Anlage A/m2
LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Unterstufe
- 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflich-tungsgruppe 1a) | ||||||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | |||||||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) | |||||
Deutsch |
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| 15-21 | (I) 2) | |||||
Erste lebende Fremdsprache |
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| 12-18 | (I) 2) | |||||
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung |
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| 5-10 | (III) | |||||
Geographie und Wirtschaftskunde |
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| 7-12 | (III) | |||||
Mathematik |
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| 13-18 | (II) 2) | |||||
Geometrisches Zeichnen |
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| 2-5 | (III) | |||||
Biologie und Umweltkunde |
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| 7-12 | III | |||||
Chemie |
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| 2-4 | (III) | |||||
Physik |
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| 5-9 | (III) | |||||
Musikerziehung Instrumentalmusik und Gesang Bildnerische Erziehung | 3/2 2/– 2/5 | 3/2 2/– 2/5 | 4/2 2/– 2/6 | 4/2 2/– 2/6 | 30 3) | (IVa) IV (IVa) | |||||
Technisches und textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | |||||
Bewegung und Sport |
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| 12-16 | (IVa) | |||||
Verbindliche Übungen | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflich-tungsgruppe 1a) | ||||||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | |||||||
Berufsorientierung | – | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-4 5) | III 6) | |||||
sonstige | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-4 |
| |||||
Gesamtwochenstundenzahl | 29-32 | 30-33 | 31-33 | 34-37 | 125-133 |
| |||||
___________________________
1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe" der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung" vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.
1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
3) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.
- (Anm.: Fußnote 4) aufgehoben durch Art. 2 Z 27, BGBl. II Nr. 337/2017)
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
- 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflich-tungsgruppe | |||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | ||||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) | ||
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I) 1) | ||
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I) 1) | ||
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | 2 | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | ||
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) | ||
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II) 1) | ||
Geometrisches Zeichnen | – | – | – | 2 | 2 | III | ||
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III | ||
Chemie | – | – | – | 2 | 2 | (III) | ||
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 | (III) | ||
Musikerziehung Instrumentalmusik und Gesang Bildnerische Erziehung | 3/2 2/– 2/5 | 3/2 2/– 2/5 | 4/2 2/– 2/6 | 4/2 2/– 2/6 | 30 2) | (IVa) IV (IVa) | ||
Technisches und textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | ||
Bewegung und Sport | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (IVa) | ||
Verbindliche Übung |
|
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|
| ||
Berufsorientierung |
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| x 4) | x 4) |
| III 5) | ||
Gesamtwochenstundenzahl | 31 | 33 | 32 | 37 | 133 |
| ||
____________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
2) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.
- (Anm.: Fußnote 3) aufgehoben durch Art. 2 Z 29, BGBl. II Nr. 337/2017)
4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflich-tungsgruppe | |||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Oberstufe | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) |
Deutsch | 3 | 3 | 33 | 3 | 12 | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) |
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) |
Geschichte und Sozialkunde | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (II) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III) |
Physik | – | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musikerziehung *) | 4/2 | 4/2 | 5/5/2/- | 4/4/2/– |
| (IVa) 2) |
Instrumentalmusik und Gesang | 2/- | 2/- | 2/-/-/- | 2/-/-/- | 29 1) | IV |
Bildnerische Erziehung | 2/6 | 2/6 | -/2/5/7 | -/2/4/6 |
| (IVa) 2) |
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (IVa) |
Summe der Pflichtgegenstände | 31 | 31 | 33 | 34 | 129 |
|
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|
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| |||
bb) Wahlpflichtgegenstände |
|
| 6 |
| 6 |
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| Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 135 |
| |||
___________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 5. und 6. Klasse: jeweils 8, 7. Klasse: 7, 8. Klasse: 6 Wochenstunden.
2) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).
bb) Wahlpflichtgegenstände
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) „Musikerziehung" ist folgende Zeile einzufügen:
„Instrumentalmusik und Gesang 7) | – | (2) | (2) | 2 | 4/2 | IV“ |
Nach Fußnote 6) ist folgende Fußnote 7) anzufügen:
7) Sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE:
Wie Anlage A, mit folgenden Ausnahmen:
MATHEMATIK
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
CHEMIE
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
PHYSIK
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
MUSIKERZIEHUNG
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.
INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG
(Klavier, Keyboard, Orgel, Akkordeon, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Euphonium, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe, Volksharfe, diatonische Harmonika, Zither, Hackbrett, Tamburizza, Gesang)
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Klasse):
Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Instrumental-/Gesangsunterricht.
Der Gegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin/vom Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin/zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.
Wesentliche Ziele des Instrumental-/Gesangsunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Schwerpunkts des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse erreicht. Mögliche Inhalte sind in den thematischen Schwerpunkten exemplarisch angeführt.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Mensch und Gesellschaft
Der Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.
Natur und Technik
Im Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten/Stimme sowie neue Medien gefördert werden.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen im Gesangsunterricht sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.
Kreativität und Gestaltung
Das Musizieren soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Ziel eines umfassenden Instrumental-/Gesangsunterrichts ist einerseits der Erwerb instrumentaler/sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments/des Singens fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.
Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.
Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.
Im Zentrum des Instrumental-/Gesangsunterrichts steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.
In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe notwendig.
Kompetenzmodell
Musizieren als zentrales Handlungsfeld des Instrumental-/Gesangsunterrichts umfasst die vier Kompetenzbereiche:
- – Hören und Erfassen
- – Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten
- – Interpretieren und Gestalten
- – Wissen und Reflektieren.
Die für den Instrumental-/Gesangsunterricht relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in den Semestern bzw. in der 5. Klasse erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:
- – Instrument/Stimme
- – Üben
- – Analyse
- – Musikgeschichte/Stilkunde
- – Improvisation/Interpretation
- – instrumentprägende Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten
Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.
Fachspezifische dynamische Kompetenzen
Der Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
- – in der Gruppe musizieren
- – selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben
- – Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten
- – Leitungsfunktionen im Ensemble übernehmen
- – Präsentationen vorbereiten und moderieren
- – eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen
- – Feedback geben und annehmen
- – Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen
- – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen
- – aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen
- – Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln
- – sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten
- – sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten
Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
Allgemeiner Teil
- – Erwerb und Erweiterung technischer Fertigkeiten unter Einbeziehung des musikalischen Grundwissens als Grundlage für Solo- und Ensembleliteratur
- – Tonbildung, Atmung, Haltung, stilgerechte Phrasierung, Artikulation, Dynamik und Agogik; Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur
- – auswendiges Musizieren und Blattspiel bzw. Blattsingen
- – rhythmische, melodische und harmonische Improvisation
- – Musizieren in verschiedenen Notationsformen, Transponieren
- – dem technischen Können angepasste Solo- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen, Kulturkreisen und möglichst vielen Stilrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der zeitgenössischen Musik
- – Aufbau eines persönlichen Repertoires
- – Pflege des Instruments bzw. der Stimme
- – Bau und Entwicklung der jeweiligen Instrumente
- – physiologische Grundlagen der Stimme und historische Entwicklung des Gesangs
- – bewusstes und kritisches Hören des eigenen und gemeinsamen Musizierens
- – Schulung der musikalischen Vorstellungskraft
- – Hinführung zu selbstständiger und selbstbewusster Interpretation
- – Üben von Auftrittssituationen
- – Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen auch in Zusammenarbeit mit Bewegung
Instrumentenspezifischer Teil
Klavier
Anschlagsdifferenzierung, Pedalgebrauch, Fingersatz, vierhändiges Spiel und Musizieren auf mehreren Tasteninstrumenten, Klavierkammermusik, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Keyboard (nur in Verbindung mit Klavier)
Kennenlernen und Anwenden der technischen Möglichkeiten, eigene Arrangements, mehrstimmige Gestaltung, Klangfarben- und Rhythmusgestaltung, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Orgel
Vorkenntnisse im Klavierspiel werden empfohlen. Grundsätze des Registrierens, Improvisation in verschiedenen Satztechniken, Liedbegleitung, Zusammenspiel von Manual und Pedal, Ornamentik, Generalbass
Gitarre
Stimmen des Instruments, Wechselschlag, Daumenschlag. Dämpftechnik, Lagenspiel, Bindetechnik, Tonbildung, Akkordtechnik, Barreegriffe, Schlagtechnik, Flageolett, Liedbegleitung auch nach Gehör, Einsatz des Capotasters, Akkordsymbole
E-Gitarre
Plektrontechnik und damit verbundene Artikulationsmöglichkeiten, Soundmöglichkeiten, Kennenlernen verschiedener Stile, einfache Improvisation, Spielen mit Effektgeräten, Spielen nach Leadsheets
E- Bass
Wechselschlag, Tirandoschlag, Plektrontechnik, Dämpftechniken links und rechts, spezifische Basstechniken, Slap, Entschlüsselung von Akkordsymbolen mit den zur jeweiligen Stilrichtung passenden Lösungen, Walking Bass, Rhythmus-Patterns in verschiedenen Stilrichtungen
Holzblasinstrumente: Blockflöten, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon
Atemtechnik, Ansatzschulung auch im Hinblick auf Intonation, Besonderheiten der Grifftechniken und der Griffkombinationen, vielfältige Artikulationsmöglichkeiten, Hinweise auf Blatt- bzw. Rohrbau, bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen
Blechblasinstrumente: Waldhorn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Bassflügelhorn, Tuba
Ansatzübungen (Stütze, Lippenbindung), bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen, Zugkombinationen der Posaune, Artikulationstechniken
Schlagzeug
Korrektes Zusammenstellen des Drumsets, Übungen zur Unabhängigkeit der Hände und Füße, Schlagzeugnotation, Entwicklung der Transkriptionsfähigkeit, stilsichere Anwendung verschiedenster Rhythmen, Förderung des Melodie- und Harmoniedenkens im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Vermittlung von Formabläufen, gegebenenfalls Drumcomputer, elektronisches Drumset, weitere Percussionsinstrumente
Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
Griff- und Stricharten, Bogenführung und Zupftechnik, Lagenspiel, gezielte Intonationsübungen, Vibrato- und Doppelgriffspiel, Flageolett
Akkordeon
Balgführung, Übungen für die linke und rechte Hand, Zusammenspiel beider Hände, Übergreifen, Untersetzen, Fingerwechsel, Begleitmodelle, Registrierungsmöglichkeiten, Spiel im Diskant, gängige Bassfiguren, Melodiespiel mit der linken Hand, instrumentenspezifische Techniken
Diatonische Harmonika
Balgführung, Griffschrift, Begleitung nach dem Gehör, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Wechselbässe, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Volksharfe
Griffmuster, Transpositionsübungen, Pedaltechnik, Dämpftechnik, Akkordspiel drei- bis vierstimmig, Oktavbässe, Bassdurchgänge, zerlegte Begleitung, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Zither
Anschlag – Griffbrett und Freisaiten getrennt, Lagenspiel, Begleittechnik, Dämpfen
Hackbrett
Anschlag, Zupf- und Dämpftechnik, elementare Begleitformen, Tonika-Dominant-Subdominant-Schemata, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Tamburizza (auch: Bisernica/Brac, Celovic, Bugarija, Celo, Berde)
Lagenspiel und Lagenwechsel, Begleiten von Liedern und Tänzen auch nach Gehör, Erlernen schwieriger Schlagtechniken, Kennenlernen der Tamburizzafamilie, Anleitung zur Führung eines Tamburizza-Ensembles
Vokalunterricht
Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, weichem Einsatz, Register- und Vokalausgleich, Vokalbildungsübungen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Stimmentwicklung, textierte Übungen, Sprach-, Wort- und Klangspiele, selbstständiges Finden von Zusatzstimmen, Mikrofonsingen, Vocal-Percussion
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse):
Semesterübergreifende Kompetenzen
Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen, sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.
- a) Hören und Erfassen
- – beim Musizieren und Singen aufeinander hören
- – intonieren
- – Klänge differenziert wahrnehmen
- – musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden
- – formale Abläufe mitverfolgen
- – Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben
- b) Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten
- – grundlegende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen
- – musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden
- – den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen
- – differenzierte Spielweisen auf dem Instrument einsetzen
- – verschiedene Übetechniken anwenden
- – vom Blatt spielen/singen
- – Literatur auswendig spielen/singen
- – das gewählte Instrument stimmen (gilt für Zupfinstrumente, Streichinstrumente, Blasinstrumente, gestimmte Schlaginstrumente, Hackbrett)
- c) Interpretieren und Gestalten
- – eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen
- – Klänge instrumenten-/gesangsspezifisch gestalten
- – Notentext verstehen, deuten und umsetzen
- – entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden
- – improvisieren
- – sich künstlerisch präsentieren
- d) Wissen und Reflektieren
- – musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden
- – Wissen über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme anwenden
- – instrumenten-/gesangsspezifische Literaturkenntnisse vorweisen
- – musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden
- – Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten in einen instrumenten- /gesangsspezifischen Kontext stellen
- – musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren
- – Unterrichtsinhalte dokumentieren
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
- – siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
- – Instrument/Stimme
Exemplarische Inhalte
- – instrumenten- und gesangsspezifisches Wissen
- – musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
- – Körperbewusstsein – Atmung – Haltung
- – Klanggestaltung und Tonbildung
- – Pflege des Instruments bzw. der Stimme
- – Bau und Entwicklung der jeweiligen Instrumente
- – physiologische Grundlagen der Stimme
- – Stimmungen der Instrumente
- – allgemeine Musiklehre in Verbindung mit dem Musizieren
- – elementare Musikkunde in Verbindung mit dem Musizieren
- – musikalische Fachausdrücke
- – Notationsformen
- – Rhythmen
- – harmonische Strukturen
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
- – siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
- – Üben
Exemplarische Inhalte
- – verschiedene Übetechniken
- – Strategien des Übens
- – spiel- und gesangstechnische Fertigkeiten
- – zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe
- – Reflexion individuellen Übeverhaltens
- – Mentales Üben
- – Übeplan/Übetagebuch
- – Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen
- – Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:
- – siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
- – Analyse
Exemplarische Inhalte
- – Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen
- – formaler Aufbau von Musikstücken
- – rhythmische und melodische Strukturen
- – motivisch – thematische Aspekte
- – harmonische Zusammenhänge
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:
- – siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
- – Musikgeschichte/Stilkunde
Exemplarische Inhalte
- – Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der musizierten Solo- und Ensembleliteratur
- – Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur
- – historische Aufführungspraxen
- – Spieltechniken in Pop und Jazz
- – zeitgenössische Klangsprachen
- – Phrasierungen
- – Verzierungen
- – stilistisch adäquate Tongebung
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
- – siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
- – Improvisation/Interpretation
Exemplarische Inhalte
- – Improvisation nach rhythmischen und melodischen Mustern
- – Improvisation über harmonische Muster
- – eigenständige Interpretationen
- – verschiedene Notationen (zB Akkordsymbole, Tabulaturen, graphische Notation)
- – Interpretationsvergleiche
- – Coverversionen
- – Standards
- – Solokadenzen
- – Arrangements
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
- – siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
- – Instrumentprägende Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten
Exemplarische Inhalte
- – Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten
- – Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken
- – herausragende Interpretinnen und Interpreten
- – Werkverzeichnisse
- – Diskographien
8. Semester
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
- – siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Thematischer Schwerpunkt
- – Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte
Exemplarische Inhalte
- – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
- – Themenzentrierte Querschnitte
- – Eigenkompositionen
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.
INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG
(Wahlpflichtgegenstand)
Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.
Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf dem Musizieren in Ensembles und/oder auf der individuellen Vertiefung und Erweiterung der instrumentalen/sängerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ensembles können sich aus unterschiedlichen oder gleichen Instrumenten/Gesang zusammensetzen. Der Bogen spannt sich dabei von kleineren oder größeren Ensembles, Kammermusikformationen über Vokalensembles bis hin zu Bands. Die Möglichkeit, das Instrument/die Stimme im Ensemble in unterschiedlichen musikalischen Funktionen einzusetzen sowie neue Instrumente kennenzulernen, kann eine wertvolle und bereichernde Erfahrung für die Entwicklung junger Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bzw. Sängerinnen und Sänger sein.
Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.
Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der gewählten Literatur des jeweiligen Semesters.
Darüber hinaus:
Semesterübergreifender thematischer Schwerpunkt
- – Erweiterung, Vertiefung, Musizieren im Ensemble
Exemplarische Inhalte
- – Themenzentrierte Querschnitte
- – Eigenkompositionen
- – Ensembleliteratur
- – Sololiteratur
- – Kammermusik
- – Coverversionen und Arrangements
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2018
Gesetzesnummer
10008568
Dokumentnummer
NOR40199326
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