Anlage 2
— D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Pflege der Freude am Chorsingen. Aufbau einer stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Erwerben grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten in der Chorleitung.
Kenntnis einschlägiger Literatur insbesondere zur musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern sowie zum fachgemäßen Einsatz im Beruf.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Singen geeigneter Chorsätze mannigfacher Art aus verschiedenen Musikepochen, einschließlich einfacher zeitgenössischer Werke.
Volksliedgut des In- und Auslandes.
Lieder und Kanons für Feste und Feiern in vokalen und
vokal-instrumentalen Sätzen.
Chorische Stimmbildung.
Didaktische Grundsätze:
Durch ständige Stimmpflege und Gehörbildung soll die Voraussetzung für einen reinen und kultivierten Chorklang geschaffen werden. Gern gesungene Lieder und Chöre sollten auswendig beherrscht und durch Wiederholung gefestigt werden.
Der Chor ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen mit einzubeziehen, weshalb ein Zusammenwirken mit dem Lehrer für Spielmusik bzw. den Instrumentallehrern notwendig ist.
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch Freude am gemeinschaftlichen instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren soll das Verständnis für Haus- und Kammermusik gefördert werden. Die Schüler sollen befähigt werden, an der musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern mitzuwirken. Eine entsprechende Literaturkenntnis ist anzustreben. Weiters soll die Fähigkeit, Kinder und Jugendliche zum Singen und Musizieren zu motivieren und anzuleiten, entwickelt werden.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Spiel von Originalwerken und guten Bearbeitungen aus verschiedenen Epochen in mannigfachen Besetzungen, auch mit Singstimme.
Methodische Fragen über den Aufbau von Spielgruppen und Bands. Improvisationen, allenfalls auch mit elementaren Klangerzeugern und einfachen Instrumenten.
Angaben über einschlägige Literatur.
Didaktische Grundsätze:
Beim Musizieren ist vor allem auf einen möglichst klangreinen und gut ausgearbeiteten Vortrag der Werke zu achten; schon bei deren Auswahl ist zu bedenken, ob diese Forderungen erfüllt werden können. Bearbeitungen, die dem Satz und der Klangwirkung nach das Original entstellen, sollten nicht gewählt werden.
Der Pflege österreichischer Volksmusik ist gebührende Beachtung zu schenken.
Die instrumentale Spielgruppe ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen allenfalls auch an den Übungsstätten mit einzubeziehen.
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sensibilisierung im Hinblick auf Selbsterfahrung, Partnererfahrung und Raumwahrnehmung. Erziehung zur kritischen Wahrnehmung von Kommunikationssignalen. Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Handhabung und Darbietung szenischen Materials.
Soziale Interaktionsfähigkeit auf der Basis darstellender Spiele. Kennenlernen und Entfaltung der eigenen Kreativität bei verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen innerhalb der Gruppe. Durchschauen des szenischen Spieles in seiner gesellschaftlichen und erzieherischen Funktion.
Kreativer Einsatz der sprachlichen, mimischen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit bei szenischen Aktivitäten aller Art. Planung und Durchführung dramaturgischer Problemlösungen in allen Bereichen des szenischen Spieles.
Bedachtnahme auf die beruflichen Erfordernisse im Hinblick auf die Auswahl der Spielformen und Stoffe.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter, der Altersstufe angemessener Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Scharade, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.
Didaktische Grundsätze:
Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunützen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit in Horten, Heimen und ähnlichen Institutionen sowie in der außerschulischen Jugendarbeit, insbesondere die Anwendung der Fest- und Feiergestaltung, ist speziell zu berücksichtigen.
Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.
FEST- UND FEIERGESTALTUNG, BRAUCHTUMSPFLEGE SOWIE VOLKSTANZEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen befähigt werden, das im Unterrichtsgegenstand Didaktik erworbene Wissen über die Gestaltung von Festen und Feiern anzuwenden und verschiedene Formen der Fest- und Feiergestaltung sowie der Brauchtumspflege, die im Lebensraum Hort und Heim sowie in ähnlichen Institutionen möglich und sinnvoll sind, im Eigenerleben zu erproben, um es in der Berufspraxis an junge Menschen weitergeben zu können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Übungen zur Durchführung von Festen und Feiern im Jahreskreis und zu besonderen Anlässen, wie sie auch in Horten und Heimen sowie in ähnlichen Institutionen wichtig sind, etwa: Erntedank, Martinsumzug, Nikolaus, Advent, Weihnachten, Fasching, Sonnenwende, Abschlußfest, Elternabend, Geburtstagsfest, Staatsfeiertag, Nationalfeiertag, Welttag des Kindes ua.m.
Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente bei Festen und Feiern: Spielleitung, Conference, Vortragen von Gedichten uä., musikalische Darbietungen, verschiedene Formen des darstellenden Spiels (Sketch, Stegreifspiel, Pantomime ua.m.).
Kritische Auseinandersetzung mit Sinn und Formen des Brauchtums. Pflege erziehlich wertvoller Bräuche und Traditionen bei verschiedenen Anlässen des Heimlebens. Vermittlung von einfachen Tanzschritten für Gruppentänze und von Grundschritten und -figuren des Volkstanzes.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sollen die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für die einzelnen Aktivitäten weitgehend selbst mitgestalten, um so aus der Erfahrung zu lernen. Sie sollen möglichst selbständig aktiv werden können und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen der Auswertung der einzelnen Aktivitäten sind im Sinne des Transfer auf die Erziehertätigkeit methodische Hinweise zu geben.
FOTOTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit in der Bewältigung fototechnischer Aufgaben wie Aufnahmetechnik und Ausarbeitung zur Anwendung in einer zeitgemäßen und sinnvollen Freizeitgestaltung insbesondere mit Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Kenntnisse über die Grundprinzipien der Fotografie und den Umgang mit Kamera samt Zubehör (zB Wechselobjektive, Vorsatzlinsen, Filter, Blitzgerät).
Vertrautheit mit verschiedenen Kameraarten und -systemen (zB Gehäuse, Filmformat, Verschluß, Objektiv, Belichtungsmessung). Zusammenspiel von Blende und Belichtungszeit; einige Filmarten; Bildgestaltung und Bildaufbau.
Praktische Übungen: Aufnahmetechnik, Blitzlichttechnik, Nahaufnahmen, Entwickeln und Vergrößern; Drehen eines Kurzfilmes (zB Super-8mm).
Möglichkeit der Auswertung des erworbenen Wissens und Könnens im Dienste der Heimpraxis (wie sinnvolle Freizeitgestaltung, Beirag (Anm.: richtig: Beitrag) für Gruppen- und Heimchronik, Elternabend mit Film oder Diaschau ua.).
Didaktische Grundsätze:
Für den Unterricht in Fototechnik sind Experten des betreffenden Sachgebietes heranzuziehen.
Durch geeignete Aufgabenstellung im Hinblick auf das Umsetzen und Anwenden des Lehrstoffes in die künftige Erzieherpraxis ist der Ertrag in dieser unverbindlichen Übung zu sichern.
MEDIENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten, Heimen sowie ähnlichen Institutionen anzuwenden.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, Hörfunk-Programmen, Tonträgern, Zeitungen und Zeitschriften.
Anleitung zu Eigenproduktionen von audio-visuellen Medien wie:
Diaserien, Kurzfilmen, Tonaufnahmen, Heimzeitung ua.m.
Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien).
Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit und die Auswertung von Medien. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung im Hort- und Heimleben.
Übung der Gerätebedienung.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien in Horten und Heimen sowie ähnlichen Institutionen erwerben können.
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen zB Basketball, Gerätturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), andererseits sie aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in leibeserziehliche Anliegen und Aufgaben.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).
Spezifische Übungsangebote für Kinder, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.
Jugendgemäße Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erstellung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.
Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen) ist zu beachten.
Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.
SELBSTERFAHRUNGSSEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den zukünftigen Erziehern soll bewußt gemacht werden, daß die eigene Person das wesentliche „Instrument'' ihres beruflichen Handelns darstellt. Sie sollen erkennen, daß Lernen nicht nur durch verstandesmäßige Einsicht (kognitive Ebene) erfolgt, sondern auch das gefühlsmäßige Erleben (emotionale Ebene) einschließt. Daher sollen die Schüler angeleitet werden, ihr Verhalten in der Gruppe selbst zu diagnostizieren sowie selbständig Verhaltensziele zu erarbeiten, die ihren Fähigkeiten und der jeweiligen Situation angemessen sind.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Theorie der Gruppe.
Lernen durch Erfahrung.
Methoden der sozialen Wahrnehmung und Beobachtung. Umgang mit Konflikten, Theorie der Kommunikation.
Didaktische Grundsätze:
Für den Bereich der Interaktion des Lehrens und Lernens innerhalb der Selbsterfahrungsgruppe haben jene Hauptbereiche Gültigkeit, deren subjektive Erlebniskomponenten in bestimmten Experimenten erfahrbar werden:
Prozeßanalyse (durch graphische Soziometrie),
Rollenfunktionen in der Gruppe,
Kommunikation,
Wahrnehmung und Übermittlung von Information,
Sprache und Zuhören,
Dimensionen der Kooperation.
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