Anlage 5
zu § 9 Abs. 2
Statistik der Studierenden
1. Allgemeine Zählbedingung
Für die Zählung der Studierenden eines Semesters sind nur jene zu berücksichtigen, deren Studienzulassung über das Ende der Nachfrist hinaus gegeben war. Studien sind darüber hinaus nur zu berücksichtigen, sofern sie zur Fortsetzung gemeldet waren.
2. Definition von Personenmengen (P)
2.1 PU – Studierende
- – sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität für mindestens ein Studium zugelassen sind.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- mindestens ein Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position.
2.2 PN – Neuzugelassene Studierende
- – sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität erstmals zu einem Studium zugelassen wurden.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- mindestens ein Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen,
- die Zulassung ist die erste dieser Person an dieser Universität, und die Person war in keinem früheren Semester an dieser Universität zum Studium zugelassen.
2.3 PO – Neuzugelassene ordentliche Studierende
- – sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität erstmals zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurden.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- mindestens ein ordentliches Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen,
- die Zulassung ist die erste dieser Person an dieser Universität als ordentliche/r Studierende/r, und die Person war in keinem früheren Semester an dieser Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen.
2.4 PI – Studierende im ersten Semester
- – sind alle Personen, die sich im betreffenden Semester an dieser Universität in einem oder mehreren Studien im ersten Semester befinden.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- mindestens ein Studium ist der Studienmenge SN – belegte Studien im ersten Semester (Z 3.2) zuzuordnen.
2.5 PE – Erstzugelassene
- – sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität erstmals zu einem Studium zugelassen wurden und vorher nie einer in Z 2.1 der Anlage 1 genannten Universität angehört haben.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- die Matrikelnummer stammt aus dem für dieses Semester aktuellen Jahreskontingent dieser Universität,
- mindestens ein offenes Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen,
- die Zulassung ist die erste dieser Person an dieser Universität.
2.6 PM – Mitbeleger/innen
- – sind alle Personen, die im betreffenden Semester an dieser Universität die Fortsetzung zu einem Studium gemeldet haben, zu dem sie ausschließlich an einer anderen Universität zugelassen sind.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- ein Studium, dessen Kennzeichnung den Kennbuchstaben dieser Universität nicht enthält.
2.7 PA Absolvent/inn/en
- – sind alle Personen, die im betreffenden Studienjahr an dieser Universität ein ordentliches Studium oder einen Universitätslehrgang abgeschlossen haben.
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- ein ordentliches Studium oder ein Universitätslehrgang mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an erster Stelle wurde in diesem Studienjahr durch erfolgreiche Ablegung aller im Curriculum (Studienplan) vorgesehenen Prüfungen und positive Beurteilung vorgesehener wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten abgeschlossen.
- 3 Definition von Studienmengen (S)
3.1 SB – belegte Studien
- – sind Studien, zu denen im betreffenden Semester eine Fortsetzungsmeldung erfolgte
Kriterien:
- Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position,
3.2 SN – belegte Studien im ersten Semester
- – sind Studien, zu denen im betreffenden Semester die erstmalige Zulassung an dieser Universität erfolgte
Kriterien:
- Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten oder zweiten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen,
- das Studium ist gemäß Anlage 3 Z 3.9 mit dem Anfängerkennzeichen „SN“ versehen.
3.3 SE – belegte Studien der Erstzugelassenen
- – sind Studien von jenen Studierenden, die im betreffenden Semester von der betreffenden Universität erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurden (PE)
Kriterien:
- Matrikelnummer als Identifikator der Person,
- die Matrikelnummer stammt aus dem für dieses Semester aktuellen Jahreskontingent dieser Universität,
- Studium mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an der ersten Position,
- das Zulassungsdatum ist dem betreffenden Semester zuzuordnen,
- die Zulassung ist die erste dieser Person an dieser Universität.
3.4 SM – mitbelegte Studien
- – sind Studien, zu denen im betreffenden Semester an dieser Universität eine Fortsetzungsmeldung erfolgte, obwohl die Zulassung ausschließlich an einer anderen Universität besteht.
Kriterien:
- ein Studium, dessen Kennzeichnung den Kennbuchstaben dieser Universität nicht enthält.
3.5 SA abgeschlossene Studien
- – sind alle ordentlichen Studien oder Universitätslehrgänge, die im betreffenden Studienjahr an dieser Universität abgeschlossen wurden.
Kriterien:
- ein ordentliches Studium oder ein Universitätslehrgang mit dem Kennbuchstaben dieser Universität an erster oder zweiter Stelle wurde durch erfolgreiche Ablegung aller im Curriculum (Studienplan) vorgesehenen Prüfungen und positive Beurteilung vorgesehener wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten abgeschlossen.
4. Ergänzende Statistikregeln
- 4.1 Bei Untergliederung der Studierenden in ordentliche und außerordentliche sind als außerordentliche Studierende nur jene zu zählen, die nicht gleichzeitig auch als ordentliche Studierende zugelassen sind.
- 4.2 Die Personenmenge PU kann auch unter Verzicht auf die Bedingung „zur Fortsetzung gemeldet“ gebildet werden.
- 4.3 Bei der Zählung von Lehramtsstudien sind die Unterrichtsfächer entsprechend der Abfolge der Kennzahlen als Erstfach (Fach-1) oder Zweitfach (Fach-2) auszuweisen. Wird ein Unterrichtsfach eines Lehramtsstudiums an einer anderen Universität absolviert, so wird dieses nicht gezählt.
- 4.4 Bei den abgeschlossenen ordentlichen Studien ist zwischen Erstabschlüssen und weiteren Abschlüssen zu unterscheiden. Erstabschlüsse sind Bachelor- und Diplomabschlüsse. Weitere Abschlüsse sind Master- und Doktoratsabschlüsse.
- 4.5 Personen- und Studienmengen können auch unter Einbeziehung aller Universitäten angewendet werden (Gesamtsicht). Es handelt sich dabei, abgesehen von der Personenmenge PE, insbesondere um
- 4.5.1 die universitätsübergreifend bereinigte Summe Studierender (PUG),
- 4.5.2 die belegten Studien im ersten Semester unter Berücksichtigung von Vorstudien an anderen Universitäten (SNG) und
- 4.5.3 die belegten Studien der Erstzugelassenen unter Einbeziehung von derartigen Studien an einer anderen als der Universität der Erstzulassung (SEG).
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