Anlage 1
Anlage A.2.2
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE KUNST UND GESTALTUNG
(zweijährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 40 40 80 (III)
2. Wirtschaft und Recht 40 40 80 III
3. Materialkunde und
Technologie 80 80 160 III
4. Technologie der
Medien *2) 40 40 80 I
5. Kunstgeschichte 80 80 160 III
6. Zeichnen und Malen 80 80 160 (V)
7. Atelier und Produktion 120 120 240 IV
Pflichtgegenstände der
Ausbildungszweige 400 400 800
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 880 880 1760
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
B.1. Pflichtgegenstände des
Ausbildungszweiges für Klasse Summe pflichtungs-
Malerei 1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
1.1 Darstellung und
Komposition 120 120 240 III
1.2 Akt *3) 200 200 400 IV
1.3 Kopf 80 80 160 IV
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
B.2. Pflichtgegenstände des
Ausbildungszweiges für Klasse Summe pflichtungs-
Bildhauerei 1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
2.1 Gestaltung und
Formgebung 40 40 80 III
2.2 Akt *3) 200 200 400 IV
2.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
B.3. Pflichtgegenstände des
Ausbildungszweiges für
Metallgestaltung Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
3.1 Gestaltung und
Formgebung 80 80 160 III
3.2 Entwerfen 160 160 320 III
3.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
B.4. Pflichtgegenstände des
Ausbildungszweiges für
Keramische Formgebung Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
4.1 Gestaltung und
Formgebung 80 80 160 III
4.2 Entwerfen 160 160 320 III
4.3 Atelier und Produktion 160 160 320 IV
____________________________________________________________________
Jahresstunden Lehrver-
C. Freigegenstände Klasse Summe pflichtungs-
1. 2. gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und
Kommunikation 40 -
Englisch - 40
Angewandte Mathematik 40 -
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Mit Übungen.
*3) Einschließlich Anatomie.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung sind schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramischen Formgebung zu übernehmen. Kernbereiche der gestalterischen Ausbildung sind Materialkunde und Technologie, Technologie der Medien, Kunstgeschichte, Zeichnen und Malen sowie die einschlägigen Vertiefungen in den alternativen Schwerpunkten. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Entwurf und mediengerechter Gestaltung sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über die künstlerische Gestaltung in der Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramischen Formgebung durch begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
- eine angemessene Ergänzung der Allgemeinbildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung verfügen über folgende Kompetenzen:
- die manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
- die manuelle und maschinelle Herstellung von Malereien, Plastiken, Metallobjekten oder Keramiken,
- Kreation und Planung von künstlerischen Gestaltungen,
- die Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben der Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
- die zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung insbesondere befähigt,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig wie auch im Team zu erledigen,
- sich in den relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschulen für Kunst und Gestaltung liegen in der Kreation und Planung in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Metallgestaltung und keramische Formgebung.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten im Bereich der künstlerischen Gestaltung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie die Beurteilung und Analyse von Produkten zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
- 2. WIRTSCHAFT UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die von Unternehmen zu beachtenden Rechtsgrundlagen kennen;
- die zur Gründung eines Unternehmens erforderlichen Maßnahmen durchführen können;
- eine einfachen Businessplan erstellen können;
- einen kleinen Betrieb leiten können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Öffentliches Recht:
Aufbau des österreichischen Rechtssystems, Grundzüge der Verwaltung und der Verwaltungsverfahren, der Gewerbeordnung.
Privatrecht:
Grundbegriffe des Personen-, Sachen- und Schuldrechts; Grundzüge des Konsumentenschutzes, des Unternehmensrechts, des Urheber- und des Markenrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts.
- 2. Klasse:
Unternehmensführung:
Unternehmensgründung, Finanzierung, Sponsoring, Marketing und Verkauf, Grundzüge des Steuerrechts, Risikoversicherungen.
Betriebliches Rechnungswesen und Kostenrechnung:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Kalkulation künstlerischer Erzeugnisse.
- 3. MATERIALKUNDE UND TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- gebräuchliche künstlerische Roh-, Bau-, Hilfsstoffe und Technologien kennen;
- Fachwissen zur Unterstützung handwerklicher Fertigungsmethoden anwenden können;
- allgemeine und fachspezifische Kriterien von Wahrnehmung, Farbe und Gestaltung kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Materialien:
Grundlagen aus der Geologie und Mineralogie; Roh- und Hilfsstoffe, Klassifizierung, Eigenschaften und Anwendung; Grundlagen der Konservierung und Restaurierung.
Technologie:
Werkzeuge, Geräte, künstlerische Techniken und Verfahren.
- 2. Klasse:
Technologie:
Fachspezifische Werkstoffe, Anwendungsbereiche, Sonderbehandlung, Berechnungs- und Prüfmethoden.
4. TECHNOLOGIE DER MEDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die grundlegenden Möglichkeiten künstlerischer Gestaltung mit Hilfe von Fotografie und elektronischer Zeichen- und Bildbearbeitung kennen;
- die grundsätzliche Funktionsweise von einschlägiger Hard- und Software für den künstlerischen Gebrauch im Hinblick auf die individuellen Anforderungen verstehen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Grundlagen der Fotografie:
Wahrnehmung, Aufzeichnung und Wiedergabe; Funktionsweisen im Bereich analoger und digitaler fotografischer Verfahrenstechniken; Fotografie als Mittel der künstlerischen Gestaltung in Fläche und Raum.
- 2. Klasse:
Elektronische Bildaufzeichnung:
Einführung in Desktop Publishing (DTP), vektor- und pixelorientierte Software, Bildgestaltung, Bilderfassung (Scannen, Bildauflösung); Bildausgabe (Dia, digitale Prints, Kopie, Druck).
5. KUNSTGESCHICHTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Grundzüge der bildenden Kunst und ihrer wichtigsten Theorien der Neuzeit kennen und über das zeitgenössische Kunstschaffen informiert sein;
- Zusammenhänge und Parallelen zur traditionellen bildenden Kunst sowie Einwirkungen des sozialen und politischen Umfeldes kennen;
- Form, Inhalt und Funktion von Kunstwerken und Kunstrichtungen erfassen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Überblick über die Kunst des Altertums bis zur Neuzeit.
- 2. Klasse:
Entwicklungen der bildenden Kunst im 19. Jahrhundert bis zur Kunst der Gegenwart; neue Ausdrucksformen und –mittel, interdisziplinäre und sozial orientierte Kunst.
6. ZEICHNEN UND MALEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- den persönlichen Wahrnehmungsbereich erweitern, sensibilisieren und in einer bildnerischdarstellerischen Auseinandersetzung qualitativ vertiefen;
- darstellerische und kompositorische Mittel des Zeichnens und des Malens von der einfachen Skizze bis zu zeitgemäßen Techniken kennen;
- Form und Funktion des menschlichen Körpers erfassen und zeichnerisch umsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Wahrnehmungs-, Farb- und Formenphysiologie und –psychologie.
Naturstudien, Montagen, Detailzeichnungen, Kontraste, Relationen, Silhouetten.
- 2. Klasse:
Bildebenen, Aufbau nach Linie – Fläche – Raum, Bildraum, Licht, Videografie, Farbe als Körper.
- 7. ATELIER UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- Entwürfe und Konzepte in Präsentationsprodukte umsetzen und Aufgaben selbstständig und im Team ausführen können;
- die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
- grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung besitzen sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
- die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
- die facheinschlägigen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Entwurfsprojekte unter Berücksichtigung notwendiger Veränderungen zur Erzielung der beabsichtigten bildlichen und/oder plastischen Wirkung.
- 2. Klasse:
Entwurfsprojekte.
B. Pflichtgegenstände der Ausbildungszweige
B.1 Malerei
1.1 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- eine Sensibilität in der Auseinandersetzung mit den Erscheinungsformen der sichtbaren Umwelt erlangen;
- zu bildnerischen Darstellungen fähig sein und diese im Sinne der Anwendbarkeit objektivieren;
- im Bereich der bildnerischen Darstellung Qualitätsphänomene erkennen und einschätzen können.
Lehrstoff:
Darstellungsinhalte:
Untersuchung der selbst gewählten Sujets auf Hell-Dunkel-Werte und Farbkontraste unter Berücksichtigung von Komposition und Bildgestaltung; Auseinandersetzung mit den Ausdrucksformen der Gegenwart; Abstraktion aller Erscheinungsformen bis zur nichtgegenständlichen Darstellung; Übertragung der bildnerischen Erfahrungswerte auf angewandte, konkret vorgegebene Themen, Herstellung konzeptiver Zusammenhänge.
Darstellungsthemen:
Akt, Figur, Stilleben, Landschaft und nichtgegenständliche Kompositionen; Ausstellungskonzept, Plakat; Raumgestaltung, Tryptichon.
Darstellungstechnik und –mittel:
Einsatz aller grafischen und malerischen Mittel; Collage; Entwürfe mit Detailausführung; Automatismen, Material-Assemblagen; Rauminstallationen, dreidimensionales Gestalten, Modelle und Endpräsentation.
1.2 AKT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die menschliche Figur in ihren Aktions- und Funktionsradien erfassen können;
- zur selbstständigen Umsetzung in die kompositionelle Gestaltung fähig sein;
- Form und Funktion des menschlichen Körpers in ihren Gesetzmäßigkeiten kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Studium am Modell, Proportion, Funktion, Studium am Skelett, anatomisches Zeichnen.
- 2. Klasse:
Steigerung der persönlichen Anlagen, Bewegungsstudien.
1.3 KOPF
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den menschlichen Kopf in seiner charakteristischen Erscheinung formal erfassen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Studium vor dem Modell, Konstruktion, Räumlichkeit.
- 2. Klasse:
Porträt.
B.2 BILDHAUEREI
2.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Grundlagen der Wahrnehmungstheorie und der Information kennen;
- aus der Kenntnis der Geschichte ein persönliches Ideen- und Weltbild von Symbol, Gestalt und Farbe entwickeln können;
- persönliche Wirklichkeit und Phänomene der zwei- bzw. dreidimensionalen Gestaltung sowie deren Abhängigkeit von den verwendeten Materialien kennen;
- die erworbenen Kenntnisse in die Praxis umsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Farbe und Komposition:
Theoretische Grundlagen von Licht und Farbe, Auge; Zeichen, Symbol, Wort, Leerform-Intellekt; Virtualität;
Wahrnehmungsphänomene; Bildanalyse, Proportion; Punkt, Linie, Fläche, Raum.
- 2. Klasse:
Gestaltung:
Grundlegende Gestaltungsphilosophie; Information;
Vervielfältigung; mathematisch-logische Ordnung; statische Bewegungsform; Flächen-, Raum- und Formsysteme und Komposition;
Proportion und Rhythmus.
2.2 AKT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die menschliche Figur in ihren Aktions- und Funktionsradien erfassen können;
- zur selbstständigen Umsetzung in die kompositionelle zweidimensionale und dreidimensionale Gestaltung fähig sein;
- Form und Funktion des menschlichen Körpers in ihren Gesetzmäßigkeiten kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Studium am Modell, am Skelett, Proportion, Funktion, Charakteristik, Zeichnen und Malen in verschiedenen Techniken.
- 2. Klasse:
Dreidimensionales Studium am Modell, Proportion, Statik und Dynamik, Dimension; Einsetzen persönlicher Formerfahrung.
2.3 ATELIER UND PRODUKTION
Siehe Anlage A.2.2 mit folgenden Ergänzungen:
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Plastik, Skulptur, Objekt, Material als Ausdruck thematischer Wesensart.
- 2. Klasse:
Installationen, Innenraum - Außenraum, Volumen, Zonen, Material als Ausdruck persönlicher Wesensart.
B.3 METALLGESTALTUNG
3.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG
Siehe Abschnitt B.2 mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die für die Reproduktion von Schmuckobjekten notwendigen Techniken beherrschen und einsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Modellbau:
Modelle, Modellabformung, Keilformen, Abguss, gießbare Materialien.
- 2. Klasse:
Spezielle Abformungstechniken des Gold- und Silberschmiedes; Kautschukabformung, Vulkanisierung, Wachsmodelle, Schleuderguss, Schwerkraftguss.
3.2 ENTWERFEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen zur selbstständigen Lösung von Problemen der Schmuck und Metallgestaltung fähig sein.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Entwurfstechniken, freie Zeichnungen, Werkzeichnungen, Modelle.
- 2. Klasse:
Entwickeln und Entwerfen freier und funktionsgebundener Objekte aus allen Themenkreisen der Schmuck und Metallgestaltung.
3.3 ATELIER UND PRODUKTION
Siehe Anlage 2.2 mit folgenden Ergänzungen:
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Einzelanfertigungen, Kleinserien, Prototypen für die serielle Herstellung aus dem Bereich der Schmuck und Metallgestaltung.
- 2. Klasse:
Spezielle Techniken des Gold- und Silberschmiedes; Präsentation.
B.4 KERAMISCHE FORMGEBUNG
4.1 GESTALTUNG UND FORMGEBUNG
Siehe Abschnitt B.2 mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Grundlagen der Gestaltungsphilosophie und den Einsatz der keramischen Formgebungsmethoden kennen;
- eine individuelle Formensprache entwickeln.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Form und Farbe:
Theoretische Sichtweisen über Flächen, Raum und Hohlraum; einfache und komplexe Formen; Proportion, Licht und Schatten; Symbol, Zeichen.
Experimentelle Oberflächengestaltung (Glasur, Ornament, Dekor).
- 2. Klasse:
Gestaltung:
Grundlegende Gestaltungsphilosophie; Statik und Dynamik; Flächen- und Raumsysteme; Proportion und Rhythmus; komplexe Oberflächengestaltung.
Recherche, Analyse, Präsentation und Dokumentation.
4.2 ENTWERFEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Fähigkeit zum keramischen Gestalten, intensive Wahrnehmung und Reflexion auf Umwelt, Wissenschaft und Kulturgeschichte und deren Transformation in keramische Objekte entwickeln;
- den Entwurfsprozess als die dreidimensionale Realisierung der Idee im kognitiven und psychomotorischen Bereich mit Wissen, Verstehen, Anwendung, Analyse, Synthese und deren Evaluation, sowie Imitation, Manipulation, Präzision, Gliederung und deren Naturalisierung erfahren;
- im affektiven Bereich durch Werte in speziellen Themenstellungen die Festlegung der Persönlichkeit festigen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Bedeutung von Motorik und Sensorik für die Formensprache im Entwurf; materialgerechte Umsetzung von Naturformen in abstrahierte Objekte aus Ton; Entwurfszeichnung keramischer Objekte; Umsetzung von Funktion und Ästhetik in der Gebrauchs- und Objektkeramik; Herstellung detaillierter keramischer Oberflächen wie Texturen, Strukturen, Farbe (Glasur); Präsentation und Beschreibung von Objekt und Umgebung.
- 2. Klasse:
Auseinandersetzung mit Architektur, Natur, Kunst, Technik und sozialen Räumen und deren konzeptionelle Darstellung als keramisches Objekt; Identifikation der eigenen Persönlichkeit über den keramischen Arbeitsprozess und der Präsentation; Synthese der Erkenntnisse aus den vorangegangenen Arbeitsprozessen und deren materialgerechte Umsetzung; Herstellung von Ausstellungsobjekten und deren Präsentation.
4.3 ATELIER UND PRODUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 2.2 mit folgenden Ergänzungen:
- die typischen keramischen Fertigungsprozesse kennen und Brenntechniken zur Erreichung spezieller Qualitäten anwenden können;
- Techniken des keramischen Formenbaues anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Masseaufbereitung:
Plastische Arbeitsmassen; Gießmassen; spezielle Massen.
Formenbau:
EDV-unterstützter Formenbau; Urform, Gießform, Quetschform.
Glasieren:
Glasurproben und Glasieren eigener keramischer Objekte in verschiedenen Techniken.
Trocknen und Brennen:
- 2. Klasse:
Projekte im zwei- und dreidimensionalen Bereich; alternative Brenntechniken.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage A.
Schlagworte
Hardware, Bildungsaufgabe
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2020
Gesetzesnummer
20005911
Dokumentnummer
NOR40100414
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