§ 1 GebührentarifV

Alte FassungIn Kraft seit 13.10.2006

§ 1.

Die Gebühren für die Tätigkeiten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH im Rahmen der amtlichen Kontrolle werden in Punkten festgesetzt; ein Punkt beträgt 1,25 Euro.

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