Einzelabfrage
§ 1
(1) Für Firmenbuchabfragen nach § 34 Abs. 1 FBG (Einzelabfragen) sind von den mit dem Zugang zur Firmenbuchdatenbank beauftragten Übermittlungs- und Verrechnungsstellen folgende Gebühren an den Bund zu entrichten:
Euro
1. Aktueller Firmenbuchauszug ............................. 2,40
2. Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen
(gelöschten) Daten ..................................... 4,00
3. Aktueller Firmenbuchauszug mit
Gewerberegister-Daten .................................. 3,00
4. Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen
(gelöschten) Daten und Gewerberegister-Daten ........... 4,30
5. Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz,
Geschäftsanschrift und Rechtsform) ..................... 0,70
6. Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei
Personen oder alphabetische Personenliste .............. 0,70
7. European Business Register-Standardauszug .............. 0,70
8. Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf
Handelsgericht, Rechtsform, Rechtseigenschaft oder
Sitz oder Ergebnis einer Personensuche ................. 0,70
9. Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne
Einschränkung .......................................... 2,00
10. a) Ergebnis der Suche nach Veränderungen von
Rechtsträgern je ausgewiesener Firmenbuchnummer ..... 0,10
b) Ergebnis der besonderen Suche nach solchen
Veränderungen von Rechtsträgern, die nur in der
Vorlage eines Jahresabschlusses (oder eines
offenzulegenden Auszugs aus der Bilanz samt Anhang
nach § 278 Abs. 1 UGB) bestehen (spezifische
Veränderungssuche), je ausgewiesener
Firmenbuchnummer .................................... 0,10
11. a) Urkunden in der Urkundensammlung .................... 0,70
b) Ergebnis der Suche nach Urkunden (Urkundenliste) je
ausgewiesener Firmenbuchnummer ...................... 0,10
c) Ergebnis der Suche nach Jahresabschlüssen (oder
offenzulegenden Auszügen aus der Bilanz samt Anhang
nach § 278 Abs. 1 UGB) je ausgewiesener
Firmenbuchnummer (Jahresabschluss-Suche) ........... 0,10
12. Im Zweig Firmeninformation
a) Personenliste mit Verknüpfungen ..................... 0,70
b) Funktionenübersicht je Person mit Verknüpfungen ..... 0,70
c) Firmeninformation mit Verknüpfungen ................. 1,60
d) Firmenliste mit Verknüpfungen ....................... 2,00
(2) Für Abfragen durch den Bund, die öffentlich-rechtlichen Fonds, deren Abgang der Bund zu decken hat, die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz bezeichneten Monopol- und Bundesbetriebe, die Länder, die Gemeinden, die Sozialhilfeverbände sowie durch Körperschaften öffentlichen Rechts im Wege der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Hälfte der gemäß Abs. 1 jeweils anfallenden Gebühr zu entrichten.
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