Anlage 1
Anlage A.2.1
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLEREITECHNIK UND
RAUMGESTALTUNG
(zweijährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 40 80 III
2. Wirtschaft und Recht 80 80 160 III
3. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - 40 40 III
4. Angewandte Informatik 80 - 80 I
5. Betriebstechnik 80 80 160 I
6. Technologie 80 80 160 I
7. Tischlerkonstruktionen
und
Restaurierungstechnik 80 120 200 I
8. Möbel- und
Raumgestaltung,
Entwurf *2) 280 280 560 II
9. Bau- und Möbelstile 40 40 80 I
10. Konstruktionsübungen 120 120 240 I
11. Werkstätte und
Produktionstechnik *3) 280 280 560 IV
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 1160 1160 2320
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
A. Freigegenstände Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und
Kommunikation 40 - I
Englisch - 40 I
Angewandte Mathematik 40 - I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Entwurf im Ausmaß der halben Jahresstunden pro Klasse. *3) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die zweijährige Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei und der Raumgestaltung sowie die Betreuung und Wartung facheinschlägiger Bearbeitungsmaschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen, Möbel- und Raumgestaltung, Entwurf sowie Bau- und Möbelstile.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften der Werkstoffe und Ausstattung, deren Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
- eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung verfügen über folgende technische Kompetenzen:
- manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
- manuelle und maschinelle Herstellung von Möbel- und Raumausstattungen,
- Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie Raumausstattungen,
- Konstruktion und Planung von Produkten des Möbel- und Innenausbaues,
- Bedienung von Tischlereimaschinen und -geräten,
- Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
- die zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für die Tischlerei relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei sowie der materiellen und technischen Raumausstattung.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlerei- und Raumausstattungsbetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Mitarbeiterführung und –ausbildung“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage A.
- 2. WIRTSCHAFT UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Bedeutung rechtlicher Faktoren für die Leistungserbringung in Handwerksbetrieben kennen;
- betriebliche Entscheidungen treffen können;
- staatsbürgerliche und verfassungsmäßige Prinzipien und Handlungsweisen kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Öffentliches Recht:
Aufbau des österreichischen Rechtssystems, Grundzüge der Bundesverfassung, der Verwaltung und der Verwaltungsverfahren, des EU-Rechts, der Gewerbeordnung.
Privatrecht:
Grundzüge des Privatrechts (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Rechtsgeschäft, Vertrag, Vertragsmängel, Verzug, Gewährleistung), des Unternehmensrechts, des Konsumentenschutzes.
- 2. Klasse:
Unternehmensführung:
Planung, Organisation, Personalwesen; Finanzierung, Absatz, Logistik, Grundlagen der Lehrlingsausbildung.
Betriebliches Rechnungswesen und Kostenrechnung:
Wesen und Zweck, Vorschriften, Inventur und Inventar, Bilanz, Konten, Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Umsatzsteuer, Bewertung, Aufgaben und Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung.
5. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- Kostenrechnung, Organisation und Marketing praktisch anwenden können;
- innerbetriebliches Kostendenken entwickeln;
- branchenspezifische Betriebsprobleme erkennen und entsprechende Problemlösungen treffen können;
- die Grundlagen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Auftragswesen:
Ausschreibung (Leistungsverzeichnis), Angebotserstellung, Vergabe, Haftung, Normen.
Arbeitstechnik:
Arbeitsvorbereitung; Datenerfassung, Zeitwirtschaft, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie.
Arbeitnehmerschutz:
Arbeitnehmerschutzgesetze, Maschinensicherheitsverordnung; Erste Hilfe; Beschäftigungsverbote, Jugendschutzbestimmungen; fachspezifische Bestimmungen.
Umweltschutz:
Umweltspezifische Gesetze, Verpackungsverordnung, Luftreinhaltegesetz, Abfallwirtschaft.
- 2. Klasse:
Kostenrechnung:
Gemeinkostenzuschläge, Betriebsabrechnung, Platzkostenrechnung; Wirtschaftlichkeitsvergleich, Deckungsbeitragsrechnung, Kapitalbedarfsplanung, Entlohnungsreform.
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung:
Qualität, Produktzyklus und wirtschaftliche Relevanz, Konzepte der Qualitätssicherung (ISO-Norm, EFQM).
Marketing und Unternehmensführung:
Unternehmensleitbild, strategische und operative Planung; Aktionsgrundlagen; Marktforschung; marketingpolitisches Instrumentarium.
Branchenspezifische Fallstudien:
Unternehmensführung, Betriebsorganisation, Marketing, Controlling.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Buchhaltung; Waren- und Zahlungsverkehr; Kostenstellenrechnung.
6. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die im jeweiligen Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Technologien kennen und die daraus resultierenden Anwendungen auswählen können;
- Bauarten, Wirkungsweise, Handhabung und Wartung der im Fachgebiet gebräuchlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen anwenden können;
- die einschlägigen Gesetze und Normen kennen und anwenden.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Holz und Holztechnologie:
Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;
Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;
Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).
Furniere und Platten:
Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.
Kunststoffe:
Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der
verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.
Leim- und Klebertechnologie.
- 2. Klasse:
Oberflächentechnik:
Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.
Sonderwerkstoffe:
Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.
Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.
- 7. TISCHLERKONSTRUKTIONEN UND RESTAURIERUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die für die Praxis erforderlichen Konstruktionen hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Ästhetik, Zweckmäßigkeit und Alternativen beherrschen;
- Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen und Kenntnisse der facheinschlägigen Normen einbeziehen.
- 1. Klasse:
Möbelbau:
Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.
- 2. Klasse:
Bautischlerarbeiten:
Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.
Innenausbau:
Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.
Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.
- 8. MÖBEL- UND RAUMGESTALTUNG, ENTWURF
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die zur Raum- und Baugestaltung notwendigen Funktions-, Nutzer- und Raumerfordernisse erfassen können;
- grundlegende Fähigkeiten in der Gestaltung von Flächen, Räumen und Baukörpern unter der Berücksichtigung von Material, Farbe, Form und Funktion erlangen;
- über bautechnische Grundkenntnisse verfügen;
- bei der Gestaltung von Möbel und Raum die technischen, funktionellen, künstlerischen, physiologischen und wirtschaftlichen Aspekte vereinen können;
- die Wertigkeit von Funktion, Material und Form umsetzen und in den gebräuchlichen Verfahren darstellen und präsentieren können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Grundlagen der Möbel- und Raumgestaltung:
Der Mensch als Maß; Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände; Funktions- und Möblierungsprogramm; Wohnbau (Wohnbereiche, Wohntypen).
Gestaltungsprinzip:
Zusammenhang zwischen Funktion, Konstruktion, Material, Form, Farbe und Licht.
Ausbauarbeiten:
Mauern und Wände, Decken, Böden (Unterboden, Estrich, Belag).
Entwurf:
Normgerechte Möbel- und Raumdarstellung; Raumverfahren; Plandarstellung; Entwurfsablauf.
Planung:
Wohn- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Möblierung; Dokumentation und Präsentation.
- 2. Klasse:
Möbel- und Raumgestaltung:
Raum-, Funktions- und Möblierungsprogramme von Wohn-, Gemeinschafts-, Verwaltungs- und Gewerbebauten.
Innenausbau:
Trockenausbau, Sonderkonstruktionen aus Metall, Kunststoff und Glas.
Technischer Ausbau:
Elektro-, Gas- und Sanitärinstallation, Heizung, Lüftung.
Planung:
Wohn- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Möblierung; Dokumentation und Präsentation.
- 9. BAU- UND MÖBELSTILE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Wechselwirkung zwischen sozialen, politischen, weltanschaulichen und historischen Voraussetzungen gegenüber künstlerischem Ausdruck interpretieren können;
- mit der Formensprache der Gegenwart und der Vergangenheit vertraut sein.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Stilelemente:
Verflechtung und Einflüsse der Epochen und Regionen auf die europäische Kunst von der Antike bis zur Gegenwart.
- 2. Klasse:
Stilepochen:
Überblick vom Altertum bis zur beginnenden Neuzeit; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart; Möbeldesign und Wohnkultur des 19. und 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart.
- 10. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- räumliche Zusammenhänge und Inhalte erfassen können und mit den im Fachgebiet üblichen Projektionsmethoden darstellen können;
- Entwurfsskizzen und Werkzeichnungen sowie Raumausstattungsvorschläge auch computergestützt und teamgerecht erstellen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Fertigungs- und Detailskizzen und -pläne:
Möbel und Bautischlerarbeiten (Funktionen und Grundmaße der Einrichtungsgegenstände und Räume, Raumbedarf); Innenräume (Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Raumbedarf; Bestandsaufnahme und Dokumentation); CAD-Anwendung.
- 2. Klasse:
Räumliche Darstellung (3D):
Grundlagen, Konstruktionsmethoden.
- 11. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
- im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
- grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
- die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
- die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Arbeitsvorbereitung:
Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche Abrechnung, Dokumentation.
Möbeltischlerei:
Zeitgemäße Fertigungstechniken, technische Hilfsmittel und Qualitätsstandards.
Betriebstechnik:
Arbeitsvorbereitung, Fertigungsmanagement, Maschinen- und Sicherheitsausbildung.
- 2. Klasse:
Bautischlerei:
Fenster, Türen, Stiegen, auch repräsentative Teile davon. Oberflächenbehandlung (Anwendungstechnik).
Projektarbeit:
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges aus dem Fachbereich; Entwurfsskizzen, Werkzeichnung, Ausführungsfertigkeiten (Sägen, Furnieren, Hobeln, Leimen, Herstellen von Holzverbindungen, Oberflächenbehandlung, Anschlagen, Zusammenbauen).
B. Freigegenstände
Siehe Anlage A.
Schlagworte
Mitarbeiterausbildung, Möbelgestaltung, Baustil,
Unternehmensführung, Bautischlerei, Möbelausstattung, Möbelbau,
Tischlereigerät, Hardware, Tischlereibetrieb, Bildungsaufgabe
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2020
Gesetzesnummer
20005911
Dokumentnummer
NOR40100413
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