Anlage 1
Anlage A.1.4
LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR STREICH- UND
SAITENINSTRUMENTENERZEUGER
(einjährig)
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
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1. Religion 40 (III)
2. Wirtschaft und Recht 160 III
3. Mitarbeiterführung und
–ausbildung 40 III
4. Angewandte Informatik 80 I
5. Betriebstechnik 200 I
6. Technologie 160 I
7. Instrumentenkonstruktionen 200 I
8. Stilkunde 40 III
9. Konstruktionsübungen 240 I
10. Werkstätte und
Produktionstechnik *2) 280 IV
____________________________________________________________________
Gesamtstundenzahl 1440
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-
gruppe
____________________________________________________________________
Deutsch und Kommunikation 40 (I)
Englisch 40 (I)
Angewandte Mathematik 40 (I)
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*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.
*2) Einschließlich abschließender Projektarbeit.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion und Fertigung von Streich- und Saiteninstrumenten sowie die Betreuung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Gerätschaft zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie und Instrumentenkonstruktion. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz, dessen Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie
- eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger verfügen über folgende technische
Kompetenzen:
- manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
- manuelle und maschinelle Herstellung von Streich- und Saiteninstrumenten,
- Konstruktion und Planung von Produkten des Streich- und Saiteninstrumentenbaues,
- Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
- zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger insbesondere befähigt werden, - praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für den Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Konstruktion, Fertigung und Wartung von Streich- und Saiteninstrumenten.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten in der Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und – ausbildung“, „Angewandte Informatik“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage A.
6. TECHNOLOGIE
Siehe Anlage A.1.2.
- 7. INSTRUMENTENKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die für den Instrumentenbau relevanten Konstruktions- und Fertigungstechniken hinsichtlich Ästhetik, Materialauswahl, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen kennen;
- die Grundlagen der musikalischen Akustik kennen und umsetzen können;
- die einschlägige Instrumentenkunde historisch und organologisch beherrschen.
Lehrstoff:
Konstruktionslehre:
Aufbau und Konstruktionstechniken handelsüblicher Chordophone, deren Besaitung und Stimmung, traditionelle und alternative Fertigungstechniken.
Akustik:
Schwingungslehre, Harmonielehre, Stimmung und Temperierung, oszillierende Körper, Audiophysiologie, Schallmessung und Auswertung.
Material- und Werkstoffkunde:
Holztechnologie und Tonholz (Einschnitt und Lagerung, Ver- und Bearbeitung); Halbfabrikate; Saitentechnologie; Qualitätskontrolle.
Oberflächentechnologie:
Wachse, Öle, Harze, Farbstoffe, Lösungsmittel; Schleif- und Poliermittel, Verarbeitungstechniken und Hilfsmittel.
Instrumentenkunde:
Entstehungsgeschichte, Aufbau, klangliche und ästhetische Merkmale.
8. STILKUNDE
Siehe Anlage A.1.2.
9. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Siehe Anlage A.1.2.
- 10. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe Anlage A.1.2.
B. Freigegenstände
Siehe Anlage A.
Schlagworte
Streichinstrumentenerzeuger, Mitarbeiterausbildung,
Unternehmensführung, Streichinstrument, Hardware, Bildungsaufgabe,
Konstruktionstechnik, Materialkunde, Verarbeitung, Schleifmittel
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2020
Gesetzesnummer
20005911
Dokumentnummer
NOR40100410
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