§ 47a VBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2021

Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen

§ 47a.

(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 42,5 € pro Tag.

(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 209,4 €.

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022

Gesetzesnummer

10008115

Dokumentnummer

NOR40230386

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)