Anlage 3 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1992

Anlage 3

Anlage 3.3.3

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LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ORGANISATION

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

je Semester tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

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1. Religion ................. 1 1 1 1 4 (III)

2. Wirtschaftliche Bildung

und Rechtskunde .......... - - 2 2 4 III

3. Mathematik und angewandte

Mathematik ............... 4 4 3 3 14 (I)

4. Grundlagen der

elektronischen

Datenverarbeitung ........ 5 5 - - 10 I

5. Prozeßregelung und

Rechnerverbund *1) ....... - - 3 3 6 I

6. Programmieren *1) ........ 8 8 5 5 26 I

7. EDV-Betriebssysteme ...... 2 2 - - 4 I

8. System- und Einsatzplanung - - 4 4 8 I

9. Angewandte Datentechnik *1) 4 4 5 5 18 I

10. Projektentwicklung *1) ... 2 2 5 5 14 I

11. Rechnungswesen ........... 5 5 3 3 16 I

12. Betriebliche Organisation 3 3 3 3 12 II

13. Betriebs- und

Führungspraxis ........... - - 2 2 4 III

14. Computerunterstützte

Textverarbeitung *1) ..... 2 2 - - 4 III

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Gesamtwochenstundenzahl ... 36 36 36 36 144

15. Pflichtpraktikum ......... 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit

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Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände Summe pflich-

je Semester tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

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Aktuelle Fachgebiete ......... 2 2 2 2 I-VI

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Förderunterricht

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Mathematik und angewandte

Mathematik ................... *2) (I)

Fachtheoretische Gegenstände . *2) *3)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 3.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Die Schüler sollen die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Sie sollen die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

    Allgemeine Rechtslehre:

Rechtsordnung, Rechtsnormen, Rechtsquellen.

Vertragsrecht:

Formale Gesichtspunkte (Zustandekommen von Verträgen, Auslegungsfragen, Nebenabreden, Rücktritt, Vertragsbruch, Schadenersatz). Verträge der Eigentumsübertragung, der Arbeitsleistung (Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Beförderungsvertrag, besondere Probleme von EDV-Leistungsverträgen, der Gebrauchsüberlassung (Mietvertrag, Pachtvertrag, Verwahrungsvertrag, Darlehensvertrag), der Geschäftsbesorgung, der Risikoübernahme.

Datenschutzgesetz:

Bestimmungen, Auslegungen, Verfahren.

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

    Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld, Währung; Konjunktur. Außenhandel, europäische Integration.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für welche die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

  1. 3. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und Statistik auf Aufgaben der technischen und der betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (4 Wochenstunden):

    Algebra:

Relationen und Funktionen (Analyse von Definitions- und Wertemengen nach den Erfordernissen der Datenverarbeitung). Gleichungen, Ungleichungen, Gaußscher Algorithmus. Spezielle Funktionen (Arcus-, Hyperbel- und Areafunktionen). Matrizen und Determinanten und ihre Anwendungen im Fachgebiet.

Numerik:

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Fehlerrechnung, Interpolation.

Zinseszins- und Investitionsrechnung:

Jährliche, unterjährige und stetige Verzinsung. Renten; Tilgungspläne.

  1. 2. Semester (4 Wochenstunden):

    Analytische Geometrie:

Affinitäten (Kongruenzen, Ähnlichkeit) und ihre Anwendung auf die

graphische Datenverarbeitung.

Analysis:

Potenzreihen. Numerische Differentiation und Integration. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Fehler-, Regressions- und Ausgleichsrechnung.

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

    Planungsmathematik:

Netzplantechnik, praxisübliche Verfahren.

Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Kombinatorik.

Statistik:

Diskrete und stetige statistische Verteilungen.

Stichprobenkenngrößen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

  1. 4. Semester (3 Wochenstunden):

    Planungsmathematik:

    Lineare Planungsrechnung; Methode Branch and Bound.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.

Den Anforderungen des Fachgebietes an das logische Denken entsprechend empfiehlt sich die exemplarische lückenlose Ableitung von Lehrsätzen durch den Lehrer.

Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern. Im jedem Semester zwei Schularbeiten.

  1. 4. GRUNDLAGEN DER ELEKTRONISCHEN DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise von Anlagen der maschinellen Datenverarbeitung kennen. Er soll die den Programmiersprachen zugrunde liegenden algorithmischen, maschinen- und problemorientierten Überlegungen nachvollziehen und die wesentlichen Merkmale der am häufigsten verwendeten Programmiersprachen angeben können.

Der Schüler soll Umformungen aus verbaler in symbolische Darstellungsweise und umgekehrt vornehmen können und je nach Aufgabenstellung ein geeignetes Strukturmodell erstellen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (5 Wochenstunden):

    Daten und Datenträger:

Begriff der Datenverarbeitung, Daten einschließlich Programme (Arten und ihre Darstellung, Codes, Arten der Datenträger), periphere Geräte und Hilfsmaschinen zur Erfassung und Ordnung von Daten.

Zahlensysteme:

Darstellung und Verknüpfungen von Zahlen in beliebigen

Zahlensystemen, rechnerinterne Zahlendarstellung und Zahlenverarbeitung.

EDV-System:

Funktion und Aufbau der Bestandteile, Betriebsarten,

Anwendungsbereiche, Berufsbilder.

EDV-Fortbildung:

Fachzeitschriften, Fachverlage, Firmenliteratur,

Fachorganisationen.

Aussagenlogik:

Boolesche Algebra. Aussagenlogische Verknüpfungen, Übertragung von Sachverhaltsdarstellungen im Deutschen in aussagenlogische Symbolik und umgekehrt, Wahrheitsfunktionen, Tautologien, Kontradiktionen und erfüllbare Sätze, Einsetzung und Ersetzung; Junktorenbasen und Normalformen. Vereinfachung von aussagenlogischen Ausdrücken.

Schaltalgebra:

Anwendung der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Gatterdarstellung, Flip-Flops, Schieberegister, Addierwerke und Zähler. Zusammenwirken von Hard- und Software, virtuelle Systeme.

  1. 2. Semester (5 Wochenstunden):

    Prädikatenlogik:

Subjekt-Prädikat-Struktur von Sätzen, Quantoren, Übertragung von deutschen Sätzen in prädikatenlogische Symbolik und umgekehrt, Interpretation von symbolischen Ausdrücken; prädikatenlogisch wahre, erfüllbare und falsche Sätze; logische Schlüsse.

Programmiersprachen:

Übersicht, Merkmale, Anwendungsbereiche, Meta- und Objektsprache, syntaktische Beschreibungsmethoden von Programmiersprachen. Syntaxanalyseverfahren für Sprachen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit nach dem neuesten Stand der beruflichen Praxis. Die abstrakte Natur des Unterrichtsgegenstandes erfordert intensiven Einsatz veranschaulichender Methoden und Unterrichtsmittel.

  1. 5. PROZESSREGELUNG UND RECHNERVERBUND

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetzmäßigkeiten von Steuerungs- und Regelungsvorgängen kennen und die Lösung einfacher Steuerungs- und Regelungsaufgaben planen sowie algorithmisch und rechnerisch durchführen können. Er soll bei der Bearbeitung von Aufgaben geeignete Modellvorstellungen wählen.

Der Schüler soll die Grenzen und Gefahren des Prozeßrechnereinsatzes abschätzen können. Er soll die Probleme, die bei der Vernetzung von Computern auftreten können, kennen.

Der Schüler soll Computer für Regelung und Datenfernverarbeitung einsetzen können. Er soll ein Datenfernverarbeitungsnetz entwerfen und bei der Generierung eines solchen Netzes mitarbeiten können. Er soll die Verwendung fertiger Software für lokale Netzwerke und die Integration von Softwareapplikationen in bestehende öffentliche Netzwerke kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

    Hardware des Rechnerverbundes:

Nachrichtentechnik, Modems, Knotenrechner, Netzstrukturen; Arten des Rechnerverbundes. Anwendung von öffentlichen Netzen.

Software des Rechnerverbundes:

Spezielle Protokolle und Leitungsprozeduren, geeignete Programmiersprachen, Normungen, Datenschutz.

  1. 4. Semester (3 Wochenstunden):

    Steuerung und Regelung:

Begriffe. Automatisierung; der Computer als Steuer- und Regelorgan; Grenzen der Digitaltechnik. Entwurfsprinzipien. Aufbau digitaler Steuer- und Regelkreise.

Prozeßrechentechnik:

Aufbau von Prozeßrechnern. Datenaustausch zwischen Rechner und Peripherie (Aufbau und Programmierung von Bussystemen und Schnittstellen). Abgrenzung des Prozesses, verteilte Intelligenz, Stellung des Prozeßrechners in Regelkreisen; spezielle Eigenschaften von digitalen und analogen Prozeßrechnern.

Integration:

Simulation einfacher Steuerungen und Regelungen. Komplexe,

themenübergreifende Aufgaben.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis des automatischen Ablaufs von Steuerungs- und Regelungsvorgängen und der Datenfernverarbeitung; der Erarbeitung der zugehörigen Algorithmen kommt große Bedeutung zu. Aspekte der Hardware sind nur in ihrem Zusammenhang mit der Software von Bedeutung. Die Beherrschung des Fachvokabulars ist für die Zusammenarbeit mit einem Technikerteam in der Praxis wichtig. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt eine Wochenstunde.

6. PROGRAMMIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in einer maschinennahen Sprache und in zwei problemorientierten Programmiersprachen für kaufmännisch-administrative Aufgaben und deren mathematische Teilaspekte selbständig Programme entwerfen, verknüpfen, kodieren, testen, von Fehlern befreien und dokumentieren können. Er soll die Anwendbarkeit von Programmstrukturen undderen Notation sowie von Programmiersprachen auf ein gegebenes Problem

beurteilen können.

Der Schüler soll die Hilfsmittel und Normen für die Erstellung von Programmabläufen und Dokumentationen sowie moderne Programmentwurfsmethoden kennen und anwenden können.

Der Schüler soll die Arbeit an einer Programmieraufgabe ökonomisch einteilen und unter Beachtung einschlägiger Normen symbolische und grafische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden können. Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll er das Gruppenziel unterstützen und die für sich geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen; bei langwierigen Aufgaben soll er nicht Mut und Geduld verlieren.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (8 Wochenstunden):

    Algorithmik:

Logischer Ablauf von Programmen (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Verzweigungen, Schleifen, Unterprogramme. Alltagsprobleme, algebraische Zusammenhänge. Vergleichende Betrachtung von Ablauf- und Strukturdiagrammen, Problemanalysen, Modellbildung.

Programmiermethodik:

Prinzipien der modernen Programmiermethoden; Hilfsmittel und Normen für die Erstellung von Programmabläufen.

  1. 1. Programmiersprache:

Semantik und Syntax. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Zusammenhang mit dem verwendeten Betriebssystem.

  1. 2. Semester (8 Wochenstunden):

    Weitere Programmiersprachen:

Semantik und Syntax. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Verbindung von Programmteilen, die in verschiedenen Sprachen erstellt wurden. Integrierte Software-Anwendungen.

Programmiermethoden:

Softwarelebenszyklus. Prinzipien der modernen Programmiermethoden, Hilfsmittel und Normen für die Erstellung von Programmabläufen.

Standardsoftware und Programmierwerkzeuge:

Unterprogramme und Programmodule, Einsatzmöglichkeiten und Anwendungen von Hilfsprogrammen.

Programmieranwendungen:

Programme und Programmodule (kaufmännische und technische Themen), Anwendung der Speicherung von Massendaten. Bildschirmprogrammierung.

  1. 3. Semester (5 Wochenstunden):

    Programmiersprachen:

Organisation größerer Datenmengen. Programmoptimierung hinsichtlich Laufzeit, Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit. Programmdokumentation.

Programmiersprachen im Vergleich:

Besonderheiten der jeweiligen Sprachen. Ableiten von Kriterien zur Wahl der für ein Problem geeignetsten Programmiersprache. Abfragesprachen. Integrierte Programmpakete.

  1. 4. Semester (5 Wochenstunden):

    Unterstützende Software:

Benutzeroberflächen. Anwendung und Adaptierung von Generatoren und Fremdsoftware. Prototyping.

Systemprogrammierung:

Interprozeßkommunikation, systemnahe Software. Aktuelle Anwendungen des Computers (Aufgabenarten, praktische Umsetzung). Management-Informations-Systeme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl der Programmiersprachen und der Betriebssysteme sind der zur Verfügung stehende Maschinenpark und der Einsatz der Programmiersprachen in der Praxis. Für die Auswahl der Übungen der Stand des Unterrichtes im Pflichtgegenstand „Projektentwicklung'' sowie die Interessen der Schüler.

Der Umfang der Probleme sowie die Anforderungen an die Programmdokumentation werden zweckmäßigerweise von Schulstufe zu Schulstufe gesteigert; im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einführung in die aktuellen Programmiertechniken mit praxisüblichen Entwurfsmethoden.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Semester fünf Wochenstunden.

7. EDV-BETRIEBSSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der Systemsoftware in ihren Grundzügen sowie für aktuelle Betriebssysteme in einiger Ausführlichkeit kennen. Er soll die Jobsteuerung an Rechenanlagen vornehmen und die einzelnen Module des Betriebssystems aufrufen und verknüpfen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

    Benutzerfunktionen:

Programmübersetzung, Datenmanagement (physische Speicherung, Umsetzen der logischen in die physische Ein- und Ausgabe), Jobsteuerung, Systemsteuerung (Gesamtsteuerung der Hardware- und Softwarekomponenten, Hilfsfunktionen zur Verbesserung von Durchsatz und Auslastung sowie zur Programm- und Datenpflege).

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

    Betriebssystemaufbau:

Systemkern, Monitore, File-Systeme, Bibliothekskonzepte, Bibliotheksführungsprogramme, Sprachübersetzer, Systemdateien. Software für Datensicherung und Datenschutz und weitere Dienst- und Hilfsprogramme.

Arten von Betriebsystemen:

Unterschiede von Betriebsformen und ihre technische Realisierung.

Systemdesign:

Hardwarebedarf, modularer Aufbau von Betriebssystemen, Systemgenerierung, Installation, Systemwartung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Verwendung in der betrieblichen Praxis und die Ausstattung der Schule. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Programmieren'' verwendeten Betriebssytemen (Anm.: richtig: Betriebssystemen) ausgegangen und das Verständnis der Schüler auf allgemeine Anforderungen und Realisierungen ausgedehnt.

  1. 8. SYSTEM- UND EINSATZPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ein den Aufgabenstellungen eines Unternehmens adäquates, flexibles EDV-System sowie die diesem zu übertragenden Aufgaben auswählen können. Er soll den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung organisieren können.

Der Schüler soll den Istzustand im Hinblick auf gegebene Kriterien analysieren und diesen sowie die an die Aufgabe gestellten Anforderungen eindeutig und übersichtlich, sowohl ohne als auch mit Einbeziehung von Entwurfsinstrumenten unter Hervorhebung des Wesentlichen beschreiben können.

Der Schüler soll zweckmäßige Zeitplanungen erstellen und überwachen können.

Der Schüler soll die Vor- und Nachteile kurzfristig und langfristig befriedigender Lösungen sowie rascher und gründlicher Lösungen gegeneinander abwägen können; er soll die Notwendigkeit des Setzens von Prioritäten und des Schließens von Kompromissen einsehen.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester (4 Wochenstunden):

    EDV im Unternehmen:

Berücksichtigung der betrieblichen Organisation in EDV-Lösungen. Zentrale und dezentrale Datenverarbeitung, EDV außer Haus; Gegenüberstellung. Servicebüro, EDV-Abteilung, EDV am Arbeitsplatz.

Anwendungsspektrum der elektronischen Datenverarbeitung:

Straffung und Umgestaltung von Arbeitsabläufen; Betriebsweisen der EDV (Batch, Dialog); EDV als Planungsinstrument;

Massendatenverarbeitung; Datenbanken.

Planung einer EDV-Abteilung:

Datenflußuntersuchungen, personelle Voraussetzungen. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Kosten- und Zeitschätzungen, voraussichtliche Datenmengen). Zugriff zur EDV vom Arbeitsplatz.

Funktionen innerhalb der EDV:

Systemplanung, Systemanalyse, System- und Problemprogrammierung, Arbeitsvorbereitung, Operating (On-line-Geräte und Hilfsmaschinen), Qualitätskontrolle und Nachbearbeitung.

  1. 4. Semester (4 Wochenstunden):

    EDV-Systemeinsatz:

Systemgenerierung und Pflege des Systems. Systemüberwachung. Tuning. Kostenauswirkungen der Systemsteuerung. Datensicherheit und Datenschutz.

Hardware- und Softwareanpassungen:

Ein- und Ausgabemedien; Mixed Hardware; Terminals;

Computerverbund. Einsatz von Standardsoftware. Probleme der Systemumstellung.

Auswahl einer EDV-Anlage:

Konfiguration (Großrechner, Minicomputer, Mikrocomputer, Netzwerke), Art der Datenspeicherung, Planung von Input und Output, Kapazitätsund Geschwindigkeitsüberlegungen;

Programmierungsmöglichkeiten. Bewertungsgrundsätze, Richtlinien für die Ausschreibung, Offertbeurteilung, Kosten, Kosten-Nutzen-Rechnung; organisatorisch-technische Grundlagen. Intelligentes Terminal. Evaluierung (Parameter, Benchmarks).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Von Fallbeispielen ausgehend, werden zweckmäßigerweise allgemeingültige Regeln abgeleitet. Vorträge von Fachleuten der Praxis und Exkursionen erhöhen den Praxisbezug des Unterrichtes.

  1. 9. ANGEWANDTE DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll moderne Methoden der Datenerfassung und -speicherung, sowie der internen Datenorganisation kennen und anwenden können. Er soll die Lösung häufiger Aufgaben der Datenorganisation unter besonderer Berücksichtigung der Verarbeitungszeiten und der Datenpflege planen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (4 Wochenstunden):

    Speicherung und Zugriff:

Speicherungs- und Adressierungsformen, Unterstützung durch

Standardsoftware.

Dateien:

Sequentielle Dateien, indexsequentielle Dateien, Random-Dateien.

Organisation der Ein- und Ausgabe:

Formen, Formulare, Beleggestaltung, Geräte, Zentralisierung und Dezentralisierung. Verschlüsselungs- und Prüfmöglichkeiten. Datenerfassungssysteme im betrieblichen Umfeld.

  1. 2. Semester (4 Wochenstunden):

    Graphen:

Gerichtete und ungerichtete Graphen, Baumstrukturen, lineare und

zyklische Datenstrukturen, Anwendungsgebiete.

Relationen:

Definition, Operationen, Normalformen, Normalisierungen.

Datenspeicherung:

Geräte, Datenträger (Arten, Speicherungsformen, Kapazitäten; Zeit- und Einsatzkriterien).

  1. 3. Semester (5 Wochenstunden):

    Dateien:

Spezielle Dateiorganisationen (Arten, interner Aufbau und Verwaltung, Einsatzkriterien).

Datenmodellierung:

Entwurf von Datenmodellen für die Anwendung in Datenbanksystemen.

Datensysteme:

Datenbanksysteme (Konzepte, Aufbau, Zugriffsmöglichkeiten, Transaktionen, Einsatzmöglichkeiten, Datenkonsistenz, verteilte Systeme). Datendefinitions- und Datenmanipulationssprachen.

  1. 4. Semester (5 Wochenstunden):

    Datensysteme:

Praktische Anwendungen der Datenbanksysteme. Möglichkeiten von Data-Dictionarys und darauf aufbauenden Generatoren. Einsatzkriterien bei großen Datenmengen.

Sicherheitsstrategien:

Methoden und Strategien der Datensicherung. Konzepte der Datensicherheit. Kryptographie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Flexibilität des Schülers bei der Anpassung der Datenorganisation an konkrete Anforderungen. Dabei kommt der Unterstützung der Theorie durch anwendungsgerechte Beispiele sowie dem logischen Zusammenhang zwischen Speicherungs- und Verarbeitungsform von Massendaten besondere Bedeutung zu.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im 3. und 4. Semester drei Wochenstunden.

10. PROJEKTENTWICKLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Methoden zur Planung und Überwachung von EDV-Projekten beherrschen. Er soll sich, gegebenenfalls in rascher Abfolge, sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Bei der Durchführung der Projekte soll der Schüler die einschlägigen Normen einhalten und symbolische und grafische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden.

Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll der Schüler das Gruppenziel unterstützen und die für ihn geeignete Rolle erkennen und ausfüllen. Er soll Konflikte handhaben können und Verantwortung übernehmen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

    Projektvorplanung:

Zielsetzungen, Kompetenzfragen, Vollmachten, Teambildung. Koordination mit allen Stellen des Unternehmens. Fixierung der Aufgabenstellung, Dokumentationsstandards, Terminplan, Kontrolle des Arbeitsfortganges, Berichterstattung.

Planungsmethoden:

Methoden der Istzustandsaufnahme und -analyse, Strukturierungsmethoden. Methoden grafischer Ablaufdarstellungen, Entscheidungstabellen, Netzpläne.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

    Planungsphasen:

    Projektanalyse (Vorstudie, Ermittlung des Anforderungsprofils), Projektentwicklung (Grob- und Feinprojektierung), Projekteinführung (Implementierungsvorbereitung, Implementierung).

    Kommunikation:

    Arbeitsanweisungen, Organisationshandbuch, Bedieneranweisung.

  1. 3. Semester (5 Wochenstunden):

    Computerunterstützte Projektplanung:

Planung, Entwurf, Realisierung (Implementierung), Dokumentation,

Wartung; Kosten- und Zeitschätzung.

Fallstudien:

Projekte aus den Bereichen der Betriebswirtschaft, der betrieblichen Organisation und technischen Teilbereichen.

  1. 4. Semester (5 Wochenstunden):

    Fallstudien:

Komplexe Projekte (betriebliche Funktionsbereiche), integrierte Datenverarbeitung, bereichsübergreifende Aufgaben. Mitwirkung an interdisziplinären Aufgaben. Projekterweiterungen (Analyse des zusätzlichen Nutzens, Anpassung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen in den Projektphasen, die Häufigkeit ihres Auftretens in der Berufspraxis und die Realisierung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit. Die Arbeit an Projekten wird zweckmäßigerweise durch strategische Diskussionen eingeleitet.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im 3. und 4. Semester je vier Wochenstunden.

11. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Geschäftsfälle kontieren können. Er soll die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Berechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des damit zusammenhängenden Schriftverkehrs beherrschen.

Der Schüler soll Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen einsetzen können.

Der Schüler soll laufende betriebsstatistische Daten auswerten und Bilanzen verstehen, erstellen und analysieren können; er soll einfache Planungsrechnungen erstellen können.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechts kennen und anwenden können.

Er soll das Rechnungswesen als Instrument zur Unternehmensführung einsetzen können.

Er soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für die Unternehmung und für die Gesamtwirtschaft kennen und zu wirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen und einschlägige Fachgespräche führen können.

Der Schüler soll zur selbständigen Arbeit und zur Teamarbeit sowie zur Verwendung von Originalquellen und Fachliteratur bei Problemlösungen und zur Weiterbildung fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (5 Wochenstunden):

    Stellung des Rechnungswesens:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche Grundlagen mit besonderer Berücksichtigung der EDV-Buchhaltung; Belegwesen; Buchhaltungssysteme (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchhaltung, Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung).

Doppelte Buchhaltung:

Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.

Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch. Verbuchung im Beschaffungs- und Absatzbereich. Hauptbuchabschluß. Arten der Bücher, Buchungsverfahren. Einsatz von Buchhaltungsprogrammen.

  1. 2. Semester (5 Wochenstunden):

    Steuern:

Steuersystematik; Umsatzsteuer (Begriff, Auswirkungen im Beschaffungs- und Absatzbereich, formale Bestimmungen); Einkommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragssteuer.

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Verrechnung mit den Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt und der Gemeinde. Schriftverkehr. Einsatz von Personalverrechnungsprogrammen.

Bilanz:

Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung. Anlagenbewertung (Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung von selbsterstellten und von im Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheidung von Anlagen), Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Rücklagen. Einsatz von Bilanzprogrammen.

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

    Kosten- und Leistungsverrechnung:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Rechnungswesen; Kostenbegriffe; Kostenarten; Kostenabhängigkeit. Kostenartenrechnung (Arten der Kostenerfassung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenzurechnung (Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, innerbetriebliche Leistungsverrechnung). Leistungserfassung (Kostenträgererfolgsrechnung, Periodenerfolgsrechnung, Ermittlung des Betriebs- und Unternehmensergebnisses, Bewertung der Halb- und Fertigerzeugnisse). Kostenrechnungsverfahren als Managementinstrument, als Zeitproblem (Istkosten, Plankosten, Abweichungsanalyse), als Zurechnungsproblem (Vollkosten, Teilkosten). Auswahl des geeigneten Kostenrechnungsverfahrens und Einbindung in die organisatorischen Gegebenheiten des Betriebes. Einsatz von Kostenrechnungsprogrammen.

  1. 4. Semester (3 Wochenstunden):

    Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen:

Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials; laufende Auswertung aus dem Rechnungswesen (Zwischenabschluß und kurzfristige Erfolgsrechnung; Bilanzanalyse und Betriebsvergleich). Gesamtplanung (Umsatzplan bis Plan-Bilanz und Finanzplan). Controlling. Investitionsentscheidungen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Gesetzliche Grundlagen, Durchführung.

Steuern:

Abgabenverfahrensrecht; Körperschaftssteuer; Gewerbesteuer,

Verkehrssteuern; Besitzsteuern; sonstige Abgaben. Errechnung des

handels- und steuerrechtlichen Gewinns.

Integrierte EDV-Anwendungen im Rechnungswesen:

Management-Informationssysteme. Fallbeispiele.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigste Kriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der automationsunterstützten Anwendung und der Beitrag zur Lösung von Aufgaben der Unternehmensführung. Die Verwendung moderner Organisationsmittel liegt im Sinn der Bildungs- und Lehraufgabe.

Die knappe zur Verfügung stehende Zeit zwingt zum Verzicht auf die Durchführung schreib- und rechenintensiver Beispiele. Vorträge von Fachleuten aus der Praxis erhöhen die Motivation der Schüler.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im 2. Semester zwei Wochenstunden.

  1. 12. BETRIEBLICHE ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben und die Struktur von Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsstellen im allgemeinen kennen.

Der Schüler soll die Organisationsaufgaben im Betrieb selbständig und sowohl sachlich als auch menschlich richtig lösen können. Insbesondere soll er Erhebungstechniken, Schwachstellenanalysen sowie Techniken organisatorischer Beurteilung und rationaler Entscheidung kennen und anwenden können.

Der Schüler soll sich, gegebenenfalls in rascher Abfolge, sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Er soll fähig und bereit sein, neue Erkenntnisse anzunehmen und in seine bisherigen Vorstellungen einzuordnen. Er soll sich in betriebliche Arbeitssituationen und deren Probleme hineindenken können.

Der Schüler soll Methoden kennen, die der Realisierung der betrieblichen Zielvorstellungen, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Humanisierung der menschlichen Arbeit dienen. Er soll die für die Zusammenarbeit im Betrieb bedeutsamen Ergebnisse der Betriebspsychologie und der Sozialpsychologie kennen. Er soll individuelle psychologische Unterschiede erkennen und berücksichtigen. Er soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbewältigung handhaben können. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden kennen.

Der Schüler soll die Prinzipien der Betriebsdemokratie bejahen. Der Schüler soll zur Weiterbildung bereit sein; er soll seine Weiterbildung sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern planen können. Er soll Mitarbeiter beraten und führen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

    Elemente der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.

Betrieb:

Aufgaben und Arten; Faktoren und Funktionen des Betriebes.

Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung:

Kaufmann, Firma, Unternehmung, Handelsregister. Unternehmensform;

Unternehmenszusammenschlüsse, Unternehmensentflechtungen;

Mitarbeiter, Vollmachten.

Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes).

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

    Kaufvertrag:

Inhalt; Anbahnung und Abschluß; ordnungsgemäße Erfüllung, vertragswidrige Erfüllung (Arten, Folgen); Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Produkthaftung.

Betriebliche Leistungserstellung:

Materialwirtschaft (Beschaffung, Lagerhaltung, innerbetrieblicher

Transport und Wiederverwertung, Kennzahlen,

Optimierungsmöglichkeiten).

Erstellung von Sach- und Dienstleistungen:

Forschung und Entwicklung, Leistungs- und Produktprogramm,

Verfahren, Durchführung, Qualitätskontrolle.

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

    Marketing und Werbung:

Betriebliche Bedeutung der Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik.

Branchenspezifische Besonderheiten der betrieblichen

Leistungsbereiche:

Handel, Banken, Versicherungen, Industrie, Handwerk und sonstige

Dienstleistungsbetriebe.

Organisationsgesamtmodelle:

Einlinien-, Stablinien-, Mehrliniensystem; Matrixorganisation; Sonderformen (Ausschüsse, Teams, Projektorganisation).

Organisationskreislauf:

Auswahl des Organisationsproblems und Planung der Organisationsarbeit; Aufnahme des Istzustandes;

Darstellungstechniken der Aufbau- und Ablauforganisation;

Aufgabenanalyse; Methoden der kritischen Würdigung; Entwicklung von Sollkonzepten, Aufgabensynthese, Bewertung und Auswahl; Einführung und psychologische Vorbereitung des EDV-Einsatzes, Bewältigung von Organisationswiderständen; Erfolgskontrolle.

  1. 4. Semester (3 Wochenstunden):

    Personalwirtschaft:

Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Methoden der Personalauswahl, Bewerbung, Entlohnung (Arbeitsbewertungen, Gehaltsordnungen). Personalbeurteilung (Ziele und Anläße, Beurteilungsverfahren).

Investition und Finanzierung:

Begriff und Arten.

Arbeitsstudium und -techniken:

Arbeitssystem, Arbeitsablauf, Arbeitsleistung, Arbeitsteilung, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Einstellenarbeit, Mehrstellenarbeit, Arbeitsbewertung. Zeitanalyse, Zeitsynthese, Systeme vorbestimmter Zeiten, Zeitstudien. Harmonisierung von Arbeitsabläufen.

Sozial- und Betriebspsychologie:

Bedürfnisse, Motive und Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten; Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmoral, Betriebsklima; Formen der innerbetrieblichen Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Konflikthandhabung; Motivation von Gruppen, Konflikte in Organisationen.

Organisationsentwicklung:

Zielsetzung (Humanisierung des Arbeitsplatzes, Leistungsziele),

Ansätze und Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, insbesondere im EDV-Bereich nach dem neuesten Stand, in den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen auch der Beitrag zur Gewinnung eines Überblicks über Betriebsarten und Branchen. Beispiele für die Veränderung von Organisationsformen und Organisationsmitteln durch die elektronische Datenverarbeitung sowie komplexe nichttechnische Probleme sind besonders instruktiv.

Zweckmäßigerweise wird von Fallbeispielen (zB von Unternehmensentscheidungen) ausgegangen, aus denen allgemeine Modellvorstellungen abgeleitet werden.

Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für praktische Organisationsprobleme.

  1. 13. BETRIEBS- UND FÜHRUNGSPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige Probleme der Betriebsführung bewältigen können. Er soll seine Leistung und ihm vertraute Leistungen anderer sicher beurteilen können.

Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konflikthandhabung beherrschen. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden anwenden. Er soll Vertrauen erwecken können.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

    Träger der Organisationstätigkeit:

Berufsbild des Organisators, Organisationsberatung.

Führung in Organisationen:

Begriff, Kriterien und Förderung des Führungserfolges;

Führungsformen und -stile, Führungstechniken.

Sozialpsychologische Probleme:

Personalauswahl und Bewerberverhalten, Erprobung verschiedener

Formen der Zusammenarbeit.

Management-Fallbeispiele:

Strukturen häufiger Betriebsformen (Schwächen, Erfordernisse); Reorganisation von Abteilungen und Funktionszuweisungen (Kritik, Alternativversuche, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Automatisierungsmöglichkeiten, Personalpolitik).

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

    Beurteilung menschlicher Leistung:

Selbstbeurteilung und Fremdbeurteilung (Eigenschaften und Verhaltensweisen).

Verhandlungstechnik:

Rhetorik, Gestaltung von Arbeitsanweisungen, Simulation von

Verhandlungssituationen.

Komplexe Entscheidungen:

Bereichsübergreifende Probleme. Fallbeispiele bzw. Planspiele. Optimierung bei zahlenmäßig erfaßbaren und nicht erfaßbaren Einflußgrößen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und der fachübergreifende Charakter der Problemstellung.

Der Situation der Praxis entsprechend, wird jede Aufgabe von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichtpraktikum) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als Hausübungen an Schülergruppen vergeben werden.

  1. 14. COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Texte im Zehnfingersystem unter Verwendung einer computerunterstützten Textverarbeitung schreiben können. Er soll Datenerfassungsgeräte der Textverarbeitung pflegen können. Er soll Texte aus dem Geschäfts-, Behörden- und Privatbereich unter praxisgerechter Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung sicher und einwandfrei gestalten können.

Der Schüler soll ergonomische Aspekte von Bildschirmarbeitsplätzen erkennen. Er soll Aufgaben der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen selbständig lösen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

    Textverarbeitung:

Computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach handschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und von Datenträgern.

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.

Normen und Usancen:

Wesen und Art der Formatanordnung und der formalen Gliederung; äußere Form kaufmännischer Schriftstücke; genormte und ungenormte Geschäftsbriefe; Ausführung von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis nach dem modernsten Stand. Der selbständigen Gestaltung und der korrekten Ausführung von Schriftstücken und Formularen, die die Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebliche Organisation'' erfordern, kommt besondere Bedeutung zu. Die Anforderungen der Praxis an das Arbeitstempo sind nur erfüllbar, wenn für numerische Eingaben die ausgelagerte Zehner-Tastatur verwendet wird. Durch Fühlungnahme mit den Klassenlehrern kann die Anwendung der Fertigkeiten auch in anderen Unterrichtsgegenständen gefördert werden. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt eine Wochenstunde.

15. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 3.

B. FREIGEGENSTÄNDE

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 3.

C. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3.

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*1) mit Übungen

*2) Als Kurs für ein oder mehrere Semester, gemeinsam durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester insgesamt für jeweils 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*3) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

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