§ 18a
Begutachtung bei selbständigen Anträgen
Selbständige Anträge von Mitgliedern des Landtages oder seiner Ausschüsse, die sich auf Gesetzesvorschläge beziehen, oder Gesetzesvorschläge aufgrund von Volksbegehren können vom jeweils befassten Ausschuss einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden.
03.08.2017
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