Anlage 2 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1993

Anlage 2

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Bildungsziele:

Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Sozialpädagogik an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Erzieher, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Erzieher befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für christliche Erziehungsaufgaben zu übernehmen.

Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der Schüler auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbsttätigkeit sollen gefördert werden. Der Lehrer soll dabei vor allem Helfer und Förderer sein. Viele Themen können fächerübergreifend behandelt werden. Die Forderung nach „Lernen durch Erfahrung'' kann ua. durch Exkursionen, Lehrausgänge sowie durch Kontakte mit kompetenten Personen erfüllt werden.

Die Reihung der Themenschwerpunkte liegt in der Verantwortung des Lehrers.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden)

    Themenschwerpunkte:

    A. Religiöse Dimension des Lebens und der Erziehung

    B. Anthropogene Voraussetzungen der religiösen Erziehung

    C. Religion im gesellschaftlichen und soziokulturellen Umfeld

    D. Entdecken des Religiösen

    mögliche Einzelthemen:

    zu A. - Der junge Mensch auf der Suche nach dem Sinn des Lebens

  1. 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden)

    Themenschwerpunkte:

    E. Christlicher Glaube

    F. Kirchliches Leben

    G. Christliches Zeugnis im Leben

    H. Der Glaube in bedrängenden Lebenssituationen

    mögliche Einzelthemen:

    zu E. - Das Glaubensbekenntnis der Kirche und die Vermittlung von

    Glaubensinhalten

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Didaktische Umsetzung des Bildungsertrages aus dem Religionsunterricht der höheren Schule im Hinblick auf die künftigen Erziehungsaufgaben insbesondere in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit. Einführung in das Wesen christlicher Erziehung unter Berücksichtigung der religiösen Situation des einzelnen Kindes und der Heimgemeinschaft. Grundlagen, die den Erzieher befähigen, im Lebensvollzug der Gruppe christliche Selbst- und Fremderziehung zu verwirklichen. Erziehungspraktisches Üben der Umsetzung gewonnener Einsichten.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):

Grundfragen christlicher Erziehung (Erziehungsrecht und Erziehungspflicht; religiöse Formung der Familie und Gesellschaft.

Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Kindes im Kindes- und Jugendalter.

Religionssoziologie: Bedeutung religiöser Wirklichkeit in gesellschaftlichen Prozessen; übende Einsicht in die Bedeutung gruppendynamischer Vorgänge für die christliche Erziehung; Vorbereitung auf die Begegnung mit Sekten.

Einführung in den religionspädagogischen Aspekt der Freizeitpädagogik; Bedeutung und Methode evangelischer Jugendarbeit.

Erziehungspraktische Übungen zur didaktischen Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.

  1. 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

Einführung in die Methoden der Schriftauslegung als Voraussetzung für die didaktische und methodische Entscheidung bei der Umsetzung biblischer Texte für Kinder und Jugendliche.

Anleitung zum Erzählen biblischer Geschichten und zum verständnisvollen Lesen biblischer Texte in der Gemeinschaft.

Einfügen christlicher Kinder- und Jugendlieder in den Tageslauf; Wecken der Freude am Kirchenlied.

Formen der Hausandacht in Familie und Heimgemeinschaft; das Gebet im Leben des Kindes und Hinführung zur Teilhabe am Gebet und Gottesdienst der christlichen Gemeinde.

Das schwierige Kind als Aufgabe und Hilfe für Erzieher und Gruppe.

Diakonische und missionarische Gegebenheiten und Aufgaben der Kirche.

Einführung in die Technik der selbständigen Weiterbildung.

Erziehungspraktische Übungen zur didaktischen Umsetzung der erarbeiteten Bildungsinhalte.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß neben der Darstellung des Lehrgutes zugleich das Ziel im Auge behalten wird, den künftigen Erzieher zu befähigen, die erlernten Inhalte in entsprechender Form zu Inhalten religiöser Erziehung der ihm anvertrauten Kinder zu machen. Daher wird der gemeinsamen Erarbeitung des Lehrstoffes im Gespräch (Seminar) neben dem Vortrag breiter Raum zu geben sein.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Allgemeines Bildungsziel ist die didaktische Umsetzung des Bildungsertrages aus dem Unterricht der höheren Schule, die es dem Studierenden erlaubt, seine künftigen Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen, Tagesheimstätten und in der außerschulischen Jugendarbeit zu erfüllen. Erziehungspraktisches Üben gewonnener Einsichten.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):
  1. 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

Didaktische Grundsätze:

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, wobei im Hinblick auf das Bildungs- und Lehrziel der Selbsttätigkeit der Studierenden und der Lebensnähe besonderes Gewicht zukommt.

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