Anlage 3
Anlage 3.7
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KOLLEG FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Semester tungs-
gruppe
1. 2. 3. 4.
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KERNBEREICH
1. Religion .............. 1 1 1 1 4 (III)
2. Kommunikation und
Marketing ............. - - 1 1 2 III
3. Betriebswirtschaft .... 2 2 2 2 8 II
4. Rechnungswesen *3) .... 2 2 3 3 10 I
5. Textverarbeitung *1) .. 1 1 - - 2 III
6. Fertigungsplanung und
Arbeitsorganisation *1) 1 1 2 2 6 II
7. Textiltechnologie ..... 1 1 2 2 6 III
8. Entwurf- und
Modezeichnen .......... 3 3 - - 6 (IVa)
9. Schnittkonstruktion,
Gradieren und
Modellgestaltung mit
CAD ................... 2 2 3 3 10 II
10. Technologie der
Bekleidungsmaschinen .. 1 1 - - 2 II
11. Werkstätte und
Fertigungstechnik ..... 23 23 - - 46 V
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37 37 14 14 102
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
Summe pflich-
Semester tungs-
gruppe
1. 2. 3. 4.
---------------------------------------------------------------------
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte
*2)
Bekleidungstechnik
Projektmanagement .... - - 8 8 16 II
Projektwerkstätte .... - - 15 15 30 V
Modedesign
Projektmanagement .... - - 8 8 16 II
Projektwerkstätte .... - - 15 15 30 V
Modemarketing
Wirtschaftssprache ... - - 5 5 10 I
Projektmanagement .... - - 8 8 16 II
Projektwerkstätte .... - - 10 10 20 V
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *2) . 2 2 2 2 8
Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß I-V *3)
Seminare:
Fremdsprachenseminar
*4) .................. I
Betriebsorganisa-
torisches Seminar .... I
Allgemeinbildendes
Seminar .............. III
Fachtheoretisches
Seminar .............. III
Praxisseminar ........ IV
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Gesamtwochenstundenzahl ... 39 39 39 39 156
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B. Pflichtpraktikum
4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in das 3. Semester.
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C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)
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D. Förderunterricht *2)
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Rechnungswesen ............ (2) (2) (2) (-) (6) I
Schnittkonstruktion,
Gradieren und
Modellgestaltung mit CAD .. (2) (2) (2) (-) (6) II
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*1) Mit Computerunterstützung.
*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
*3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache
anzuführen.
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Das Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik vermittelt im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes Absolventen höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik und befähigt unter der Voraussetzung der Ableistung einer entsprechenden Praxis zu gehobenen Tätigkeiten bzw. zu Führungspositionen in der Bekleidungswirtschaft.
Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind berufliche Mobilität und Flexibilität sowie Kreativität.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln.
Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll der Schüler zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Der Schüler soll zu kreativem und selbsttätigem Handeln befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Semester an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Semester, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
- 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
- 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Semester.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Semestern) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
- d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
- j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH
- 2. KOMMUNIKATION UND MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags-, Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
- einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
- sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
- adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können;
- Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können;
- die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
- Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
- Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
- mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
- verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
- 3. Semester:
Individuum:
Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.
Werte, Einstellungen.
Herstellen von Beziehungsgefügen.
Lerntechniken.
Gruppe:
Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik.
Rhetorik:
Techniken, Führungsstile.
Kommunikation:
Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.
Persönlichkeitstypen.
Moderation. Informationsmanagement.
Interaktion:
Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.
Kreativität:
Kreativitätstechniken, Umsetzung.
- 4. Semester:
Managementtechniken:
Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.
Marktwirtschaftliche Prozesse:
Unternehmensphilosophie, Corporate Identity.
Marktforschung.
Beschaffungsmarketing:
Beschaffungsprogramm, -organisation, -methoden.
Absatzplanung:
Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung.
Projektorganisation:
Netzplantechnik, Kosten-, Präsentationsplanung,
Öffentlichkeitsarbeit.
Marketing-Mix:
Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege,
Verkaufsförderung, Public Relations.
Werbung:
Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung.
Verkauf:
Verkaufspsychologie, -gespräch, Direct Marketing.
- 3. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Grundlagen der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Betrieb:
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;
Konsumentenschutz.
- 2. Semester:
Personalbereich:
Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.
Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,
Arbeitszeugnis).
Wechsel:
Regelmäßiger Wechselumlauf.
Unternehmung:
Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).
Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl
der Rechtsform.
Produktionsbetriebe:
Handwerk, Industrie.
Gewerbe:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.
- 3. Semester:
Dienstleistungsbetriebe:
Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);
Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);
Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);
Versicherung;
Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;
Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.
Absatz:
Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches
Instrumentarium.
Außenhandel:
Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten (Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung (Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.
- 4. Semester:
Finanzierung und Investition:
Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und - entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.
Unternehmensführung:
Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.
Mitarbeiterführung:
Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;
Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;
Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;
betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.
4. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Wirtschaftliches Rechnen:
Prozentrechnung, Zinsenrechnung.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme
(Überblick).
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von
Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Beleg und Belegwesen.
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
Kontierung von Belegen.
Organisation:
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung
(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
- 2. Semester:
Jahresabschluß:
Summen. und Saldenbilanz;
Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung;
Rechnungsabgrenzung;
Rückstellungen;
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;
Jahresabschluß der Einzelunternehmung.
Organisation:
Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben
(insbesondere bei EDV-Einsatz);
Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
- 3. Semester:
Kostenrechnung:
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).
Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.
Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung) und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.
- 4. Semester:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Erfolgsermittlung.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen.
Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Bilanzlehre:
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des
handels- und steuerrechtlichen Erfolges.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung (Verschreibung, Termine). Steuerliche
Investitionsbegünstigungen.
Jahresabschlüsse:
Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften. Abschlüsse unter Berücksichtung (Anm.: richtig: Berücksichtigung) von Bewertungsproblemen und steuerlichen Investitionsbegünstigungen.
Schularbeiten:
- 1. bis 3. Semester: je 1 einstündige Schularbeit;
- 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.
5. TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 100 Bruttoanschlägen in der Minute.
Textgestaltung:
Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen und persönlichen Bereich.
- 2. Semester:
Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes. Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.
Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.
Schularbeiten:
- 1. und 2. Semester: je 1 einstündige Schularbeit.
- 6. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in der Bekleidungsindustrie erhalten;
- die unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Methoden kennen, um die Fertigungs- und Arbeitsplanung durchführen zu können;
- Kenntnis über die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen;
- die wesentlichsten Bereiche der Datenermittlung so weit kennen und anwenden können, daß er diese nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit im Betrieb anwenden kann;
- computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Lernen und Lerntechniken.
Arbeitsstudium:
Ziele und Grundlagen; Arbeitssystem, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode, Arbeitsleistung, IST-SOLL, Arbeitsteilung.
Ergonomie:
Leistung, Leistungsänderung, Formen der Arbeit, Belastung und Beanspruchung, Umwelteinflüsse; Arbeitsplatzgestaltung.
- 2. Semester:
Betriebsorganisation:
Planung und Steuerung, Auftrag, Erzeugnisgliederung, Fertigungs- und Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan.
Arbeitsablaufgestaltung:
Bewegungsstudium.
Computerunterstützte Fertigungs- und Arbeitsplanung:
Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung und Arbeitsoptimierung).
- 3. Semester:
Analyse:
Daten- und Ablaufarten. Ablaufanalyse, Ist- und Sollzustand. Methoden und Technik der Systemgestaltung. Erzeugungsgliederung bei der Wertanalyse.
Synthese:
Zeiten und Zeitarten. Datenermittlung durch Zeitaufnahme. Leistungsgrad. Durchführung und Auswertung von Zeitaufnahmen.
Computerunterstützte Datenauswertung:
Erfassen und Bearbeiten von Daten (Zeitaufnahme und Vorgabezeitermittlung).
- 4. Semester:
Synthese:
Verteilzeitermittlung, Vergleichen und Schätzen. Planzeiten. Multimomentaufnahme. Anforderungsermittlung. Entgeltdifferenzierung.
Computerunterstützte Datenauswertung:
Bearbeiten und Auswerten von Daten (Verteilzeitermittlung, Erstellen von Planzeitkatalogen, Multimomentauswertung).
7. TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen;
- Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben;
- die Herstellung textiler Zwischen- und Fertigprodukte beschreiben können;
- Veredlungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können;
- sein Wissen über Systemvernetzungen zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können;
- seine Kenntnisse fachübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte:
Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglichen Eigenschaftsveränderungen.
Naturfasern.
Material- und Stoffsammlung.
- 2. Semester:
Chemiefasern:
Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Fasern
aus dem High-Tech-Bereich.
Textile Fäden:
Prinzip des Spinnens; Spinnverfahren.
Material- und Stoffsammlung.
- 3. Semester:
Textile Flächen:
Bindungen. Webvorbereitung; Weben.
Fadenverbundstoffe. Faserverbundstoffe. Kombinierte Verbundstoffe.
Veredlung:
Vorbereitungsarbeiten. Farbgebung.
Material- und Stoffsammlung.
- 4. Semester:
Veredlung:
Ausrüstung. Vollendungsarbeiten.
Textilkennzeichnung. Textilpflegekennzeichnung - Umweltproblematik.
Qualitätsbestimmung:
Faseruntersuchungen. Stoffuntersuchungen.
Material- und Stoffsammlung.
- 8. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Linien, Formen und Details erfassen und proportionalgerecht darstellen können;
- die Farbenlehre praktisch anwenden können;
- Entwürfe auf ihre Durchführbarkeit beurteilen können;
- Werkzeichnungen erstellen können;
- Modebilder in verschiedenen Techniken ausführen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Farbenlehre:
Farbkreis und Farbkompositionen.
Naturstudien:
Proportionslehre der menschlichen Figur. Faltenwurf und modische
Details.
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
- 2. Semester:
Figurales Zeichnen:
Proportionsstudien für die Modefigur, Bewegungsstudien - Umsetzung für die Modezeichnung. Aktuelle Details; Entwürfe und Modezeichnungen nach Themenstellung.
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
- 9. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen;
- fähig sein, Entwürfe und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu können;
- Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln;
- Schnitte unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten können;
- Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren und auswerten können;
- optimale Schnittlagenbilder erstellen können;
- serienreife Größensätze entwickeln können;
- die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen können;
- die Fachsprache beherrschen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Maßnehmen:
Maßtabellen. Merkmale von Körper- und Proportionsmaßen.
Schnittkonstruktion:
Rock-, Hemd-, Blusen- und/oder Kleidergrundschnitte.
Ärmel- und Kragenformen.
Modifizieren von Grundschnitten mit CAD-Unterstützung.
- 2. Semester:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte.
Ärmel- und Kragenformen.
Schnittschablonen für Rock, Hose und Kleid.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Gradiertechnik.
Gradieren von Grundformen.
- 3. Semester:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen.
Schnitte für Jacken, Ärmel- und Kragenformen.
Schnitte für DOB.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Blusen, Kleider, Jacken.
Gradieren und Modellieren für DOB.
- 4. Semester:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Erstellen und Gestalten von Modellschnitten.
Schnittschablonen, Größensatz und Schnittlagebilder.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Aktuelle Modellschnitte.
Schularbeiten:
- 1. - 3. Semester: je 2 Schularbeiten, davon 1 einstündige und
1 zwei- oder dreistündige;
- 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.
- 10. TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Grundkenntnisse über Maschinen- und Betriebseinrichtungen der Bekleidungswirtschaft haben;
- Kenntnisse über die Zuschneide- und Nähtechniken haben;
- einfache Nähstörungen erkennen und beheben können;
- die Rechtsvorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung kennen;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten projektbezogen einsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Nähtechnik:
Nähstich, Nähstichtypen.
Einteilung der Stichtypen und der Nähnähte:
Stichtypen, Nähnaht.
Technologie der Nähmaschinen:
Steppstichnähmaschinen, Kettenstichnähmaschinen.
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
Transporteinrichtungen.
Technologie der Zuschneidemaschinen:
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
Technologie der Bügelmaschinen:
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
Arbeitshygiene:
Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und Kleidung;
Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).
- 2. Semester:
Technologie der Nähmaschinen:
Problemlösungen im Nähprozeß.
Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.
Maschinenantriebe und Automation.
Technologie der Bügel- und Fixiermaschinen:
Bügel- und Fixierfaktoren.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
- 11. WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung zielgerichtet vorbereiten und fertigen können;
- die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
- den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
- die erforderlichen Arbeitspapiere selbständig vorbereiten können;
- die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns. Basis- und Methodentraining.
Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung
Arbeits- und Freizeitkleidung, Rock, Bluse und/oder Hemd, Kleid,
Hose.
Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.
Betriebsmitteleinsatz bei der Fertigung:
Doppelsteppnähmaschinen, Überwendlingsmaschinen, Wäscheknopflochautomat, Bügelanlagen und Zuschneidemaschinen.
Fertigungstechnik:
Verarbeitungstechniken der Werkstücke; technische Details.
Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung.
Fixiertechniken.
Qualitätsbestimmung und -kontrolle.
Arbeitssicherheit beim Einsatz der Betriebsmittel.
- 2. Semester:
Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung.
Modische Kombination.
Werkstücke aus anspruchsvollen Stoffen mit höheren technischen
Anforderungen in Einzel- und industrieller Fertigung:
Festliche Kleidungsstücke, Jacke.
Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.
Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen) entsprechend den Verarbeitungstechniken.
Fertigungstechnik:
Verarbeitungstechniken der Werkstücke; technische Details.
Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.
Verwendung von Einlagestoffen, Futterstoffen und Nähfäden. Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke. Verarbeitung schwieriger Stoffe.
Fixier- und Bügeltechniken.
Kriterien der Qualitätskontrolle.
ERWEITERUNGSBEREICH
- a) Ausbildungsschwerpunkte
BEKLEIDUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation, bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung verstehen können;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.
Lehrstoff:
- 3. Semester:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:
Verfahrenstechnik im Zuschnitt, Einrichterei und Fertigung. Erstellen von Produktionspapieren.
Organisation der Stammdaten.
Produktionsplanung und Logistik, Lagerverwaltung,
Kundenauftragsbearbeitung.
Technologie der Bekleidungsmaschinen:
Steuerungstechnik.
Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.
Justier- und Umrüstarbeiten.
Erfassung und Auswertung von Betriebsmitteldaten.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Entwurf- und Modezeichnen:
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte. Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD.
Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung und Schnittschablonen für die Projektwerkstätte.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung unter Anwendung
zeitgemäßer Arbeitstechniken und bekleidungs- und
maschinentechnischer Grundlagen.
Projekte:
Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
- 4. Semester:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:
Erstellen von Produktionsunterlagen für Arbeitsplanung und Steuerung sowie für die Materialdisposition.
Technologie der Bekleidungsmaschinen:
Schaltpläne und Programmierung von Näh- und Bügelmaschinen.
Fördertechnik.
Technischer und wirtschaftlicher Betriebsmitteleinsatz.
Verfahrensvergleiche.
Entwurf- und Modezeichnen:
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:
Schnitte, Schnittschablonen für eine Entwurfskollektion.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung, ausgehend vom Entwurf bis zur Ausfertigung, auf Basis einer Entwurfskollektion unter Anwendung bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen in Produktion, Planung und Steuerung sowie Qualitätssicherung.
Projekte:
Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
MODEDESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen können;
- seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten und zeitgemäßer Arbeitsmethoden umsetzen können;
- den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
- fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
- Modepräsentationen vorbereiten und durchführen können.
Lehrstoff:
- 3. Semester:
Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:
Angewandte Farbenlehre.
Aktuelle Farbkompositionen.
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen
Umsetzbarkeit: Damenoberbekleidung;
Historische Entwicklung der Mode.
Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:
Modifizieren von Grundformen.
Modellieren.
Modepräsentation:
Präsentation von Kollektionen.
Vorführtechnik.
Projektwerkstätte:
Fertigung von Werkstücken (DOB) vorwiegend als Kollektion.
Industrielle Fertigung.
Erstellen erforderlicher Planungsunterlagen.
Adäquate technische Detailarbeiten.
Kriterien der Qualitätssicherung.
Projekte:
Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
- 4. Semester:
Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:
Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen
Umsetzbarkeit:
Auswertung der Kostümgeschichte im Hinblick auf aktuelle Trends. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
Kollektionsgestaltung.
Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:
Modellschnitte, Schablonenerstellung.
Modellieren.
Modifizieren und Gradieren von Schnittschablonen.
Schnittlagenbild-Erstellung.
Modepräsentation:
Präsentation von Kollektionen.
Vorführtechnik.
Projektwerkstätte:
Fertigung von Werkstücken aus einer Entwurfskollektion.
Industrielle Fertigung.
Umfassende Arbeitsplanung.
Adäquate technische Detailarbeiten.
Projekte:
Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
MODEMARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wirtschaftssprache:
Der Schüler soll
- gehörte und gelesene Informationen aus dem beruflichen Bereich in der Fremdsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Fremdsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen können;
- einen Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten jener Länder haben, in denen die Fremdsprache gesprochen wird;
- die für das Modemarketing erforderlichen fremdsprachliche Kompetenz erwerben.
In Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro
Lernjahr vorzusehen.
Projektmanagement:
Der Schüler soll
- Marktstrategien kennen und anwenden können;
- die Funktion von Logistik und Marketing und deren Aufgaben und Ziele in Betrieben der Bekleidungsbranche kennen;
- Marketingstrategien entwickeln und anwenden können;
- die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
- die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
- die wirtschaftlichen, rechtlichen, psychologischen und fertigungstechnischen Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb im Hinblick auf die Vorbereitung betrieblicher Entscheidungen analysieren können;
- verschiedene Präsentationstechniken anwenden können;
- Einzeln- und Gruppenvorführungen vorbereiten und durchführen können;
- Veranstaltungen organisieren können;
- über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
- Kenntnisse über die Gestaltung von Accessoires haben und anwenden können;
- in der Lage sein, selbständig Vitrinen, Schaufenster, Ausstellungen, Messestände, Modeschauen zu arrangieren;
- den Zusammenhang zwischen Produktionsplanung und der Auftragsbearbeitung mit EDV erkennen können.
Projektwerkstätte:
Der Schüler soll
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung vom Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können.
Lehrstoff:
- 3. Semester:
Wirtschaftssprache:
Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:
Bericht und Zusammenfassung. Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle).
Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.
Projektmanagement:
Marketing:
Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.
Ablauf marktwirtschaftlicher Prozesse.
Standortwahl; Entscheidung über Inlands- oder Auslandsproduktion.
Innerbetriebliche Logistik:
Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.
Beschaffungspolitik der Modebranche:
Festlegung des Beschaffungsprogramms; ABC-Analyse. Preis- und Konditionenpolitik, Vertragsgestaltung. Beschaffungsmethoden und Organisation.
Optimale Bestellmengen und -termine: Vorrats-, Einzel-, „Just-in-time"-Beschaffung.
Logistik der Lagerhaltung; Ermittlung und Interpretation von Kennzahlen des Lagerbereichs.
Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel:
Analyse der Beschaffungsquellen (zB Modemessen, -zentren), Sortimentsplanung, Umfang und Komplexität der Kollektion.
Absatzpolitik der Modebranche:
Marktforschung und Analyse von Modetrends.
Absatzplanung (Ziele, Strategien; Zielmarktfestlegung;
Marktsegmentierung; Positionierung).
Produktentwicklung; Design- und Kollektionspolitik (unter Berücksichtigung der Saison-Problematik).
Preispolitik; Festlegung vertraglicher Konditionen.
Distribution, Marketing-Logistik.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung.
Modepräsentation:
Gestaltung von Accessoires.
Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Verkaufsräumen und Ausstellungen.
Vorführtechnik.
Projektwerkstätte:
Produktion insbesondere industrieller Erzeugnisse, welche durch
Modellgestaltung vorbereitet wurden.
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
- 4. Semester:
Wirtschaftssprache:
Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:
Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse. Erstellen von Kurzberichten, Protokollen ua. in der Mutter- bzw. Fremdsprache.
Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle).
Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.
Kommunikationsthemen: Mode und Wirtschaft.
Projektmanagement:
Absatzpolitik der Modebranche:
Planung und Gestaltung der Werbung: Ziele, Objekte, Subjekte,
Mittel, Träger, Periode, Budget, Erfolgskontrolle.
Unternehmenskultur und -philosophie, Corporate Identity.
Verkaufsförderung, Public Relations.
Verkaufsmanagement, Direct Marketing.
Entwicklung des Marketing Mix.
Internationales Marketing: Export, Joint Venture.
EDV-unterstütztes Marketing:
EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitischer Instrumente:
Fallstudien, Planspiele. Erstellung von Marketing-Plänen, Simulation konkreter Entscheidungssituationen.
Kreativitätstechniken (zB Brainstorming).
Kommunikationstechniken; Verkaufspsychologie; Führung von
Verkaufsgesprächen.
Innovative Marketing-Instrumente (zB Telemarketing, Franchising, Öko-Marketing).
Präsentationstechniken, Einsatz der EDV im Marketing-Bereich:
Graphiken, Tabellenkalkulation, Desktop-Publishing, Marketing-Kontrolle mittels Kennzahlenanalyse.
Modepräsentation:
- aktions- und produktbezogene Gestaltung von Werbemitteln;
- Plazierung von Werbemitteln;
- Organisation von Veranstaltungen;
- Moderation;
- Präsentation von Produkten;
- Präsentationstechniken.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung sowie für die Materialdisposition unter Berücksichtigung von Kundenaufträgen.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB (englischer und französischer Machart) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsmethoden.
Erstellen von Materialbedarfsstücklisten und Arbeitsplänen.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
- b) Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
- 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
- 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Semester.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Semester auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht der Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik gemäß Anlage 1.8.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülersemester kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Semester beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Bekleidungswirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während des Semesters zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
- a) Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Semesters ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die semester-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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