Anlage 1
Anlage A.1.2
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLER
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 (III)
2. Wirtschaft und Recht 160 III
3. Mitarbeiterführung und
–ausbildung 40 III
4. Angewandte Informatik 80 I
5. Betriebstechnik 200 I
6. Technologie 160 I
7. Tischlerkonstruktionen 200 I
8. Stilkunde 40 III
9. Konstruktionsübungen 240 I
10. Werkstätte und
Produktionstechnik *2) 280 IV
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 1440
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Meisterschule für Tischler ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung im Bereich des Tischlergewerbes ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen (einschließlich Bautischlerei, wärme- und schalltechnischer Grundlagen) und Stilkunde. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz, dessen Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
- eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler verfügen über folgende technischen Kompetenzen:
- manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
- manuelle und maschinelle Herstellung von Möbel- und Raumausstattungen,
- Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei,
- Mitwirkung in der Konstruktion und Planung von Produkten des Möbel- und Innenausbaues,
- Bedienung von Tischlereimaschinen und -geräten,
- Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
- zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für die Tischlerei relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Tischler. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage A.
6. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die im jeweiligen Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Technologien kennen und die daraus resultierenden Anwendungen auswählen können;
- Bauarten, Wirkungsweise, Handhabung und Wartung der im Fachgebiet gebräuchlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen anwenden können;
- die einschlägigen Gesetze und Normen kennen und anwenden.
Lehrstoff:
Holz und Holztechnologie:
Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;
Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;
Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).
Furniere und Platten:
Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.
Kunststoffe:
Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der
verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.
Leim- und Klebertechnologie.
Oberflächentechnik:
Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.
Sonderwerkstoffe:
Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.
Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.
- 7. TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die für die Praxis erforderlichen Konstruktionen hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Ästhetik, Zweckmäßigkeit und Alternativen beherrschen;
- Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen und Kenntnisse der facheinschlägigen Normen einbeziehen.
Lehrstoff:
Möbelbau:
Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.
Bautischlerarbeiten:
Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.
Innenausbau:
Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.
Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.
8. STILKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- Wesenszüge und Sachvokabular der Möbelstile kennen und bei den Aufgaben der Praxis anwenden können;
- typische Formenelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Stilrichtungen:
Altertum bis beginnende Neuzeit im Überblick; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Möbelbaues und der Raumkunst.
- 9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- räumliche Zusammenhänge und Inhalte erfassen können und mit den im Fachgebiet üblichen Projektionsmethoden darstellen können;
- Entwurfsskizzen und Werkzeichnungen sowie Raumausstattungsvorschläge erstellen können.
Lehrstoff:
Elemente:
Zeichengeräte und -techniken, Normen, Planerstellung, -bemaßung
und -beschriftung.
Darstellung und Schrift:
Linien, Flächen und einfache Körper; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen; Skizzieren; Blockschrift, Schriftbild; einfache Fachpläne; computergestützte Darstellungstechnik.
Pläne:
Fertigungs- und Detailskizzen und -zeichnungen; Innenräume (menschliche Maße, Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Wohnwert, Raumbedarf);
Wohnbereich (Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Raumfunktions- und Einrichtungserfordernisse, Beleuchtung im Innenraum;
Bestandsaufnahme und Dokumentation).
Perspektive:
Grundlagen, Konstruktionsmethoden.
- 10. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
- im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
- grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
- die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
- die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitung:
Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche
Abrechnung, Dokumentation.
Möbeltischlerei:
Holzkonstruktionen, Formverleimung, Massivmöbel, furnierte Möbel; Kunststoffverarbeitung; Grundbegriffe des Drechselns; Intarsien, Restaurieren, Oberflächenbehandlung.
Bautischlerei:
Fensterbau, Außen- und Innentüren; Boden-, Wand-, Deckenkonstruktionen.
CNC-Technik (nach Gegebenheit):
Programmierung, Anwendung, organisatorische Unternehmensintegration.
B. Freigegenstände
Siehe Anlage A.
Schlagworte
Mitarbeiterausbildung, Unternehmensführung, Bautischlerei,
Möbelausstattung, Möbelausbau, Tischlereigerät, Hardware,
Bildungsaufgabe, Werkstoff, Furnierherstellung, Furniervorbereitung,
Furnierlagerung, Furnierverarbeitung, Leimtechnologie, Dämmstoff,
Handwerkzeug, Zerspananlage, Verbrennungsanlage, Sitzmöbel,
Liegemöbel, Türkonstruktion, Wandverkleidung, Wärmeschutz,
Schallschutz, Brandschutz, Zeichentechnik, Planbemaßung,
Planbeschriftung, Fertigungsskizze, Detailszeichnung,
Fertigungszeichnung, Raumfunktionserfordernis, Wartungsaufgabe,
Instandhaltungsaufgabe, Bearbeitungsmöglichkeit,
Sicherheitsvorschrift, Außentür, Bodenkonstruktion, Wandkonstruktion
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2020
Gesetzesnummer
20005911
Dokumentnummer
NOR40100408
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