Anlage 1
Anlage A.1.3
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR DRECHSLER
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 (III)
2. Wirtschaft und Recht 160 III
3. Mitarbeiterführung und
–ausbildung 40 III
4. Angewandte Informatik 80 I
5. Betriebstechnik 200 I
6. Technologie 160 I
7. Drechslerkonstruktionen 200 I
8. Stilkunde 40 III
9. Konstruktionsübungen 240 I
10. Werkstätte und
Produktionstechnik *2) 280 IV
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 1440
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Meisterschule für Drechsler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsbildung im Bereich des Drechslergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Drechslerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Drechslerkonstruktionen und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz, dessen Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
- eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler verfügen über folgende technische Kompetenzen:
- manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
- manuelle und maschinelle Herstellung von Möbel- und Raumausstattungen,
- Mitwirkung in der Konstruktion und Planung von Produkten des Möbel- und Innenausbaues,
- Bedienung von Drechslereimaschinen und -geräten,
- Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
- zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von einschlägigen Erzeugnissen der Drechslerei sowie des Möbel- und Innenausbaues.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Drechslerbetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Drechsler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage A.
6. TECHNOLOGIE
Siehe Anlage A.1.2.
- 7. DRECHSLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die für die Praxis geforderten Konstruktionen hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Ästhetik, Zweckmäßigkeit und Alternativen beherrschen;
- Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen und Kenntnisse der facheinschlägigen Normen einbeziehen.
Lehrstoff:
Möbelbau:
Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.
Drechslerarbeiten:
Drechslererzeugnisse, Drechslermaschinen.
Innenausbau:
Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.
Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchsschutzes.
8. STILKUNDE
Siehe Anlage A.1.2.
9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Siehe Anlage A.1.2.
- 10. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe Anlage A.1.2.
B. Freigegenstände
Siehe Anlage A.
Schlagworte
Mitarbeiterausbildung, Unternehmensführung, Möbelausstattung,
Möbelbau, Drechslereigerät, Hardware, Bildungsaufgabe, Sitzmöbel,
Liegemöbel, Wandverkleidung, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2020
Gesetzesnummer
20005911
Dokumentnummer
NOR40100409
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)