Anlage3 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 3.7

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT - KOLLEG MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Anlage3

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Wochenstunden Lvpfl.-

Pflichtgegenstände Semester Summe Gruppe

1. 2. 3. 4.

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1. Religion ...................... 1 1 1 1 4 (III)

2. Betriebswirtschaftslehre ...... 2 2 3 3 10 (II)

3. Rechnungswesen ................ 3 3 2 2 10 I

4. Fertigungsplanung und

Arbeitsorganisation ........... 2 2 2 2 8 II

5. Auftragsbearbeitung

einschließlich

Produktionsplanung und

-steuerung mit EDV ............ 2 2 3 3 10 I

6. Textiltechnologie und

Warenkunde .................... 2 2 2 2 8 III

7. Entwurf- und Modezeichnen ..... 3 3 3 3 12 IV

8. Schnittkonstruktion, Gradieren

und Modellgestaltung .......... 5 5 4 4 18 IVb

9. Werkstätte einschließlich

Fertigungslehre und

Maschinenkunde ................ 20 20 20 20 80 V

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Gesamtstundenzahl ... 40 40 40 40 160

10. Pflichtpraktikum .............. acht Wochen in der

unterrichtsfreien Zeit

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Wochenstunden Lvpfl.-

Freigegenstände Semester Summe Gruppe

1. 2. 3. 4.

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Datenverarbeitung - Organisation ... 2 2 - - 4 I

Stenotypie und Textverarbeitung .... 2 2 2 2 8 IVb

Aktuelle Fachgebiete *1) ( ) ...... 2 2 2 2 8 (I

bis

VI)

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Unverbindliche Übungen

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Leibesübungen ...................... 2 2 2 2 8 (IVa)

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Förderunterricht

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Rechnungswesen ..................... 2 2 2 - 6 I

Schnittkonstruktion, Gradieren und

Modellgestaltung ................... 2 2 2 - 6 IVb

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Das Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik und darüber hinaus eine zusätzliche Ausbildung auf dem Gebiete der Bekleidungswirtschaft mit besonderer Berücksichtigung des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung in branchenspezifischen Anwendungsbereichen zu vermitteln und hat sie unter der Voraussetzung der Ableistung einer entsprechenden Praxis zu befähigen, gehobene Tätigkeiten im Bekleidungsgewerbe und in der Bekleidungsindustrie auszuüben bzw. Führungspositionen einzunehmen.

Der Aufbau der Unterrichtseinheiten als repräsentatives Stoffbeispiel soll nach fachwissenschaftlichen Grundsätzen erfolgen, unter Beachtung der Prinzipien der Berufsorientierung und der Aktualität. Die Erkenntnisse der Pädagogik und der Psychologie sind bei der Strukturierung des Lernprozesses hinsichtlich Motivation der Forcierung der Aktivitäten der Schüler zu berücksichtigen. Fallstudien, die Projekttechnik sowie die Auswertung und Steuerung von Organisationsaufgaben, verbunden mit fachlicher Kritik, sollen im Vordergrund der Lehrtätigkeit stehen. Der Bildungsgang wird mit einer Reifeprüfung abgeschlossen.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt; Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf den Betrieb.

Vermittlung der Kenntnis moderner Betriebsorganisation und Menschenführung.

Schulung der Fähigkeit zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme sowie der Fertigkeit in der Abfassung der wesentlichen Schriftstücke.

Entwicklung des Verständnisses für die Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeitswelt.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

    Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft. Markt.

    Faktoren und Funktionen der Unternehmung und des Betriebes.

Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen, Inhalt. Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften, zivilgerichtliche Verfahren, Exekution, Insolvenz.

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag: Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Rechnungslegung, Zahlung (Formen der Zahlung, Giroverkehr in Österreich). Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages und der damit verbundene Schriftverkehr.

Konsumentenschutz, Konsumentenberatung.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Finanzierung: Begriff und Arten der Finanzierung unter Berücksichtigung der verschiedenen Unternehmungsformen (Innen-, Außenfinanzierung, Eigen-, Fremd-, Selbstfinanzierung).

Kreditinstitute: Arten und Geschäfte (im Überblick)

Investition: Begriff und Arten, Investitionsplanung, Verfahren der Investitionsplanung, Verfahren der Investitionsrechnung.

Finanzplanung: Unternehmung, rechtliche Grundlagen, Rechtsformen (Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften).

Organisationsformen des Marktes.

Marketing: Marktforschung, Vertriebssysteme, Werbung, Produkt- und Sortimentgestaltung.

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

    Arten der Betriebe: allgemeine Übersicht.

    Handelsbetriebe: Bedeutung und Funktionen des Handels.

    Einzelhandel - Großhandel: Betriebsformen, Betriebsstruktur.

Außenhandel: Arten, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages im Außenhandel.

Betriebe der Nachrichten-, Güter- und Personenbeförderung:

Grundsätzliches über Post, Eisenbahn, Spedition, Schiffahrt, Luftverkehr.

Versicherungsbetriebe: Wesen, Art, Versicherungsvertrag einschließlich Schriftverkehr.

  1. 4. Semester (3 Wochenstunden):

    Betriebe der Gütererzeugung (Handwerks- und Industriebetrieb):

    Betriebsstruktur, Fertigungsplanung, Fertigungsverfahren.

Gewerberecht: Arten der Gewerbe, Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung von Gewerben, Gewerbebehörden, gewerblicher Rechtsschutz, gewerbliche Berechtigungen.

Berufsausbildungsrecht: Berufsbilder der einschlägigen Lehrberufe.

Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitsmarktförderung.

Unternehmungsführung: Managementfunktionen (Planung, Organisation, Kontrolle) Managementkonzeptionen.

Personalpolitik: Mitarbeiterauswahl, Schriftverkehr im Personalbereich, Führungsstile, Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Mitarbeitermotivation, Personalplanung, Personalentwicklung.

Kostenlehre und Preispolitik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Betriebswirtschaftslehre hat die fachlichen Grundlagen für das Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge zu vermitteln. Auf die Anwendung dieser Grundlagen sowie auf konkrete Problemstellungen ist besonderer Wert zu legen. Vor allem ist die Fähigkeit zu schulen, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen, Problemlösungen anzubieten und zu diskutieren und die möglichen Konsequenzen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abzuschätzen.

Durch die Herstellung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen auf andere Bereiche der Gesellschaft verständlich gemacht werden.

Aktuelle Stoffgebiete sind in den Unterricht einzubeziehen. Das Erkennen von Zusammenhängen ist durch Exkursionen, Lehrausgänge und Lektüre von Fachzeitschriften zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind die Schüler durch Diskussionen, Fallstudien und Planspiele zu aktivieren.

Die Ausarbeitung von Schriftstücken hat stets im Zusammenhang mit den entsprechenden Stoffgebieten zu erfolgen.

3. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einsicht in die Bedeutung eines geordneten Rechnungswesens.

Befähigung, Aufgaben des mittleren Managements in Rechnungswesen auszuführen.

Anleitung zu den in der Wirtschaft gebräuchlichen Berechnungen, zum selbständigen Aufbau der Buchhaltung eines Mittelbetriebes bis zur Bilanzierung, zur Auswertung der Ergebnisse in der Kostenrechnung und zur Analyse von Bilanzen.

Erziehung zu Genauigkeit und Ausdauer.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

    Aufgaben des Rechnungswesens, rechtliche Grundlagen, Belegwesen. Das System der doppelten Buchhaltung.

Hauptbuch: Eröffnung - Verbuchung laufender Geschäftsfälle -

Abschluß.

Einheitskontenrahmen und Kontenplan.

Umsatzsteuer (Berechnung, Voranmeldung).

Verbuchung laufender Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer.

Bücher der Doppik: Arten, Hilfs- und Nebenbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.) in den Grundzügen.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland: Abrechnung von Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

    Bilanzlehre: Bilanzierungsgrundsätze.

    Form und Funktion der Abschlußtabelle.

    Grundzüge der Bewertung.

    Waren- und Materialbewertung.

Anlagenbewertung: Anschaffung von Anlagen, Anlagenabschreibung, Ausscheiden von Anlagen, Anlagenverzeichnis, Anlagenkartei.

Zeitliche Abgrenzung - Posten der Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen.

Bewertung von Forderungen.

Rücklagen: Begriff, Einteilung, Berechnung, Verbuchung.

Abschlüsse von Einzelunternehmungen.

Erfolgsermittlung: handels- und steuerrechtlicher Erfolg, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

    Überleitung von der Finanzbuchhaltung zur Betriebsbuchhaltung.

Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung in Handels- und Produktionsbetrieben.

Personalverrechnung:

Abrechnung und Verbuchung von laufenden und sonstigen Bezügen. Führung von Lohnkonten und sonstigen Aufzeichnungen.

Berechnung und Verbuchung der Abgaben an Krankenkasse, Finanzamt und Gemeinde.

Jahresausgleich.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

    Weiterführung der Aufgaben aus der Kostenrechnung. Grundzüge der Bilanzanalyse und -kritik; Betriebskennziffern.

Statistik: Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials als Grundlage für unternehmerische Entscheidung.

Steuerlehre: Überblick über die wichtigsten Steuern.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Behandlung des Stoffes ist dem rationalen Erfassen der einzelnen Vorgänge und ihrer Zusammenhänge der Vorzug vor einer mechanischen Bewältigung der Probleme zu geben.

Die Übungsbeispiele sind so praxisnahe wie möglich zu gestalten; es sind die praxisüblichen Vordrucke zu verwenden.

Besonderer Wert ist auf richtige und rasche Kontierung der laufenden Verbuchung und auf eine rationelle Arbeitsgestaltung zu legen.

Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen sind zur Aktualisierung des Unterrichtes und zur Aktivierung der Schüler ebenso zu verwenden wie Kursblätter, Tarif- und Gebührenverordnungen und sonstiges Anschauungsmaterial.

Schularbeiten:

  1. 1. bis 3. Semester: je zwei einstündige Schularbeiten;
  2. 4. Semester: eine zweistündige Schularbeit.
  1. 4. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln von Kenntnissen über die Aufgaben der verschiedenen Führungskräfte im Betrieb.

Darstellung der unterschiedlichen Arbeitsverfahren in Zuschneiderei, Näherei, Bügelei.

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Anwendung von Methoden und Erfahrungen zur Analyse und Synthese von Arbeitsverfahren.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Die Arbeitsverfahren in der Zuschneiderei, Einrichterei, Näherei, Bügelei; Einführung in das Arbeitsstudium.

Grundbegriffe des Arbeitsstudiums; (Arbeitssystem, Erzeugnisgliederung, Arbeitsteilung, Arbeitsleistung Soll-Ist usw.).

Einführung in die Ergonomie.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

    Aufbau und Erstellen von einfachen Arbeitsplänen.

Begriffe der Ergonomie (Leistung, Leistungsänderung, Formen und Arbeit, Umwelteinflüsse).

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Datenermittlung: Datenarten, Analyse, Synthese; Methoden zur Ermittlung von IST- und SOLL-Zeiten, Systeme vorbestimmter Zeiten.

Erstellen von Arbeitsplänen.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Zeitaufnahme und Zeitaufnahmetechnik, Leistungsgradbeurteilung, Auswertung von Zeitaufnahmen und Übungen, Verteilzeitaufnahme, Erholzeitermittlung, Pausenregelung, Prozeßzeiten, Gruppenarbeit, Mehrstellenarbeit, Planzeiten, Arbeitspläne.

Fertigungs-, Arbeits- und Arbeitsverteilungspläne.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrstoffauswahl ist vorwiegend auf die Fachrichtung Bekleidungsindustrie und -gewerbe auszurichten.

Den Schülern sollen die Zusammenhänge zwischen einer wirtschaftlichen Betriebsführung und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung begreiflich gemacht werden, damit sie Führungsaufgaben erfüllen können.

Der Lehrstoff der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kann nach der jeweils gültigen Fassung des Verbandes für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation erarbeitet werden.

Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist bei der Erstellung von Arbeitsplänen die Zusammenarbeit mit dem Lehrer für Werkstätte einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde sowie mit dem Lehrer für Auftragsbearbeitung einschließlich Produktionsplanung und -steuerung mit EDV erforderlich. Auch zu allen anderen facheinschlägigen Gegenständen sowie zum Unterrichtsgegenstand Betriebspsychologie und Menschenführung sind Querverbindungen herzustellen.

  1. 5. AUFTRAGSBEARBEITUNG EINSCHLIESSLICH PRODUKTIONSPLANUNG UND

-STEUERUNG MIT EDV

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln von Kenntnissen über Aufbau und Zusammenwirken der Betriebsabteilung. Aufgaben der technischen Arbeitsvorbereitung, Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Produktionssteuerung.

Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen der Auftragsbearbeitung unter Anwendung der EDV.

Erziehen zu technischem und wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Organisatorischer Aufbau und Zusammenwirken der Betriebsabteilungen.

Technische Arbeitsvorbereitung für Zuschnitt und Fertigung.

Überblick über die Auftragsbearbeitung (Auftragsabwicklung) und die Arbeitsplanung.

Erstellen von Stammdaten:

Fertigungspläne, Materialbedarfslisten, Erzeugnisgliederung mit den Arbeitsplänen.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Erfassen von Stammdaten mit der EDV.

Erstellen von Stammdaten:

Arbeitspläne, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Kundenstammdaten, Preislisten, Größenstammdaten, Maschinenplan und Maschinenliste usw.

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

    Erfassen der Stammdaten mit der EDV.

    Bearbeiten eines einfachen Kundenauftrages mit EDV. Bearbeiten von Kundenaufträgen mit EDV.

Erstellen von Arbeitsunterlagen für die Produktionsplanung und -steuerung.

  1. 4. Semester (3 Wochenstunden):

Zusammenhängende praktische Beispiele der Auftragsbearbeitung und Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen zur Durchführung eines Produktionsauftrages.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrstoffauswahl und die Beispiele sind auf die Fachrichtung der Bekleidungsindustrie hin zu orientieren.

Die Zusammenhänge der Auftragsbearbeitung (Auftragsabwicklung) mit der Produktionsplanung und -steuerung und der Erstellung der erforderlichen Arbeitsunterlagen sollen den Schülern begreiflich gemacht werden.

Schon zu Beginn sind anhand praktischer Beispiele Stammdaten zu erstellen und analog dazu mit dem Computer zu verarbeiten.

Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist bei der Behandlung des Lehrstoffes die Zusammenarbeit der Lehrer für Auftragsbearbeitung einschließlich Produktionsplanung und -steuerung mit EDV und Datenverarbeitung - Organisation sowie Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation unbedingt erforderlich.

  1. 6. TEXTILTECHNOLOGIE UND WARENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über textile Rohstoffe, Fäden und Flächen sowie deren Veredlung.

Hinführen zum Erkennen und Beurteilen von Materialien, Schulung im Erfassen und Ableiten von Materialeigenschaften. Anleitung zum zweckmäßigen Einsatz sowie zur richtigen Verarbeitung von Materialien.

Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen über die in der Produktion von Textilien notwendigen physikalischen und chemischen Prozesse und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften der erzeugten Halb- und Ganzfabrikate.

Erziehung zu technischem und wirtschaftlichem Denken.

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Überblick über textile Fasern (Arten, Faserstoffaufbau, Faserstoffeigenschaften), textile Fäden, Nacharbeiten - Veredlung. Die wichtigsten Naturfasern, Chemiefasern und anderen industriell hergestellten Fasern.

Anlegen einer Material- und Stoffsammlung.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Textile Fäden: Prinzip des Spinnens; wichtige Spinnverfahren; handelsübliche Produkte und deren Eigenschaften.

Textile Flächen: Prinzip der Flächenbildung sowie Arten, Eigenschaften und Stofftypen von Fadenverbundstoffen (zB Gewebe, Maschenwaren, Spitzen, Bobinetwaren), Faserverbundstoffe (Filze, Vliese, Watten) und kombinierten Verbundstoffen (zB Stickereien, Nähwirkwaren, Flächenschichtstoffen).

Ergänzen der Stoffsammlung.

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Nacharbeiten - Veredlung: Vorbereitungsarbeiten, Farbgebung, Ausrüstung, Vollendungsarbeiten und Aufmachung.

Qualitätsbestimmungen: Qualitätsbegriff, Dekomponieren, Faserbestimmungen auf Grund von mikroskopischen Bildern und von Typenreaktionen.

Ergänzen der Stoffsammlung.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Stoffuntersuchungen handelsüblicher Stoffe (Baumwolle-, Leinen-, Woll- und Seidenstoffe unter Berücksichtigung der Verwendung von Chemiefasern und deren Mischungen).

Untersuchung verschiedener anderer handelsüblicher Halb- und Ganzfabrikate, die in Gewerbe und Industrie Verwendung finden.

Ergänzung der Stoffsammlung.

Didaktische Grundsätze:

Um ein gutfundiertes Basis- und Übersichtswissen zu vermitteln, sollen die Kapitel „Textile Fasern, Fäden und Flächen, Veredlung, Fertigungsprodukte und Textilprüfung'' in Form von Überblicken so dargeboten werden, daß sich eine geschlossene Einheit ergibt und die sachlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Stoffgebieten sichtbar werden. Die nachfolgenden Kapitel sollen der Vertiefung und Ergänzung dienen.

Stoffkenntnisse in Verbindung mit Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften muß, in Zusammenarbeit mit den Werkstättenlehrern und unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Schüler, besonders gefestigt werden.

Beim Anlegen und Ergänzen einer Stoffsammlung soll vor allem auf Grundqualitäten und dann erst auf modische Stoffe eingegangen werden.

Bei den Stoffuntersuchungen ist besonderer Wert auf das Erkennen der charakteristischen Eigenschaften von Fasermischungen und Stofftypen zu legen und davon der zweckmäßige Einsatz und die richtige Verarbeitung abzuleiten. Dabei sollen die in der Praxis üblichen Prüfungen miteinbezogen werden. Besonderes Augenmerk ist auf den Wert der Textilkennzeichnung und der Textilpflegekennzeichung zu legen.

Die notwendigen chemischen und physikalischen Aussagen sollen den einzelnen Kapiteln zugeordnet werden, um die Zusammenhänge zu wahren. Produktionsabläufe und Maschinen sind zur im Prinzip darzustellen.

Sinnvoll angesetzte Exkursionen und Verwendung von Fachliteratur sollen die Ausbildung abrunden.

  1. 7. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung der zeichnerischen Ausdrucksfähigkeit.

Fördern des Interesses für die Mode, Hinführen zum Sehen und Erfassen modischer Linien, Formen und Details, anregen zur Freude am eigenständigen modischen Entwurf.

Befähigen zur selbständigen Herstellung von Entwürfen und zur Erstellung von Werkskizzen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

    Schrift: Schriftarten, Monogramme.

    Farbkomposition: Modische Farbzusammenstellungen, Stoffmuster.

Naturstudien: Zeichnen und Malen von einfachen Naturformen, Faltentwurf und modischen Details.

Entwürfe für den Werkstättenunterricht.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

    Proportionsstudien an der menschlichen Figur.

    Proportionsstudien für das Modezeichnen.

Auswertung von Modeheften zum Erfassen der charakteristischen

Merkmale von Stilen und Modellen.

Anfertigung von Ideenskizzen.

Entwürfe für den Werkstättenunterricht.

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

    Bewegungsstudien.

    Eingehen auf modische Details,

    Entwerfen nach Themenstellung.

    Gedächtnisübungen (nach Modeheften bzw. Modellen).

    Entwürfe für den Werkstättenunterricht.

  1. 4. Semester (3 Wochenstunden):

Herstellen von Modebildern (farbige, dekorative Entwürfe in Großformat) sowie von Werkskizzen.

Modeberichte mit Skizzen; wichtige Epochen, Stile, Linien und Silhouetten aus der Geschichte der Mode in exemplarischen Beispielen.

Entwürfe für den Werkstättenunterricht.

Entwürfe von Bekleidung nach einem gegebenen Thema.

Entwürfe von Modellkollektionen für Bekleidungsgewerbe und Bekleidungsindustrie.

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von Übungen im Beobachten und Merken und von Übungen zum Erwerben von Sicherheit im Skizzieren soll zum eigenständigen Entwerfen geführt werden, wobei die Ausführbarkeit modischer Ideen und die Materialgerechtigkeit der Entwürfe besonders zu beachten sind.

Auf Schulung der Fähigkeit, rasch eine Modeskizze zu entwerfen, ist mehr Wert zu legen als auf zeitraubende Ausführung einzelner Zeichnungen.

Dem Lehrer für Entwurf- und Modezeichnen obliegt für die im Werkstättenunterricht gearbeiteten Werkstücke die Beratung der Schüler bei der Wahl des Stoffes und des dazu passenden Modells, bei der Farbenzusammenstellung und den modischen Details.

Querverbindungen zu Geschichte und Sozialkunde sind zu pflegen, mit dem Ziel, Anregungen aus der Geschichte der Mode für modisch aktuelle Entwürfe zu gewinnen.

  1. 8. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung des konstruktiven Denkens und Gestaltung im Hinblick auf die Schnitterstellung für Einzelfertigung und serienmäßige Fertigung.

Beherrschung der Fähigkeiten und Techniken zur Umsetzung von Modebildern in Schnittbilder und Schnittschablonen.

Verständnis für gute Linienführung und Proportion bei der Gestaltung von Modellen an der Puppe.

Schulung der Fähigkeit, Modelle und Schnittformen für die serienmäßige Fertigung zu schaffen.

Vermitteln der Einsicht in die Beziehung der Bekleidung zur Persönlichkeit des Menschen.

Schulung der Kritikfähigkeit bei der Beurteilung praxisgerechter Schnittformen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (5 Wochenstunden):

Die Grundkenntnisse für das Maßnehmen unter Berücksichtigung der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von Körper- und Proportionsmaßen.

Erstellen von Blusen- und Kleidergrundschnitten sowie von Schnitten für Arbeitskleidung, Kinderkleidung und Freizeitbekleidung.

  1. 2. Semester (5 Wochenstunden):

    Grundschnitte für Röcke.

    Erstellen von Blusen- und Kleidergrundschnitten.

    Ärmelformen, Kragenformen.

    Einführung in die Gradiertechnik.

    Gradieren einfacher Rockgrundformen.

    Herstellen von Schnittschablonen für Rock, Bluse oder Kleid.

  1. 3. Semester (4 Wochenstunden):

    Grundschnitte für Hosen.

Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung, Erstellen von Schnittschablonen.

Gradieren einfacher Blusen- und Kleidgrundformen.

Erstellen von Schnitten für Damenoberbekleidung (vorwiegend englische Kleidungsstücke).

  1. 4. Semester (4 Wochenstunden):

Erstellen von Schnitten für Knaben- und Herrenbekleidung (für einfache sportliche Kleidungsstücke wie Hose und Sportjacke).

Schnittentwicklungen, haltungs-, körperformbedingte Schnittabwandlung, Schnittschablonen.

Gradieren einfacher Modellschnitte (Vergrößern und Verkleinern der Schnitte).

Herstellen von Schnittschablonen und Schnittlagebildern. Modellgestaltung nach eigenem Entwurf.

Übung im Abwandeln von Grundmodellen hinsichtlich technischer und modischer Details im Zusammenhang mit der Erstellung von Kollektionen.

Didaktische Grundsätze:

Die Schulung im Herstellen von Schnitten soll in einem System erfolgen, das in der Wirtschaft Verwendung findet.

Besondere Genauigkeit und Sauberkeit ist für die Erwerbung einwandfreier Schnittechnik unerläßlich. Die Schnitte sind nach Körpermaßen und Größentabellen zu erstellen und im arbeitsunterrichtlichen Verfahren zu entwickeln.

Die Stoffauswahl hat in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand Werkstätte einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde zu erfolgen.

Aufbauend auf die Wissensinhalte der Gegenstände Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung sowie Entwurf- und Modezeichnen sollen die Schnittlösungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Modellvorlagen und eigenen Ideen in exakter Ausführung gestaltet werden.

Bei der Entwicklung der Schnittformen muß sowohl für die Einzelanfertigung als auch für die Serienfertigung die praxisgerechte Realisierung berücksichtigt werden.

Schularbeiten:

  1. 1. bis 4. Semester je zwei ein- bis zweistündige Schularbeiten.
  1. 9. WERKSTÄTTE EINSCHLIESSLICH FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln von sicheren Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur sachlich richtigen und selbständigen Anfertigung von Kleidungsstücken aller Art im praxisnahen Tempo befähigen, unter Berücksichtigung der Methoden der gewerblichen und industriellen Produktion. Schulung in der Auswahl der bevorzugten Stoffqualität und des Zubehörs für die Artikel der Damenoberbekleidung und der Herren-, Sport-, Freizeit-, Arbeits- und Kinderbekleidung.

Vermitteln von Kenntnissen über Planungs-, Gestaltungs- und Steuerungsaufgaben in der Bekleidungsindustrie.

Erarbeitung von Grifftechniken, Einführung in das Methodentraining und die Arbeitsplatzgestaltung.

Erstellung von Arbeitsprogrammen nach fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Vermitteln von Kenntnissen über Maschinen und Betriebseinrichtungen im Bekleidungsgewerbe und in der Bekleidungsindustrie. Schulung der Fähigkeiten, Maschinen entsprechend ihrer Funktion und Wirtschaftlichkeit nach fachlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und einzusetzen, Störungen zu erkennen und zu beheben.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (20 Wochenstunden):

Grundausbildung des Hand- und Maschinnähens in einfach zu verarbeitenden Materialien.

  1. 1. Handnähen
  2. 2. Maschinnähen: Basistraining
  3. 3. Grundtechniken: Verbinden von Stoffteilen. Bearbeiten von Kanten,

    Knopflöcher.

  1. 4. Technische Detailarbeiten: Einführung in das Methodentraining;

    Detailarbeiten für die Werkstückfertigung: Besatzarbeit, Abnäher, Einreihen von Weiten, Biesen, Schlitze, Verarbeitung von Kleinteilen.

  1. 5. Werkstückfertigung: Arbeitsbekleidung, Freizeitbekleidung und Kinderbekleidung in industrieller oder serienmäßiger Fertigung, Blusenfertigung.

    Fertigungslehre: Fertigungstechniken, Verarbeitungsmethoden. Einführung in die Arbeitsablaufplanung.

    Maschinenkunde: Handnähgeräte, Doppelsteppstichmaschine.

    Aufbau, Funktion und Bedienung.

    Nähmaschinnadel, Fadenspannung, Stichbildung.

    Wartung der Maschine.

    Bügelgeräte.

    Maschinen und Geräte für den Zuschnitt.

    Unfallverhütung.

  1. 2. Semester (20 Wochenstunden):

Grundlagen der Verarbeitung von Wollstoff- und Maschenware einschließlich Futterstoffen.

  1. 1. Technische Detailarbeiten:

    Detailarbeiten für die Werkstückfertigung: Abnäher, Falten, Verschlußarten, Bundverarbeitung, Schlitze, Rüschenverarbeitung.

  1. 2. Werkstücke aus gewebtem und gewirktem Material wie Baumwolle,

    Leinen oder Wolle in Einzel- und Serienfertigung.

    Röcke, Kleider, Zweiteiler.

    Fertigungslehre: Materialangepaßte Arbeitsmethoden und Fertigungstechniken.

    Fixiertechniken.

Verarbeitung von Wollstoffen, Maschenware, Baumwoll-, Leinenstoffen

und Futterwaren.

Arbeitsmaterial für Zuschnitt und Werkstätten-Verfahrenstechnik. Arbeitsablaufpläne, Qualitätsbestimmung.

Maschinenkunde: Doppelstich- und Kettenstichmaschinen.

Stichbildung - Stichbildungselemente.

Transportarten - Transportelemente.

Überblick über Spezialmaschinen und Nähautomaten für die Näherei

und Bügelei.

Ursachen und Behebung von Näh- und Maschinstörungen anhand

praktischer Übungen.

Unfallverhütung.

  1. 3. Semester (20 Wochenstunden):

    Grundlagen der Kleiderverarbeitung in Wollstoff.

    Einführung in die Modellgestaltung.

Arbeiten mit gesteigerter Anforderung hinsichtlich Material und Verarbeitung.

  1. 1. Technische Detailarbeiten: Details für die Kleiderverarbeitung:

    Kragen, Ärmelabschlüsse, Taschen.

  1. 2. Werkstücke: Modellkleider.

    Kleiderserienfertigung.

    Werkstücke in englischer Machart.

Fertigungslehre: Arbeitsplanung für Zuschnitt und Werkstätte mit

Erarbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.

Erkennen von Gestaltungs-, schnittechnischen und Verarbeitungsfehlern.

Erkennen und Behebung von Paßformfehlern.

Verarbeitungsmethoden schwieriger Materialien.

Einsatz von Einlagematerial und Futterstoff.

Nähgarn.

  1. 4. Semester (20 Wochenstunden):

Technische Übungen: Technische Details für englische Werkstücke und für Werkstücke der Herren- und Knabenbekleidung.

Werkstücke für Damenoberbekleidung in vorwiegend englischer Machart und Einführung in die Fertigung der Herren- und Knabenbekleidung (gewerblich und industriell).

Werkstücke vom Entwurf bis zur Ausführung nach Themenstellungen aus der französischen und der englischen Werkstätte. Anfertigung eines Stückes aus der Entwurfskollektion.

Fertigungslehre: Arbeitsvorbereitung für die Fertigung. Arbeitsablaufplanung, Arbeitsplatzplanung im Zusammenhang mit der Erstellung von Arbeitsablaufplänen und Arbeitsmittelplänen.

Erkennen und Behebung von Paßformfehlern.

Gewerbliche und industrielle Arbeitsmethoden und deren Einsatzmöglichkeiten.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Werkstätten einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde ist praxisnah zu gestalten und durch Betriebsbesuche zu bereichern. Die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft und die Humanisierung der praktischen Arbeit sind zu berücksichtigen. Das Ausbildungsprogramm ist im Zusammenhang mit Entwurf- und Modezeichnen sowie Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung zu erstellen.

Durchführung und Anwendung von Fertigungstechniken sind in einer dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem Fachgebiet entsprechenden Arbeitsweise zu vermitteln. Die technischen Übungen sind den entsprechenden Werkstücken voranzustellen und sollen das unbedingt notwendige Ausmaß nicht überschreiten. Besonderer Wert ist auf die Erzielung eines praxisgerechten Arbeitstempos durch Anwendung zeitgemäßer Arbeitsverfahren und Betriebsmittel zu legen. Die Werkstücke sind in Schnitt und Fertigungstechnik nach bekleidungsphysiologischen Gesichtspunken und bewußtem Kostendenken zu gestalten.

10. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 3.

B. FREIGEGENSTÄNDE

DATENVERARBEITUNG - ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung, die eine aufbauende Spezialausbildung ermöglichen.

Kenntnis der Arbeitsweise der Datenverarbeitungsanlage.

Einsicht in die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung auf Betrieb und Mitarbeiter.

Kenntnis der Organisationsprobleme bei Einführung und Benützung einer Datenverarbeitungsanlage.

Fähigkeit zur Lösung einfacher Organisationsaufgaben.

Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit in Gruppen sowie zum selbständigen logischen Denken.

Beherrschung der Tastatur; Kenntnis der Funktionstasten und Sonderzeichen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):
  1. a) Grundlagen der Datenverarbeitung:

Zweck der Datenverarbeitung, Grundbegriffe und Arten, Daten, Codes.

Hardware:

Aufbau der Datenverarbeitungsanlage, Zentraleinheit, Eingabegeräte, Ausgabegeräte, Speicher, externe Speicher, Hierarchie der Speicher, Datenerfassung, Datenträger, Dialoggeräte, Datenfernübertragung.

Software:

Systemsoftware, Betriebssysteme, Übersicht über die Programmiersprachen, Anwendersoftware.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):
  1. b) EDV-Organisation:

Allgemeine Grundlagen, Organisationsprinzipien; Problem der EDV-Einordnung innerhalb des Betriebes; Organisation der Datenerfassung, Methoden der Datenerfassung, Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen zur Datenerfassung; Organisation der Speicherung, Dateiarten; Organisation der Verarbeitung, Verarbeitungsmethoden;

Organisation der Datenausgabe;

Datensicherung und Datenschutz;

Mensch und Computer, Psychologischer Aspekt des Computereinsatzes, Auswirkung und Gefahren des Computereinsatzes, Berufe in der EDV;

Einsatzmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit der EDV;

Terminplanung und Kontrolle;

Organisation von EDV-Projekten.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe soll der Schwerpunkt auf das Stoffgebiet Organisation gelegt werden, während die Grundlagen der Datenverarbeitung (insbesondere die technischen und mathematischen) nur soweit zu behandeln sind, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise einer elektronischen DV-Anlage und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist.

Die Ein- und Ausgabe von Daten (Texten) soll anhand von Anwenderprogrammen in praktischen Übungen durchgeführt werden.

Einfache Programmierbeispiele sollen nur dazu dienen, das Betriebssystem und die Funktionsweise der Hardware-Komponenten verständlich machen zu können.

Die einzelnen Kapitel des Lehrplanes müssen nicht in der angeführten Reihenfolge behandelt werden; vielmehr sollten nach Möglichkeit die Kapitel „Grundlagen der Datenverarbeitung'' und „Organisation'' integriert bzw. parallel behandelt werden.

Neben audiovisuellen Unterrichtsmitteln, insbesondere Lehrfilmen, Dias und Overhead-Folien, ist auf die Verwendung von Originalformularen und sonstigem Anschauungsmaterial besonderer Wert zu legen.

Lehrausgänge und Exkursionen sowie Demonstration von Applikationen

der Praxis erhöhen den Unterrichtsertrag.

Schularbeiten: je eine einstündige Schularbeit.

STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, Schriftstücke aus verschiedenen Bereichen der Bekleidungswirtschaft stenographisch aufzunehmen und wortgetreu, formgerecht und fehlerfrei maschinschriftlich zu übertragen. Kenntnis der Bedienung von Diktiergeräten und ihrer rationellen Arbeitsweise. Kenntnis der gebräuchlichen Textverarbeitungsgeräte (Schreibautomaten). Beherrschung der Vervielfältigungsverfahren.

Teilbereich Maschinschreiben:

Sichere Beherrschung des Zehn-Finger-Blindschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur fehlerfreien und rationellen Anfertigung von Schriftstücken. Gewandtheit im fehlerfreien Abschreiben von Texten in einer Geschwindigkeit von mindestens 130 Anschlägen je Minute sowie im Schreiben nach Diktat von mindestens 50 Silben je Minute. Kenntnisse über Aufbau und Funktion der Schreibmaschine. Praktische Maschinenkunde wie Farbbandwechsel und Reinigung. Pflege richtiger Körper- und Handhaltung beim Maschinschreiben.

Teilbereich Kurzschrift:

Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 80 Silben nach der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu, fehlerfrei und formgerecht zu übertragen.

Teilbereich Textverarbeitung:

Fertigkeit in der formgerechten maschinschriftlichen Übertragung von Schriftstücken aus Phonogrammen und Stenogrammen. Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach kurzschriftlich aufgenommenen Stichwörtern sowohl nach Stenogramm als auch nach Diktiergerät unter Berücksichtigung der ÖNORM. Kenntnisse der Grundlagen der Büroorganisation.

Arbeitsweise einschlägiger Textverarbeitungsgeräte (Programme).

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen und deren Anwendung nach den Richtlinien für Maschinschreiben. Geläufigkeitsübungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad und steigender Geschwindigkeit sind zum Teil mit rhythmischer Musik durchzuführen (Taktübungen). Übertragung von einfacheren Übungsstenogrammen in die Schreibmaschine.

Beherrschung der Verkehrsschrift mit Einbeziehung von Eilschriftelementen sowie ausgewählter Form- und Gruppenkürzungen aus der Redeschrift. Aufnahme von Texten und sicheres Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Ständige Pflege der Abschrift und Schreiben nach Diktat bis zu einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Anschlägen pro Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten und einfache Tabulatorübungen. Maschinenkunde und Pflege der Schreibmaschine. Beherrschung der Vervielfältigungsverfahren.

Gestaltung von einfachen Briefen ohne Vordruck (Bewerbungsschreiben, Privatbrief).

Aufnahme von Texten mit Steigerung der Schreibgeschwindigkeit bis zu 60 Silben pro Minute.

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Übungen zur Steigerung der Schreibgeschwindigkeit und Fehlerherabsetzung durch gezieltes Training (Abschrift 150 Anschläge pro Minute, Diktat 70 Silben pro Minute). Erweiterte Anwendung von Zeichen, Ziffern, Hervorhebungsarten sowie des Tabulators (Aufstellungen, Listen . . . . ). Übertragung von Stenogrammen mit steigender Geschwindigkeit in die Maschine. Erarbeitung von genormten und ungenormten Geschäftsbriefen in ÖNORM-Formaten unter Anwendung der Stenotypie und Phonotypie.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Einführen in das Schreiben nach Tonträgern nach den Richtlinien für Phonotypie.

Festigung und Erweiterung der Kurzschrift durch besonders günstige redeschriftliche Kürzungen der bekleidungswirtschaftlichen Praxis. Erhöhung der Schreibfertigkeit bis zu mindestens 80 Silben pro Minute.

Arbeitsweise einschlägiger Textverarbeitungsgeräte (Speicherschreibmaschine, Bildschirmgeräte, eventuell Erstellen einfacher Textprogramme und formal richtige Gestaltung von Schriftstücken nach solchen Programmen).

Didaktische Grundsätze:

Zu Beginn des Unterrichtes ist der Schwerpunkt auf den Teilbereich Maschinschreiben zu legen. Voraussetzung der Erreichung des Bildungszieles ist es, daß der gesamte Unterricht im Phonotypiesaal abgehalten wird, sodaß der Übergang von Maschinschreiben zu Kurzschrift und umgekehrt fließend sein kann und die Einbeziehung der Büroorganisation und der Textverarbeitung keine Schwierigkeiten bereitet. Das Gebiet der Textverarbeitung umfaßt die Teilbereiche Texterstellung, Texterfassung, Textbearbeitung, Textübermittlung und Textspeicherung.

Im Maschinschreiben steht von Anfang an das Blindschreiben einerseits und die absolut sichere und fehlerfreie Schreibung andererseits im Vordergrund. In der Kurzschrift ist vor allem im Anfang das Gewicht mehr auf schöne Schrift und saubere und korrekte Schreibweise als auf Geschwindigkeit zu legen, sodaß dadurch die Voraussetzung für ein sicheres und flüssiges Lesen des geschriebenen Textes gegeben ist.

Bei der Ausfertigung von Geschäftsbriefen und anderen Schriftstücken aus der Wirtschaftspraxis ist eine Zusammenarbeit mit den Lehrern aus Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen Voraussetzung. Dadurch kann ein besonders praxisnahes Unterrichten gewährleistet werden.

Die Büroorganisation soll in den Unterricht eingebaut werden (Ablage, Schreiben mit Durchschlägen, Vervielfältigungen, Kopieren usw.).

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich gymnastisch, turnerisch, sportlich und/oder im Spiel körperlich betätigen.

Der Schüler soll die Häufigkeit und Intensität der für ihn individuell erforderlichen körperlichen Betätigung, welche zur Wahrung seiner Gesundheit, zum Erwerb optimaler Leistungsfähigkeit und zur Erreichung körperlich-geistigen Wohlbefindens notwendig ist, bestimmen. Er soll Sportarten nach den Kriterien der Übereinstimmung mit persönlichen Anlagen und Bedürfnissen sowie der Verfügbarkeit auf Eignung für seine körperliche Betätigung prüfen. Er soll Freude an Bewegung empfinden.

Der Schüler soll Bewegungsabläufe und spieltaktisches Verhalten analysieren können. Er soll die ihm mögliche sportliche Leistung erbringen und sich sportlich verhalten.

Lehrstoff:

1., 2., 3. und 4. Semester (jeweils 2 Wochenstunden):

Gymnastik, Turnen, Individual- und Mannschaftssport.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigste Kriterien für die Lehrstoffauswahl sind die örtlichen Gegebenheiten sowie die Anlagen und Interessen der Schüler.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Arbeit in Neigungs- bzw. Leistungsgruppen und die Beratung durch den Lehrer über medizinisch-sportliche Fragen der Gesundheitserhaltung und der körperlichen Leistung.

Bewegungs- und Spieltaktikanalysen tragen nicht zur Erreichung der optimalen Leistung des Schülers im Individual- und Gruppensport bei, sondern fördern auch die allgemeine Analysefähigkeit sowie die Persönlichkeitsentwicklung.

AKTUELLE FACHGEBIETE

  1. 1. bis 4. Semester (jeweils 2 Wochenstunden):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse beziehungsweise praktischer Fertigkeiten in bestimmten, der Allgemeinbildung und Berufsausbildung dienenden Fachgebieten.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so zu führen, daß der Schüler in möglichst seminaristischer Form zu selbständiger Arbeit angeleitet wird. Im Falle eines praktischen Unterrichts ist eine Tätigkeit in Gruppen anzustreben.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

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*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

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