Anlage 5 UniStEV 2004

Alte FassungIn Kraft seit 16.7.2004

Anlage 5

Anlage 5

zu § 9 Abs. 2

Statistik der Studierenden

1. Personenzählung

1.1 Definition von Personenmengen (P)

1.1.1 PU - Studierende dieser Universität

sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität für mindestens ein Studium eine aufrechte Zulassung haben (= “offenes Studium“).

Kriterien:

1.1.2 PN - Neuzugelassene Personen dieser Universität sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität erstmals zu einem Studium zugelassen wurden.

Kriterien:

1.1.3 PO - Neuzugelassene ordentliche Studierende dieser Universität sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität erstmals zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurden.

Kriterien:

1.1.4 PE - Erstzugelassene

sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität erstmals zu einem Studium zugelassen wurden und vorher nie einer in Z 1.2 der Anlage 1 genannten Universität angehört haben.

Kriterien:

1.1.5 PM - Mitbeleger/innen

sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität die Fortsetzung zu einem Studium gemeldet haben, zu dem sie ausschließlich an einer anderen Universität zugelassen sind.

Kriterien:

1.1.6 PA Absolvent/inn/en

sind alle Personen, die im betreffenden Studienjahr ein ordentliches Studium oder einen Universitätslehrgang abgeschlossen haben.

Kriterien:

1.2 Untergliederung von Personenmengen

1.2.1 Bei Untergliederung der Gesamtmenge der Studierenden in ordentliche und außerordentliche sind als außerordentliche Studierende nur jene zu zählen, die nicht gleichzeitig auch als ordentliche Studierende zugelassen sind.

1.2.2 Die Personenmengen PU, PN, PO und PE (Z 1.1.1. bis 1.1.4) können jeweils auch unter Verzicht auf die Bedingung „zur Fortsetzung gemeldet“ gebildet werden.

2. Studienzählung

2.1 Definition von Studienmengen (S)

2.1.1 SB - belegte Studien (gesamt)

sind Studien, zu denen im betreffenden Semester die Zulassung oder eine Fortsetzungsmeldung erfolgte

Kriterien:

2.1.2 SN - belegte Studien im ersten Semester sind Studien, zu denen im betreffenden Semester die erstmalige Zulassung an dieser Universität erfolgte

Kriterien:

2.1.3 SE - belegte Studien der Erstzugelassenen

sind Studien von jenen Studierenden, die im betreffenden Semester von der betreffenden Universität erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurden (PE) Kriterien:

2.1.4 SU - unterbrochene Studien

sind Studien, zu denen im betreffenden Semester keine Fortsetzungsmeldung erfolgte, deren Zulassung jedoch noch aufrecht ist

Kriterien:

2.1.5 SM - mitbelegte Studien

sind Studien, zu denen im betreffenden Semester an dieser Universität eine Fortsetzungsmeldung erfolgte, obwohl die Zulassung ausschließlich an einer anderen Universität besteht.

Kriterien:

- ein Studium, dessen Kennzeichnung den Kennbuchstaben dieser Universität nicht enthält, ist dieses Semester zur Fortsetzung gemeldet.

2.1.6 SA abgeschlossene Studien

sind alle ordentlichen Studien oder Universitätslehrgänge, die im betreffenden Studienjahr abgeschlossen wurden.

Kriterien:

- ein ordentliches Studium oder ein Universitätslehrgang mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an erster oder zweiter Stelle wurde durch erfolgreiche Ablegung aller im Curriculum (Studienplan) vorgesehenen Prüfungen und positive Beurteilung vorgesehener wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten abgeschlossen.

2.2 Untergliederung von Studienmengen

2.2.1 Wenn sich die Auszählung auf Lehramtsstudien oder kombinationspflichtige Studien gemäß Bundesgesetz über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, BGBl. Nr. 326/1971, bezieht, sind die Studienrichtungen entsprechend der Abfolge der Kennzahlen als Erstfach (Fach-1) oder Zweitfach (Fach-2) auszuweisen. Wird eines der Fächer oder ein Unterrichtsfach eines Lehramtsstudiums an einer anderen Universität absolviert, so wird dieses nicht gezählt.

2.2.2 Bei den abgeschlossenen ordentlichen Studien ist zwischen Erstabschlüssen und weiteren Abschlüssen zu unterscheiden. Erstabschlüsse sind Bakkalaureats- und Diplomabschlüsse. Weitere Abschlüsse sind Magister- und Doktoratsabschlüsse.

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