Anlage A/lF Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2022

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 27 und 28

Anlage A/lF

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS MIT DRITTER LEBENDER FREMDSPRACHE AM ÖFFENTLICHEN GYMNASIUM DER STIFTUNG THERESIANISCHE AKADEMIE IN WIEN

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFELN

1. UNTERSTUFE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe Unterstufe 2)

Lehrverpflich-tungsgruppe 3)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

 

 

Religion

2

2

2

2

8

(III)

Deutsch

 

 

 

 

mindestens 15

(I)

Erste lebende Fremdsprache

 

 

 

 

mindestens 12

(I)

Zweite lebende Fremdsprache

 

 

 

 

mindestens 6

(I)

Latein

 

 

 

 

mindestens 3

(I)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

mindestens 5

III

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

mindestens 7

(III)

Mathematik

 

 

 

 

mindestens 13

(II)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

mindestens 7

III

Chemie

 

 

 

 

mindestens 2

(III)

Physik

 

 

 

 

mindestens 5

(III)

Musikerziehung

 

 

 

 

mindestens 6

(IVa)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

mindestens 7

(IVa)

Technisches und textiles Werken

 

 

-

-

mindestens 3

(IV)

Bewegung und Sport

 

 

 

 

mindestens 13

(IVa)

Verbindliche Übungen Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 4)

III 5)

Digitale Grundbildung

0-1

0-1

0-1

0-1

2-4 6)

III 5)

Gesamtwochenstundenzahl

26-30

29-32

29-33

29-33

120

 

       

______________

1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im Dritten Teil.

2) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

  1. 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
  2. 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musischkreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6) Kann (teilweise) integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden, wobei 1 Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht (1. bis 4. Klasse 0 oder 32 oder 64 Jahresstunden). Die über 2 Wochenstunden hinausgehenden 1 oder 2 Wochenstunden sind nach dem schulautonomen Vertiefungslehrstoff zu unterrichten.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(I)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

4

3

15

(I)

Zweite lebende Fremdsprache

-

-

3

3

6

(I)

Latein

-

-

-

3

3

(I)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

-

2

2

2

6

III

Geographie und Wirtschaftskunde

2

2

1

2

7

(III)

Mathematik

4

4

3

3

14

(II)

Biologie und Umweltkunde

2

1

2

2

7

III

Chemie

-

-

2

-

2

(III)

Physik

-

1

2

2

5

(III)

Musikerziehung

2

2

1

1

6

(IVa)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

1

7

(IVa)

Technisches und textiles Werken

2

2

-

-

4

(IV)

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(IVa)

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung

 

 

x 2)

x 2)

x 2)

III 3)

Digitale Grundbildung

 

1

1

 

 

III 3)

Gesamtwochenstundenzahl

28

30

31

31

120

 

       

_________________

1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.

2) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

3) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

3. Deutschförderklassen (Unterstufe):

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

Religion

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x 2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x 3)

 

   

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

________________

1) Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit Dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2) Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3) Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit Dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“.

2. OBERSTUFE

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe *)

Lehrverpflichtungs-gruppe 1)

Religion

8

(III)

Deutsch

mindestens 11

(I)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11

(I)

Latein

mindestens 12

(I)

Zweite lebende Fremdsprache

Dritte lebende Fremdsprache

mindestens 12

mindestens 10

(I)

(I)

Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 6

(III)

Mathematik

mindestens 11

(II)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 6

III

Chemie

mindestens 4

(III)

Physik

mindestens 5

(III)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musikerziehung

Bildnerische Erziehung

alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung

mindestens 3

(IVa)

mindestens 3

(IVa)

mindestens 4

(IVa)

Bewegung und Sport

mindestens 8 2)

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

126

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-8

 

schulautonom 3)

höchstens 8

 

Summe autonomer Bereich

10

 

Gesamtwochenstundenzahl

136

 

    

_________________

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

  1. 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
  2. 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

1. Klassen und Wochenstunden 1)

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik2)

2

2

2

2

8

(III/III)

Deutsch

3

2

3

3

11

(I)

Erste lebende Fremdsprache

2

3

3

3

11

(I)

Latein

3

3

3

3

12

(I)

Zweite lebende Fremdsprache *)

3

3

3

3

12

(I)

Dritte lebende Fremdsprache *)

-

4

3

3

10

(I)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

III

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(III)

Mathematik

2

3

3

3

11

(II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

-

2

6

III

Chemie

-

-

2

2

4

(III)

Physik

-

2

2

2

6

(III)

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

III

Informatik

2

-

-

-

2

II

Musikerziehung

2

1

2 1)

2 1)

3

+4

(IVa)

Bildnerische Erziehung

2

1

3

(IVa)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände

29

31

34

36

130

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb

136

 

         

________________

*) Typenbildender Pflichtgegenstand.

1) Alternative Pflichtgegenstände.

2) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

bb) Wahlpflichtgegenstände:

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSE (OBERSTUFE)

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….

20

(I)

Religion……………………………………….

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1……………………..

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………..

x3

 

   

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Lehrplan der Oberstufe des Gymnasiums, Anlage A.

____________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände:

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:

LEBENDE FREMDSPRACHE (Dritte)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite).

Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die dritte Fremdsprache zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles der Anlage A mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten voneinander unabhängige Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der dritten lebenden Fremdsprache erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Lernsemester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

Zielniveau in der dritten lebenden Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der zwölften Schulstufe:

– in der dritten lebenden Fremdsprachen dreijährig in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1

Linguistische Kompetenzen

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  1. vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen (zB Namen alltäglicher Gegenstände) verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  1. einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in kurzen und einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. einfache Fragen an und zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  2. in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo sie/er wohnt

Schreiben

  1. einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können
  2. kurze, einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße)

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  1. vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
  2. kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Lesen

  1. sehr kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  2. Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  2. einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
  3. über den (Schul-)Alltag in einfacher Form Auskunft geben können

Schreiben

  1. einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
  2. eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  1. die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  1. kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  2. aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  2. einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  3. über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten erzählen können
  4. gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  1. eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  2. ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  1. genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  2. bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  1. kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird*
  2. aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  2. Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  3. Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  4. zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  1. kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  2. eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Hören

  1. Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet

Lesen

  1. konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  2. Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  2. Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  3. Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  4. zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*

Schreiben

  1. kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können
  2. eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

8. Semester

Hören

  1. Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet*
  2. kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  1. konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  2. in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können
  2. die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  3. relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  4. Vergleiche anstellen können

Schreiben

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  2. detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

MATHEMATIK

Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.

PHYSIK

Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2022

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40238113

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