Anlage 1 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 1

Anlage A.1.6

LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR KOMMUNIKATIONS-DESIGN

(einjährig)

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 40 III

2. Werbung 80 III

3. Darstellung und Komposition 240 III

4. Technologie der Medien *2) 160 I

5. Entwurfsprojekt 800 I

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Freigegenstände Jahresstunden pflichtungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Deutsch und Kommunikation 40 I

Englisch 40 I

Angewandte Mathematik 40 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt II.

*2) Einschließlich Computergrafik und Original-Druckgrafik.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Kommunikations-Design sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der audiovisuellen Kommunikation zu übernehmen. Kernbereiche der gestalterischen Ausbildung sind Werbung, Darstellung und Komposition, Technologie der Medien und Entwurf. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für

Kommunikations-Design verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereiche der persönlichen und sozialen Kompetenzen sind die Absolventinnen und Absolventen der Meisterschule für Kommunikations-Design insbesondere befähigt,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Kreation, Kalkulation und Herstellung von Kommunikations-Design-Produkten. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Beratung, Planung, Arbeitsvorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung im Vordergrund.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten im Kommunikations-Design mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES A. Pflichtgegenstände

2. WERBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Marketing:

Die Marketinginstrumente Produkt-, Preis-, Kommunikations- und Vertriebspolitik; Marketinginformation, Marketingkonzept, Grundlagen der Kommunikation, Werbemittelstrategie, Werbeträgerauswahl.

Konzeption:

Werbeplanung und –konzeption, Medienplanung; neue Medien, fallstudienorientierte Praxisprojekte mit Umsetzung auf eigene Entwurfsarbeiten.

  1. 3. DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Darstellungsinhalte:

Untersuchung der selbst gewählten Sujets auf Hell-Dunkel-Werte und Farbkontraste unter Berücksichtigung von Komposition und Bildgestaltung; Auseinandersetzung mit den Ausdrucksformen der Gegenwart; Abstraktion aller Erscheinungsformen bis zur nichtgegenständlichen Darstellung; Übertragung der bildnerischen Erfahrungswerte auf angewandte, konkret vorgegebene Themen, Herstellung konzeptiver Zusammenhänge.

Darstellungsthemen:

Akt, Figur, Stilleben, Landschaft und nichtgegenständliche Kompositionen; Ausstellungskonzept, Plakat; Raumgestaltung, Tryptichon.

Darstellungstechnik und –mittel:

Einsatz aller grafischen und malerischen Mittel; Collage; Entwürfe mit Detailausführung; Automatismen, Material-Assemblagen; Rauminstallationen, dreidimensionales Gestalten, Modelle und Endpräsentation.

  1. 4. TECHNOLOGIE DER MEDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Computergrafik:

Anwenden des Grafik-Computers als Gestaltungswerkzeug für Kommunikations-Design-Aufgaben und Kommunikations-Design-Projekte, Nutzung der Möglichkeiten des Computers zur Herstellung von elektronischen Reinzeichnungen mit Hilfe der aktuellen Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogramme; elektronisch unterstützte Präsentations- und Animationsgrafik; interaktive Systeme; der Computer als Werkzeug für Multimedia-Projekte.

Gestaltungsaufgaben:

Grafik-, Text- und Bildintegration; freie und technische Illustration, Diagramme; Animation; interaktive Oberflächen und Leitsysteme.

Druckgrafik:

Hochdruck (Linolschnitt, Holzschnitt); Tiefdruck (Radierung, Kaltnadel, Aquatinta, erweiterte Techniken); Flachdruck (Lithografie); Siebdruck, künstlerische Serigrafie, Handhaben der Druckmaschinen, Druckfarben, Hilfsgeräte und Werkzeuge.

Druckformentechnik:

Herstellung von Druckformen verbunden mit Gestaltungsexperimenten auf manuellem, fotomechanischem und elektronischem Weg.

Druckträger:

Arten (Papiere, Kunststoffe, Textilien, Metalle), Eignung, Verarbeitung, Handhabung, Endverarbeitung, Recycling.

Gestaltungsaufgaben:

Didaktische und technische Übungen; Umsetzen von Studien und Vorlagen in originalgrafische Techniken.

Druckgrafische Gestaltung:

Angewandte Aufgaben unter Einsatz druckgrafischer Techniken; künstlerische Aufgaben des Kommunikations-Designs und Gestaltungsexperimente unter Einsatz druckgrafischer Techniken.

5. ENTWURFSPROJEKT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

Kommunikations-Design-Projekte:

Komplexe Gestaltungsaufgaben aus verschiedenen Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit; Transportieren einer Botschaft mit grafischen Mitteln; Kommunikationsziele; Elemente der Werbekampagne.

Analyse und Anwendung medienspezifischer Gesetzmäßigkeiten:

Konzeption mehrstufiger Projekte und deren Ausführung in zwei- und dreidimensionaler Präsentationsform; Anzeigen- und Plakatserien, Firmenpräsentationen, Werbe- und Informationskampagnen, Produktpräsentation, Leitsysteme, Corporate Design.

Ausführung:

Themenbezogene Entwurfs- und Präsentationsformen; technisch unterstützte Darstellungsmethoden; Simulieren realer medienspezifischer Verhältnisse.

Präsentation:

Visuelle, verbale und schriftliche Präsentation unter Berücksichtigung konzeptioneller und wirtschaftlicher Kriterien.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Schlagworte

Hardware, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100412

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