführen
  3. Das selbst entworfene und gefertigte Werkstück in exakter Fachsprache präsentieren und analysieren
  4. Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden

FACHKUNDE (WERKZEUG-, MATERIAL- UND STILKUNDE)

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

  1. Kenntnisse über den Rohstoff Holz und Holzwerkstoffe erwerben
  2. Kenntnisse über die in der Tischlerei üblichen Werk- und Hilfsstoffe, sowie über die Halbfabrikate und Oberflächenmittel aneignen
  3. Die berufsspezifischen Werkzeuge, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand der Technik kennen, ihre Anwendung verstehen und über die Gefahren Bescheid wissen
  4. Sich mit der Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes vertraut machen
  5. Die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen
  6. Mit den Themenbereichen Möbel-, Türen- und Fensterbau, sowie Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein
  7. Sich mit der Bauphysik und mit den Grundlagen der Mess- und Prüftechnik auseinandersetzen
  8. Kenntnisse über Automatisierungs- und Steuerungstechnik haben und vertieft zu einzelnen Lehrstoffinhalten fächerübergreifend komplexe Aufgaben lösen können
  9. Kenntnisse über Wesenszüge der Stilepochen insbesondere im Möbelbau aneignen, über deren Konstruktion Bescheid wissen und Stilmöbel analysieren können
  10. Im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften vertraut sein

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Der fachtheoretische Unterricht wird mit dem Handwerksunterricht abgestimmt. Die Inhalte werden analog vermittelt, damit das Verstehen des Sachverhaltes den Schülerinnen und Schülern erleichtert wird.

Querverbindungen sollten bei der Holzoberflächenbehandlung (Säuren, Laugen, Bleichmittel, Lacke) zum Fach Chemie, im bautechnischen Bereich zum Fach Physik und im Stilkundeunterricht zum Fach Geschichte hergestellt werden.

In Maschinen- und Oberflächenkunde ist zum Schutze der Gesundheit und zur Achtung auf die Umwelt auf diverse Vorschriften und Gefahren hinzuweisen und vorzugsweise mit exemplarischen Beispielen zu hinterlegen.

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8.Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester)

  1. Das Berufsbild des Tischlereitechnikers kennen
  2. Die Tischlerwerkstätte und deren strukturierten Arbeitsablauf erklären können
  3. Die Sicherheitsvorschriften, Unfallgefahren, Ergonomie und Ausstattung in der Tischlerei kennen
  4. Alle Handwerkzeuge und Arbeitsgeräte anwenden können
  5. Die Bedeutung und Wirkungen des Ökosystems Wald erkennen
  6. Die Entstehung, die Anatomie und die Eigenschaften des Holzes kennen
  7. Das Arbeiten des Holzes verstehen und dazu die konstruktiven Maßnahmen erkennen
  8. Die technischen und ästhetischen Eigenschaften verstehen und Holzfehler und Holzkrankheiten erkennen
  9. Die wichtigsten einheimischen und tropischen Hölzer nennen und erkennen
  10. Die Leime in natürlicher und synthetischer Form nennen
  11. Grundkonstruktionsarten im Möbelbau unterscheiden können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Werkstoffkunde

  1. Die wichtigsten einheimischen und tropischen Furniere erkennen und ihre Herstellung kennen
  2. Die Plattenwerkstoffe und Kunststoffe, die in der Tischlerei verwendet werden, kennen

Maschinenkunde

  1. Die technologischen Grundbegriffe an Maschinen anführen
  2. Die Wartung und Pflege von Holzbearbeitungsmaschinen verstehen
  3. Den Aufbau, Einsatzbereich, Handhabung und Unfallverhütung von Elektrohandmaschinen, Standardmaschinen und Spezialmaschinen begreifen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Werkstoffkunde

  1. Die mechanischen und chemischen Oberflächenbehandlungsarten nennen
  2. Die Befestigungstechniken bei der Montage anführen
  3. Hilfsstoffe in der Tischlerei nennen

Maschinenkunde

  1. Verwendung, Aufbau und Arten von CNC-Maschinen nennen
  2. Maschinen für die spanlose Bearbeitungen, Geräte und Anlagen zur Oberflächenbehandlung erklären können.
  3. Holztrocknungsanlagen, Druckluftanlagen, Maschinen und Geräte zur Abfallbeseitigung aufzählen und erklären

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

  1. Die allgemeinen Bauarbeiten des Tischlers wie Bauvorschriften, Normen und Bauphysik verstehen und nennen können
  2. Bei Fenster und Fenstertüren über die Konstruktionen, die Gütemerkmale und die Beanspruchungsklassen, sowie über Beschlag, Verglasung und konstruktiven Holzschutz Bescheid wissen
  3. Die Fensterladenkonstruktionen aufzählen und erklären

6. Semester – Kompetenzmodul 6

  1. Den Aufbau von Innen- und Außentüren kennen und beschreiben
  2. Wand- und Deckenverkleidungen, Trennwände und Holzfußböden unterscheiden und erklären.
  3. Die Maße und Vorschriften beim Treppenbau nennen, sowie diverse Konstruktionsarten verstehen
  4. Komplexe Aufgaben in der Bauphysik, wie U-Wert-Berechnung von mehrschaligen Baukörpern mit Lambdagröße und Wärmeleitzahl, lösen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

  1. Die Stilepochen von der Antike bis zur Gegenwart kennen und beschreiben

8. Semester – Kompetenzmodul 8

  1. Die Zierformen, Stilelemente, Oberflächen und Techniken des Möbelbaus von der Gotik bis zur Moderne aufzählen und verstehen
  2. Wiederholung und Festigung des gesamten Lehrstoffes in Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung

FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Fachzeichnen und Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:

Die Grundlagen von holztechnischen Zeichnungen verstehen und in der Lage sein, normgetreue Zeichnungen zu erstellen

Selbstständiges Entwerfen beherrschen, Freihandskizzen anfertigen und bis zur Detailplanung ein ausführungsreifes Werkstück mit praxisnahen CAD-Softwaresystemen zeichnen können

Um die räumliche Vorstellung zu erhöhen, den Entwurf in dreidimensionaler und perspektivischer Ansicht darstellen können

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Schüler sind mit der CAD-Software und deren Bedienung vertraut zu machen

Die holzspezifische Zeichennorm im Zeichenprogramm definieren

Die Entwicklung des Formgefühls, Design und der Proportion ist durch Freihandübungen zu fördern. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung bzw. Design anzustreben

Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Semester eine zweistündige Schularbeit durchzuführen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester)

  1. Die Bedienungselemente des fachspezifischen CAD-Programmes anwenden
  2. Die Zeichennormen und Zeichnungshilfen verstehen
  3. Isometrische Darstellungen von Werkstücken verstehen
  4. Die Rahmen-, Korpus-, Breiten-, Längs- und Gratverbindungen begreifen
  5. Sockel-, Rückwand-, Laden-, und Möbeltürkonstruktionen, sowie Türanschläge erkennen
  6. Aus einem Lehrstück, welches in der Werkstätte gefertigt wird, eine Übersichtszeichnung, eine Schnittzeichnung und die Details erstellen

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Möbelbaugrundkonstruktionen wie Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau unterscheiden können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

  1. Von vorgegebenen Entwürfen eine Freihandskizze, Entwurf und Übersichtszeichnung, sowie Schnitt- und Detailzeichnung konstruktiv erstellen können
  2. Kenntnisse einfacher Fensterarten und Türen erwerben
  3. Anhand eines gewählten Werkstückes ein Projektmanagement erstellen

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

  1. Möblierungsplan anhand eines selbst entworfenen Wohnungsgrundrisses, Symbole (Küche, Wohnzimmer, Bad, Vorraum, Stiege)erstellen
  2. Grundrisse von Küchen und aus ihnen resultierenden Ansichten darstellen
  3. Isolierglasfenster in der Ansicht, sowie im Grundriss- und Kreuzrissschnitt erarbeiten

6. Semester – Kompetenzmodul 6

  1. Innen- und Außentüren konstruieren
  2. Kenntnisse über Stiegenkonstruktionen, Steigungsverhältnissen und gewendelten Treppen erwerben
  3. Dreidimensionale und perspektivische Darstellung von Möbeln erarbeiten
  4. Selbstentwurf eines Möbels als Vorübung auf das Gesellenstück planen
  5. Eine Übersichtszeichnung bis hin zur perspektivischen Darstellung selbstständig durchkonstruieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

  1. Abschlussstück, bzw. Gesellenstück mit Projektmanagement erarbeiten

8. Semester – Kompetenzmodul 8

  1. Abschlussstück, bzw. Gesellenstück mit Projektmanagement abschließen

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe aa) Maschinenbautechnik

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2023

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40245358

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