Anlage A/ThNa Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2023

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 30

Anlage A/ThNa

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS MIT DIGITALEN, NATURWISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNOLOGISCHEN KOMPETENZEN AM ÖFFENTLICHEN GYMNASIUM DER STIFTUNG THERESIANISCHE AKADEMIE IN WIEN

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der Förderung der digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen.

ZWEITER TEIL

KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der Förderung der digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen.

VIERTER TEIL

ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL

ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

STUNDENTAFELN

1. Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(III)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(I)

Erste lebende Fremdsprache

mind. 12

(I)

Zweite lebende Fremdsprache

mind. 6

(I)

Latein

mind. 3

(I)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(II)

Digitale Grundbildung

mind. 4

III

Chemie

mind. 2

(III)

Physik

mind. 5

(III)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(III)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

mind. 6

(IVa)

Kunst und Gestaltung

mind. 7

(IVa)

Technik und Design

mind. 3

(IV)

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 13

(IVa)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 13)

III4)

Schulautonome Vertiefung5)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

124

 

   

_____________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1.Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrverpflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(III)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(I)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

4

3

15

(I)

Zweite Lebende Fremdsprache

-

-

3

3

6

(I)

Latein

-

-

-

3

3

(I)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(II)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

III

Chemie

-

-

2

-

2

(III)

Physik

-

1

2

2

5

(III)

Biologie und Umweltbildung

2

1

2

2

7

III

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

2

1

2

7

(III)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

2

1

1

6

(IVa)

Kunst und Gestaltung

2

2

2

1

7

(IVa)

Technik und Design

2

2

-

-

4

(IV)

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(IVa)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x1)

x1)

x

III2)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

32

32

124

 

       

___________________

1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

3. Deutschförderklassen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

Religion

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

   

_______________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

2. OBERSTUFE

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(III)

Deutsch

mindestens 11

(I)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11

(I)

Latein

mindestens 12

(I)

Zweite lebende Fremdsprache

mindestens 12

(I)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(III)

Mathematik

mindestens 11

(II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

III

Chemie

mindestens 4

(III)

Physik

mindestens 6

(III)

Darstellende Geometrie

mindestens 4

(II)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 4

II

Musik

mindestens 3

(IVa)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(IVa)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(IVa)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

123

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-8

 

Schulautonom5)

höchstens 9

 

Summe autonomer Bereich

13

 

Gesamtwochenstundenzahl

136

 

     

_________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel der Oberstufe (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(III/III)

Deutsch

3

2

3

3

11

(I)

Erste lebende Fremdsprache

2

3

3

3

11

(I)

Latein

3

3

3

3

12

(I)

Zweite lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(I)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(III)

Mathematik

2

3

3

3

11

(II)

Biologie und Umweltbildung

2

3

1

2

8

III

Chemie

-

1

2

2

5

(III)

Physik

-

2

2

3

7

(III)

Darstellende Geometrie

-

-

2

2

4

(II)

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

III

Informatik

2

2

-

-

4

II

Musik

2

1

22)

22)

3

+4

(IVa)

Kunst und Gestaltung

2

1

3

(IVa)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände

29

31

34

36

130

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

         

_________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Alternative Pflichtgegenstände.

bb) Wahlpflichtgegenstände:

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

Religion

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

   

_____________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Lehrplan der Oberstufe des Gymnasiums, Anlage A.

SIEBENTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) Pflichtgegenstände

aa) Pflichtgegenstände

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

bb) Wahlpflichtgegenstände

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2024

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40250529

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