Anlage1 EU-Beitrittsvertrag - Akte

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1995

XVIII. VERSCHIEDENES

Anlage1

EWG-Rechtsakte

358 R 0001: Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. Nr. 17 vom 6. 10. 1958, S. 385/58), geändert durch:

  1. a) Artikel 1 erhält folgende Fassung:

    Artikel 1

    Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Gemeinschaft sind Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch.''

  1. b) Artikel 4 erhält folgende Fassung:

    Artikel 4

    Verordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung werden in den zwölf Amtssprachen abgefaßt.''

  1. c) Artikel 5 erhält folgende Fassung:

    Artikel 5

    Das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften erscheint in

    den zwölf Amtssprachen.''

    EURATOM-Rechtsakte

    358 R 5001(01): Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft (ABl. Nr. 17 vom 6. 10. 1958, S. 401/58), geändert durch:

  1. a) Artikel 1 erhält folgende Fassung:

    Artikel 1

    Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Gemeinschaft sind Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch.''

  1. b) Artikel 4 erhält folgende Fassung:

    Artikel 4

    Verordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung werden in den zwölf Amtssprachen abgefaßt.''

  1. c) Artikel 5 erhält folgende Fassung:

    Artikel 5

    Das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften erscheint in den zwölf Amtssprachen.''

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