Artikel 55 Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Artikel 55

Änderung des Bgld. Parteienförderungsgesetzes

Das Bgld. Parteienförderungsgesetz, LGBl. Nr. 23/1994, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 27/1996 und 21/1998, wird wie folgt geändert:

  1. 1. Im § 9 Abs. 1 wird der Betrag „S 300.000,-" durch den Betrag „21.800 Euro" ersetzt.
  2. 2. Im § 9 Abs. 2 wird der Betrag „S 10,-" durch den Betrag „73 Cent" ersetzt.
  3. 3. Im § 10 wird folgender Satz angefügt:

    „Ab 1. Jänner 2002 ist zudem für die Ermittlung der Bezugsgröße und der im ersten Satz genannten Beträge der entsprechende Euro-Umrechnungswert heranzuziehen."

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