Übergangsbestimmungen
Artikel 27
Besuchspflicht im Kindergartenjahr 2018/19
Im Kindergartenjahr 2018/19 gilt Artikel 5 mit der Maßgabe, dass der Umfang des verpflichtenden Besuchs gemäß Abs. 3 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche beträgt.
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 am 13. Dezember 2018 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 24 Abs. 1 am 1. September 2018 in Kraft.
14.01.2019
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