Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
§ 47a.
(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 43,8 € pro Tag.
(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 215,7 €.
Zuletzt aktualisiert am
29.12.2022
Gesetzesnummer
10008115
Dokumentnummer
NOR40241295
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