Anlage 5
zu § 9 Abs. 2
Statistik der Studierenden
1. Personenzählung
1.1 Definition von Personenmengen (P)
1.1.1 PU - Studierende dieser Universität
sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität für mindestens ein Studium eine aufrechte Zulassung haben (= “offenes Studium“).
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- mindestens ein zur Fortsetzung gemeldetes offenes Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position.
1.1.2 PN - Neuzugelassene Personen dieser Universität sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität erstmals zu einem Studium zugelassen wurden.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- mindestens ein zur Fortsetzung gemeldetes offenes Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen,
- die Zulassung ist die erste dieser Person an dieser Universität (Die Person war in keinem früheren Semester an dieser Universität zum Studium zugelassen).
1.1.3 PO - Neuzugelassene ordentliche Studierende dieser Universität sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität erstmals zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurden.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- mindestens ein zur Fortsetzung gemeldetes offenes ordentliches Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen,
- die Zulassung ist die erste dieser Person an dieser Universität als ordentliche/r Studierende/r (Die Person war in keinem früheren Semester an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen).
1.1.4 PE - Erstzugelassene
sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität erstmals zu einem Studium zugelassen wurden und vorher nie einer in Z 1.2 der Anlage 1 genannten Universität angehört haben.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- die Matrikelnummer stammt aus dem für dieses Semester aktuellen Jahreskontingent dieser Universität,
- mindestens ein zur Fortsetzung gemeldetes offenes Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen,
- die Zulassung ist die erste dieser Person an dieser Universität.
1.1.5 PM - Mitbeleger/innen
sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität die Fortsetzung zu einem Studium gemeldet haben, zu dem sie ausschließlich an einer anderen Universität zugelassen sind.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- ein Studium, dessen Kennzeichnung den Kennbuchstaben dieser Universität nicht enthält, ist
dieses Semester zur Fortsetzung gemeldet.
1.1.6 PA Absolvent/inn/en
sind alle Personen, die im betreffenden Studienjahr ein ordentliches Studium oder einen Universitätslehrgang abgeschlossen haben.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- ein ordentliches Studium oder ein Universitätslehrgang mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an erster Stelle wurde in diesem Studienjahr durch erfolgreiche Ablegung aller im Curriculum (Studienplan) vorgesehenen Prüfungen und positive Beurteilung vorgesehener wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten abgeschlossen.
1.2 Untergliederung von Personenmengen
1.2.1 Bei Untergliederung der Gesamtmenge der Studierenden in ordentliche und außerordentliche sind als außerordentliche Studierende nur jene zu zählen, die nicht gleichzeitig auch als ordentliche Studierende zugelassen sind.
1.2.2 Die Personenmengen PU, PN, PO und PE (Z 1.1.1. bis 1.1.4) können jeweils auch unter Verzicht auf die Bedingung „zur Fortsetzung gemeldet“ gebildet werden.
2. Studienzählung
2.1 Definition von Studienmengen (S)
2.1.1 SB - belegte Studien (gesamt)
sind Studien, zu denen im betreffenden Semester die Zulassung oder eine Fortsetzungsmeldung erfolgte
Kriterien:
- offenes Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen oder die oder der Studierende hat die Fortsetzung gemeldet.
2.1.2 SN - belegte Studien im ersten Semester sind Studien, zu denen im betreffenden Semester die erstmalige Zulassung an dieser Universität erfolgte
Kriterien:
- offenes Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen,
- die/der Studierende war bislang an dieser Universität noch nie zu diesem Studium zugelassen.
Vorstudien sind bei kombinierten Studien je Fach, beim Lehramtsstudium hinsichtlich der Unterrichtsfächer zu prüfen. In den Studienrichtungen Romanistik und Slawistik schließen jeweils sprachgleiche Vorstudien, in den Studienrichtungen Instrumentalstudium, Instrumental (Gesangs) pädagogik und Jazz jeweils Vorstudien im betreffenden Instrument (oder Gesang) die Zuordnung zu dieser Zählmenge aus. Ein Bakkalaureatsstudium ist nicht dieser Zählmenge zuzuordnen, wenn Vorstudien im Diplomstudium derselben Studienrichtung vorliegen.
2.1.3 SE - belegte Studien der Erstzugelassenen
sind Studien von jenen Studierenden, die im betreffenden Semester von der betreffenden Universität erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurden (PE) Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- die Matrikelnummer stammt aus dem für dieses Semester aktuellen Jahreskontingent dieser Universität,
- offenes Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen,
- die Zulassung ist die erste dieser Person an dieser Universität.
2.1.4 SU - unterbrochene Studien
sind Studien, zu denen im betreffenden Semester keine Fortsetzungsmeldung erfolgte, deren Zulassung jedoch noch aufrecht ist
Kriterien:
- offenes Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position,
- zu diesem Studium ist im betreffenden Semester keine Meldung der Fortsetzung erfolgt.
2.1.5 SM - mitbelegte Studien
sind Studien, zu denen im betreffenden Semester an dieser Universität eine Fortsetzungsmeldung erfolgte, obwohl die Zulassung ausschließlich an einer anderen Universität besteht.
Kriterien:
- ein Studium, dessen Kennzeichnung den Kennbuchstaben dieser Universität nicht enthält, ist dieses Semester zur Fortsetzung gemeldet.
2.1.6 SA abgeschlossene Studien
sind alle ordentlichen Studien oder Universitätslehrgänge, die im betreffenden Studienjahr abgeschlossen wurden.
Kriterien:
- ein ordentliches Studium oder ein Universitätslehrgang mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an erster oder zweiter Stelle wurde durch erfolgreiche Ablegung aller im Curriculum (Studienplan) vorgesehenen Prüfungen und positive Beurteilung vorgesehener wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten abgeschlossen.
2.2 Untergliederung von Studienmengen
2.2.1 Wenn sich die Auszählung auf Lehramtsstudien oder kombinationspflichtige Studien gemäß Bundesgesetz über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, BGBl. Nr. 326/1971, bezieht, sind die Studienrichtungen entsprechend der Abfolge der Kennzahlen als Erstfach (Fach-1) oder Zweitfach (Fach-2) auszuweisen. Wird eines der Fächer oder ein Unterrichtsfach eines Lehramtsstudiums an einer anderen Universität absolviert, so wird dieses nicht gezählt.
2.2.2 Bei den abgeschlossenen ordentlichen Studien ist zwischen Erstabschlüssen und weiteren Abschlüssen zu unterscheiden. Erstabschlüsse sind Bakkalaureats- und Diplomabschlüsse. Weitere Abschlüsse sind Magister- und Doktoratsabschlüsse.
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