Anlage 1 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 1

Anlage A.1.4

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR STREICH- UND

SAITENINSTRUMENTENERZEUGER

(einjährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 (III)

2. Wirtschaft und Recht 160 III

3. Mitarbeiterführung und

–ausbildung 40 III

4. Angewandte Informatik 80 I

5. Betriebstechnik 200 I

6. Technologie 160 I

7. Instrumentenkonstruktionen 200 I

8. Stilkunde 40 III

9. Konstruktionsübungen 240 I

10. Werkstätte und

Produktionstechnik *2) 280 IV

____________________________________________________________________

Gesamtstundenzahl 1440

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und Kommunikation 40 (I)

Englisch 40 (I)

Angewandte Mathematik 40 (I)

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion und Fertigung von Streich- und Saiteninstrumenten sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Gerätschaft zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie und Instrumentenkonstruktion. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger insbesondere befähigt werden, - praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Wartung von Streich- und Saiteninstrumenten.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten in der Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage A.

6. TECHNOLOGIE

Siehe Anlage A.1.2.

  1. 7. INSTRUMENTENKONSTRUKTIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Konstruktionslehre:

Aufbau und Konstruktionstechniken handelsüblicher Chordophone, deren Besaitung und Stimmung, traditionelle und alternative Fertigungstechniken.

Akustik:

Schwingungslehre, Harmonielehre, Stimmung und Temperierung, oszillierende Körper, Audiophysiologie, Schallmessung und Auswertung.

Material- und Werkstoffkunde:

Holztechnologie und Tonholz (Einschnitt und Lagerung, Ver- und Bearbeitung); Halbfabrikate; Saitentechnologie; Qualitätskontrolle.

Oberflächentechnologie:

Wachse, Öle, Harze, Farbstoffe, Lösungsmittel; Schleif- und Poliermittel, Verarbeitungstechniken und Hilfsmittel.

Instrumentenkunde:

Entstehungsgeschichte, Aufbau, klangliche und ästhetische Merkmale.

8. STILKUNDE

Siehe Anlage A.1.2.

9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Siehe Anlage A.1.2.

  1. 10. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe Anlage A.1.2.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Schlagworte

Streichinstrumentenerzeuger, Mitarbeiterausbildung,

Unternehmensführung, Streichinstrument, Hardware, Bildungsaufgabe,

Konstruktionstechnik, Materialkunde, Verarbeitung, Schleifmittel

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100410

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