Anlage 1 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 1

Anlage A.1.2

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLER

(einjährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 (III)

2. Wirtschaft und Recht 160 III

3. Mitarbeiterführung und

–ausbildung 40 III

4. Angewandte Informatik 80 I

5. Betriebstechnik 200 I

6. Technologie 160 I

7. Tischlerkonstruktionen 200 I

8. Stilkunde 40 III

9. Konstruktionsübungen 240 I

10. Werkstätte und

Produktionstechnik *2) 280 IV

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 1440

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und Kommunikation 40 (I)

Englisch 40 (I)

Angewandte Mathematik 40 (I)

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Meisterschule für Tischler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung im Bereich des Tischlergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen (einschließlich Bautischlerei, wärme- und schalltechnischer Grundlagen) und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler verfügen über folgende technischen Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage A.

6. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Holz und Holztechnologie:

Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;

Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;

Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).

Furniere und Platten:

Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.

Kunststoffe:

Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der

verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.

Leim- und Klebertechnologie.

Oberflächentechnik:

Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.

Sonderwerkstoffe:

Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.

Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:

Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.

  1. 7. TISCHLERKONSTRUKTIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Möbelbau:

Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.

Bautischlerarbeiten:

Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.

Innenausbau:

Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.

Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.

8. STILKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilrichtungen:

Altertum bis beginnende Neuzeit im Überblick; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Möbelbaues und der Raumkunst.

  1. 9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Elemente:

Zeichengeräte und -techniken, Normen, Planerstellung, -bemaßung

und -beschriftung.

Darstellung und Schrift:

Linien, Flächen und einfache Körper; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Skizzieren; Blockschrift, Schriftbild; einfache Fachpläne; computergestützte Darstellungstechnik.

Pläne:

Fertigungs- und Detailskizzen und -zeichnungen; Innenräume (menschliche Maße, Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf);

Wohnbereich (Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung im Innenraum;

Bestandsaufnahme und Dokumentation).

Perspektive:

Grundlagen, Konstruktionsmethoden.

  1. 10. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche

Abrechnung, Dokumentation.

Möbeltischlerei:

Holzkonstruktionen, Formverleimung, Massivmöbel, furnierte Möbel; Kunststoffverarbeitung; Grundbegriffe des Drechselns; Intarsien, Restaurieren, Oberflächenbehandlung.

Bautischlerei:

Fensterbau, Außen- und Innentüren; Boden-, Wand-, Deckenkonstruktionen.

CNC-Technik (nach Gegebenheit):

Programmierung, Anwendung, organisatorische Unternehmensintegration.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Unternehmensführung, Bautischlerei,

Möbelausstattung, Möbelausbau, Tischlereigerät, Hardware,

Bildungsaufgabe, Werkstoff, Furnierherstellung, Furniervorbereitung,

Furnierlagerung, Furnierverarbeitung, Leimtechnologie, Dämmstoff,

Handwerkzeug, Zerspananlage, Verbrennungsanlage, Sitzmöbel,

Liegemöbel, Türkonstruktion, Wandverkleidung, Wärmeschutz,

Schallschutz, Brandschutz, Zeichentechnik, Planbemaßung,

Planbeschriftung, Fertigungsskizze, Detailszeichnung,

Fertigungszeichnung, Raumfunktionserfordernis, Wartungsaufgabe,

Instandhaltungsaufgabe, Bearbeitungsmöglichkeit,

Sicherheitsvorschrift, Außentür, Bodenkonstruktion, Wandkonstruktion

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100408

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