Anlage 1 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 1

Anlage A.2.2

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE KUNST UND GESTALTUNG

(zweijährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 40 80 (III)

2. Wirtschaft und Recht 40 40 80 III

3. Materialkunde und

Technologie 80 80 160 III

4. Technologie der

Medien *2) 40 40 80 I

5. Kunstgeschichte 80 80 160 III

6. Zeichnen und Malen 80 80 160 (V)

7. Atelier und Produktion 120 120 240 IV

Pflichtgegenstände der

Ausbildungszweige 400 400 800

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 880 880 1760

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

B.1. Pflichtgegenstände des

Ausbildungszweiges für Klasse Summe pflichtungs-

Malerei 1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

1.1 Darstellung und

Komposition 120 120 240 III

1.2 Akt *3) 200 200 400 IV

1.3 Kopf 80 80 160 IV

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

B.2. Pflichtgegenstände des

Ausbildungszweiges für Klasse Summe pflichtungs-

Bildhauerei 1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

2.1 Gestaltung und

Formgebung 40 40 80 III

2.2 Akt *3) 200 200 400 IV

2.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

B.3. Pflichtgegenstände des

Ausbildungszweiges für

Metallgestaltung Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

3.1 Gestaltung und

Formgebung 80 80 160 III

3.2 Entwerfen 160 160 320 III

3.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

B.4. Pflichtgegenstände des

Ausbildungszweiges für

Keramische Formgebung Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

4.1 Gestaltung und

Formgebung 80 80 160 III

4.2 Entwerfen 160 160 320 III

4.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV

____________________________________________________________________

Jahresstunden Lehrver-

C. Freigegenstände Klasse Summe pflichtungs-

1. 2. gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und

Kommunikation 40 -

Englisch - 40

Angewandte Mathematik 40 -

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Mit Übungen.

*3) Einschließlich Anatomie.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung sind schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramischen Formgebung zu übernehmen. Kernbereiche der gestalterischen Ausbildung sind Materialkunde und Technologie, Technologie der Medien, Kunstgeschichte, Zeichnen und Malen sowie die einschlägigen Vertiefungen in den alternativen Schwerpunkten. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung verfügen über folgende Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung insbesondere befähigt,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung liegen in der Kreation und Planung in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramische Formgebung.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten im Bereich der künstlerischen Gestaltung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie die Beurteilung und Analyse von Produkten zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

  1. 2. WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Öffentliches Recht:

Aufbau des österreichischen Rechtssystems, Grundzüge der Verwaltung und der Verwaltungsverfahren, der Gewerbeordnung.

Privatrecht:

Grundbegriffe des Personen-, Sachen- und Schuldrechts; Grundzüge des Konsumentenschutzes, des Unternehmensrechts, des Urheber- und des Markenrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts.

  1. 2. Klasse:

    Unternehmensführung:

Unternehmensgründung, Finanzierung, Sponsoring, Marketing und Verkauf, Grundzüge des Steuerrechts, Risikoversicherungen.

Betriebliches Rechnungswesen und Kostenrechnung:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Kalkulation künstlerischer Erzeugnisse.

  1. 3. MATERIALKUNDE UND TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Materialien:

Grundlagen aus der Geologie und Mineralogie; Roh- und Hilfsstoffe, Klassifizierung, Eigenschaften und Anwendung; Grundlagen der Konservierung und Restaurierung.

Technologie:

Werkzeuge, Geräte, künstlerische Techniken und Verfahren.

  1. 2. Klasse:

    Technologie:

Fachspezifische Werkstoffe, Anwendungsbereiche, Sonderbehandlung, Berechnungs- und Prüfmethoden.

4. TECHNOLOGIE DER MEDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Grundlagen der Fotografie:

Wahrnehmung, Aufzeichnung und Wiedergabe; Funktionsweisen im Bereich analoger und digitaler fotografischer Verfahrenstechniken; Fotografie als Mittel der künstlerischen Gestaltung in Fläche und Raum.

  1. 2. Klasse:

    Elektronische Bildaufzeichnung:

Einführung in Desktop Publishing (DTP), vektor- und pixelorientierte Software, Bildgestaltung, Bilderfassung (Scannen, Bildauflösung); Bildausgabe (Dia, digitale Prints, Kopie, Druck).

5. KUNSTGESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Überblick über die Kunst des Altertums bis zur Neuzeit.

  1. 2. Klasse:

Entwicklungen der bildenden Kunst im 19. Jahrhundert bis zur Kunst der Gegenwart; neue Ausdrucksformen und –mittel, interdisziplinäre und sozial orientierte Kunst.

6. ZEICHNEN UND MALEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Wahrnehmungs-, Farb- und Formenphysiologie und –psychologie.

Naturstudien, Montagen, Detailzeichnungen, Kontraste, Relationen, Silhouetten.

  1. 2. Klasse:

Bildebenen, Aufbau nach Linie – Fläche – Raum, Bildraum, Licht, Videografie, Farbe als Körper.

  1. 7. ATELIER UND PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Entwurfsprojekte unter Berücksichtigung notwendiger Veränderungen zur Erzielung der beabsichtigten bildlichen und/oder plastischen Wirkung.

  1. 2. Klasse:

    Entwurfsprojekte.

B. Pflichtgegenstände der Ausbildungszweige

B.1 Malerei

1.1 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Darstellungsinhalte:

Untersuchung der selbst gewählten Sujets auf Hell-Dunkel-Werte und Farbkontraste unter Berücksichtigung von Komposition und Bildgestaltung; Auseinandersetzung mit den Ausdrucksformen der Gegenwart; Abstraktion aller Erscheinungsformen bis zur nichtgegenständlichen Darstellung; Übertragung der bildnerischen Erfahrungswerte auf angewandte, konkret vorgegebene Themen, Herstellung konzeptiver Zusammenhänge.

Darstellungsthemen:

Akt, Figur, Stilleben, Landschaft und nichtgegenständliche Kompositionen; Ausstellungskonzept, Plakat; Raumgestaltung, Tryptichon.

Darstellungstechnik und –mittel:

Einsatz aller grafischen und malerischen Mittel; Collage; Entwürfe mit Detailausführung; Automatismen, Material-Assemblagen; Rauminstallationen, dreidimensionales Gestalten, Modelle und Endpräsentation.

1.2 AKT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Studium am Modell, Proportion, Funktion, Studium am Skelett, anatomisches Zeichnen.

  1. 2. Klasse:

    Steigerung der persönlichen Anlagen, Bewegungsstudien.

1.3 KOPF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen den menschlichen Kopf in seiner charakteristischen Erscheinung formal erfassen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Studium vor dem Modell, Konstruktion, Räumlichkeit.

  1. 2. Klasse:

    Porträt.

B.2 BILDHAUEREI

2.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Farbe und Komposition:

Theoretische Grundlagen von Licht und Farbe, Auge; Zeichen, Symbol, Wort, Leerform-Intellekt; Virtualität;

Wahrnehmungsphänomene; Bildanalyse, Proportion; Punkt, Linie, Fläche, Raum.

  1. 2. Klasse:

    Gestaltung:

Grundlegende Gestaltungsphilosophie; Information;

Vervielfältigung; mathematisch-logische Ordnung; statische Bewegungsform; Flächen-, Raum- und Formsysteme und Komposition;

Proportion und Rhythmus.

2.2 AKT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Studium am Modell, am Skelett, Proportion, Funktion, Charakteristik, Zeichnen und Malen in verschiedenen Techniken.

  1. 2. Klasse:

Dreidimensionales Studium am Modell, Proportion, Statik und Dynamik, Dimension; Einsetzen persönlicher Formerfahrung.

2.3 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe Anlage A.2.2 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Plastik, Skulptur, Objekt, Material als Ausdruck thematischer Wesensart.

  1. 2. Klasse:

Installationen, Innenraum - Außenraum, Volumen, Zonen, Material als Ausdruck persönlicher Wesensart.

B.3 METALLGESTALTUNG

3.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG

Siehe Abschnitt B.2 mit folgenden Ergänzungen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Reproduktion von Schmuckobjekten notwendigen Techniken beherrschen und einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Modellbau:

    Modelle, Modellabformung, Keilformen, Abguss, gießbare Materialien.

  1. 2. Klasse:

Spezielle Abformungstechniken des Gold- und Silberschmiedes; Kautschukabformung, Vulkanisierung, Wachsmodelle, Schleuderguss, Schwerkraftguss.

3.2 ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen zur selbstständigen Lösung von Problemen der Schmuck und Metallgestaltung fähig sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Entwurfstechniken, freie Zeichnungen, Werkzeichnungen, Modelle.

  1. 2. Klasse:

Entwickeln und Entwerfen freier und funktionsgebundener Objekte aus allen Themenkreisen der Schmuck und Metallgestaltung.

3.3 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe Anlage 2.2 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Einzelanfertigungen, Kleinserien, Prototypen für die serielle Herstellung aus dem Bereich der Schmuck und Metallgestaltung.

  1. 2. Klasse:

    Spezielle Techniken des Gold- und Silberschmiedes; Präsentation.

B.4 KERAMISCHE FORMGEBUNG

4.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG

Siehe Abschnitt B.2 mit folgenden Ergänzungen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Form und Farbe:

Theoretische Sichtweisen über Flächen, Raum und Hohlraum; einfache und komplexe Formen; Proportion, Licht und Schatten; Symbol, Zeichen.

Experimentelle Oberflächengestaltung (Glasur, Ornament, Dekor).

  1. 2. Klasse:

    Gestaltung:

Grundlegende Gestaltungsphilosophie; Statik und Dynamik; Flächen- und Raumsysteme; Proportion und Rhythmus; komplexe Oberflächengestaltung.

Recherche, Analyse, Präsentation und Dokumentation.

4.2 ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Bedeutung von Motorik und Sensorik für die Formensprache im Entwurf; materialgerechte Umsetzung von Naturformen in abstrahierte Objekte aus Ton; Entwurfszeichnung keramischer Objekte; Umsetzung von Funktion und Ästhetik in der Gebrauchs- und Objektkeramik; Herstellung detaillierter keramischer Oberflächen wie Texturen, Strukturen, Farbe (Glasur); Präsentation und Beschreibung von Objekt und Umgebung.

  1. 2. Klasse:

Auseinandersetzung mit Architektur, Natur, Kunst, Technik und sozialen Räumen und deren konzeptionelle Darstellung als keramisches Objekt; Identifikation der eigenen Persönlichkeit über den keramischen Arbeitsprozess und der Präsentation; Synthese der Erkenntnisse aus den vorangegangenen Arbeitsprozessen und deren materialgerechte Umsetzung; Herstellung von Ausstellungsobjekten und deren Präsentation.

4.3 ATELIER UND PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 2.2 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

    Masseaufbereitung:

    Plastische Arbeitsmassen; Gießmassen; spezielle Massen.

Formenbau:

EDV-unterstützter Formenbau; Urform, Gießform, Quetschform.

Glasieren:

Glasurproben und Glasieren eigener keramischer Objekte in verschiedenen Techniken.

Trocknen und Brennen:

  1. 2. Klasse:

Projekte im zwei- und dreidimensionalen Bereich; alternative Brenntechniken.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Schlagworte

Hardware, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100414

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