§ 3
Förderungsschwerpunkte
(1) Zur Erreichung der im § 1 genannten Ziele ist eine möglichst effektive Förderung insbesondere in folgenden Schwerpunktbereichen vorzunehmen:
- 1. Innovation und Technologie
- 2. Forschung und Entwicklung
- 3. Umwelt und Ökologie
- 4. Internationalisierung
- 5. Verbesserung der Wirtschaftsstruktur burgenländischer Klein- und Mittelbetriebe
- 6. Infrastruktur
(2) Zur Erreichung des im § 2 genannten Zieles können Förderungen insbesondere für folgende Vorhaben gewährt werden:
- 1. Schaffung und Erweiterung von Tourismusbetrieben und Tourismuseinrichtungen
- 2. Maßnahmen, die eine Qualitätsverbesserung des Tourismusangebots erreichen
- 3. Maßnahmen, die das Tourismusangebot bereichern
- 4. Beratung, Ausbildung, Weiterbildung und Schulung von Managern und Tourismuspersonal
- 5. Ausbau von Organisations- und Managementstrukturen
- 6. Schaffung und Unterstützung von Vertriebsmaßnahmen.
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