Anlage 3
Anlage 3.6.1
----------------
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT - KOLLEG FÜR
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Semester tungs-
gruppe
1. 2. 3. 4.
---------------------------------------------------------------------
1. Religion .............. 1 1 1 1 4 (III)
2. Wirtschaftliche
Bildung, Rechtskunde
und Politische Bildung 2 2 - - 4 III
3. Angewandte Mathematik . 2 2 - - 4 I
4. Elektronische
Datenverarbeitung und
Betriebsinformatik .... 2 2 2 2 8 I
5. Mechanik .............. 3 3 3 3 12 (I)
6. Maschinenelemente ..... 4 4 - - 8 I
7. Fertigungstechnik *2) . 3 3 3 3 12 I
8. Betriebstechnik *3) ... 5 5 4 4 18 I
9. Qualitätssicherung .... - - 3 3 6 I
10. Maschinen- und
Fördertechnik ......... - - 3 3 6 I
11. Elektrotechnik und
Elektronik ............ 3 3 - - 6 I
12. Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ...... - - 3 3 6 I
13. Mitarbeiterführung .... - - 2 2 4 III
14. Konstruktionsübungen
und Darstellende
Geometrie ............. 5 5 4 4 18 I
15. Laboratorium .......... - - 5 5 10 I
16. Werkstätte ............ 9 9 6 6 30 (Va)
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl ... 39 39 39 39 156
17. Pflichtpraktikum ...... acht Wochen in der unterrichtsfreien Zeit
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
B. Freigegenstände Summe pflich-
Semester tungs-
gruppe
1. 2. 3. 4.
---------------------------------------------------------------------
Qualitätssicherung .... - - 2 2 4 I
---------------------------------------------------------------------
C. Förderunterricht
---------------------------------------------------------------------
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 3.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 3.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 3.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTS GEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
- 2. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und einordnen können. Er soll einfache Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung erstellen und Bilanzen lesen können. Er soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld;
Währung; Konjunktur.
Außenhandel.
Finanzbuchhaltung:
Rechtliche Grundlagen; Prinzip der doppelten Buchhaltung; Bilanz- und Erfolgsrechnung; österreichischer Kontenrahmen. Finanzwirtschaft und Zahlungsverkehr. Kaufmännischer Schriftverkehr.
Rechtskunde:
Steuerrecht. Arbeitsvertragsrecht, Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz und Kollektivvertrag.
- 2. Semester:
Rechtskunde:
Privatrecht (Personenrecht, Sachenrecht, Schuldrecht). Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Vollmachten im Unternehmen, Rechtsformen der Unternehmen, Handelsgeschäfte). Gewerberecht und gewerblicher Rechtsschutz, Produkthaftung und Urheberrecht, Patentrecht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht. In den rechtlichen Teilbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
3. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendigen mathematischen Kenntnisse besitzen und die Methoden der Algebra, Analysis und Statistik auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll mathematische Modellbildungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften und der Qualitätssicherung kennen und nachvollziehen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Algebra und Analysis:
Komplexe Zahlen. Matrizen. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Fehlerrechnung. Gewöhnliche Differentialgleichungen.
Finanz- und Planungsmathematik:
Tilgungs- und Abschreibungsrechnung. Lineare Optimierung. Graphen.
- 2. Semester:
Statistik:
Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Korrelationsmaße). Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten. Wahrscheinlichkeitsverteilungen. Punkt- und Bereichschätzungen. Grundlegende Prüfverfahren. Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern. Rechnergestützte Hilfsmittel sind anzuwenden.
Zwei Schularbeiten je Semester.
- 4. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND BETRIEBSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik sowie die Anwendungen und Entwicklungstendenzen der Betriebsinformatik kennen. Er soll mit Hilfe von Programmiersprachen und Softwarewerkzeugen einfache Problemstellungen aus dem weiteren Zusammenhang des Fachgebietes analysieren und für die elektronische Datenverarbeitung aufbereiten können.
Der Schüler soll spezielle Aufgaben des Fachgebietes mittels erstellter EDV-Programme und Anwendungssoftware lösen und diese Programme testen und dokumentieren können. Er soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Hardwarekomponenten von EDV-Systemen:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken, Schnittstellen, Bus und Netz.
Betriebssystem:
Grundlegende Befehle und Utilities (Dateiverwaltung, Ein- und Ausgabe, Benutzeroberflächen, Betriebssystemsteuersprachen).
Standardsoftware:
Textverarbeitung.
Programmieren:
Methoden des strukturierten Softwareentwurfs. Kontrollstrukturen.
Strukturierte Datentypen. Prozedurtechnik.
- 2. Semester:
Standardsoftware:
Tabellenkalkulation. Einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen
Problemstellungen. Präsentationsgraphik.
Programmieren:
Anwendungen des Fachgebietes. Programmbibliotheken.
Programmadaptierung, Programmoptimierung.
- 3. Semester:
Standardsoftware:
Datenbanksysteme. Integrierte Softwarepakete. Projektmanagement. Software für speziellere betriebliche Aufgaben. Lösen von betrieblichen Aufgaben durch Modellbildung.
Betriebssysteme und Datennetze:
Lokale Netzwerke. Multi-User-Betriebssysteme.
Datenfernverarbeitung, Datennetze, Telefax, Telex, ISDN.
- 4. Semester:
Informationsbeschaffung:
Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses; Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe und Strukturen. Technische Datenorganisation, Abfragesprachen, Benützen von allgemein zugänglichen öffentlichen Datenbanken.
Praktisches Datenverarbeitungsmanagement:
Bedarfsanalyse (Soll-Ist-Ermittlung), Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Auswerten von Angeboten.
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft, Datenschutz, Datensicherheit.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verbreitung der Programme und Methoden in der betrieblichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt der Berücksichtigung aktueller Standardsoftware zu. Als Hilfen für die Darstellung von Programm- und Projektabläufen und Datenflüssen bewähren sich graphische Darstellungen. Die aktuellen Entwicklungen in der Unterstützung betrieblicher Probleme (CAx-Methoden) sind besonders zu beachten. Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind den Aufgabenstellungen der elektronischen Datenverarbeitung besonders angemessen. Fächerübergreifende Themen ermöglichen komplexere Aufgabenstellungen.
5. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für die mechanisch-technische Berechnung von Problemen der Fachrichtung sicher beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Prozesse der betrieblichen Praxis anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Statik:
Grundbegriffe; Masse, Kraft, Moment. Freimachen von Bauteilen. Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften. Zentrales ebenes Kräftesystem; allgemeines ebenes Kräftesystem;
Gleichgewichtsbedingungen.
Festigkeit:
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Flächenpressung, einfache Abscherung, Biegung). Spannungsarten, Hookesches Gesetz, Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Festigkeitswerte und zulässige Beanspruchung, Belastungsfälle.
- 2. Semester:
Statik:
Schwerpunktermittlung; Linien-, Flächen und Körperschwerpunkt. Statisch bestimmter Träger; Stützkräfte, Querkraft- und Momentenverteilung.
Festigkeit:
Flächenmomente, Spannungsberechnungen des Balkens (Biege-, Torsions- und Wärmespannungen). Zusammengesetzte Beanspruchung gleichartiger und ungleichartiger Spannungen, Vergleichsspannung aus der Werkstoffanstrengung.
- 3. Semester:
Kinematik:
Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des
starren Körpers. Relativbewegung.
Dynamik:
Dynamisches Grundgesetz. Dynamik des starren Körpers (Impulssatz, Drallsatz, Energiesatz, Arbeitssatz). Einmassenschwinger.
- 4. Semester:
Hydromechanik:
Hydrostatik (ideales Fluid, Druck, hydrostatisches Grundgesetz). Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung. Rohrreibung. Ausfluß aus Gefäßen und Mündungen. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.
Thermodynamik:
Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme), 1. Hauptsatz. Zustandsgleichungen und Zustandsänderungen idealer Gase. Entropie und 2. Hauptsatz. Kreisprozesse. Wärmeübertragung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der betrieblichen Praxis. Moderne Hilfsmittel wie technische Demonstrationsgeräte und Softwareprodukte sind anzuwenden.
6. MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung technischer Erfordernisse, einschlägiger Normen und der Wirtschaftlichkeit selbständig berechnen und gestalten können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen, Berechnung, Federelemente.
Rohrleitungselemente:
Rohre (Bauarten und Normbezeichnungen), Rohrverbindungen und Armaturen.
Elemente der Drehbewegung:
Achsen, Wellen, Mitnehmerverbindungen, Wälzlager; einfache
Gleitlagerungen.
- 2. Semester:
Konstruktionsregeln:
Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.
Elemente der Drehbewegung:
Kupplungen, Zahnradgetriebe und Hülltriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der betrieblichen Praxis. Große Bedeutung kommt der Entwicklung der Selbständigkeit des Schülers zu. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik" und „Fertigungstechnik" erforderlich. Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösungen unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
7. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Metallbearbeitung für die Fertigung verwendeten Verfahren und Maschinen kennen sowie die gebräuchlichen Fertigungsverfahren der Holz- und Kunststoffverarbeitung kennen. Er soll den Einsatz von Werkzeugen, Vorrichtungen und Maschinen der spanenden und spanlosen Fertigung planen können und mit den Grundsätzen, Methoden und Mitteln der Automatisierung und der flexiblen Fertigung vertraut sein.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Werkstoffe:
Einteilung, Normung, Lieferformen, Lieferbedingungen, Legierungen, Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Werkstoffprüfung. Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten Kunststoffe.
Fertigungsverfahren:
Spanlose und spanende Bearbeitung, Maschinen und Geräte.
- 2. Semester:
Spanende Fertigungsverfahren:
Drehen, Fräsen, Bohren und Schleifen; Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie, Spanbildung, Schnittkräfte, Schneidwerkstoffe, Standzeit und Verschleiß. Werkzeugaufnahmen.
Werkzeugmaschinen:
Hauptbaugruppen; Fehlerquellen. Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Verfahren. Bearbeitungszentren. Flexible Fertigung, moderne CAM-Verfahren.
- 3. Semester:
Vorrichtungsbau:
Bestimmen, Positionieren und Spannen. Gestalten und Berechnen von
Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.
Werkstück- und Werkzeugtransport:
Magazine und Speicher, Greif-, Transport- und Handhabungseinrichtungen. Flexible Automatisierung.
- 4. Semester:
Spanlose Formgebung:
Stanzen, Tiefziehen, Abkanten, Rollen.
Werkzeug- und Formenbau.
Sonderbearbeitungsverfahren:
Feinstbearbeitung. Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen,
Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion. Feinschmieden,
Ätzverfahren, Druckguß, Spritzguß.
Be- und Verarbeitung nichtmetallischer Werkstoffe:
Kunststoffverarbeitung; Holzbearbeitung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen und Darstellende Geometrie" die ausführliche Behandlung von Problemen der flexiblen Automatisierung.
8. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Produktion und Kontrolle analysieren, beurteilen und lösen können. Er soll den Einsatz der Produktionsfaktoren aufeinander abstimmen und optimieren können. Er soll die Ergebnisse beurteilen und bewerten können. Er soll betriebliche Aktivitäten an den Kundenbedürfnissen orientieren und die Marketinginstrumente kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Unternehmensorganisation:
Unternehmensfunktionen, Produktionsfaktoren, wirtschaftliche,
soziale und ökologische Ziele.
Industrielle Betriebstypen:
Betriebsgrößen, Fertigungsarten. Betriebsstättenplanung.
Aufbauorganisation:
Organisationsziele, Arbeitsteilung, Organisationsformen,
Stellenbildung und -besetzung.
Ablauforganisation:
Planung, Gestaltung, Steuerung, Arbeits- und Fristenplan,
Organisation der Arbeitsvorbereitung.
Kostenrechnung:
Kostenerfassung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger,
Betriebsabrechnungsbogen. Kalkulationsverfahren.
- 2. Semester:
Arbeitsstudium:
Zeit- und Leistungslohnermittlung. Arbeitsbewertung. Arbeitsgestaltung und Ergonomie. Arbeitsunterweisung, Arbeitssicherheit, Vorschlagswesen.
Wertanalyse.
Controlling:
Grenzplankostenrechnung, periodische Erfolgsrechnung.
- 3. Semester:
Controlling:
Wirtschaftlichkeitsrechnungen - statische und dynamische Verfahren. Gewinnschwellenanalyse. Bilanzanalyse, betriebswirtschaftliche Kennzahlen.
Produktionsplanung und -steuerung:
Logistik, Materialflußplanung.
- 4. Semester:
Produktionsplanung und -steuerung:
Personal-, Betriebsmittelplanung. Optimales Produktionsprogramm,
Terminermittlung, -überwachung.
Marketing:
Marketingziele, Marktforschung, Marketinginstrumente und Marketing-Mix. Produktmanagement und -innovation. Akquisition und Abwicklung von Exportgeschäften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Besonders nützlich sind Fallbeispiele (in Gruppenarbeit) und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse. Der Gebrauch der englischen Sprache zur Erarbeitung von Lehrstoffbereichen, besonders im Kapitel Marketing, wird empfohlen.
Zwei Schularbeiten je Semester.
9. QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können. Er soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher Sicht und die eines Qualitätssicherungssystems aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit in der Anwendung der Techniken der Qualitätsicherung (Anm.: richtig: Qualitätssicherung) besitzen.
Lehrstoff:
- 3. Semester:
Qualitätssicherungssystem:
Auswirkungen der Qualitätssicherung auf innerbetriebliche und zwischenbetriebliche Strukturen und Abläufe, Qualitätsmanagement.
Auswertungsverfahren:
Wahrscheinlichkeitsverteilungen und ihre Parameter, Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereich, Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Statistische Prozeßlenkung:
Qualitätsregelkarten, Prozeßfähigkeit.
- 4. Semester:
Annahmestichprobenprüfung:
Stichprobenprüfung anhand qualitativer und quantitativer Merkmale,
Stichprobensysteme.
Zuverlässigkeitsprüfung:
Lebensdauerverteilungen, Stichprobenpläne für Zuverlässigkeitsmerkmale, Auswertung der Zuverlässigkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsplanung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betriebliche Praxis, daher empfehlen sich praxisnahe Fallbeispiele unter Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln. Wegen der zwischenbetrieblichen Anwendung und internationalen Standardisierung ist die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.
- 10. MASCHINEN- UND FÖRDERTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten, die Regelung und die Möglichkeiten des wirtschaftlichen Einsatzes von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen, Er soll die Anlagen und Fördermittel der Lagertechnik sowie die Möglichkeiten ihres wirtschaftlichen Einsatzes kennen.
Lehrstoff:
- 3. Semester:
Fördermaschinen:
Gleislose und schienengebundene Fördertechnik.
Pumpen und Verdichter:
Aufbau, Bauarten, Betriebverhalten, Einsatzbereiche.
- 4. Semester:
Anlagen der Energiewirtschaft:
Kraftwerksanlagen, alternative Energien, Wärmepumpen.
Verbrennungskraftmaschinen.
Umwelttechnische Anlagen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der betrieblichen Praxis. Zu jedem Themenbereich gehören Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sowie Auswirkungen auf andere Betriebsbereiche und auf die Umwelt. Geeignete Themenbereiche können durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstands „Laboratorium" vertieft werden.
- 11. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten und Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Begriffe:
Physikalische Größen und Einheiten. Feldbegriff. Magnetismus. Gleich- und Wechselstromfeld, Induktionsgesetz. Gleichströme.
Elektronik:
Halbleiter. Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).
- 2. Semester:
Wechselstrom- und Drehstromtechnik:
Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte, Phasenverschiebung). Gesetze, Schaltungen. Energieversorgung und Elektroschutz.
Antriebe:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebiets. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.
- 12. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten Meß-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen und berechnen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 3. Semester:
Meßtechnik:
Größen und Einheiten, Maß- und Eichgesetz. Meßfehler, Meßgenauigkeit, Meßempfindlichkeit. Verfahren und Geräte des industriellen Meßwesens.
Steuerungstechnik:
Schaltalgebra. Theoretische Lösung einfacher kombinatorischer und sequentieller Steuerungsaufgaben. Fluidtechnische und elektrische Realisierung von Steuerungsaufgaben. Sicherheitstechnische Aspekte der Automatisierungstechnik.
- 4. Semester:
Regelungstechnik:
Begriffe, Arten und Übertragungsverhalten von Regelstrecken und Reglern. Regelkreis (Aufbau, Verhalten), vermaschte Systeme.
Digitaltechnik:
Codierungen, Signalverarbeitung, Anwendung von Mikrorechnern.
Didaktische Grundsätze:
Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der einschlägigen Praxis, weshalb besonders dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu beachten sein werden. Da in erster Linie Verständnis erworben werden soll, kann auf strenge mathematische Formulierungen und auf gerätetechnische Einzelheiten weitgehend verzichtet werden.
13. MITARBEITERFÜHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele kennen. Er soll Konflikte in Organisationen diagnostizieren und handhaben können. Er soll das Leistungsklima positiv beeinflussen können.
Lehrstoff:
- 3. Semester:
Menschenführung:
Kommunikation, Moderation, Motivation, Beurteilung, Aus- und Weiterbildung, Förderung.
Führungsaufgaben:
Ziele vereinbaren. Planen, Organisieren und Kontrollieren. Projektmanagement. Umfassendes Qualitätsmanagement.
- 4. Semester:
Führungspersönlichkeit:
Stärken- und Schwächenanalyse, persönliche Arbeitstechnik (Time Management, effiziente Beschaffung und Weitergabe von Information). Rolle der Führungskraft im Analyse-, Entscheidungs- und Durchsetzungsprozeß.
Unternehmenskultur:
Ausdrucksformen, Diagnose, Beurteilung, Gestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden. Durch Fallstudien und Rollenspiele mit Feedback in der Gruppe und über Videoaufzeichnungen werden die Schüler für menschliche Probleme in der betrieblichen Zusammenarbeit sensibilisiert.
- 14. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten können. Er soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Fachgebiets mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können. Der Schüler soll einfache Vorrichtungen und Werkzeuge selbsttätig gestalten und berechnen sowie die zu ihrer Herstellung und für ihren Einsatz nötigen Unterlagen norm- und praxisgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken; Normen, Bemaßung, Beschriftung;
Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.
Darstellende Geometrie:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen, Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion. Prismen- und Pyramidenflächen.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme.
Stücklisten.
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungselemente.
- 2. Semester:
Darstellende Geometrie:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in genormter Axonometrie; Modellaufnahme. Normalriß des Kreises. Zylinder-, Kegel- und Kugelflächen. Einfache ebene Schnitte.
Verbindungselemente:
Hydraulik- und Pneumatikelemente.
- 3. Semester:
Maschinenelemente:
Kupplungen, Wellen, Lagerungen, Federelemente. Zahnräder und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.
- 4. Semester:
Fertigungstechnik:
Projekte aus dem Vorrichtungsbau.
Automatisation:
Flexible Fertigungssysteme mit Antriebs- und Steuerungstechniken;
Industrial Design.
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
15. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse und der Umweltverträglichkeit auswählen können. Er soll Meßergebnisse auswerten und interpretieren und Untersuchungsberichte abfassen können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Übungen aus den Stoffgebieten „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik", „Maschinenelemente", „Fertigungstechnik", „Betriebstechnik", „Qualitätssicherung", „Maschinen- und Fördertechnik", „Elektrotechnik und Elektronik", „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik", „Mitarbeiterführung" und „Werkstätte" betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur Integration von Fachtheorie und Fachpraxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Wirtschaftsingenieurwesen.
Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach, dem Stand des Unterrichts in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden. Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Arbeitsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
16. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen. Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Feilen, Schleifen, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Nieten, Richten, Biegen, Reiben, Weichlöten, Kleben, Treiben.
Mechanische Werkstätte:
Drehen, Fräsen, Hobeln, Bohren verschiedener Werkstoffe.
Schweißerei:
Gasschmelz- und Elektroschweißen, Hartlöten.
Installationstechnik:
Rohrgewindeschneiden, Rohrverbindungen, Dichten.
Schmiede:
Freiformschmieden, Feuerführen und Warmmachen, Glühen, Härten.
- 2. Semester:
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Langdrehen, Plandrehen, Innendrehen, Einstechen, Abstechen, Herstellen von Innen- und Außengewinden, Federwickeln).
Montage:
Zerlegen, Zusammenbauen, Justieren, Instandsetzen.
Blechbearbeitung und Stahlbau:
Blecharbeiten, Löten.
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen und Schablonen; Polieren, Räumen, Rund- und Flächenschleifen; Glühen, Härten, Anlassen.
- 3. Semester:
Formenbau:
Modelltischlerei (Holzbearbeitung, Holzverbindungen, Holzbearbeitungsmaschinen). Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe).
Arbeitsvorbereitung:
Organisation und Planung. Kontrolle und Abrechnung von Fertigungsprozessen; Abrechnung von Werkstättenaufträgen.
Werkstätte für Elektrotechnik und Elektronik:
Niederspannungsinstallation. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
- 4. Semester:
Mechanische Werkstätte:
Fräsen mit Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen; Teilkopfarbeiten. Arbeiten an numerisch gesteuerten Maschinen (manuelle Programmierung).
Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Durchführung und Erstellung von Programmen.
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender Werkzeuge unter Verwendung von genormten Bauteilen und Baugruppen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten muß der Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und er auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
B. Freigegenstände
QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können. Er soll befähigt sein, die Prüfung „Qualitätstechnik II" bei der Österreichischen Vereinigung für Qualitätssicherung erfolgreich abzulegen.
Lehrstoff:
- 3. Semester:
Statistische Methoden der Qualitätslenkung:
Einsatzmöglichkeiten und Beurteilungskriterien.
- 4. Semester:
Versuchsanlagen und -auswertung:
Planung und Auswertung von Versuchen.
Didaktische Grundsätze:
Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit. Der Lehrstoff ist anhand praxisnaher Fallbeispiele zu erarbeiten. Tabellen, Nomogramme und moderne Rechenhilfsmittel sind entsprechend der betrieblichen Praxis einzusetzen.
C. Förderunterricht
Siehe Anlage 3.
---------------------------------------------------------------------
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes 1a der Anlage 3 abgewichen werden.
*2) Einschließlich Werktstofftechnik und Werkstoffprüfung. *3) Einschließlich Marketing.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)