§ 142
Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Bgld. Vergabegesetz, LGBl. Nr. 1/1995, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 54/1995, außer Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren und anhängige Nachprüfungsverfahren sind nach der bisherigen Rechtslage weiterzuführen.
(3) § 76 Abs. 3 lautet bis zum 31. Dezember 2001 wie folgt:
"(3) Sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich anderes festgelegt wird, ist das Angebot mit sämtlichen dazu gehörenden Unterlagen (z.B. Prüfzertifikate) in deutscher Sprache und entweder in Euro oder in Schilling zu erstellen."
(4) Bis 31. Dezember 2001 tritt
- 1. in den §§ 124 Abs. 6 und 140 jeweils an die Stelle des Betrages von 3 500 Euro der Betrag von 50 000 S und
- 2. im § 131 Abs. 3 an die Stelle des Betrages von 35 000 Euro der Betrag von 500 000 S.
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