Anlage 2
— B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:
Die Schüler sollen
- ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und einüben, die
zur Bewältigung spezieller sozialpädagogischer Aufgaben erforderlich sind.
Sie sollen insbesondere
- in einem hauswirtschaftlich-gesundheitlichen Schwerpunkt grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten im Hinblick auf Erfordernisse im künftigen Beruf erlangen,
- befähigt werden, Sofortmaßnahmen zur Sicherheit und in der Ersten Hilfe zu setzen sowie als Multiplikatoren, Aufgaben der Verkehrserziehung wahrzunehmen,
- Sensibilität für Gruppenprozesse erwerben,
- Einblick in aktuelle einschlägige Arbeits- und Forschungsprojekte gewinnen.
Im Bereich Buchführung sollen die Schüler Grundlagenkenntnisse und -fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen erforderlichen praxisbezogenen Anforderungen erlangen.
Die Schüler sollen insbesondere
- laufende Geschäftsfälle, die im Bereich der Heimleitung anfallen, verbuchen und die damit zusammenhängenden steuerlichen Probleme lösen können sowie
- grundlegende Kenntnisse über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung besitzen und praktisch anwenden können,.
- sich in fächerübergreifende Aspekte vertiefen.
Lehrstoff:
- 1. Semester:
Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich:
Ausarbeitung von Speiseplänen, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.
Aufbau und Pflege von Tischkultur.
Hauswirtschaftliche Arbeiten.
Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und
gesundheitlichen Gesichtspunkten.
Pflege der gebräuchlichen Zimmer- und Gartenpflanzen. Grundbegriffe des Blumenarrangierens.
Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen im Erzieherdienst.
Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutung, Anlegen von Verbänden. Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster Art. Gesamtkörperpflege bei Kindern und Jugendlichen.
- 2. Semester:
Kommunikationstechniken und Gruppendynamik:
Gruppendynamische Spiele und Übungen. Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens; Einübung personzentrierter Gesprächsführung insbesondere mit Erwachsenen. Verhaltenstraining; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen.
Aufbau, Ziele und Bedeutung der Erwachsenenbildung unter Darstellung einzelner spezifischer Formen und Einrichtungen. Anbahnen einer sinnvollen Zusammenarabeit (Anm.: richtig: Zusammenarbeit) mit derartigen Institutionen, auch unter Berücksichtigung der Elternbildung.
Aktuelle Arbeits- und Forschungsgebiete, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf sozialpädagogische Belange.
Verkehrserziehung:
Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung bei Kindern, Jugendlichen und allenfalls Erwachsenen. Dazu gehört zB
- Festigung von verkehrsgerechtem Verhalten und Aufbau einer kritischen verantwortungsbewußten Einstellung zum Straßenverkehr;
- Übungen zur Verbesserung der eigenen Leistung und der Erfassung, Analyse und Bewertung von Verkehrssituationen aus eigener und fremder Sicht;
- Festigung eigenverantwortlichen Handelns und partnerschaftlichen defensiven Verhaltens.
Sicherung der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen notwendigen fachlichen Voraussetzungen. Diese sind
- Kenntnis der sozialpsychologischen Grundlagen und der adäquaten Lehrpläne zur schulischen Verkehrserziehung;
- Möglichkeiten für eine ergänzende Verkehrserziehung in Horten und Heimen, aufbauend auf die schulische Verkehrserziehung;
- Bedeutung der Übungen in der Verkehrsrealität und Möglichkeiten der Umsetzung;
- Kenntnis der für die jeweilige Altersstufe wichtigen Verkehrsregeln und -zeichen sowie der Zusammenhänge zwischen Straßenbeschaffenheit, Verkehrs- und Witterungseinflüsse, Fahrzeugart und Verkehrsteilnehmer.
Planung der Verkehrserziehung im Hort und Heim. Dabei ist zu berücksichtigen
- die Anwendung didaktischer Modelle in Ergänzung der jeweiligen schulischen Verkehrserziehung;
- der Einsatz geeigneter Methoden;
- die Entwicklung konkreter Beispiele kurz-, mittel- und langfristiger Planung;
- die Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive.
- 3. Semester:
Buchführung:
Einführung:
Begriff; Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens;
Buchführungssysteme.
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Kontenarten; einfache Geschäftsfälle.
Kontenrahmen (ÖPWZ) und Kontenplan.
Belegewesen, Belegeorganisation.
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; Verbuchung;
Verrechnung mit dem Finanzamt.
Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Einbeziehung der Umsatzsteuer.
Neben- und Hilfsbücher der doppelten Buchführung.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen, Erfolgsermittlung.
- 4. Semester:
Spezielle fächerübergreifende Aspekte:
Bearbeiten (aufbereiten und vertiefen) von speziellen, berufsbezogenen, aktuellen Themen aus verschiedenen Pflichtgegenstandsbereichen nach methodisch-didaktischen Gesichtspunkten (zB Interdisziplinäres Handeln, Spielpädagogik, mediale Unterstützung der Lernhilfe, Fest- und Feiergestaltung usw.).
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll vorrangig die Selbständigkeit der Schüler gewährleisten, um den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten in einzelnen berufsbezogenen Sachbereich zu sichern. Dabei ist auf die individuellen Ressourcen der Schüler Bedacht zu nehmen.
Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung der Transfer für die praktische Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld sichergestellt werden. - Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Bereich der Verkehrserziehung im 2. Semester sind mindestens 8 Stunden vorzusehen.
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