Anlage 1 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 1

Anlage A.2.1

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLEREITECHNIK UND

RAUMGESTALTUNG

(zweijährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 40 80 III

2. Wirtschaft und Recht 80 80 160 III

3. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - 40 40 III

4. Angewandte Informatik 80 - 80 I

5. Betriebstechnik 80 80 160 I

6. Technologie 80 80 160 I

7. Tischlerkonstruktionen

und

Restaurierungstechnik 80 120 200 I

8. Möbel- und

Raumgestaltung,

Entwurf *2) 280 280 560 II

9. Bau- und Möbelstile 40 40 80 I

10. Konstruktionsübungen 120 120 240 I

11. Werkstätte und

Produktionstechnik *3) 280 280 560 IV

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 1160 1160 2320

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

A. Freigegenstände Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und

Kommunikation 40 - I

Englisch - 40 I

Angewandte Mathematik 40 - I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Entwurf im Ausmaß der halben Jahresstunden pro Klasse. *3) Einschließlich abschließender Projektarbeit.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die zweijährige Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei und der Raumgestaltung sowie die Betreuung und Wartung facheinschlägiger Bearbeitungsmaschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen, Möbel- und Raumgestaltung, Entwurf sowie Bau- und Möbelstile.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei sowie der materiellen und technischen Raumausstattung.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlerei- und Raumausstattungsbetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Mitarbeiterführung und –ausbildung“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage A.

  1. 2. WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Öffentliches Recht:

Aufbau des österreichischen Rechtssystems, Grundzüge der Bundesverfassung, der Verwaltung und der Verwaltungsverfahren, des EU-Rechts, der Gewerbeordnung.

Privatrecht:

Grundzüge des Privatrechts (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Rechtsgeschäft, Vertrag, Vertragsmängel, Verzug, Gewährleistung), des Unternehmensrechts, des Konsumentenschutzes.

  1. 2. Klasse:

    Unternehmensführung:

Planung, Organisation, Personalwesen; Finanzierung, Absatz, Logistik, Grundlagen der Lehrlingsausbildung.

Betriebliches Rechnungswesen und Kostenrechnung:

Wesen und Zweck, Vorschriften, Inventur und Inventar, Bilanz, Konten, Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Umsatzsteuer, Bewertung, Aufgaben und Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung.

5. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Auftragswesen:

Ausschreibung (Leistungsverzeichnis), Angebotserstellung, Vergabe, Haftung, Normen.

Arbeitstechnik:

Arbeitsvorbereitung; Datenerfassung, Zeitwirtschaft, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie.

Arbeitnehmerschutz:

Arbeitnehmerschutzgesetze, Maschinensicherheitsverordnung; Erste Hilfe; Beschäftigungsverbote, Jugendschutzbestimmungen; fachspezifische Bestimmungen.

Umweltschutz:

Umweltspezifische Gesetze, Verpackungsverordnung, Luftreinhaltegesetz, Abfallwirtschaft.

  1. 2. Klasse:

    Kostenrechnung:

Gemeinkostenzuschläge, Betriebsabrechnung, Platzkostenrechnung; Wirtschaftlichkeitsvergleich, Deckungsbeitragsrechnung, Kapitalbedarfsplanung, Entlohnungsreform.

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung:

Qualität, Produktzyklus und wirtschaftliche Relevanz, Konzepte der Qualitätssicherung (ISO-Norm, EFQM).

Marketing und Unternehmensführung:

Unternehmensleitbild, strategische und operative Planung; Aktionsgrundlagen; Marktforschung; marketingpolitisches Instrumentarium.

Branchenspezifische Fallstudien:

Unternehmensführung, Betriebsorganisation, Marketing, Controlling.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Buchhaltung; Waren- und Zahlungsverkehr; Kostenstellenrechnung.

6. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Holz und Holztechnologie:

Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;

Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;

Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).

Furniere und Platten:

Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.

Kunststoffe:

Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der

verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.

Leim- und Klebertechnologie.

  1. 2. Klasse:

    Oberflächentechnik:

Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.

Sonderwerkstoffe:

Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.

Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:

Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.

  1. 7. TISCHLERKONSTRUKTIONEN UND RESTAURIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  1. 1. Klasse:

    Möbelbau:

    Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.

  1. 2. Klasse:

    Bautischlerarbeiten:

Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.

Innenausbau:

Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.

Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.

  1. 8. MÖBEL- UND RAUMGESTALTUNG, ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Grundlagen der Möbel- und Raumgestaltung:

Der Mensch als Maß; Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände; Funktions- und Möblierungsprogramm; Wohnbau (Wohnbereiche, Wohntypen).

Gestaltungsprinzip:

Zusammenhang zwischen Funktion, Konstruktion, Material, Form, Farbe und Licht.

Ausbauarbeiten:

Mauern und Wände, Decken, Böden (Unterboden, Estrich, Belag).

Entwurf:

Normgerechte Möbel- und Raumdarstellung; Raumverfahren; Plandarstellung; Entwurfsablauf.

Planung:

Wohn- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Möblierung; Dokumentation und Präsentation.

  1. 2. Klasse:

    Möbel- und Raumgestaltung:

Raum-, Funktions- und Möblierungsprogramme von Wohn-, Gemeinschafts-, Verwaltungs- und Gewerbebauten.

Innenausbau:

Trockenausbau, Sonderkonstruktionen aus Metall, Kunststoff und Glas.

Technischer Ausbau:

Elektro-, Gas- und Sanitärinstallation, Heizung, Lüftung.

Planung:

Wohn- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Möblierung; Dokumentation und Präsentation.

  1. 9. BAU- UND MÖBELSTILE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Stilelemente:

Verflechtung und Einflüsse der Epochen und Regionen auf die europäische Kunst von der Antike bis zur Gegenwart.

  1. 2. Klasse:

    Stilepochen:

Überblick vom Altertum bis zur beginnenden Neuzeit; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart; Möbeldesign und Wohnkultur des 19. und 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart.

  1. 10. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Fertigungs- und Detailskizzen und -pläne:

Möbel und Bautischlerarbeiten (Funktionen und Grundmaße der Einrichtungsgegenstände und Räume, Raumbedarf); Innenräume (Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Raumbedarf; Bestandsaufnahme und Dokumentation); CAD-Anwendung.

  1. 2. Klasse:

    Räumliche Darstellung (3D):

    Grundlagen, Konstruktionsmethoden.

  1. 11. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche Abrechnung, Dokumentation.

Möbeltischlerei:

Zeitgemäße Fertigungstechniken, technische Hilfsmittel und Qualitätsstandards.

Betriebstechnik:

Arbeitsvorbereitung, Fertigungsmanagement, Maschinen- und Sicherheitsausbildung.

  1. 2. Klasse:

    Bautischlerei:

    Fenster, Türen, Stiegen, auch repräsentative Teile davon. Oberflächenbehandlung (Anwendungstechnik).

Projektarbeit:

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges aus dem Fachbereich; Entwurfsskizzen, Werkzeichnung, Ausführungsfertigkeiten (Sägen, Furnieren, Hobeln, Leimen, Herstellen von Holzverbindungen, Oberflächenbehandlung, Anschlagen, Zusammenbauen).

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Möbelgestaltung, Baustil,

Unternehmensführung, Bautischlerei, Möbelausstattung, Möbelbau,

Tischlereigerät, Hardware, Tischlereibetrieb, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100413

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