Anlage 3 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 3

Anlage 3.8

KOLLEG FÜR TOURISMUS

____________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Semester Summe tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

1. Religion 1 1 1 1 4 (III)

2. Sprache und

Kommunikation:

2.1. Lebende

Fremdsprache(n)

*2) *3) 6 6 5 5 22 (I)

2.2. Informations- und

Officemanagement

*4) 2 2 2 2 8 III

2.3. Kommunikation und

Präsentation *4) 2 2 - - 4 III

3. Tourismus, Wirtschaft

und Recht:

3.1. Tourismus,

Marketing und

Reisebüro 4 4 4 4 16 II

3.2. Betriebs- und

Volkswirtschaft 3 3 3 3 12 II

3.3. Rechnungswesen

und Controlling 4 4 4 4 16 I

3.4. Recht - - 2 2 4 III

4. Berufsfeldspezifische

alternative Pflicht-

gegenstandsbereiche:

*5) 6 6 6 6 24

4.1. Gastronomie und

Hotellerie *6) IVb

4.2. Tourismus-

organisationen

*6) II

5. Betriebspraktikum 2 2 2 2 8 (Va)

Wochenstundenzahl

Stammbereich 30 30 29 29 118

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches gemäß

Abschnitt A.2. 26

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 144

____________________________________________________________________

A.2. Schulautonomer

Erweiterungsbereich

*7)

(Schulautonome

Pflichtgegenstände)

1. Ausbildungs-

schwerpunkte: *8) 3-6 3-6 3-7 3-7

1.1. Ausbildungs-

schwerpunkte mit

vorgegebenen

Inhalten:

Tourismus- und

Freizeit-

management II

Hotel- und

Gastronomie-

management II

1.2. Ausbildungs-

schwerpunkte

ohne vorgegebene

Inhalte: *9)

Fremdsprachen-

schwerpunkt I

IT-Schwerpunkt I

Fach-

theoretischer

Schwerpunkt III

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Ausbildungsschwerpunkte 3-6 3-6 3-7 3-7 12-26

____________________________________________________________________

2. Seminare: *9)

Fremdsprachenseminar I

Betriebs-

organisatorisches

Seminar I

IT-Seminar I

Allgemein bildendes

Seminar III

Naturwissen-

schaftliches Seminar III

Persönlichkeits-

bildendes Seminar III

Fachtheoretisches

Seminar III

Praxisseminar IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Seminare 0-14

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Erweiterungsbereich 26

____________________________________________________________________

B. Pflichtpraktikum

____________________________________________________________________

Insgesamt zwölf Wochen vor

Eintritt in das

3. Semester.

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände und

unverbindliche Übungen

*7)

____________________________________________________________________

D. Förderunterricht *7)

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

*2) Es können eine oder zwei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei jede Fremdsprache mindestens elf Semesterwochenstunden umfassen muss (siehe IIIb).

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache

(n) anzuführen.

*4) Mit Computerunterstützung.

*5) Alternativer Pflichtgegenstand.

*6) Gliederung in maximal drei Gegenstände mit getrennter

Beurteilung ist möglich (siehe Abschnitt III).

*7) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*8) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest zwölf Semesterwochenstunden zu führen.

*9) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Tourismus hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Tourismus und darüber hinaus eine zusätzliche Ausbildung auf dem Gebiet der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu vermitteln. Es hat sie zu befähigen, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis gehobene Tätigkeiten in der Tourismuswirtschaft und -verwaltung auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Sprache und Kommunikation, Tourismus, Wirtschaft und Recht, Fachpraxis bzw. facheinschlägige Organisation sowie Pflichtpraktika.

Die Ausbildung in den berufsfeldspezifischen Gegenständen soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Managementqualifikationen zu entwickeln, im Gegenstand „Gastronomie und Hotellerie" verbunden mit einer fundierten gastronomischen Ausbildung, im Gegenstand „Tourismusorganisationen" mit besonderem Gewicht auf facheinschlägiger Organisationsarbeit.

Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Semester nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Semesterwochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Semesterwochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.

    Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.

  1. 2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu 14 Semesterwochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  2. 3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 12 Semesterwochenstunden betragen.
  3. 4. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  4. 5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 144 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

    Es können eine oder zwei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei eine Fremdsprache mindestens elf Semesterwochenstunden umfassen muss.

    Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

    Der berufsfeldspezifische alternative Pflichtgegenstandsbereich kann in maximal drei Gegenstände gegliedert werden, wobei ein Gegenstand mindestens zwei Semesterwochenstunden umfassen muss.

    Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird das Semesterwochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so sind seine Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Semestern) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Nach Semestern gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin/jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.

Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.

Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Im Betriebspraktikum sind dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechende betriebspraktische Übungen und Anwendungen durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern sowie – der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend – die Einbindung einer Übungsfirma und die Durchführung von Fallstudien.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

    Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. d) Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

    Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

    letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 LEBENDE FREMDSPRACHE(N)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

2.1.1. Lebende Fremdsprache mit acht Jahren Vorkenntnissen

Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B2, wobei unter Voraussetzung vorheriger längerer Aufenthalte im Zielland das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

2.1.2. Lebende Fremdsprache mit vier Jahren Vorkenntnissen

Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B1 wobei unter Voraussetzung zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Proficient Users B2 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

2.1.3. Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B1 (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Persönliches Umfeld:

Die eigene Person, Lebensumstände, Herkunft und Wohnort, Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung.

Berufliches Umfeld:

Verschiedene Arten von Beherbergungsbetrieben;

Kunden- und Gästebetreuung im Hotel (Empfang, Informationen über Hoteleinrichtungen an der Rezeption; Reservierungen;

Unterhaltungsprogramme; usw.);

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch;

Berufe in Hotellerie und Tourismus;

Ferienorte;

Fachtexte aus dem Bereich des Tourismus.

  1. 2. Semester:

    Persönliches Umfeld:

    Vorlieben und Abneigungen;

    aktuelle Themen.

Berufliches Umfeld:

Verschiedene Arten von Gastronomiebetrieben;

Gästebetreuung im Restaurant;

Speisen und korrespondierende Weine;

Spezialitäten der österreichischen Küche und der Küche des Ziellandes;

Essgewohnheiten der Gäste aus dem Kulturkreis der Zielsprache;

Standardfälle der Hotelkorrespondenz;

Fachtexte aus dem Bereich des Tourismus.

  1. 3. Semester:

    Persönliches Umfeld:

    Erfahrungen in der Sommerpraxis; persönliche und berufliche Ziele.

Berufliches Umfeld:

Ausgewählte österreichische Städte (Sehenswürdigkeiten, touristisches Angebot);

Besichtigungsprogramme;

Österreichische Feriendestinationen und Feriendestinationen des Ziellandes;

Kunden im Reisebüro; Reisearrangements;

Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen;

Typische Verhaltensweisen der Gäste des Ziellandes;

Standardfälle der Reisebürokorrespondenz;

Fachtexte aus dem Bereich des Tourismus;

Fallbeispiele und Geschäftsfälle aus der beruflichen Praxis.

  1. 4. Semester:

    Persönliches Umfeld:

Aktuelle Ereignisse aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Ökologie.

Berufliches Umfeld:

Urlaubsmotive und -arten;

Österreich als Destination für bestimmte Urlaubsarten;

Entwicklungen und Tendenzen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Standardfälle aus dem Bereich Kongressorganisation;

Kongressprogramme, Einladungen;

Touristisches Zahlenmaterial;

Fachtexte aus dem Bereich des Tourismus;

Fallbeispiele und Geschäftsfälle aus der beruflichen Praxis.

Schularbeiten:

1.-4. Semester: je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.2. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Standardsoftware:

    Textverarbeitungsprogramm.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung;

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und

außerbetrieblicher Schriftstücke;

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente.

Publishing:

Einführung in ein Publishing-Programm;

Texteingabe und Verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen

inklusive Einbindung von Graphiken;

Druckgestaltung, Erstellen von Druckdateien.

  1. 2. Semester

    Standardsoftware:

    Präsentationsprogramm.

Bildbearbeitung:

Grundlagen der digitalen Bildbearbeitung.

Persönliches Informationsmanagement:

Aufgaben- und Terminverwaltung;

Formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen

Kommunikation.

  1. 3. Semester:

    Standardsoftware:

    Tabellenkalkulationsprogramme.

Informationsanalyse:

Informationsrecherche und Informationsprüfung;

Analyse und Verdichtung von Informationen;

Datenschutz und Urheberrecht;

Datensicherheit und Datensicherung.

  1. 4. Semester:

    Standardsoftware:

    Datenbank.

Datenaustausch innerhalb eines Office-Paketes, zB Serienbriefe,

Direct-mailing.

Schularbeiten:

1.-4. Semester: je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.3. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Kommunikation:

    Ebenen und Grundregeln;

    Wirkung von Sprache und Körpersprache;

    Stimm- und Atemtechnik;

    Anwendung gängiger Kommunikationstheorien;

    Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).

Gesprächsführung:

Verkaufs- und Beschwerdegespräch.

  1. 2. Semester:

    Gesprächsführung:

Vorbereitung, Strukturierung (Gesprächsformen, Gesprächsführung, Argumentationsaufbau); Gesprächsführung in schwierigen Situationen (zB Konflikte erkennen, bearbeiten und lösen, Umgang mit Stress und Ärger).

Präsentation:

Arten;

Sprech- und Redetechnik, Planung und Aufbau einer Rede,

rhetorische Mittel, Medieneinsatz;

Kreative Arbeitstechniken;

Vorbereitung, Aufbau, Visualisierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation;

Situations- und zielgruppenangepasste Präsentationstechniken;

Rolle der Präsentatorin/des Präsentators, persönliche Wirkung der Präsentatorin/des Präsentators (Selbstbild/Fremdbild), Präsentatorin/Präsentator und Publikum (Kontakt zum Publikum herstellen, Aufrechterhaltung von Aufmerksamkeit, Umgang mit Fragen);

Feedback geben und annehmen;

Selbstpräsentation (Bewerbungsgespräch).

  1. 3. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT

3.1. TOURISMUS , MARKETING UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Tourismus:

    System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Nachhaltigkeit;

Voraussetzungen für das touristische Angebot;

Umfeldfaktoren;

Entwicklung des Tourismus, Statistik;

Tourismussubjekt, Reisemotive, Konsumtrends;

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Tourismusorganisationen in Österreich;

Tourismuspolitik;

Rechtsgrundlagen.

  1. 2. Semester:

    Reiseorganisation:

    Incoming und Outgoing;

    Reiseveranstalter, Reisemittler;

    Rechtsgrundlagen;

    Arbeitsabläufe, Kundenberatung.

  1. 3. Semester:

    Marketing:

    Instrumente, Strategien, Ziele;

    Marktforschung, touristische Quellmärkte;

    Markenentwicklung;

    Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote.

  1. 4. Semester

    Salestechniken und moderne Marketingtechniken, E-Business; Marketing für touristische Teilmärkte wie Gesundheits-, Städte- und Neigungs- und Kongresstourismus.

    Spezifische Fallbeispiele.

3.2. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Grundlagen der Wirtschaft:

    Wirtschaftsstruktur, -kreislauf und Wirtschaftssektoren;

    Leistungsbereiche der Wirtschaft;

    Grundbegriffe der Betriebswirtschaft.

Spezielle Dienstleistungsbetriebe:

Versicherung;

Banken.

Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Angebot und Nachfrage im Tourismus;

Betriebsformen des Gastgewerbes (Betriebsarten und -formen, Einteilung der Betriebe, Ausstattung).

  1. 2. Semester:

    Organisation von Hotels (Ferienhotellerie – Stadthotellerie, österreichische und internationale Hotelgruppen; Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Nebenbetriebe und andere Dienstleistungen; Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung); Hotelvertragsbedingungen.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Abschluss, Erfüllung – Nichterfüllung,

Vertragsgestaltung;

Konsumentenschutz.

Inner- und außerbetriebliche Kontrollinstrumente.

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:

Richtige Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Areitgebern und Arbeitnehmer/innen, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, Unfallverhütung.

  1. 3. Semester:

    Unternehmen:

Gründung, Rechtsformen, Finanzierung und Investition. Unternehmensführung (Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Personalmanagement, Kooperation und Konzentration);

Unternehmensbewertung, Feasibility Studies;

Bewertung, Sanierung;

Formen der Veranlagung.

  1. 4. Semester:

    Volkswirtschaft:

    Grundbegriffe, Ziele, Gesamtrechung;

    Wirtschaftliche Entwicklung;

    Direkte und indirekte Wertschöpfung;

    Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz;

    Geld und Währung;

    Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik.

3.3. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Grundlagen des Rechnungswesens.

System der doppelten Buchführung:

Bilanz, Bilanzzerlegung, Eröffnung, Verbuchung und Abschluss von Konten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz- und Erfolgsrechnung; Veränderungen der Bilanz.

Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.

  1. 2. Semester:

    Grundaufzeichnungen.

Personalverrechnung:

Besonderheiten in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Lohn- und Gehaltsabrechnung für laufende und sonstige Bezüge;

Verbuchung der Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben.

  1. 3. Semester:

    Jahresabschluss:

    Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden; Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Theorie der Bilanz einschließlich internationaler Bewertungsvorschriften in Grundzügen.

  1. 4. Semester:

    Kostenrechnung in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

    Voll- und Teilkostenrechnung; Direct-Costing;

    Kalkulationen;

    Abrechnungssysteme.

Steuer und Abgaben:

Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben in Grundzügen;

Zusammenarbeit mit dem/der Steuerberater/in (Steuererklärung, Steuerbescheid, Einkommenssteuerberechnung, Zahlungsplan).

Controlling:

Operatives und strategisches Controlling;

Erfolgs- und Liquiditätsbudget;

Analyse des Jahresabschlusses;

Kennzahlen, Benchmarking.

Schularbeiten:

1.-4. Semester: je eine ein- oder zweistündige Schularbeit.

3.4. RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Rechtsstruktur Österreichs:

    Staatselemente; Staatsfunktionen; Staatsorgane;

Stufenbau der Rechtsordnung.

Österreichische Bundesverfassung.

Gesetzgebung.

Gerichtsbarkeit und Mediation.

Verwaltung.

Europäische Union.

Völkerrecht:

Abschluss und Wirkung von internationalen Abkommen;

Internationale Organisationen;

Friedenssicherung.

Strafrecht:

Allgemeine Grundsätze; Strafzweck; vorbeugende Maßnahmen; Diversion.

  1. 4. Semester:

    Allgemeines Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Vertrags- und Schadenersatzrecht;

Konsumentenschutzrecht.

Handelsrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;

Sozialversicherung;

Arbeitslosenversicherung;

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Gewerberecht:

Arten der Gewerbe, Gewerbe im Tourismus, Zugangsvoraussetzungen;

Antritt und Ausübung eines Gewerbes;

Behörden und Verfahren.

Vereinsrecht.

Insolvenzrecht:

Ausgleich; Konkurs.

  1. 4. BERUFSFELDSPEZIFISCHE ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTANDSBEREICHE

4.1. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes; Berufsbild der Köchin/des Koches, Küchenbrigaden.

    Hygienerichtlinien im Betrieb.

    Unfallverhütung und Brandschutz.

    Einrichtung und Inventar;

    Mise en place.

    Einkauf und Küchenorganisation.

    Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;

    Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;

    Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter

    Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und

    aktueller Trends.

    Convenienceprodukte.

    Basiswissen über Ernährung und Getränke;

    Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.

    Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.

  1. 2. Semester:

    Hygienerichtlinien im Betrieb.

    Unfallverhütung und Brandschutz.

    Einkauf und Küchenorganisation.

    Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;

    Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;

    Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter

    Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und

    aktueller Trends.

    Convenience-Produkten.

    Basiswissen über Ernährung und Getränke;

    Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.

    Mise en place.

    Servierarten und -systeme sowie tageszeitbezogene Servierabläufe;

    Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe;

    Getränkeservice;

    Arbeiten am Tisch des Gastes.

    Buffet, Bankett und Catering.

    Tagungsbetreuung.

  1. 3. Semester:

    Hygienerichtlinien im Betrieb.

    Unfallverhütung und Brandschutz.

    Einkauf und Küchenorganisation.

    Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;

    Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;

    Innovative Kochtechniken;

    Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter

    Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und

    aktueller Trends.

    Convenienceprodukte.

    Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller

    Technologien.

    Basiswissen über Ernährung und Getränke;

    Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.

    Servierarten und -systeme sowie tageszeitbezogene Servierabläufe;

    Getränkeservice;

    Arbeiten am Tisch des Gastes.

    Gästebetreuung und aktiver Verkauf;

    Beschwerdemanagement.

    Buffet, Bankett und Catering.

    Arbeiten in der Bar.

    Verrechnung mit dem Gast.

  1. 4. Semester:

    Hygienerichtlinien im Betrieb.

    Unfallverhütung und Brandschutz.

    Einkauf und Küchenorganisation.

    Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;

    Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;

    Innovative Kochtechniken;

    Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter

    Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und

    aktueller Trends.

    Convenienceprodukte.

    Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller

    Technologien.

    Basiswissen über Ernährung und Getränke;

    Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.

    Servierarten und -systeme sowie tageszeitbezogene Servierabläufe;

    Getränkeservice;

    Arbeiten am Tisch des Gastes.

    Gästebetreuung und aktiver Verkauf;

    Beschwerdemanagement.

    Buffet, Bankett und Catering.

    Arbeiten in der Bar.

4.2. TOURISMUSORGANISATIONEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Organisation:

    Grundlagen der Organisationsentwicklung;

    Organisationsstrukturen im Tourismus (Aufbau-, Ablauforganisation);

    Bedeutung der Organisationskultur;

    Führungskonzepte.

Verhandlungstechnik und PR:

Verhandlungs- und Argumentationstechnik (Vorbereitung, Verhandlungsstrategien, Argumentationsarten, Frage- und Antworttechnik);

  1. 2. Semester:

    Verhandlungstechnik und PR:

Öffentlichkeitsarbeit (Zielgruppenanalyse, Rahmenbedingungen, Zusammenarbeit mit den Medien);

PR und Unternehmenswert.

Spezielle Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Tourismuspolitik;

Destinationsmanagement;

Organisation des Tourismusbüros;

Trendforschung.

  1. 3. Semester:

    Organisation:

    Strategieprozesse in Organisationen;

    Gruppen und Teams;

    Operations Research;

    Einsatz des Computers in der Organisationsarbeit.

Verhandlungstechnik und PR:

Kundenkommunikation;

Checklisten für Verhandlungen und Besprechungen;

Konferenztechnische Einrichtungen und Ausstattung von

Tagungsräumen.

  1. 4. Semester:

    Spezielle Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Städtetourismus (besondere Rahmenbedingungen, Zielgruppen und Reisemotive, touristische Städtepackages, Städtemarketing);

Kulturtourismus (Arten, rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren, Kulturpolitik und Kultursponsoring, Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern und Medien). Durchführung von Projekten (fächerübergreifend und im Team).

5. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

  1. 1. bis 4. Semester:

    Betriebspraktische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten Bereichen touristischer Leistungsträger in Akkordanz mit den dem Schulstandort spezifischen Ausbildungsschwerpunkten. Fachsprache.

    Branchenübliche Software.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Beim Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sind die Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist, sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen ist. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Semester oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

  1. 1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

TOURISMUS- UND FREIZEITMANAGEMENT

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Touristisches Informationsmanagement.

    Analyse touristischer Konzepte.

    Umweltmanagement.

    Wechselwirkungen zwischen dem System Tourismus und seinen Umfeldern (ökonomisch, ökologisch, sozial, politisch, technologisch). Themenparks und Freizeitanlagen.

  1. 2. Semester:

    Touristisches Informationsmanagement.

    Analyse touristischer Konzepte.

    Messemanagement.

    Beschwerdemanagement.

  1. 3. Semester:

    Touristisches Informationsmanagement.

    Analyse touristischer Konzepte.

    Messemanagement: Auftritte planen und bewerten.

    Destinationsmanagement.

    Qualitätsmanagement.

  1. 4. Semester:

    Touristisches Informationsmanagement.

    Analyse touristischer Konzepte.

    Berufsfeldbezogene Netzwerke.

    Destinationsmanagement.

    Benchmarking.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

HOTEL- UND GASTRONOMIEMANAGEMENT

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Trends in der Hotellerie und Gastronomie.

    Kooperationen in der Hotellerie.

    Instandhaltung und Umweltmanagement.

  1. 2. Semester:

    Reservierungssysteme.

    Planung und Gründung eines Hotel- und Restaurantbetriebes. Veranstaltungsmanagement.

  1. 3. Semester:

    Reservierungssysteme.

    Planung und Gründung eines Hotel- und Restaurantbetriebes. Qualitätsmanagement.

  1. 4. Semester:

    Beschwerdemanagement.

    Revenue-Management.

    Berufsfeldbezogene Netzwerke.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

1.2. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Semester, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

je eine einstündige Schularbeit.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Semester, in dem das Seminar geführt wird:

je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von zwölf Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw.. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

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