Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
§ 47a.
(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 39,0 € pro Tag.
(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 191,9 €.
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2018
Gesetzesnummer
10008115
Dokumentnummer
NOR40189321
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)