Art. 1 § 3 Änderung der Landesgrenze zwischen Burgenland und Steiermark

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.1974

§ 3

Spätere Änderungen der Mittellinie des Rittscheinbaches und des Raabflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in den §§ 1 und 2 genannten Grenzstrecken keinen Einfluß.

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