Anlage 2
— IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE PÄDAGOGIK (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie,
Philosophie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Arbeitsweisen soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung von Heranwachsenden relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können.
Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Erziehern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen verschiedenster Altersstufen und Zielsetzungen sowie die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von anthropologischen Grundlagen, kommunikativen Regulationen wie sozio-kulturellen Strukturen verstehen.
Die Schüler sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungs- und Denkebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, über den Einsatz von Erziehungs- und Bildungsmittel sowie über den Aufbau pädagogischer Planung; Möglichkeit der Realitätsabschätzung von pädagogischen Konzepten insbesondere von Projekten und Programmen im Bereich der Hort- und Heimerziehung mit besonderer Akzentuierung der Führung Jugendlicher.
Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit den wesentlichen Problemen des Denkens und Wertens und deren vielfältigen Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Die Logik soll die Schüler soweit mit den allgemeinen Denkformen vertraut werden lassen, daß sie bewußter denken, die Richtigkeit von Behauptungen beurteilen und sachliche Argumentationsebenen selbständig finden können.
Durch Kenntnisse der Kulturanthropologie und der Geschichte der Pädagogik angeregt, sollen die Schüler in kritischer Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen verschiedener Kulturen und Epochen zu einem selbständig strukturierten Welt- und Menschenbild, zu persönlichen Standpunkten innerhalb der pluralen Welt und zu Reflexion ihrer aktuellen beruflichen Situation gelangen.
Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.
Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz und Wertschätzung jeglicher menschlicher Existenzform führen, damit dies in der Begegnung mit jungen Menschen und im steten Bemühen um die Verantwortbarkeit des eigenen pädagogischen Handelns seinen Niederschlag finden kann.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik. Die Stellung der Pädagogik in den Humanwissenschaften. Das Verhältnis von Theorie und Praxis in der Pädagogik.
Überblick über die Institutionen der Erziehung und Bildung in Österreich. Geschichte, Aufgaben und Möglichkeiten der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik. Historische und epochale Aspekte der institutionalen Erziehung und Fremdversorgung.
Erste Einsichten in die Komplexivität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte) durch Analyse konkreter Situationen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler wie Analyse erzieherischer Traditionen in Österreich, fallweise auch von Erziehungspraktiken und Erziehungsweisheiten anderer Völker und Epochen.
Rollenbild und Selbstverständnis des Berufserziehers; die besonderen Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Hort- und Heimerziehers in der Gegenwart; Rollenengagement und Rollendistanz; Erzieher und Gesellschaft; Erzieher und Kultur; Erzieher und Wertsysteme; die Bezugssysteme der helfenden Berufe; die historische Entwicklung des Berufes; große Erzieherpersönlichkeiten in Gegenwart und Vergangenheit; Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und epochal bedingtes Geschehen; Überblick über die Kulturanthropologie.
Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanten Medien, insbesondere von Fachzeitschriften und Fachliteratur.
Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik: Erziehung und Bildung; Motive und Ziele des Erziehungsvorganges; Erziehungsbedürftigkeit, Recht auf Erziehung; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; Pädagogische Haltungen und Einstellungen; Erziehungsstile, Methoden der Menschenführung.
Pädagogische Analyse und Interpretation konkreter Situationen aus der Hort- und Heimpraxis wie aus dem Erfahrungsbereich der Schüler; erste Kriterien zur Beurteilung pädagogischen Handelns.
Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Entwicklung; grundlegende Begriffe der Ethologie.
Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen; die Dimensionen der Entwicklung; prä-, peri- und postnatale Fakten, die Bedeutung des Säuglingsalters und der frühesten Kindheit; Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.
Fragen der Erziehung und Bildung des Menschen in der frühen Kindheit; Beziehungen, Prozesse und Probleme in der Familie und in den Institutionen der Fremdversorgung; Perspektiven der Kooperation zwischen Familie und ergänzenden Erziehungseinrichtungen; die wichtigsten Fragenkreise der Kleinkindpädagogik; Kleinkindpädagogen in Geschichte und Gegenwart.
Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels: Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel, Spielgaben, Formen der Spielführung.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit im Semester.
- 3. und 4. Semester:
Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand pädagogischer Kasuistik. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenstänständiges (Anm.: richtig: eigenständiges) Darstellen, Begründen und Handeln.
Entwicklungspsychologie des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; Eigenart der Gruppenbildung und der Spielsituationen; Auffälligkeiten in der Entwicklung; Einblick in den Lehrplan, die Unterrichtsmittel und Methoden der Grundschule; die Situation des Volksschulkindes in Hort und Heim.
Die Pubertät als biologisches, epochales und individuelles Phänomen; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; Entwicklungsverwerfungen.
Fragen der Erziehung und Bildung des Pflichtschulkindes: Spiel, Arbeit, Leistung; emotionales, soziales und intellektuelles Lernen, Wertetraining; Freizeit, Medien, Konsum, Sexualität, Kreativität, Politische Bildung ua. Zusammenarbeit von Elternhaus, Schule und Heim, bzw. Tagesheimstätten; die historischen Wurzeln der Schulinternate.
Analyse und Interpretationen pädagogischer Situationen, Beziehungen und Prozesse; Strukturzusammenhänge in der Führung von Gruppen; die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Bemühens. Aufarbeitung von erzieherischen Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen, Prophylaxe). Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Methoden der Selbstwahrnehmung in sozialer Integration, in sozialem Konflikt wie im Führungsverhalten. Methoden der Fremdwahrnehmung im Sinne des Unterscheidens alterstypischer, individueller und kollektiver Verhaltensformen und im Sinne der Verhaltensmodifizierung des Gruppenleiters.
Überblick über die Fachsprachen der berufsrelevanten Humanwissenschaften. Beurteilungskriterien der Fachliteratur. Gebrauch der berufsrelevanten Medien.
Überblick über die erziehungswissenschaftlichen Aussagesysteme und über ihre Bedeutung für die Erziehungspraxis; Pädagogik als Wissenschaft, historische und epochale Ansätze, Theorienbildung;
Idealvorstellungen über Ziele und Wege pädagogischen Tuns; reale pädagogische Konzepte und Methoden; Überblick über die erzieherischen Strukturen von Lebensvorgängen und epochalen Gegebenheiten;
pädagogisch relevante Weltanschauungen und politische Gruppierungen unserer Epoche.
Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Rolle der Planung für die Verwirklichung von Zielen.
Erziehung und Bildung im zweiten Lebensjahrzehnt: Lebens- und Entwicklungsformen des Jugendalters (Personalisation, Sozialisation, Individuation; individuelle, kollektive und epochale Adultationskriterien, Jugendsoziologie; Jugend und Gesellschaft (Gruppen und Ichidentität); Jugend in der Heimerziehung; Institutionen der Jugendarbeit.
Führung und Bildung des Erwachsenen (Zielsetzungen, Inhalte und Prinzipien); Institutionen und deren Funktion im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die sozialen Bezüge, auf die Elternarbeit und die Sozialpädagogik. Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel.
Zusammenfassung der Erkenntnisse der Pädagogischen Psychologie:
Entwicklungsförderung, Lernförderung, Verhaltenstraining; Milieukunde (Typologie des Milieus; Bedeutung, Faktoren, Kriterien, Milieutherapie); Epochalpsychologie; tiefenpsychologische Thesen;
Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation in Hort und Heim;
Motivationspsychologie.
Zusammenfassung der Erkenntnisse der Pädagogischen Soziologie: die soziale Dimension der Erziehung; Formen und Phasen der Sozialisierung, Sozialisierungsdefekte und ihre pädagogischen Konsequenzen; Erziehung und Gesellschaft; Merkmale der Gegenwartsgesellschaft (Strukturprobleme, Rollenwandel, Rollenkonflikte); Formen sozialer Differenzierung, Kriterien sozialer Schichtung; Formen der sozialen Kontrolle. Soziologie der Freizeit. Soziologie des abweichenden Verhaltens.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit im Semester.
Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:
- 1. und 2. Semester:
Einsicht in die Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens (insbesondere in das Wirken der Leistungsmotivation). Sensibilisierung der Fremd- und Selbstbeobachtung. Kennenlernen und Anwenden der Grundsätze des Lernens (Lernformen, Lernstufen, Lernstrategien).
Gegenstand, Aufgaben und Methoden der Psychologie: Zusammenschau verschiedener psychologischer Disziplinen und Richtungen mit ihren berufsrelevanten Erkenntnissen. Die wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie.
Grundbegriffe und Grundfragen der Philosophie; Ursprung und Aufgabe, Gegenstand und Sinn des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnis und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Soziologie: Gegenstand, Aufgaben, Methoden, die soziale Person und das soziale Handeln; Individuum und Gruppe (Gruppenformen, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enculturation); Soziale Gebilde (Soziometrie), soziale Kategorien, soziale Institutionen; Soziologie der Familie (Struktur- und Rollenwandel).
Einzelne philosophische Problemstellungen: das Realitätsproblem;
die Wirklichkeit und ihre Bereiche; Natur und Naturwissenschaft;
Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit; Kausalität und Finalität;
Werte, Wertungen und Normen, ästhetische und sittliche Grundhaltungen, die Verantwortbarkeit des menschlichen Handelns, die Bedeutung personaler Beziehungen. Das Willensproblem; die Sinnfrage;
das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.
Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis: Funktion des Sprachzeichens (semantisch, syntaktisch und pragmatisch). Objekt und Metasprache.
Grundzüge der Logik: Individuum und Name, Prädikat (Begriffe);
Aussagefunktion und Aussagen (Urteile); Wahrheitsfunktionen;
Deduktionen (Schlüsse), Axiome; einige Regeln des Definierens; das Problem der Induktion.
Nach Möglichkeit Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie in ihrer Bedeutung für Strömungen der Pädagogik.
Didaktische Grundsätze:
Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Sozialpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen. Daher muß der Unterricht sowohl den schülerzentrierten Ansatz, als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen in besonderer Weise berücksichtigen und damit die Schüler befähigen, gewonnene Einsichten und erworbenes Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Mit den Praxisstätten ist Kontakt aufzunehmen und zu halten. Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.
Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Schülern als gleichwertig anzubieten und in persönlichen Stellungnahmen des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen. Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.
Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen anzuhalten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsbezogene pädagogische Fragestellungen zu beziehen. Auf das Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen ist besonders Bedacht zu nehmen. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, Fachausdrücke in Gruppenarbeit und Diskussion richtig zu verwenden, die gesamte Wirklichkeit der Hort- und Heimerziehung zu erfassen, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.
Beim zusätzlichen Unterricht 1. und 2. Semester ist nicht sosehr auf die Anhäufung von Kenntnissen, sondern vielmehr auf die Weckung und Förderung des Interesses an der Philosophie, den Erkenntnissen der Psychologie und Soziologie Wert zu legen. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert zu gestalten. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit, auf bedeutende Denker insbesondere auf deren pädagogische Ansätze hinzuweisen.
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.
Weiters sollen die Schüler befähigt werden, durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen, welche einer Sondererziehung bedürfen, zu unterscheiden. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren, und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Allgemeiner Teil:
Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.
Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Konstitutions- und Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).
- 3. und 4. Semester:
Spezieller Teil:
Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose.
Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen,
Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen.
Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).
Einzelprobleme:
Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern;
Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten;
Suchtgiftproblematik; Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.
Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.
Didaktische Grundsätze:
Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um dem Schüler die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.
Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen'' geübt und gefestigt werden.
Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.
DIDAKTIK
(insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll den künftigen Erzieher befähigen, aufgrund der Kenntnis der Ziele und beeinflussenden Faktoren die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen, Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit eigenverantwortlich zu planen, Methoden zu deren Realisierung zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren. Dazu gehört:
- Initiieren und Auslösen von Prozessen, die zu einer eigenständigen und kreativen Gestaltung der Freizeit führen;
- Entwicklung von Lernformen zum Aufbau einer positiven Arbeitshaltung und eines angemessenen Arbeitsverhaltens;
- Grundlegung individueller Lernprozesse durch geeignete Maßnahmen; Hilfestellung auf dem Weg zu einem angemessenen Anspruchsniveau für die eigene Leistung;
- Klärung und Verarbeitung der im Schulleben gewonnenen Erfahrungen.
Durch Kenntnis verschiedener Methoden der kompensatorischen Hilfestellung soll der angehende Erzieher die Möglichkeit erlangen, Maßnahmen zu setzen, um Über- bzw. Unterforderung der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden.
Durch das Erproben verschiedener gruppendynamischer Prinzipien und kommunikativer Techniken soll der künftige Erzieher befähigt werden, Gruppenprozesse zu steuern und Gespräche mit einzelnen wie auch der ganzen Gruppe zu führen.
Die Kenntnis unterschiedlicher Möglichkeiten der Zeitplanung und -strukturierung im Tages-, Wochen- und Jahresrhythmus ist zu vermitteln.
Um Erziehungs- und Bildungsprozesse wirkungsvoll auslösen zu können, soll der Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.
Die Kenntnis verschiedener Kommunikations- und Verhaltensformen soll es dem Schüler ermöglichen, Interaktionsprozesse bestimmten Zielsetzungen entsprechend zu steuern (Sozial- und Emotionalerziehung).
Durch Interpretation des gebotenen Lehrstoffes und der persönlichen Erfahrungen soll im Schüler die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes und Jugendlichen durch eine positive emotionale Führung zu fördern.
Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens, insbesondere in Horten und Heimen, soll den Schüler dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl und Anwendung des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.
Durch Einblick in die berufsbezogene Fachliteratur soll der Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, zu fundiertem Urteilen und Beurteilen angeregt werden.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Kennenlernen der Hauptbereiche sozialpädagogischer Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Hort- und Heimerziehung.
Kennenlernen der Faktoren, die das Erziehungsfeld Hort, Heim, Tagesheimstätte beeinflussen: Erziehungs- und Bildungsziele; Arbeitsmethoden; Gruppenstruktur ua. Positive Möglichkeiten und Chancen der Hort- und Heimerziehung und Methoden zur Realisierung.
Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung von Motivation für Bildungs- und Erziehungsprozesse in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit.
Kennenlernen von Materialien und Bildungsmittel zur Initiierung von Lern- und Bildungsprozessen im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich.
Kennenlernen der vielfältigen Spiel- und Beschäftigungsformen für Kinder und Jugendliche in Horten, Heimen und in der außerschulischen Jugendarbeit auch anhand ausgewählter praktischer Übungen.
Differenzierter Einblick in die verschiedenen Aufgabenbereiche des Erziehungs- und Bildungsprozesses in der Hort- und Heimerziehung wie:
Aufnahme und Eingliederung des Kindes und Jugendlichen in die Gemeinschaft; Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Heranwachsenden; spezielle pflegerische Aufgaben.
Vermittlung grundlegender Kenntnisse in der Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um typische Gruppenstrukturen und -prozesse in Hort- und Heimgruppen zu erkennen.
Einführung in die Grundprobleme der Lernerziehung und Lernbetreuung in Horten und Heimen. Vermittlung methodischer Grundsätze, um die Lerntechniken zu verbessern und wirkungsvolle Lernbetreuung zu entwickeln.
Einführung in Methoden der Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung als Voraussetzung verantwortlichen pädagogischen Handelns.
Probleme der Zusammenarbeit zwischen Heim/Hort und anderen Erziehungsinstitutionen (Familie, Fürsorge, Schule, Kirche) sowie Medizinern, Therapeuten ua. Kenntnis und sachgemäße Verwendung von Planungshilfen. Auseinandersetzung mit den Kriterien der prozeßorientierten Planung und den Gesichtspunkten der Reflexion über das Erziehungsgeschehen anhand von Modellen themenbezogener Handlungsfelder.
Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Veranstaltungen (Festen, Feiern, Unternehmungen ua.).
Anbahnen des Verstehens einer berufsspezifischen Fachsprache. Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audio-visuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit im Semester.
- 3. und 4. Semester:
Auseinandersetzung mit den Bedingungen für eine effektive Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen (personell, räumlich, zeitlich, wirtschaftlich).
Kenntnis gefährdender Einflüsse auf den Erziehungs- und Bildungsprozeß sowie Vermittlung von Hilfen zur Vermeidung von systemimmanenter Gefahren.
Differenzierte Auseinandersetzung mit Fragen der Qualifikation der Erzieherpersönlichkeit und dem Berufsbild des Hort- und Heimerziehers.
Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes und Jugendlichen insbesondere für die emotionale Erziehung, das Sozial- und Wertverhalten, religiös-weltanschauliche Einstellungen und spezielle Probleme der Sexualerziehung.
Kenntnis der Faktoren und Maßnahmen, die die Erziehung beeinflussen, Auseinandersetzung mit ihrer Wirksamkeit, ihren konkreten Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen. Anleitung zur Reflexion eigener Verhaltensmechanismen. Kenntnis von Methoden und Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation; verhaltenstherapeutische Grundsätze.
Weitere Auseinandersetzung mit gruppendynamischen und gruppenpädagogischen Erkenntnissen als Grundlage für eine pädagogisch verantwortbare Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen. Aufgaben der Freizeiterziehung sowie Vermittlung von speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten der Spiel- und Freizeitpädagogik.
Die Bedeutung der Animation und der Motivation ist anhand exemplarischer Übungen aufzuzeigen; die Transferwirkung von Spielverhalten und Arbeitsverhalten.
Einführung in die Methoden der Gesprächsführung und Einüben grundlegender Techniken der Gesprächsführung.
Verschiedene Ursachen von Lernschwierigkeiten sowie ihre typischen Erscheinungsformen. Methodische Anleitung zur Entwicklung von konkreten Lernbetreuungsprogrammen oder Konzepten zur zielgerichteten Lernförderung.
Grundfragen der Bildungsinstitution Schule; verschiedene Schulformen und Schultypen sowie deren spezifische Probleme und Förderungsmöglichkeiten.
Überblick über charakteristische Erziehungssituationen in Horten und Heimen: Möglichkeiten der Vorbereitung des jungen Menschen auf seine spätere Lebensführung; Beendigung des Heimaufenthaltes, Entlassung und Nachbetreuung; Integrationsprobleme.
Grundlagen demokratischer Verhaltensformen sowie methodische Anleitung, um sie bei Kindern und Jugendlichen in Horten und Heimen zu fördern.
Kenntnisse verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses.
Zusammenschau methodischer Sonderfragen der Hort- und Heimerziehung: Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen; Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder; Methoden im Umgang mit verhaltensauffälligen und leicht behinderten Kindern und Jugendlichen in Horten und Heimen.
Vertiefte Auseinandersetzung mit Fachliteratur und berufsbezogenen Medien.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit im Semester.
Didaktische Grundsätze:
Das Prinzip der Selbsterfahrung soll im Unterricht angewendet werden und den künftigen Erzieher in Horten und Heimen zu individueller Förderung der Interessen der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen befähigen.
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler in Horten und Heimen. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte in Didaktik charakteristisch sein.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbsttätigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit zu ermöglichen.
Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens und der verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.
Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur notwendig. Weiters sind Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen zu geben. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.
Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.
Dem Lehrer ist die Wahl von Methoden freigestellt, doch soll die Methodengerechtheit den Schülern transparent gemacht werden.
HORT- UND HEIMPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, die Schüler zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Erziehers zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für diese umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit erforderlich sind.
Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Erziehers bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Erziehertätigkeit sensibilisieren.
Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Hospitieren in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen für Kinder im Pflichtschulalter mit spezieller Aufgabenstellung und erstes spontanes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen.
Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Erzieherfeld Hort und Tagesheimstätte beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse sowie in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Praxis einsetzen zu lernen. Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.
An einfachen Beispielen vorbildlich geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Einführung in die selbständige Arbeit insbesondere in Horten und Tagesheimstätten und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.
Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte zur Sicherung des Unterrichtsertrages.
Besuche in verschiedenen ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.
Praktizieren in verschiedenen Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten derartiger Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Probleme als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining. Besuch verschiedener sozialpädagogischer Einrichtungen im Arbeitsfeld des Erziehers und Einführung in die selbständige Erzieherarbeit.
Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen. Vorbereitung der Ferialpraxis.
Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis.
Fallweises Hospitieren mit spezieller Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining. Vorbereitung der Ferialpraxis.
Eine Praxiswoche im Hort bzw. der Tagesheimstätte im 1. Semester. Zwei Praxiswochen im Heim im 2. Semester.
Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen.
- 3. und 4. Semester:
Praktizieren in Horten und Heimen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder und Jugendlicher bzw. der Gruppe.
Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.
Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort, die Tagesheimstätte und das Heim kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.
Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in weitere Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung der Ferialpraxis.
Besuch ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Institutionen insbesondere Horten und Heimen; praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuisik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe.
Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams''; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Drei Praxiswochen im 3. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Hort- und Heimpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit in Horten und Heimen und des eigenen Tuns stellt eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis nach Möglichkeit von einem Lehrer unterrichtet werden.
Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch praktische Übungen im Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.
Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.
Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen fachdidaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen bzw. im Team unterrichtet werden.
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht der höheren Schule erworbene Wissen und Können bewußt für die berufliche Tätigkeit des Erziehers zu nutzen.
Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.
Die Schüler sind zur Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen im freien Gespräch, im Lesen und im Schreiben zu befähigen und auf eine gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.
Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur - unter besonderer Berücksichtigung des Schrifttums der Gegenwart - sowie allgemein gültige Kriterien für deren Beurteilung ist zu vermitteln. Die Schüler sind über die erzieherische Wirkung verschiedenster Arten von Literatur zu informieren. Darüberhinaus sollen die Verantwortlichkeit für die Verbreitung guter Kinder- und Jugendliteratur geweckt und Möglichkeiten zur Förderung der Lesefreude aufgezeigt werden.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Lernhilfe:
Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter. Übungen im Umgang mit einschlägigen Lehrbüchern. Theorie und Praxis einer differenzierten Leseerziehung, Beurteilung der Lesestoffe im Hinblick auf sprachliche und inhaltliche Schwierigkeit und erzieherische Bedeutung. Übungen im lauten und stillen Lesen, Training der Sinnerfassung. Sicherung der Wort- und Satzgrammatik und Einblick in die methodische Erarbeitung dieses Lehrstoffes. Einführung in die Stilkunde. Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit. Übungen zur Lernhilfe bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten.
Sprecherziehung:
Beachtung der richtigen Atemtechnik, Lautlehre. Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens. Übungen an Beispielen aus der Literatur und aus Kinder- und Jugendbüchern. Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.
Freie Rede, vorbereitetes Sprechen, Sprachakzente, Melodie und Rhythmus, Bedeutung der Pause für richtige Gliederung und Sprachwirkung; praxisbezogenes Sprechen. Mithilfe beim Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindern.
Kinder- und Jugendliteratur:
Übersicht über die wichtigsten Kategorien der Kinder- und Jugendliteratur. Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische und soziologische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte. Das Kinder- und Jugendbuch als literarisches Kunstwerk durch die Einheit von Stoff, Aussage und Form.
Trends und Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten je Semester.
- 3. und 4. Semester:
Lernhilfe:
Einblick in die Zielsetzung der Lehrpläne aus Deutsch an Oberstufenformen.
Kriterien zur Gestaltung unterschiedlicher Textsorten und zur Stilkunde im Hinblick auf die Lernhilfe. Korrekturübungen anhand von Beispielen. (Achtung vor dem persönlichen Stil!)
Hilfen zur Überwindung sozialer Sprachbarrieren. Probleme der Sprech- und Leseerziehung. Lautes und stilles Lesen zur Schulung der Sinnerfassung. Hilfen zum Verständnis dichterischer Werke. Entwicklung von bleibenden Leseinteressen und Lesegewohnheiten.
Sprecherziehung:
Übungen zum situationsgerechten Sprechen. Vorbereitung, Aufbau und Durchführung von Reden (zB zu besonderen Anlässen, zur Motivation und Animation, für Informationsgespräche). Freie und vorbereitete Rede.
Gesprächstechnik in der Gruppe; Diskussion; Schulung zum Diskussionsleiter.
Kinder- und Jugendliteratur:
Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativitätsimpuls) und auf ihre Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach künstlerischen, entwicklungspsychologischen, jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.
Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur sowie Erwachsenenliteratur.
Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.
Darstellungsmöglichkeiten.
Übungen in der Auswahl und Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur. Methoden zur Förderung der Leselust bei Kindern und Jugendlichen. Anregungen zur praktischen Arbeit mit Kinder- und Jugendbüchern im Heim. Entwicklung von Kriterien zum Aufbau einer Gruppen- und Heimbücherei. Bibliothekskunde.
Schriftliche Arbeiten:
Eine Schularbeit je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische Übungen sollten unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen, dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit den Lehrern der Didaktik bzw. Hort- und Heimpraxis zu pflegen.
Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften in der Hort- und Heimerziehung zu sichern, sind die Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten. Das Erarbeiten einer Leseliste erscheint zweckmäßig.
Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußt gemacht werden.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen und sozialen Seiten des Lernprozesses berücksichtigt und fördert.
Der Erzieher soll auch imstande sein, verschiedene Übungstypen und Zielsetzungen in Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Der Grundwortschatz ist beim Sprechen und Lesen besonders zu berücksichtigen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Kennenlernen der Zielsetzungen der Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen.
Einblick in die für den Unterricht approbierten Lehrwerke für das erste, zweite und dritte Lernjahr der Unterstufe und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten.
Einblick in Lernschwierigkeiten und ihre Gründe (in sozialer und fachspezifischer Hinsicht).
Kennenlernen der Probleme des Anfangsunterrichts, zB bei Aussprache Satzstrukturen, Wortschatz, Orthographie sowie verschiedener Lerntechniken.
Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Anwenden, Textbearbeitung, Grammatik, Transfer). Übungen im Erklären wichtiger grammatischer Strukturen und ihrer Anwendung, wie sie sich aus dem Lehrstoff der approbierten Lehrbücher ergeben. Übungen im Erkennen von Lernzielen in Lehrbucheinheiten und vorgegebenen Hausaufgaben.
Korrigieren und Überprüfen von Schülerarbeiten, Einblick in häufig auftretende Fehler und eventuelle Übungsmöglichkeiten, um sie auszumerzen. Erstellen zusätzlicher Übungen im Anschluß an den in einer Lehrbucheinheit gebotenen Lehrstoff.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten je Semester.
- 3. und 4. Semester:
Kennenlernen der Zielsetzungen der Lehrpläne der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen.
Einblick in die für den Unterricht approbierten Lehrwerke für das
- 4. Lernjahr der Unterstufe sowie in die Lehrbücher für die Oberstufe
der AHS und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten (Mittelstufe und Oberstufe).
Behandeln spezifischer Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache, wie sie sich aus den in den Lehrbüchern behandelten Stoffgebieten ergeben, zB Bildung und Anwendung der Zeiten, Satzverkürzungen usw., Nacherzählen und Zusammenfassen von Texten sowie Verfassen eigener persönlicher Stellungnahmen.
Erweiterte Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit, wobei auf Transfermöglichkeiten (Anwendung in neuen Sprechsituationen) besonders eingegangen werden sollte. Weitere Übungen im Erkennen von Lernzielen in Lehrbucheinheiten und Hausaufgaben, die mit steigendem sprachlichem Niveau auch komplexer werden.
Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung bzw. Nacherzählung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext, Möglichkeiten der Hilfestellung für schriftliche Aufgaben durch Leitfragen oder Schlüsselwörter.
Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte; Hilfestellung beim Verfassen persönlicher Stellungnahmen.
Übungen im Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher.
Schriftliche Arbeiten:
Eine Schularbeit je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Am Anfang eines Lernprozesses steht immer die Motivation. Daher soll Lernen in einer freundlichen Atmosphäre vor sich gehen. Schülerorientierte Verhaltensweisen wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel zur Erklärung und Rücksichtnahme auf die besonderen Lernbedürfnisse des einzelnen Schülers sind unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen.
Soweit dies für eine effiziente Lernhilfe notwendig bzw. nützlich erscheint, sollten die Grundkenntnisse und sprachlichen Fertigkeiten des künftigen Erziehers im richtigen Gebrauch der lebenden Fremdsprache aufgefrischt und vervollständigt werden, insbesondere im Hinblick auf ein Bewußtmachen und Erklären grammatischer Strukturen und Regeln und deren Anwendungsmöglichkeiten im kommunikativen Bereich.
Der Erzieher soll verschiedene Lerntechniken sowie spezielle Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache in verschiedenen Bereichen kennenlernen, wie zB bei Aussprache, Orthographie, Grammatik, bei mündlichem und schriftlichem Ausdruck, beim Erarbeiten und Bearbeiten von Lesestücken und beim Anwenden erlernter Strukturen, Wörter und Phrasen in verschiedenen Sprechsituationen sowie bei schriftlichen Arbeiten.
Geeignete Übungsformen sind ua.:
Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.
Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen wie Lernspiele (Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele).
Stegreifspiele (Rollenspiel).
Lieder, Reime, Rätsel, Witze zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit.
Übungen im Erstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Zeichnungen, Tabellen, Übersichten usw. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln.
Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben. Übungen im Korrigieren und Überprüfen von Hausaufgaben.
Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen wie: Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Schlüsselwörtern, Wortgruppen zum Variieren, Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen.
Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen zu einem sinnvollen Gespräch.
Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden).
Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Lesetext.
Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext.
Übungen im Zusammenstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern als Stütze für zusammenhängende schriftliche oder mündliche Äußerungen.
Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.
Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte, zum Erfassen und Herausfinden der wesentlichen Informationen.
Übungen zur Zusammenfassung und Interpretation schwierigerer lehrbuchunabhängiger Texte, wie sie in der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen behandelt werden.
Übungen zum richtigen Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher.
RECHTSKUNDE UND
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Kenntnisse aus dem Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Kenntnis der für die Ausübung des Erzieherberufes wichtigsten Rechtsvorschriften privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur.
Fähigkeit, einfache Eingaben an Behörden und Gerichte zu verfassen.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:
Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).
Aus dem Privatrecht:
Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);
Grundzüge des Sachwaltergesetzes.
Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;
Erziehungsberechtigung; Annahme an Kindesstatt.
Schenkung, Testament, gesetzliche Erbfolge.
Sache, Besitz, Eigentum, Haftung und Haftpflicht; Schadenersatz.
Berufsbezogene Verträge (Pflegschaftsvertrag, Dienstvertrag, Versicherungsvertrag und andere).
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung; Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitsschutz, Mutterschutz; Mitbestimmung der Arbeiter im Betrieb; Anstellung im vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; Lohn- und Einkommensteuer.
Aus dem öffentlichen Recht:
Grundlegendes aus dem Schulrecht: Grundzüge der Schulorganisation
(Schularten); Schulpflicht; Schulbehörden.
Der Jugendschutz und das Jugendwohlfahrtswesen, insbesondere Beschäftigung Jugendlicher.
Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Horte, Heime, Tagesheimstätten und Dienstrecht der Erzieher an diesen Institutionen des zutreffenden Landes.
Aufbau des Gerichtswesens (insbesonders Jugendgerichtswesen);
grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;
wichtigste Rechtsmittel.
Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen im Dienste der Verkehrserziehung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.
Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des Einzelnen bilden.
Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.
Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.
Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so behandelt werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung zu fachlich und methodisch richtiger Lernhilfe, bezogen auf den Lehrstoff aus Mathematik der Schulen für das Pflichtschulalter und einer höheren Oberstufenform.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester:
Übersicht über die wichtigsten Zielsetzungen des Lehrplanes aus Mathematik der Schulen für das Pflichtschulalter und einzelner Oberstufenformen.
Einblick in einige für den Mathematikunterricht dieser Schulen approbierten Lehrbücher und deren methodischen Aufbau.
Kennenlernen verschiedener Lernschwierigkeiten und Lerntechniken. Übungen im exemplarischen Angebot von Lehreinheiten.
Korrektur von Schülerarbeiten, Aufzeigen der häufigsten Fehlerquellen und deren Bekämpfung.
Erstellung zusätzlicher Übungen und gedächtnismäßiger Stützen zur Sicherung des Unterrichtsertrages.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten pro Semester.
Didaktische Grundsätze:
Die Anweisungen zur Lernhilfe sollen möglichst von praktischen Beispielen ausgehen. Soweit es notwendig ist, sind die mathematischen Kenntnisse der künftigen Erzieher aufzufrischen und zu vervollständigen.
Die Kreativität des Erziehers bei der Auffindung von Methoden zur Bekämpfung von Lernproblemen ist nach Möglichkeit zu fördern.
Verschiedene Übungen zur Erteilung von Lernhilfe können auch in Gruppenarbeit durchgeführt werden.
Der Erzieher soll abschätzen können, wie weit eine mathematische Aufgabe durch Anwendung bereits eingeübter Algorithmen gelöst werden kann, bzw. in welchem Ausmaß situationsentsprechende Lösungsverfahren durch selbständiges Denken des Schülers gefordert werden soll.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Information über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des kritischen Beobachtens sollen den Schüler dazu befähigen, in seinem zukünftigen Beruf als Erzieher Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich der Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.
Dazu soll der Schüler die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt erkennen. Er soll sowohl das Prinzip der Individualität des Menschen als auch sein Eingefügtsein in die Gesellschaft und deren Verflechtung mit der gesamten Natur verstehen und anerkennen lernen. Gleichzeitig soll er die vielfältigen Möglichkeiten, die Natur für die Zwecke des Menschen zu nutzen, aber auch die Grenzen seiner Macht, seine eigene Abhängigkeit und seine Verpflichtung gegenüber der Natur und der Gesellschaft erkennen.
Die Erziehung zur Achtung des Lebens soll Grundlage des Unterrichtes sein.
Ziel ist der verantwortungsbewußte junge Mensch, der aus Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere als Erzieher in Horten und Heimen - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen, im weiteren Sinne das Überleben der Menschheit und die Erhaltung der Natur in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Die Zelle als lebende Einheit (Bau und Funktion). Von der Ein- zu
Vielzelligkeit: Zellteilung, Zellkolonie - Gewebe - Organ.
Aufbau und Abbau organischer Substanz: Photosynthese (Assimilation) und Dissimilation (Atmung, Gärung, Fäulnis).
Stoffaufnahme, -leitung und -speicherung bei Pflanzen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Organe. Wasserhaushalt.
Bewegung und Wachstum der Pflanzen.
Exemplarische Darstellung pflanzlicher und tierischer Einzeller.
Überblick über das natürliche System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.
Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger Pflanzenfamilien der Blütenpflanzen.
Genetik: klassische Vererbungslehre. Molekulargenetik. Angewandte Genetik (Tier-, Pflanzenzucht). Humangenetik (Erbforschung, Erbkrankheiten).
Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen. Herkunft des Menschen.
- 3. und 4. Semester:
Aufbau der Erde: Schalenbau, Gebirgsbildung, Vulkanismus, Erdbeben.
Gesteins-, Mineral-, Kristallbegriff anhand von Beispielen. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung der Minerale und Gesteine, die für die österreichische Wirtschaft von Bedeutung sind.
Lebensraum „Boden'': Bodenbildung; Bodentypen;
landwirtschaftliche Nutzung. Umweltprobleme: Erosion, Überdüngung, Monokultur, Grundwasser.
Ökologie: Nahrungskreislauf, Kreislauf der Stoffe und Energiefluß. Biologisches Gleichgewicht. Natürliche und künstliche Umwelt (Natur-, Kulturlandschaften). Biotop, Biozönose, Ökosystem. Störungen in Ökosystemen und Möglichkeiten der Abhilfe (Wasser, Wasserversorgung, Abwässer; Müll, Müllverwertung; Luftverschmutzung; Umweltgifte; Lärm, Landverlust, Aufforstung; Landschaftspflege).
Anpassung von Pflanzen und Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen.
Pflanzen und Tiere unter spezifischen Lebensbedingungen: Wiese, Laub-, Nadel- und Mischwald, Steppensee, Aulandschaft, Moor, Gebirgssee, Bergwald, Hochgebirge.
Naturschutz in Österreich.
Ethologie: ererbte und erlernte Verhaltensweisen bei Tieren.
Einzel-, Gruppenverhalten. Humanethologie: biologische Grundlagen und spezifisch menschliche Verhaltensweisen.
Didaktische Grundsätze:
Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemein-biologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Durch überlegte Stoffauswahl ist ein praxisbezogener Unterricht anzustreben. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte.
Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat und durch intensive Ausnützung der audio-visuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.
Kenn- und Bestimmungsübungen, die der Vertiefung der systematischen, morphologischen und ökologischen Kenntnisse dienen, sowie Übungen in der Handhabung des Mikroskopes, in der Herstellung von Präparaten, als auch in der Erstellung einfacher Versuchsanordnungen sind durchzuführen. Lehrausgänge sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen. Der Unterricht aus „Biologie und Umweltkunde'' soll die moderne Forschung mit ihren gesicherten Ergebnissen berücksichtigen.
GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Dem Schüler sollen jene Kenntnisse vom Bau und den Funktionen des menschlichen Körpers bewußt gemacht werden, die als Grundlage für das Verständnis pädagogisch-didaktischer Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Der Schüler soll Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen, um in seiner beruflichen Tätigkeit entsprechende Hilfestellung geben zu können.
Dem jungen Menschen soll Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart gewährt werden. Er soll über hygienische Maßnahmen in Horten und Heimen informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht gewonnenen Erkenntnisse sollen den Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.
Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Sofortmaßnahmen des Erziehers zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutungen, Anlegen von Verbänden).
Biologie des menschlichen Körpers: Bewegungsapparat; Organe des Stoffwechsels; Nervensystem, Sinnesorgane, Hormone. Fortpflanzungsbiologie des Menschen. Geburtenregelung, Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.
Ernährungshygiene: Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Pflege des Dentalapparates.
Psychosomatik: Suchtgefährdung (Alkohol, Nikotin, Drogen); Arzneimittelmißbrauch.
- 3. und 4. Semester:
Gesichtspunkte für eine gesunde Lebensführung; persönliche Hygiene vor allem unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit.
Gesamtkörperpflege bei Kindern und Jugendlichen; Hautpflege (Kosmetik); Intimpflege; Fuß- und Handpflege; optimale Verwertung von Vitaminen; Anwendungsbereiche der kosmetischen Chirurgie.
Hygiene in Hort und Heim. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Arten der Infektion, wichtige Infektionskrankheiten insbesonders des Kindes, Maßnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung (Impfung, Desinfektion). Umgang mit Arzneimitteln.
Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Hort und im Heim. Hausapotheke. Grundlegende Kenntnisse der Krankenpflege. Psychohygiene.
Didaktische Grundsätze:
Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Hort und im Heim maßgebend.
Im Schüler soll das Gefühl der Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie jene der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen geweckt werden. Insbesonders sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Teamarbeit mit dem Schularzt, den Lehrern der Pädagogik und Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung (allenfalls jenen der Biologie und Umweltkunde) ist anzustreben.
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Musikerziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.
Die Musikerziehung soll die angehenden Erzieher dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen, sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.
Die Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.
Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder und Jugendliche für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüberhinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugenderziehung zu vermitteln. Weiters sind die Voraussetzungen für gezielte Elternberatung im musischen Bereich zu schaffen.
Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Singen, Musizieren, Gestalten
Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Liedern. Singen nach Gehör und nach Noten. Ausgehend von ein- und mehrstimmigen Liedern einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes.
Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens mit zunehmend gesteigerten Anforderungen beim Singen und Musizieren.
Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.
Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebastelte Instrumente) und Erlernen ihrer Spieltechnik.
Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche mit dem melodisch-rhythmischen Material des Liedes (Improvisation) sowie Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik. Instrumentales Gestalten einfacher musikalischer Formen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).
Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen.
Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen mit praktischen Übungen. Einblick in die musikalischen und technischen Möglichkeiten jugendlicher Musiziergruppen neuen Typs.
Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung.
Musikkunde
Hilfestellung zur eigenen Standortbestimmung im Bereich der Musik. Übersicht über die vielfältigen Erscheinungsformen von Musik; Einfluß und Stellenwert in der heutigen Gesellschaft. Technische Mittler von Musik. Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung.
Notenkunde. Notationsformen und Funktion der Notenschlüssel.
Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypen, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedformen.
Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.
Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.
Die Kadenz (Querverbindung zur Instrumentalmusik).
Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente.
Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsformen. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.
Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Analyse und Interpretation musikalischer Erscheinungsformen wie E-Musik, Jazz, Folklore, Schlager, Beat, Pop; Musikindustrie. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts. Gestalten von Musikhörstunden.
Stufen der musikalischen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen als Grundlage für eine altersgemäße Musikerziehung. Aufgaben der Musikerziehung in Hort und Heim.
- 3. und 4. Semester:
Singen, Musizieren, Gestalten
Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes und Jugendlichen. Fragen der Mutation.
Festigen und Erweitern des erworbenen Liedschatzes. Singen von schwierigeren Liedern und Chören. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente. Lieder für den geselligen Kreis.
Anleitung zum Anwenden der Akkordbezeichnungen zur instrumentalen
Liedbegleitung.
Musikkunde
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem im Hinblick auf das verwendete Liedgut.
Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik wie Sonate, Sinfonie, Konzert, Cantate.
Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik. Einsicht in die weitreichenden sozialen Implikationen von Musik und Musikindustrie.
Besprechung von Konzerten, Opernaufführungen, Rundfunksendungen und Schallplatten.
Spezielle Aufgaben der Musikerziehung und der Musikausübung in Horten und Heimen sowie in der außerschulischen Jugenderziehung. Vertrautheit mit dem wissenschaftlich erforschten musikalischen Verhalten Jugendlicher. Erörterung und Diskussion von Praxiserfahrungen. Methoden der Liedvermittlung. Erkennen von Stimmfehlern; Möglichkeiten der Abhilfe. Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich und den Beruf. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die unterschiedliche Vorbildung der Schüler in den von ihnen absolvierten Bildungsgängen ist es zweckmäßig, zunächst eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, auf der die im Lehrplan aufgezeigte Bildungsarbeit aufbauen kann. Allenfalls ist es erforderlich, schwerpunktmäßig im vokalen und musikkundlichen Bereich differenziert zu arbeiten.
Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.
Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schüler in Horten, Heimen sowie in der außerschulischen Jugenderziehung sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Hort- und Heimpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Hort, Heim und außerschulische Jugendarbeit sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrern der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.
Beim Singen-Musizieren-Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:
- 1. Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.
- 2. Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich'' und der „Arbeit am Lied'' erfolgen.
- 3. Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung zB in der Fest- und Feiergestaltung.
Auch für das instrumentale Musizieren ist das Prinzip der drei Ebenen anwendbar:
- 1. Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.
- 2. Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmittel und instrumentalen Spieltechniken.
- 3. Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.
Die im Instrumentalmusikunterricht erworbenen Fertigkeiten sind schon vom 1. Semester an in den Dienst der Musikerziehung zu stellen, allenfalls auch unter Einbeziehung außerhalb der Schule erlernter Instrumente.
Den Schülern sollte bewußt gemacht werden, daß das instrumentale Musizieren nicht nur Bedeutung im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse hat, sondern wesentlich zur persönlichen Selbstverwirklichung beitragen kann. In diesem Sinne ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern aller anderen einschlägigen Unterrichtsgegenstände zu pflegen.
Die Musikkunde sollte ebenso wie die Instrumentenkunde an praktisches Erleben anschließen bzw. eine Systematisierung der im elementaren Singen und Musizieren gewonnenen Erfahrungen bringen. Das Erwerben und Erweitern von musikkundlichen Kenntnissen ist aber nicht als übergeordnetes Lehrziel anzusehen, sondern hat einerseits dem Vertiefen der musikalischen Wahrnehmungsfähigkeit zu dienen, andererseits die nötigen Grundlagen für das Vermitteln und Umsetzen von Musik im Beruf zu liefern. Die ausgewählten Hörbeispiele sollen aus Meisterwerken verschiedener Epochen stammen, wobei auch die zeitgenössische Musik zu berücksichtigen ist. Musik, Geschichte und Stilkunde sind schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, dabei ist eine Beschränkung auf Höhepunkte geboten. Bei der Besprechung einzelner Beispiele sind, wo immer möglich, die Zusammenhänge zwischen der Musik weit zurückliegender Zeiträume und der Musik der Gegenwart bzw. der jüngeren Vergangenheit herzustellen. Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis der Werke zu dienen.
Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen, die von den Schülern oder vom Lehrer musiziert werden können, doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler unentbehrlich. Neben der Kenntnis der Funktion sollte die Befähigung zum Umgang mit Tonträgern und Wiedergabegeräten sowie deren Einsatz in Freizeit und Beruf vermittelt werden. In der Werkbetrachtung sind die Möglichkeiten eines fächerübergreifenden Unterrichtes wahrzunehmen.
Methodische Fragen im Hinblick auf die Musikerziehung in Hort-, Heim- und Jugendgruppe sind, falls erforderlich, sofort in den Unterricht miteinzubeziehen. Dabei sind auch die unterschiedlichen Formen der Fest- und Feiergestaltung zu berücksichtigen. Bei geeigneten Gelegenheiten sollte der Lehrer von der Möglichkeit der Diskussion zur Verlebendigung des Unterrichts Gebrauch machen.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Beherrschung des Instrumentes zum fachgerechten Einsatz in der beruflichen Tätigkeit. Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische Ergänzung zu den im Unterricht aus Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten soll dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des eigenständigen Musizierens in Solo- und Ensemblespiel eröffnen. Die Kenntnis der künstlerischen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Instrumente sowie das schöpferisch-instrumentale Gestalten im beruflichen und persönlichen Bereich soll auch die Persönlichkeitsbildung fördern.
Gitarre
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Stimmen des Instrumentes, Haltung, Wechselschlag und andere technische Übungen. Melodiespiel in der I. und II. Lage. Melodiespiel mit Lagen- und Saitenwechsel unterstützt durch Mitspielen auf leeren und gegriffenen Baßsaiten. Tonleitern. Bindetechnische Spielweisen, Quergrifftechniken. Kadenzen in drei- und vierstimmigen Akkordverbindungen und Dominantseptakkorde.
Solospiel mit steigenden Anforderungen. Zwei- und dreistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme. Leichte Etüden.
Improvisations- und Gestaltungsübungen. Melodiespiel bis zur VII. Lage. Blattspiel einer Melodiestimme aus mehrstimmigen Spielgut mit und ohne Fingersatzhilfen. Gemeinsames Musizieren mit mehreren Gitarren zusammen und auch mit anderen Instrumenten.
Liedbegleitung in verschiedenen Techniken (allenfalls Barregriffe) nach Gehör und nach Noten. Erweiterte Kadenzen. Sammlung einschlägigen Liedgutes.
Die Gitarre im pädagogischen Einsatz (Querverbindung zur Praxis).
- 3. und 4. Semester:
Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.
Sololiteratur im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung der Originalmusik aus der Blütezeit des Instrumentes. Allenfalls Bearbeitungen für Gitarre aus dem Bereich der „E''- und „U''-Musik.
Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen im mehrstimmigen Zusammenspiel. Umstimmen der Saiten.
Die Gitarre als Kammermusikinstrument (Continuospiel) sowie im Einsatz für Fest- und Feiergestaltung.
Liedbegleitung mit gesteigerten Anforderungen. Erweiterung der Liedersammlung.
Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf.
Didaktische Grundsätze:
Im Verlauf des gesamten Instrumentalunterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, die vielseitige Verwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen und zu üben. Zum Unterrichtsgegenstand Musikerziehung und zu den einschlägigen Freigegenständen sind die notwendigen Querverbindungen herzustellen. In diesem Sinne ist auch beim Unterricht in Instrumentalmusik auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen. Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instrumentes sind durch gelegentliches Vorspielen (auch unter Einsatz von Tonband und Schallplatte) von Werken aus alter und neuer Zeit aufzuzeigen.
Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen. Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung; darauf aufbauend Weckung des Verständnisses für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung.
Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich als Primärerfahrung bei gleichzeitigem Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf. Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit. Sensibilisierung der Sinne. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben. Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe. Musik und Bewegung als Möglichkeiten der Entfaltung schöpferischen Tuns im persönlichen und beruflichen Bereich.
Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzubeziehen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Sensibilisierung der Wahrnehmung (auditiv, visuell, taktil, haptisch, kinästhetisch). Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens (auditive Wahrnehmung) besonders im Hinblick auf eine zu steigernde Aufnahmebereitschaft des Körpers für Musik. Praktische Erfahrung mit Elementen, die Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Takt, Rhythmus), Dynamik, Melodie, Form. Differenzierung des Sehens anhand von Bewegungsbeobachtung. Tasten und Wiedergeben von Tasteindrücken. Transfer zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Sinneswahrnehmung, zB zwischen Hören und Tasten. Reflexion über unterschiedliche Erscheinungsformen und Zusammenhänge.
Entwicklung von Körperbewußtsein, Förderung von Koordinationsfähigkeit, Umgang mit dem körperlichen Gleichgewicht, Haltungsschulung einschließlich der Korrektur der Körperaufrichtung durch Ausgleich von Spannung und Entspannung. Erschließen vielfältiger Bewegungserfahrungen (insbesondere Flexibilität in den Grundbewegungsarten) durch Spiel, Improvisation und Imitation. Differenzierung der Bewegungsqualität in Bezug auf Raum, Zeit, Kraft, Partner, Musik, Objekt. Aufbau allenfalls versäumter Primärerfahrungen und deren Bedeutung für die Arbeit mit retardierten Kindern.
Kennenlernen von Musikinstrumenten aller Art (wie Körper als Instrument; Behelfsinstrumente; selbstgebautes Instrumentarium; Stabspiele, Schlag- und Geräuschinstrumente, Flöten) in Verbindung mit Bewegung. Musikalische Improvisation, vokale und instrumentale Begleitung von Bewegungsabläufen.
Kennenlernen verschiedener Materialien wie Reifen, Stäbe, Bälle, Tücher, Naturmaterialien, Alltagsgegenstände. Improvisatorisches Spiel mit unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung der Kombinationsmöglichkeiten. Auswertung der Arbeitsbehelfe im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen.
Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen (Einzel-, Partner- und Gruppenübungen). Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Prozesse. Bewußtmachen non-verbaler Kommunikationssysteme. Entwicklung von Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewußtsein (durch den Wechselbezug von Selbständigkeit und Anpassung, Führen und Folgen, Über- und Unterordnen).
Entwicklung und Förderung der Kreativität, Steigerung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Förderung von Gedächtnis und Orientierung durch alle Lehrstoffbereiche. Möglichkeiten der Umsetzung in der beruflichen Arbeit.
Einblicke in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Analyse von Hospitationen bei rhythmisch-musikalischer Arbeit im Hort. Entwicklungsspezifische Arbeiten in verschiedenen Altersgruppen. Beobachten von gruppendynamischen Vorgängen.
- 3. und 4. Semester:
Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und Vertiefung der gewonnenen Erfahrungen.
Fortführen der Körperbildung, Haltungsschulung und Korrektur der Körperaufrichtung sowie Vertiefen des Körperbewußtseins. Differenzierung der Bewegungs- und Fortbewegungsarten. Bewegungsspiele. Erarbeiten einfacher sowie komplexer Bewegungsabläufe am Platz und im Raum. Bewegungsimprovisation unter Einbeziehung von Liedern, Texten, Spielen und instrumentaler Begleitung (auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen). Kennenlernen von Möglichkeiten der Körperbildung und Verständnis für die psychosomatischen Vorgänge; Folgerungen für das persönliche und berufliche Leben.
Improvisation mit Musikinstrumenten, Sprache, Stimme unter Einbeziehung von Spielmaterialien und Bewegung. Bedeutung der Singstimme für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Einfache musikalische Formmodelle wie Liedformen, Rondo, Kanon, Variation.
Anwendung und Auswertung der verschiedenen Materialien unter neuen Aspekten (wie Spiel, Kommunikation, sensomotorisches Training, Gestaltung).
Vertiefte Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen; Umsetzen dieser Erfahrungen auf das soziale Lernen, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Gemeinschaftsfördernde Übungen mit Hilfe von Musik und Bewegung (Singen, Tanzen, Musizieren; Gestalten von Liedern, Sprüchen, Tanzstücken, szenischem Spiel).
Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung''. Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungshilfe; Hinführen zu deren Einsatz in der eigenen pädagogischen Arbeit. (Ausarbeiten von Themen, allmähliches Übernehmen von Übungseinheiten in der Kleingruppe). Vermitteln der methodisch-didaktischen Grundsätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Lernhilfe (Mengenlehre, Sprachförderung, Schreibförderung, logisches Denken ua.m.). Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur. Nachbesprechung und Analyse von selbständig durchgeführten Übungsabläufen mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen im Rahmen der Hort- und Heimpraxis.
Didaktische Grundsätze:
Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden sollen, müssen auf das eigene Tun und Erleben aufbauen (einschlägige Literatur sollte nur als Anregung oder zur Vertiefung des Verständnisses dienen). Ziel der rhythmisch-musikalischen Erziehung ist die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte und die Erkenntnis ihrer Wechselwirkung (ganzheitliche Erziehung, Bildung der Gesamtpersönlichkeit) auch im Hinblick auf den Sozialbezug.
Die Zusammenarbeit mit der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis ist zu pflegen. Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Pädagogik, Deutsch, Musikerziehung, Instrumentalmusik, Instrumentenbau, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung und Leibeserziehung, sollen wahrgenommen werden.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bildnerische Erziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.
Durch enge Verbindung von vielfältiger bildnerischer Tätigkeit, Kunst- und Werkbetrachtung sowie fachdidaktischer Überlegungen sollen die Schüler jene Einsichten, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, die sie zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller bildnerischer Arbeit in Horten, Heimen und in der außerschulischen Jugendarbeit befähigen. Diese Arbeit schließt die Mitgestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern mit ein. Darüber hinaus sollen die Schüler dazu befähigt werden, ihr persönliches bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es zur Bereicherung ihrer Lebensgestaltung zu nutzen.
Durch Einblick in die Entwicklungsstufen der Bildformen und Gestaltungstypen, durch Einführung in die Fachdidaktik und Methodik des bildnerischen Gestaltens sowie durch berufsbezogene Übungen sollen die Schüler befähigt werden, bildnerische Tätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen anzuregen, entsprechende Materialien, Verfahrensweisen und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.
Elementare Sach- und Methodenkenntnisse für die Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien sollen zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots und einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur hinführen.
Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung leisten.
- 1. und 2. Semester:
Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):
Graphik, Druckgraphik, Malerei, Sachzeichnung, Studien vor dem Objekt. Auswahl und Gewichtung der Aufgaben entsprechend den Vorkenntnissen der Schüler; allenfalls Ergänzungen zur Kunst- und Werkbetrachtung.
Ornamentaler Bereich:
Reihung, Flächenfüllung (mit gleichen und wechselnden Elementen) mit geeigneten Werkzeugen und Materialien (Buntstift, Filzschreiber, Kartoffeldruck, Pinseldruck). Betonen der formalen Beziehungen zwischen Ornament und Gegenstand.
Schrift und Typographie:
Berufsbezogenes Anwenden der Schrift (Elterninformation, Programme, Beschilderung ua.). Schriftdesign. Erkennen von
Ausdrucksqualitäten der Schrift.
Fachdidaktischer Bereich:
Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das bildnerische Gestalten mit Kindern und Jugendlichen geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen in den verschiedenen Berufsfeldern des Erziehers.
Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für das Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind (womöglich anhand von Beispielen).
Einblick in die Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise bei Kindern und Jugendlichen (Gründe für die kindliche Farbwahl, Möglichkeiten des Hinführens zu differenzierter Farb- und Formgebung ua.). Anhand von Arbeiten aus verschiedenen Altersstufen Aufzeigen von Ausdrucksformen bei Kindern und Jugendlichen.
Kunstbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen anhand von Bildbeispielen; Methoden der Werkbetrachtung bei Ausstellungs- und Museumsbesuchen.
- 3. und 4. Semester:
Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):
Graphik, Druckgraphik, Malerei, Sachzeichnung, Studien vor dem Objekt. Auswahl und Gewichtung der Aufgaben entsprechend den Vorkenntnissen der Schüler; allenfalls Ergänzungen zur Kunst- und Werkbetrachtung.
Graphisches und farbiges Gestalten sowie Schrift im Zusammenhang mit berufsbezogenen Aufgabenstellungen. Dekoratives Gestalten unter Einsatz verschiedener Materialien zur festlichen Ausschmückung von Räumen. Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzept.
Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.
Umwelt und Architektur:
Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schüler.
Farbe in der Raumgestaltung anhand praktischer Beispiele.
Fachdidaktischer Bereich:
Aufbau und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten und Comic-strips. Erarbeitung von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.
Interpretation der Arbeiten von Kindern und Jugendlichen; Zusammenstellung von Reihen im Hinblick auf die Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen. Motivation zu bildnerischem Gestalten, zB Musikalische Graphik, Ausarbeitung von methodischen Konzepten. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Hort- und Heimräumen.
Didaktische Grundsätze:
In der Bildnerischen Erziehung stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund. Bei der Auswahl der Stoffgebiete, Themen, Verfahrensweisen, Materialien und Techniken sind jene vorzuziehen, die einen Transfer zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ermöglichen.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Semester ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln. Das ornamentale Gestalten hat seinen Schwerpunkt im 1. und 2. Semester, sollte aber bei Bedarf auch im
- 3. und 4. Semester herangezogen werden.
Querverbindungen zwischen den Bereichen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.
Beim Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.
Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).
Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen die Schüler aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den gewünschten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der audio-visuellen Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler in einer Mappe gesammelt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die fachdidaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit in den verschiedenen Berufsfeldern des Erziehers festzuhalten.
WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Werkerziehung soll auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen aufbauen. Die Schüler sollen einerseits dazu geführt werden, die für ihren künftigen Beruf notwendigen praktischen Werkverfahren zu beherrschen; andererseits sollen sie durch enge Verbindung der praktischen Arbeit mit Werkbetrachtung und fachdidaktischen Überlegungen sowie durch Erwerb von elementaren Sachkenntnissen Einsichten in Werkstoffgegebenheiten, Verfahrensweisen, in Zusammenhänge von Form, Funktion und Material gewinnen und so zu selbständiger systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller Berufsarbeit befähigt werden. Diese Arbeit schließt die kreative Gestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern mit ein. Weiters sollen die Schüler dazu hingeführt werden, Kinder und Jugendliche in Horten, Heimen und Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugendarbeit für das Werken zu interessieren und sie zu eigenständiger Arbeit anzuregen.
Einblicke in Probleme der Produkt- und Umweltgestaltung aus Gegenwart und Vergangenheit sollen die Schüler zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen führen.
Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung leisten.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester
Werken (je 4 Wochenstunden)
Körperhaftes und räumliches Gestalten:
Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit verschiedenen Materialien (zB Ton, Knetwachs, Papiermache, Plastilin, Seife, Holz, Gips, Kunststein). Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Gießverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß, Zinnguß); Abdruckverfahren (zB mit Plastilin, Ton, Wachs ua.).
Fachdidaktische Auseinandersetzung mit den Formmöglichkeiten im plastischen Bereich für verschiedene Altersstufen (insbesondere der Pflichtschule). Hinweise im Hinblick auf Motivation, Aufbaureihen, Sozialformen und Organisation von Arbeitsprozessen.
Werkbetrachtung:
Gewinnen von Einsichten in das Zusammenwirken von Material und formgebenden Verfahren im Dienste einer Aussage anhand von Werken der Plastik aus Vergangenheit und Gegenwart, auch aus der Volkskunst.
Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen für das spielartige Erfassen konkreter Lebenssituationen: Wohnung, Haus, Stadt; zB Sandkastenspiel, Eisenbahnspiel.
Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, zB Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überbrücken mit verschiedenen Materialien; Gewinnen von elementaren Einsichten in statische Sachverhalte.
Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten des Bauens im Schulkind- und Jugendalter (Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug).
Produktgestaltung:
Arbeiten mit verschiedenen Materialien (zB Flechten von Körben, Untersätzen, Matten; Drahtbiegearbeiten). Verschiedene Papierarbeiten (zB Aufziehen von Bildern, Anfertigen von Mappen und Passepartouts) insbesondere Faltarbeiten (zB Mützen, Schiffchen, Faltschachteln). Kindgemäßes Spielzeug aus verschiedenen Materialien,
Dekorationsobjekte - Bereich Gefäßkeramik: Daumenschale, Aufbaukeramik, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf der Töpferscheibe, Glasieren und Engobieren.
Fachdidaktik: Wecken des Verständnisses für die handwerklichen Anforderungen der verschiedenen Techniken. Spielzeug mit einfachen Mechanismen sowie dessen Beurteilung im Hinblick auf Form, Farbe, Materialgerechtigkeit und Funktionstüchtigkeit.
Werkbetrachtung von Keramik im Hinblick auf Form, Farbe und Funktion (Produktanalyse), Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.
Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste des Spieles und der Dekoration:
Bühnenbau für das Puppen-, Märchen-, Schatten- und Stegreifspiel. Wirkung der Farbe im Bühnenbild und beim Kostüm, Beachtung der Beleuchtung und der Raumwirkung auf der Bühne sowie der Zuschauerperspektive; Herstellen von Puppen für das Bühnenspiel, zB Handpuppen, Marionetten; Herstellen von Masken und Kostümen.
Theoretische Auseinandersetzung mit anfallenden technischen Problemen wie mechanische Veränderung der Bühne (zB Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen). Grundtypen des Bühnenspiels (zB Guckkastenbühne, Arena) und der Bühnengestaltung (zB realistisch, stilisiert, abstrakt).
Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugendarbeit, vornehmlich aus leicht bearbeitbaren Materialien und mit rasch bewältigbaren Arbeitsprozessen.
Betrachtung von charakteristischen Beispielen der Fest- und Feiergestaltung, auch in Verbindung mit dem Brauchtum.
Textiles Gestalten (je 1 Wochenstunde):
Textile Techniken: Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Batiken, Applizieren, Stricken und Häkeln; Nähen (Zeichnen einfacher Schnitte). Anfertigen von Werkstücken, die auch eine Kombination von Techniken untereinander oder mit dem Nähen vorsehen. Herstellen von Puppen und Kostümen für das Bühnenspiel, von Gebrauchs- und Dekorationsgegenständen auch im Hinblick auf die Raumgestaltung. Es sind mindestens zwei Werkstücke anzufertigen.
Fachdidaktische Hinweise für die Beschäftigung von Kindern im Pflichtschulalter im textilen Bereich sowie zur Ausstattung von Festen und Feiern. Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Technik, Funktion, Form und Farbe) im textilen Bereich.
- 3. und 4. Semester:
Werken
Körperhaftes und räumliches Gestalten:
Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie zB Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.
Werkbetrachtung von Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.
Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten skulpturalen Gestaltens mit Zehn- bis Achtzehnjährigen.
Räumliches Gestalten im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Einzel-, Gruppenraum und Wohnverband der betreuten Kinder und Jugendlichen. Planlesen, Planskizzen, Planzeichen.
Produktgestaltung:
Herstellen von Produkten mit höherem handwerklichen und gestalterischen Niveau auch aus Materialien mit größerem Bearbeitungswiderstand vornehmlich aus Holz und Metall, zB Gebrauchsgegenstände, Schmuck, Spielzeug auch unter Nutzung von Übertrags- und Lenkmöglichkeit.
Werkbetrachtung: Erarbeiten von Kriterien für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert und Ästhetik). Problematik von Begriffen wie Design, Styling. Unterscheidung subjektiver und objektiver Kriterien und deren Zeitbedingtheit (Gestaltungsnotwendigkeit und Modetrends). Anfertigen einfacher Werkskizzen.
Fachdidaktisches Seminar:
Zusammenstellung von Aufgabenreihen aus den einzelnen Gestaltungsbereichen für die Arbeit in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugendarbeit unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade beim Einsatz verschiedener Materialien und Techniken bei unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.
Didaktisch begründete Aufgaben für einzelne Arbeitsbereiche im Hinblick auf die Abfolge von Aufgabenstellungen, die Reihung nach steigenden Schwierigkeitsgraden, die Entwicklung der Handgeschicklichkeit, die Anforderungen des Materials und die Abhängigkeit vom Werkzeuggebrauch.
Hinweise zur Werkbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen.
Erörterung von berufsbezogenen Umweltproblemen wie zB Hort-, Heim-, Spielplatzgestaltung, Ortsbildpflege und Kulturguterhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der Werkbetrachtung und theoretischen Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung. Textiles Gestalten ist daher ein Semester lang als Doppelstunde anzusetzen.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Semestern sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig angeordnet und aufbauend zu behandeln.
Querverbindung zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis ua. werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere in den Praxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden, wirtschaftlichen Arbeitsablauf sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und audio-visueller Medien ist Bedacht zu nehmen.
Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit dem geplanten Werkstück gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenderen Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig.
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Einfache Berechnungen der Material- und anderer Kosten sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Beruf als Erzieher befähigen.
Der Unfallverhütung ist besondere Beachtung zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von der eigenen praktischen Erfahrung des Schülers ausgehen. Dabei soll der Schüler Einsichten in Sachverhalte womöglich selbständig erarbeiten. Die Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Bei der Auswahl der Werke und Beispiele ist darauf zu achten, daß diese exemplarisch das zu Veranschaulichende belegen. Die Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (zB durch gelegentliche Lehrausgänge).
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Photographien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten der künftigen Berufstätigkeit sollen - allenfalls an Beispielsreihen - gegeben werden.
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung soll der Schüler - aufbauend auf den bisher ausgebildeten Fähigkeiten zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung zu einer sachgerechten und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gemäßen Betreuung im Bereich der Leibesübungen und des Sports befähigt werden.
Insbesondere ist die Befähigung, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten, durch Vermittlung von Kenntnissen von altersadäquatem, leistungs- und milieugerechtem Bildungsgut zu erreichen. Dabei sind die Interessen der Kinder und Jugendlichen, die örtlichen Gegebenheiten und die Aktualität zu berücksichtigen; es sind jedenfalls jene Bereiche des Lehrstoffes zu erarbeiten, die für die Erreichung dieses Zieles erforderlich sind.
Im Hinblick darauf sind die grundlegenden methodischen Verfahren zur Planung, Gestaltung und Auswertung sportlicher Betätigung mit Kindern und Jugendlichen und wie diese aufgrund der kulturellen, biologischen und sozialen Bedeutung der Leibesübungen zu gesunder Lebensführung und zum Sporttreiben zu motivieren sind, zu vermitteln.
Lehrstoff:
Praktische Ausbildung
Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von den Bildungs- und Lehraufgaben her zu sehen: Es ist daher in den praktischen Bereichen der Lehrstoff in einer für die Schüler didaktisch-methodisch transparenten Form darzubieten. In verstärktem Maße ist auf die Beherrschung methodischer Maßnahmen, unter Einschluß von Motivation- und Lernhilfen zu achten.
1., 2., 3. und 4. Semester:
Wesentliche Anmerkungen im Hinblick auf Sicherheit und Methoden in
konkreten Unterrichtssituationen sind kursiv gedruckt.
Motorische Grundlagen:
Ausdauer:
Vornehmlich Verbesserung der allgemeinen Ausdauer.
Kraft:
Verbessern der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen, zB durch Springen, Steigen, Klettern und Hangeln, Stützen, Beugen und Strecken in der Hüfte (Mit gebeugten Beinen und mit rundem Rücken), Ziehen und Schieben.
Schnelligkeit:
Verbessern der Reaktionsschnelligkeit.
Verbessern der Aktions- und Kraftschnelligkeit.
Gelenkigkeit:
Erst nach ausreichender Erwärmung üben.
Verbessern (und Erhalten) der Gelenkigkeit in allen wesentlichen
Gelenken.
Gleichgewicht:
Verbessern des Gleichgewichts.
Verbessern des Balancierens von Geräten.
Gewandtheit:
Verbesserung der Bewegungskoordination.
Ökonomisierung der Bewegung.
Geschicklichkeit:
Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, im Erfahren biomechanischer Grundlagen.
Durch Stellen vielseitiger Bewegungsaufgaben, Aufforderung zu selbständiger Lösung.
Ausgewählte Übungen zum Bewegen, Spielen und Leisten, sowie im Hinblick auf eine gesunde Lebensführung aus den Bereichen
Boden- und Gerätturnen:
Leichtathletik.
Schwimmen.
Wasserspringen.
Spiele.
Gymnasik und Tänze.
Skilauf, Eislauf (mindestens eine Wintersportart) im Hinblick auf die Zielsetzungen der didaktisch-methodischen Ausbildung. Didaktisch-methodische Ausbildung
Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Semestern anknüpfend an Gelegenheiten, die sich in der praktischen Ausbildung ergeben, zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, der Bewegungslehre, Sportpsychologie, Sportsoziologie und Sportbiologie exemplarisch enthalten. Einzelne Bereiche der didaktisch-methodischen Ausbildung sind ab dem 3. Semester nach Möglichkeit im Rahmen der Hort- und Heimpraxis zu erarbeiten.
- 1. Begriffserklärungen:
- Einführung in Fachsprache und Fachliteratur; Gerätekunde.
- Kenntnis der Funktion und der Inhalte einer Systematik der Leibesübungen.
- Kenntnis der Bildungs- und Lehraufgaben des Unterrichtsgegenstandes Leibesübungen.
- Wissen um Verknüpfung von Sport, Politik und Wirtschaft, zB anhand von internationalen Sportereignissen oder einzelnen Sportarten.
- 2. Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsstufen:
- Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen jeden Alters und Geschlechts.
- Sammlung von altersspezifischen Übungs- und Spielgut.
- 3. Die Bedeutung des Sports für behinderte Kinder und Jugendliche:
- Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit von Behinderten, zB bei einfachen Spielen, Schwimmen, rhythmische Bewegungsschulung usw.
- 4. Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses:
- Kenntnis der Lehr- und Lernstufen mit Erarbeitung von praktischen Beispielen aus verschiedenen Sportarten.
- 5. Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:
- Kenntnis der Struktur von methodischen Reihen.
- Sammlung und Anwendung von methodischen Übungs- und Spielreihen.
- 6. Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
- Vorbereitung von Übungseinheiten und deren aufbauende Planung auf längere Sicht.
- Kenntnis der verschiedenen Organisationsformen.
- 7. Intensivierungsmöglichkeiten von Übungen:
- Kenntnis von verschiedenen Intensivierungsmaßnahmen, wie Zusatzaufgabe, Stationsbetrieb, Gerätebahn, Circuit-Training ua.
- Kenntnis von Trainingsmethoden zur Verbesserung der motorischen Grundlagen.
- 8. Gesundheitserziehung:
- Körperliche Leistungsfähigkeit und Gesundheit.
- Haltungsschwächen - Haltungsschäden - Ausgleichsfunktion der Leibesübungen.
- Umweltbedingungen und Hygiene.
- Ernährung und Gesundheit.
- Alkohol-, Nikotin-, Drogenmißbrauch.
- Leibesübungen und geistige Gesundheit.
- 9. Sicherheitsmaßnahmen:
- Wissen um die Unfall- und Verletzungsgefahr.
- Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen. Beherrschung von Sicherungs- und Hilfegriffen, Geräteüberprüfung, Verwendung von Matten, Ordnungsrahmen ua.
- Kenntnis der Baderegeln, Pistenregeln, Sicherheitsbestimmungen bei Wandertagen und Skikursen, Schulsportwochen usw.
- Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unter erschwerten Rahmenbedingungen.
- Verhaltensweisen bei Unfällen.
- 10. Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
- Kenntnis der wichtigsten Spiel- und Wettkampfregeln, Schiedsrichter-, Kampfrichter- und Spielleitertätigkeit.
- Kenntnis der wichtigsten Organisationsformen: zB Planung und Durchführung eines Sportfestes, Anwendung der verschiedenen Austragungsarten von Wettspielen usw.
- 11. Organisationsformen des österreichischen Sports:
- Kenntnis der Struktur und Funktionsweisen des Sports:
Verbandstruktur, Vereinssport, Schulsport, Fitness-Sport usw.
- 12. Sportbiologische Grundkenntnisse:
- Kenntnisse über die Auswirkungen des sportlichen Trainings auf das Herz-Kreislauf-System.
- Erleben und Erkennen der Leistungsfähigkeit des eigenen Herz-Kreislauf-Systems bei verschiedenen Belastungsformen.
- Kenntnisse über die Arbeitsweise und Trainierbarkeit der Muskulatur.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.
Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, welches wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll jedenfalls gesichert sein.
Für eine längerfristige aufbauende Unterrichtsplanung sind klassenbezogene „Semesterpläne'' (Halbjahreszyklen) auszuarbeiten. Sachgerechte methodische Reihen, Übungsstationen, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kurs- oder Blockform. Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb des Pflichtgegenstandes bzw. auch innerhalb der unverbindlichen Übungen).
Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) zu fördern.
Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.
Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen, für die das Moment der Weitergabe im zukünftigen Beruf Priorität hat.
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