Anlage 3 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1999

Anlage 3

Anlage 3.7

--------------

KOLLEG FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

Lehr-

Wochenstunden ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester tungs-

gruppe

1. 2. 3. 4.

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion .............. 1 1 1 1 4 (III)

2. Kommunikation und

Marketing ............. - - 1 1 2 III

3. Betriebswirtschaft .... 2 2 2 2 8 II

4. Rechnungswesen *3) .... 2 2 3 3 10 I

5. Textverarbeitung *1) .. 1 1 - - 2 III

6. Fertigungsplanung und

Arbeitsorganisation *1) 1 1 2 2 6 II

7. Textiltechnologie ..... 1 1 2 2 6 III

8. Entwurf- und

Modezeichnen .......... 3 3 - - 6 (IVa)

9. Schnittkonstruktion,

Gradieren und

Modellgestaltung mit

CAD ................... 2 2 3 3 10 II

10. Technologie der

Bekleidungsmaschinen .. 1 1 - - 2 II

11. Werkstätte und

Fertigungstechnik ..... 23 23 - - 46 V

---------------------------------------------------------------------

37 37 14 14 102

---------------------------------------------------------------------

Lehr-

Wochenstunden ver-

Summe pflich-

Semester tungs-

gruppe

1. 2. 3. 4.

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte

*2)

Bekleidungstechnik

Projektmanagement .... - - 8 8 16 II

Projektwerkstätte .... - - 15 15 30 V

Modedesign

Projektmanagement .... - - 8 8 16 II

Projektwerkstätte .... - - 15 15 30 V

Modemarketing

Wirtschaftssprache ... - - 5 5 10 I

Projektmanagement .... - - 8 8 16 II

Projektwerkstätte .... - - 10 10 20 V

b) Schulautonome

Pflichtgegenstände *2) . 2 2 2 2 8

Pflichtgegenstände mit

erhöhtem Stundenausmaß I-V *3)

Seminare:

Fremdsprachenseminar

*4) .................. I

Betriebsorganisa-

torisches Seminar .... I

Allgemeinbildendes

Seminar .............. III

Fachtheoretisches

Seminar .............. III

Praxisseminar ........ IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl ... 39 39 39 39 156

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in das 3. Semester.

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Rechnungswesen ............ (2) (2) (2) (-) (6) I

Schnittkonstruktion,

Gradieren und

Modellgestaltung mit CAD .. (2) (2) (2) (-) (6) II

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

*1) Mit Computerunterstützung.

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.

*3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache

anzuführen.

---------------------------------------------------------------------

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik vermittelt im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes Absolventen höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik und befähigt unter der Voraussetzung der Ableistung einer entsprechenden Praxis zu gehobenen Tätigkeiten bzw. zu Führungspositionen in der Bekleidungswirtschaft.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind berufliche Mobilität und Flexibilität sowie Kreativität.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln.

Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll der Schüler zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Der Schüler soll zu kreativem und selbsttätigem Handeln befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Semester an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Semester, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
  2. 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
  3. 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Semester.

    Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

  1. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

    Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

    Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Semestern) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.

    Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

    Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. d) Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.

  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

    letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

  1. 2. KOMMUNIKATION UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Individuum:

Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.

Werte, Einstellungen.

Herstellen von Beziehungsgefügen.

Lerntechniken.

Gruppe:

Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik.

Rhetorik:

Techniken, Führungsstile.

Kommunikation:

Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.

Persönlichkeitstypen.

Moderation. Informationsmanagement.

Interaktion:

Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.

Kreativität:

Kreativitätstechniken, Umsetzung.

  1. 4. Semester:

    Managementtechniken:

Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.

Marktwirtschaftliche Prozesse:

Unternehmensphilosophie, Corporate Identity.

Marktforschung.

Beschaffungsmarketing:

Beschaffungsprogramm, -organisation, -methoden.

Absatzplanung:

Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung.

Projektorganisation:

Netzplantechnik, Kosten-, Präsentationsplanung,

Öffentlichkeitsarbeit.

Marketing-Mix:

Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege,

Verkaufsförderung, Public Relations.

Werbung:

Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung.

Verkauf:

Verkaufspsychologie, -gespräch, Direct Marketing.

  1. 3. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Grundlagen der Wirtschaft:

    Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

  1. 2. Semester:

    Personalbereich:

    Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.

Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,

Arbeitszeugnis).

Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

  1. 3. Semester:

    Dienstleistungsbetriebe:

    Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);

    Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);

    Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);

    Versicherung;

Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Absatz:

Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches

Instrumentarium.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten (Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung (Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

  1. 4. Semester:

    Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und - entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;

Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;

Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;

betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

4. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

  1. 2. Semester:

    Jahresabschluß:

    Summen. und Saldenbilanz;

    Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;

    Anlagenabschreibung;

    Rechnungsabgrenzung;

    Rückstellungen;

    Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben

(insbesondere bei EDV-Einsatz);

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

  1. 3. Semester:

    Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung) und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.

  1. 4. Semester:

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des

handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Verschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften. Abschlüsse unter Berücksichtung (Anm.: richtig: Berücksichtigung) von Bewertungsproblemen und steuerlichen Investitionsbegünstigungen.

Schularbeiten:

  1. 1. bis 3. Semester: je 1 einstündige Schularbeit;
  2. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

5. TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 100 Bruttoanschlägen in der Minute.

Textgestaltung:

Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen und persönlichen Bereich.

  1. 2. Semester:

    Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes. Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.

Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Semester: je 1 einstündige Schularbeit.
  1. 6. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

Lernen und Lerntechniken.

Arbeitsstudium:

Ziele und Grundlagen; Arbeitssystem, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode, Arbeitsleistung, IST-SOLL, Arbeitsteilung.

Ergonomie:

Leistung, Leistungsänderung, Formen der Arbeit, Belastung und Beanspruchung, Umwelteinflüsse; Arbeitsplatzgestaltung.

  1. 2. Semester:

    Betriebsorganisation:

Planung und Steuerung, Auftrag, Erzeugnisgliederung, Fertigungs- und Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan.

Arbeitsablaufgestaltung:

Bewegungsstudium.

Computerunterstützte Fertigungs- und Arbeitsplanung:

Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung und Arbeitsoptimierung).

  1. 3. Semester:

    Analyse:

Daten- und Ablaufarten. Ablaufanalyse, Ist- und Sollzustand. Methoden und Technik der Systemgestaltung. Erzeugungsgliederung bei der Wertanalyse.

Synthese:

Zeiten und Zeitarten. Datenermittlung durch Zeitaufnahme. Leistungsgrad. Durchführung und Auswertung von Zeitaufnahmen.

Computerunterstützte Datenauswertung:

Erfassen und Bearbeiten von Daten (Zeitaufnahme und Vorgabezeitermittlung).

  1. 4. Semester:

    Synthese:

Verteilzeitermittlung, Vergleichen und Schätzen. Planzeiten. Multimomentaufnahme. Anforderungsermittlung. Entgeltdifferenzierung.

Computerunterstützte Datenauswertung:

Bearbeiten und Auswerten von Daten (Verteilzeitermittlung, Erstellen von Planzeitkatalogen, Multimomentauswertung).

7. TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte:

Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglichen Eigenschaftsveränderungen.

Naturfasern.

Material- und Stoffsammlung.

  1. 2. Semester:

    Chemiefasern:

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Fasern

aus dem High-Tech-Bereich.

Textile Fäden:

Prinzip des Spinnens; Spinnverfahren.

Material- und Stoffsammlung.

  1. 3. Semester:

    Textile Flächen:

    Bindungen. Webvorbereitung; Weben.

Fadenverbundstoffe. Faserverbundstoffe. Kombinierte Verbundstoffe.

Veredlung:

Vorbereitungsarbeiten. Farbgebung.

Material- und Stoffsammlung.

  1. 4. Semester:

    Veredlung:

Ausrüstung. Vollendungsarbeiten.

Textilkennzeichnung. Textilpflegekennzeichnung - Umweltproblematik.

Qualitätsbestimmung:

Faseruntersuchungen. Stoffuntersuchungen.

Material- und Stoffsammlung.

  1. 8. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Farbenlehre:

Farbkreis und Farbkompositionen.

Naturstudien:

Proportionslehre der menschlichen Figur. Faltenwurf und modische

Details.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

  1. 2. Semester:

    Figurales Zeichnen:

Proportionsstudien für die Modefigur, Bewegungsstudien - Umsetzung für die Modezeichnung. Aktuelle Details; Entwürfe und Modezeichnungen nach Themenstellung.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

  1. 9. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Maßnehmen:

Maßtabellen. Merkmale von Körper- und Proportionsmaßen.

Schnittkonstruktion:

Rock-, Hemd-, Blusen- und/oder Kleidergrundschnitte.

Ärmel- und Kragenformen.

Modifizieren von Grundschnitten mit CAD-Unterstützung.

  1. 2. Semester:

    Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

    Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte.

    Ärmel- und Kragenformen.

Schnittschablonen für Rock, Hose und Kleid.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradiertechnik.

Gradieren von Grundformen.

  1. 3. Semester:

    Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

    Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen.

    Schnitte für Jacken, Ärmel- und Kragenformen.

Schnitte für DOB.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Blusen, Kleider, Jacken.

Gradieren und Modellieren für DOB.

  1. 4. Semester:

    Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

    Erstellen und Gestalten von Modellschnitten.

Schnittschablonen, Größensatz und Schnittlagebilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Aktuelle Modellschnitte.

Schularbeiten:

  1. 1. - 3. Semester: je 2 Schularbeiten, davon 1 einstündige und

    1 zwei- oder dreistündige;

  1. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.
  1. 10. TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Nähtechnik:

Nähstich, Nähstichtypen.

Einteilung der Stichtypen und der Nähnähte:

Stichtypen, Nähnaht.

Technologie der Nähmaschinen:

Steppstichnähmaschinen, Kettenstichnähmaschinen.

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Transporteinrichtungen.

Technologie der Zuschneidemaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Technologie der Bügelmaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Arbeitshygiene:

Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und Kleidung;

Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).

  1. 2. Semester:

    Technologie der Nähmaschinen:

    Problemlösungen im Nähprozeß.

    Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.

Maschinenantriebe und Automation.

Technologie der Bügel- und Fixiermaschinen:

Bügel- und Fixierfaktoren.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

  1. 11. WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns. Basis- und Methodentraining.

Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung

Arbeits- und Freizeitkleidung, Rock, Bluse und/oder Hemd, Kleid,

Hose.

Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Betriebsmitteleinsatz bei der Fertigung:

Doppelsteppnähmaschinen, Überwendlingsmaschinen, Wäscheknopflochautomat, Bügelanlagen und Zuschneidemaschinen.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechniken der Werkstücke; technische Details.

Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung.

Fixiertechniken.

Qualitätsbestimmung und -kontrolle.

Arbeitssicherheit beim Einsatz der Betriebsmittel.

  1. 2. Semester:

Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung.

Modische Kombination.

Werkstücke aus anspruchsvollen Stoffen mit höheren technischen

Anforderungen in Einzel- und industrieller Fertigung:

Festliche Kleidungsstücke, Jacke.

Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen) entsprechend den Verarbeitungstechniken.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechniken der Werkstücke; technische Details.

Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.

Verwendung von Einlagestoffen, Futterstoffen und Nähfäden. Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke. Verarbeitung schwieriger Stoffe.

Fixier- und Bügeltechniken.

Kriterien der Qualitätskontrolle.

ERWEITERUNGSBEREICH

  1. a) Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Projektmanagement:

    Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

    Verfahrenstechnik im Zuschnitt, Einrichterei und Fertigung. Erstellen von Produktionspapieren.

    Organisation der Stammdaten.

Produktionsplanung und Logistik, Lagerverwaltung,

Kundenauftragsbearbeitung.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Steuerungstechnik.

Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.

Justier- und Umrüstarbeiten.

Erfassung und Auswertung von Betriebsmitteldaten.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte. Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD.

Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung und Schnittschablonen für die Projektwerkstätte.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung unter Anwendung

zeitgemäßer Arbeitstechniken und bekleidungs- und

maschinentechnischer Grundlagen.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. 4. Semester:

    Projektmanagement:

    Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:

Erstellen von Produktionsunterlagen für Arbeitsplanung und Steuerung sowie für die Materialdisposition.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Schaltpläne und Programmierung von Näh- und Bügelmaschinen.

Fördertechnik.

Technischer und wirtschaftlicher Betriebsmitteleinsatz.

Verfahrensvergleiche.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Schnitte, Schnittschablonen für eine Entwurfskollektion.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung, ausgehend vom Entwurf bis zur Ausfertigung, auf Basis einer Entwurfskollektion unter Anwendung bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen in Produktion, Planung und Steuerung sowie Qualitätssicherung.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Projektmanagement:

    Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

    Angewandte Farbenlehre.

    Aktuelle Farbkompositionen.

    Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit: Damenoberbekleidung;

Historische Entwicklung der Mode.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren von Grundformen.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken (DOB) vorwiegend als Kollektion.

Industrielle Fertigung.

Erstellen erforderlicher Planungsunterlagen.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. 4. Semester:

    Projektmanagement:

    Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

    Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

    Umsetzbarkeit:

    Auswertung der Kostümgeschichte im Hinblick auf aktuelle Trends. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kollektionsgestaltung.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modellschnitte, Schablonenerstellung.

Modellieren.

Modifizieren und Gradieren von Schnittschablonen.

Schnittlagenbild-Erstellung.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken aus einer Entwurfskollektion.

Industrielle Fertigung.

Umfassende Arbeitsplanung.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEMARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wirtschaftssprache:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Bericht und Zusammenfassung. Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.

Ablauf marktwirtschaftlicher Prozesse.

Standortwahl; Entscheidung über Inlands- oder Auslandsproduktion.

Innerbetriebliche Logistik:

Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.

Beschaffungspolitik der Modebranche:

Festlegung des Beschaffungsprogramms; ABC-Analyse. Preis- und Konditionenpolitik, Vertragsgestaltung. Beschaffungsmethoden und Organisation.

Optimale Bestellmengen und -termine: Vorrats-, Einzel-, „Just-in-time"-Beschaffung.

Logistik der Lagerhaltung; Ermittlung und Interpretation von Kennzahlen des Lagerbereichs.

Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel:

Analyse der Beschaffungsquellen (zB Modemessen, -zentren), Sortimentsplanung, Umfang und Komplexität der Kollektion.

Absatzpolitik der Modebranche:

Marktforschung und Analyse von Modetrends.

Absatzplanung (Ziele, Strategien; Zielmarktfestlegung;

Marktsegmentierung; Positionierung).

Produktentwicklung; Design- und Kollektionspolitik (unter Berücksichtigung der Saison-Problematik).

Preispolitik; Festlegung vertraglicher Konditionen.

Distribution, Marketing-Logistik.

Produktionsplanung mit EDV:

Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung.

Modepräsentation:

Gestaltung von Accessoires.

Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Verkaufsräumen und Ausstellungen.

Vorführtechnik.

Projektwerkstätte:

Produktion insbesondere industrieller Erzeugnisse, welche durch

Modellgestaltung vorbereitet wurden.

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.

Projekte:

Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. 4. Semester:

    Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse. Erstellen von Kurzberichten, Protokollen ua. in der Mutter- bzw. Fremdsprache.

Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Kommunikationsthemen: Mode und Wirtschaft.

Projektmanagement:

Absatzpolitik der Modebranche:

Planung und Gestaltung der Werbung: Ziele, Objekte, Subjekte,

Mittel, Träger, Periode, Budget, Erfolgskontrolle.

Unternehmenskultur und -philosophie, Corporate Identity.

Verkaufsförderung, Public Relations.

Verkaufsmanagement, Direct Marketing.

Entwicklung des Marketing Mix.

Internationales Marketing: Export, Joint Venture.

EDV-unterstütztes Marketing:

EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitischer Instrumente:

Fallstudien, Planspiele. Erstellung von Marketing-Plänen, Simulation konkreter Entscheidungssituationen.

Kreativitätstechniken (zB Brainstorming).

Kommunikationstechniken; Verkaufspsychologie; Führung von

Verkaufsgesprächen.

Innovative Marketing-Instrumente (zB Telemarketing, Franchising, Öko-Marketing).

Präsentationstechniken, Einsatz der EDV im Marketing-Bereich:

Graphiken, Tabellenkalkulation, Desktop-Publishing, Marketing-Kontrolle mittels Kennzahlenanalyse.

Modepräsentation:

  1. b) Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
  2. 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
  3. 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Semester.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

    Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

    Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Semester auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.

    Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht der Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik gemäß Anlage 1.8.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülersemester kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Semester beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. a) Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Semesters ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die semester-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)