Anlage 2 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Anlage 2

— VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische

Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Klienten in verschiedenen sozialpädagogischen Feldern relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können. Dabei sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen.

Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Sozialpädagogen so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.

Die Schüler sollen fachliche, persönliche und soziale Kompetenzen

für ihre Handlungs- und Denkebenen erwerben, wie:

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

Einführung in die Pädagogik als Erziehungswirklichkeit und Erziehungswissenschaft;

Konfrontation mit den Wissenschaftsbegriffen; Kennenlernen der Fachsprache und Grundbegriffe der Pädagogik;

Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis;

die Disziplinen der Pädagogik (allgemeine Pädagogik, historische Pädagogik, Schulpädagogik, Freizeitpädagogik, Sexualpädagogik, Andragogik, Museumspädagogik, Medienpädagogik, Ökopädagogik ...) unter besonderer Berücksichtigung der Sozialpädagogik;

Faktoren und Bedingungen, die das Erziehungsgeschehen bestimmen;

Wesen, Ziele der Erziehung: Person, Methoden, Inhalte und gesellschaftliche Kontexte unter Berücksichtigung von Erzieherverhalten, Erziehungsstile und Erziehungsmaßnahmen;

Menschenbilder in der Erziehung;

Grundbegriffe der allgemeinen Psychologie und ihre verschiedenen Disziplinen (Lernpsychologie, Persönlichkeitspsychologie . . .);

Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der Entwicklung;

Entwicklungspsychologie bis einschließlich Pflichtschulalter;

Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzung für pädagogisches Handeln und Verstehen;

Sozialisationsinstanzen, wie Familie, Kindergarten, Schule, Hort, Milieu usw.;

Grundlagen der menschlichen Kommunikation und Interaktion. Eine einstündige Schularbeit je Semester.

  1. 3. und 4. Semester:

Entwicklungspsychologie des Jugendalters, des erwachsenen Menschen;

Auseinandersetzung mit Alter und Tod;

Darstellen des Entwicklungsverlaufes, mögliche Störungen und deren Begegnungen;

Theorien der Verhaltensänderungen (tiefenpsychologisch, lerntheoretisch, humanistisch orientierte Schulen);

Theorien über Lern- und Verhaltensstörungen;

Medienpädagogik, Medienerziehung - Umgang mit Medien;

Überblick über die Entstehung und die Aufgaben der Sozialpädagogik, Einzelfallhilfe, Gemeinwesenarbeit, Kasuistik, Beratung und Krisenintervention;

Pädagogische Trends: Spezielle Fragen der Gegenwartspädagogik (Scheidungsproblematik, Verwahrlosung, Mißbrauch, Gewalt, Aggression, Süchte/Drogen, Randgruppen der Gesellschaft ua.), Alternativpädagogik;

Kennenlernen unterschiedlicher therapeutischer Modelle;

Auseinandersetzung mit Pionieren der Pädagogik (zB Rousseau, Pestalozzi, Fröbel, Aichhorn ua.)

Psychohygiene der helfenden Berufe, insbesondere des Sozialpädagogen;

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:

soziale Person und soziales Handeln; Individuum und Gruppe, Masse, Individuum und Gesellschaft;

Methoden der Soziologie; Soziologie des dissozialen Verhaltens, Etikettierungstheorie, Schichtentheorie, Freizeitsoziologie.

Der Sozialpädagoge als Anwalt des Kindes in Zusammenarbeit (Auseinandersetzung) mit unterschiedlichen Institutionen (interdisziplinäre Zusammenarbeit);

Möglichkeiten der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Studium der

aktuellen Fachliteratur.

Eine einstündige Schularbeit je Semester.

Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:

  1. 1. und 2. Semester:

Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.

Der Begriff vom Menschen in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik.

Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis: Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus); Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.

Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform.

Probleme symbolischer Darstellung von Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion, Definieren; Argumentieren.

Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit.

Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.

Einzelne philosophische Problemstellungen:

Der Zusammenhang von Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben.

Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.

Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz.

Didaktische Grundsätze:

Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Sozialpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen. Daher muß der Unterricht sowohl den teilnehmerzentrierten Ansatz als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen in besonderer Weise berücksichtigen und damit die Lernenden befähigen, gewonnene Einsichten und erworbenes Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Lernenden und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Mit den Praxisstätten ist Kontakt aufzunehmen und zu halten. Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen, Projekte und Selbststudium sowie aktuelle Fachliteratur zu sichern.

Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Lernenden als gleichwertig anzubieten und in persönlichen Stellungnahmen des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen. Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.

Die Lernenden sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen anzuhalten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsbezogene pädagogische Fragestellungen zu beziehen. Auf das Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen ist besonders Bedacht zu nehmen. Darauf aufbauend sollen sich die Lernenden darin üben, Fachausdrücke in Gruppenarbeit und Diskussion richtig zu verwenden, die gesamte Wirklichkeit der Sozialpädagogik zu erfassen, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Beim zusätzlichen Unterricht 1. und 2. Semester ist nicht sosehr auf die Anhäufung von Kenntnissen, sondern vielmehr auf die Weckung und Förderung des Interesses an der Philosophie, den Erkenntnissen der Psychologie und Soziologie Wert zu legen. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert zu gestalten. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit, auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze, hinzuweisen.

Die Lernenden sollen während der Ausbildung humane Grundhaltungen, Einstellungen und entsprechende Verhaltensweisen erwerben (positives Selbstkonzept, Vorbild- und Autoritätsfunktion, Beziehungsfunktion, Kooperation und Teamfähigkeit, fachliche Kompetenz und Realitätssinn).

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und sozialen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler das Zusammenwirken mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf die Art, den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen können und befähigt werden, einzelne heil- und sonderpädagogische Hilfestellungen zu leisten.

Weiters sollen die Schüler durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen befähigt werden, diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen zu unterscheiden, welche einer Sondererziehung bedürfen.

Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen realistisch abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Durch die im Unterricht erworbenen Kenntnisse soll sich der Schüler seiner eigenen Kompetenzgrenzen bewußt werden und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Fachkräften (Arzt, Psychologe, Therapeuten ua.) erkennen und zu einer solchen befähigt werden. Ziel der Zusammenarbeit ist eine optimale pädagogisch-therapeutische Behandlung und Förderung der Kinder und Jugendlichen.

Lehrstoffe:

  1. 1. und 2. Semester:

    Allgemeiner Teil:

Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.

Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Lernstörungen und systemisches Denken in der Sonder- und Heilpädagogik, Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).

  1. 3. und 4. Semester:

    Spezieller Teil:

Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose.

Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen,

Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen.

Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).

Einzelprobleme:

Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern;

Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten;

Suchtgiftproblematik; Suizid, Suizidversuch und Krisenintervention;

Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.

Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Fallbesprechungen und Aufarbeitung von Fällen sollen auch im Rahmen von Gruppenarbeiten als Vorbereitung zur Teamarbeit dienen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen'' geübt und gefestigt werden.

Anregungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung können für manche Schüler Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.

DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die künftigen Sozialpädagogen dazu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie Entwicklungs- und Integrationsaufgaben in sozialpädagogischen Institutionen, (wie Horte, Heime, außerschulische Jugendarbeit usw.) auf Grund ihres Wissens um die Ziele, Einflußfaktoren und konkreten Realisierungsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu planen, geeignete Methoden zu entwickeln und diese auf ihre Wirksamkeit zu reflektieren. Dazu gehören unter anderem:

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

Einführung in die gesamte Thematik des spielerischen Tuns und Lernens, Überblick über die Spielformen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit ausgewählten praktischen Übungen.

Möglichkeiten und Methoden zur Animation und Motivation und zur Auslösung ganzheitlicher Lernprozesse.

Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur, Materialien, Bildungsmittel und Medien für die sozialpädagogische Praxis.

Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger berufsbezogener Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

Aufzeigen von vielfältigen Lernmethoden (Grundprobleme des Lernens)

und Reflektieren des eigenen Lernverhaltens.

Einführung in die berufsspezifische Fachsprache.

Überblick über das sozialpädagogische Arbeitsfeld, Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des Sozialpädagogen.

Einflußfaktoren und Bedingungsfelder effizienter institutioneller Erziehung: Aufgaben; Zielsetzungen; Raumstruktur; Zeitstruktur; Arbeitsmethoden, Wirkungsanalyse institutioneller Erziehung, Möglichkeiten und Grenzen.

Konkrete Möglichkeiten der Lernerziehung für erfolgreiche Lernbetreuung in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit pro Semester.

  1. 3. und 4. Semester:

Kennenlernen der didaktischen Planungsmodelle, vertiefter Umgang mit systematischer Planung und Reflexion. Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Veranstaltungen im Jahresfestkreis.

Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache und Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audiovisuellen Bereich.

Auseinandersetzung mit Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um Gruppenphänomene erkennen und Gruppenprozesse gezielter steuern zu können.

Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses; Organisationsmanagement, Organisationsentwicklung; Einblick in EDV-unterstützte Wirtschaftsführung.

Auseinandersetzung mit Konzeptarbeit und deren Weiterentwicklung.

Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes, der Jugendlichen und Erwachsenen (Sexualerziehung, Sozialerziehung, Medienerziehung, Konsumerziehung, Friedenserziehung ua.).

Grundlagen pädagogischer Beratung, Einführung in die Methodik der Gesprächsführung (personenzentrierte Gesprächsführung, NLD, TZl ...), Erlangung von Haltungen und Einstellungen als Voraussetzung für Beratungskompetenz. Aufzeigen von Arbeitsfeldern, Beratungssituationen und Zielen (Elternberatung, Drogenberatung, Lehrerberatung, Berufsfindung ...)

Der Erzieherberuf: zB Berufsbild, gesellschaftliches Image, berufs- und standespolitische Fragen, persönliche und fachliche Qualifikation des Berufserziehers, besondere berufliche Belastungen, Fort- und Weiterbildung, Psychohygiene, Supervision; Stellung des Sozialpädagogen im sozialpädagogischen Feld (Abgrenzung zu anderen Professionen).

Bedeutung und Formen von Teamarbeit in der Sozialpädagogik; partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und sonstigen im Erziehungsfeld Wirkenden.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachexperten (Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Kliniken ua.).

Aufzeigen von berufsfeldspezifischen Konzepten, erwerben von Handlungskompetenz für die verschiedenen Fachbereiche.

Fachbereich außerschulische Betreuungsformen:

ganztägige Schulformen und Formen der Heim- und Internatserziehung.

Vertiefte Auseinandersetzung mit Lernbetreuung, Förderprogrammen, Freizeiterziehung, interkulturellem Lernen, Elternarbeit, Teamarbeit, Organisation, Administration und Wirtschaftsführung.

Fachbereich Animation/Freizeit:

Handlungsrelevante Konzepte für Freizeit, Jugendzentren und Clubs. (zB Spielbus, betreute Spielplätze, Neigungsgruppen,

Freizeitbetreuung in ganztägigen Schulformen, Leitung von Wanderungen ua. einschließlich der Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Aktivierung von alten Menschen.)

Exemplarische Einführung in Methoden der Erlebnispädagogik, Gruppenanimation, Theaterpädagogik, Museumspädagogik, Animation und Kulturpädagogik, Auseinandersetzung mit Spielmaterial, Räumen, Umwelten, Ökopädagogik.

Fachbereich Sonderpädagogik; Einführung in handlungsrelevante Konzepte für den Bereich der Heil- und Sonderpädagogik.

Exemplarisches Kennenlernen von Stütz-, Förder- und Trainingsprogrammen in ganzheitlicher Sicht unter Berücksichtigung aktueller Trends; Umgang mit klassischen und alternativen Theoriemodellen.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan in Didaktik ist als Rahmenlehrplan zu verstehen. Die Angaben des Lehrstoffes sind nicht im Sinne einer strengen Systematisierung zu verstehen; Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen sich am Erlebnishintergrund, an den konkreten Praxiserfahrungen und den Bedürfnissen der Schüler orientieren. Durch aufbauende, kontinuierliche Strukturierung der Lehrinhalte sollte dem Schüler jedoch ein geordneter Überblick über den Lehrstoff vermittelt werden.

Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen aktuelle Trends aufgreifen.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbständigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motiviation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in der sozialpädagogischen Arbeit zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens unter verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur notwendig. Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen sollen angeboten und fachorientierte Lehrausgänge durchgeführt werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie den musischen Ausbildungsbereichen zu sichern.

Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.

HORT- UND HEIMPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichts ist es, die Lernenden zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit, die Entwicklungs- und Integrationsaufgabe im sozialpädagogischen Arbeitsfeld zu gestalten sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Sozialpädagogen zu bewältigen.

Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Sozialpädagogen bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit sozialpädagogisch Tätigen sensibilisieren.

Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

Hospitieren und Praktizieren in außerschulischen Betreuungsformen, ganztägigen Schulformen und Formen der Heimerziehung.

Vermittlung eines ersten Einblicks in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse.

An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Erstellen und Auswerten einfacher, auf klar umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und Praktizieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

Bewältigung einfacher geplanter Arbeitseinheiten mit einzelnen oder Kleingruppen unter Berücksichtigung anthropogener und soziokultureller Voraussetzungen. Dokumentation und Reflexion der zielgerichteten Aktivitäten.

Exkursionen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.

Weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten von sozialpädagogischen Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining.

Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen auch in Hinblick auf die Ferialpraxis.

Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis.

Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente.

Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Eine Praxiswoche im Hort oder in einer Tagesheimstätte im

  1. 1. Semester.

    Zwei Praxiswochen im Heim im 2. Semester.

    Drei Wochen Ferialpraxis im sozialpädagogischen Bereich.

  1. 3. und 4. Semester:

Praktizieren im sozialpädagogischen Bereich bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit im verantwortungsbewußten Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.

Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an die jeweilige Institution kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.

Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Sozialpädagogen sowie diverse administrative Arbeiten (zB Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern).

Kennenlernen von und Praktizieren in sonderpädagogischen und freizeitpädagogischen Arbeitsbereichen.

Praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten; spezielle Kasuistik;

Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration Einzelner.

Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining;

Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams''; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Insgesamt vier Praxiswochen im Verlauf des 3. und 4. Semesters mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Die praktische Ausbildung soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis nach Möglichkeit von einem Lehrer unterrichtet werden.

Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch praktische Übungen - auch unter Verwendung audiovisueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und gegebenenfalls Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen fachdidaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.

DEUTSCH

(Lernhilfe, Kinder- und Jugendliteratur, Sprecherziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht - aufbauend auf ihre Vorbildung - erworbene Wissen und Können bewußt für die berufliche Tätigkeit des Sozialpädagogen zu nutzen.

Die Schüler sind zur Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen im freien Gespräch, im Lesen und im Schreiben zu befähigen und auf eine gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.

Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur - unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Autoren - sowie grundlegende Beurteilungskriterien sind zu vermitteln.

Die Schüler sind über die Wirkungsfaktoren und Funktionen von Literatur zu informieren.

Auf berufsbezogene Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Lehrstoff:

  1. 1. bis 4. Semester:

    Lernhilfe:

    Einführung in den Gegenstands- und Aufgabenbereich der Lernhilfe.

Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch für Schulen für das Pflichtschulalter.

Voraussetzungen, Bedingungen, Hemmnisse für den erfolgreichen Spracherwerb im Pflichtschulalter.

Hilfen zur Überwindung von Sprachbarrieren und Sprachstörungen. Theorie und Praxis einer differenzierten Leseerziehung. Einführung in die Methoden des Lesenlernens.

Methoden des weiterführenden Lesens.

Kriterien zur Gestaltung unterschiedlicher Textsorten.

Korrekturübungen.

Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Schreib- und Sprachrichtigkeit.

Methodische Wege des Rechtschreibtrainings.

Spezielle Hilfestellungen für lese- und rechtschreibschwache

Schüler.

Sicherung der Wort-, Satz- und Textgrammatik und Einblick in die methodische Erarbeitung dieses Lehrstoffes.

Hinweise zur differenzierten Förderung von Kindern mit Lernstörungen, Nicht-deutscher Muttersprache sowie Möglichkeiten der Förderung von Hochbegabten.

Kinder- und Jugendliteratur:

Übersicht über die wichtigsten Gattungen und Autoren

zeitgenössischer Kinder- und Jugendliteratur.

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis sowie auf ihre Bedeutung im soziokulturellen Hintergrund der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien.

Methoden der Förderung der Lesemotivation und Leseinteressen.

Kritische Auseinandersetzung mit Kinder- und Jugendzeitschriften und der medialen Verarbeitung von Kinder- und Jugendliteratur.

Anregungen zur praktischen Arbeit mit Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Bereichen des sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

Kriterien zum Aufbau, zur Organisation und Betreuung einer Heim-/Gruppenbibliothek;

Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit öffentlichen Büchereien.

Hinweise auf Institutionen der Kinder- und Jugendliteratur und Leseerziehung.

Sprecherziehung:

Grundlagen der Sprechtechnik und Vortragstechnik.

Techniken des Vorlesens und Erzählens, der freien Rede,

situationsgerechtes Sprechen.

Gesprächsführung.

Hilfen zur Reflexion und Verbesserung des eigenen Sprechverhaltens

im Sinne der Vorbildwirkung.

Erkennen von Sprechfehlern bei Kindern und Hilfen zu deren Abbau.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische

Übungen sollen unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen; dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit Lehrern der Didaktik bzw. Hort- und Heimpraxis zu pflegen.

Unterschiedliche pädagogische Konzepte im Bereich der Übungs- und Fördermöglichkeiten sind zu berücksichtigen.

Anleitungen zur Erstellung von Übungsmaterial, zum Aufbau einer Leseliste und des Einsatzes des Computers in die Lernhilfe sind anzubieten.

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sollen seminaristische sowie erwachsenengerechte Lehr- und Sozialformen eingesetzt werden.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Lernhilfe)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen, sozialen und individuell differenzierten Seiten des Lernprozesses berücksichtigt und fördert.

Der Sozialpädagoge soll auch imstande sein, verschiedene Übungstypen und Zielsetzungen in Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Der Grundwortschatz ist beim Sprechen und Lesen besonders zu berücksichtigen.

Die Sozialpädagogen sollen mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, Übungserfolge herbeizuführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.

Lehrstoff:

  1. 1. bis 4. Semester:

Kennenlernen der Zielsetzungen der Lehrpläne für Schulen für das Pflichtschulalter.

Einblick in die für den Unterricht dieser Schulen jeweils approbierten Lehrwerke und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten.

Einblick in Lernschwierigkeiten und ihre Gründe in fachspezifischer Hinsicht.

Kennenlernen der Probleme des Anfangsunterrichts, zB bei Aussprache, Satzstrukturen, Wortschatz, Orthographie sowie verschiedener Lerntechniken.

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Anwenden, Textbearbeitung, Grammatik, Transfer). Übungen im Erklären wichtiger grammatischer Strukturen und ihrer Anwendung, wie sie sich aus dem Lehrstoff der approbierten Lehrbücher ergeben. Übungen im Erkennen von Lernzielen in Lehrbucheinheiten und vorgegebenen Hausaufgaben.

Korrigieren und Überprüfen von Schülerarbeiten, Einblick in häufig auftretende Fehler und eventuelle Übungsmöglichkeiten, um sie auszumerzen. Erstellen zusätzlicher Übungen im Anschluß an den in einer Lehrbucheinheit gebotenen Lehrstoff.

Behandeln spezifischer Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache, wie sie sich aus den in den Lehrbüchern behandelten Stoffgebieten ergeben, zB Nacherzählen und Zusammenfassen von Texten sowie Verfassen eigener persönlicher Stellungnahmen.

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung bzw. Nacherzählung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext, Möglichkeiten der Hilfestellung für schriftliche Aufgaben durch Leitfragen oder Schlüsselwörter.

Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte; Hilfestellung beim Verfassen persönlicher Stellungnahmen.

Übungen im Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die Lerninhalte sollen in engem Bezug zur praktischen Lernbetreuung stehen.

Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird.

Soweit dies für eine effiziente Lernhilfe notwendig bzw. nützlich erscheint, sollten die Grundkenntnisse und sprachlichen Fertigkeiten des zukünftigen Sozialpädagogen im richtigen Gebrauch der lebenden Fremdsprache im Rahmen der Vermittlung praktischer Übungen aufgefrischt und vervollständigt werden, insbesondere im Hinblick auf ein Bewußtmachen und Erklären grammatischer Strukturen und Regeln und deren Anwendungsmöglichkeiten im kommunikativen Bereich.

In der Lernhilfe ist auf die Förderung aller beim Gebrauch einer Fremdsprache beteiligten Fertigkeiten, wie Sprechen, Hörverstehen, Lesen und Schreiben besonderer Bedacht zu nehmen.

Der Sozialpädagoge soll verschiedene Lerntechniken sowie spezielle Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache in verschiedenen Bereichen kennenlernen.

Geeignete Übungsformen sind ua.:

Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.

Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen, wie Lernspiele, Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele.

Stegreifspiele, Rollenspiel.

Lieder, Reime, Rätsel, zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit.

Übungen im Erstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Zeichnungen, Tabellen, Übersichten usw. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln.

Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben und Arbeitsunterlagen.

Übungen im Korrigieren und Überprüfen von Hausaufgaben.

Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie: bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Schlüsselwörtern, Wortgruppen zum Variieren, Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen.

Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen zu einem sinnvollen Gespräch.

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden).

Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Lesetext.

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext.

Übungen im Zusammenstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern als Stütze für zusammenhängende schriftliche oder mündliche Äußerungen.

Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.

Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte, zum Erfassen und Herausfinden der wesentlichen Informationen.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es - auch unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte - die Kenntnis jener wichtigsten Gesetze und Verordnung sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im sozialpädagogischen Berufsfeld erforderlich sind. Hiebei soll Verständnis für andere Kulturen geweckt werden. Durch die Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft soll die Fähigkeit vermittelt werden, eigenständig aktuelle politische Sachverhalte zu analysieren und kritisch zu beurteilen. Ziel des Unterrichts ist es auch, Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennenzulernen und umweltbewußt und konsumkritisch zu handeln. Es soll die Kenntnis über die verantwortungsbewußte Ausübung der Rechte und staatsbürgerlichen Pflichten vermittelt werden. Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:

Grundlagen der Politik:

Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte; Demokratie (direkte und indirekte), Parlamentarismus, politische Willensbildung in der Demokratie (Wahlen, politische Parteien, Interessensvertretungen; Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene); Politikbereiche (Innenpolitik, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Bildungspolitik, Umweltpolitik, Außenpolitik, Minderheitenpolitik usw.), internationale Politik, Medien und Politik.

Das politische System Österreichs:

Rechtssystem und Bundesverfassung: Grundsätze der Bundesverfassung, Parlament, Bundesregierung und Bundespräsident; Organisation des Staates: Bund, Länder, Selbstverwaltungskörper, insbesondere die Gemeinden; Gesetzgebung; Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung); Möglichkeiten der Kontrolle staatlicher Gewalt (politische, rechtliche und finanzielle Kontrolle; Volksanwaltschaft); Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit; Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten; Grundsätze des Verwaltungsverfahrens.

Aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen:

Globale Tendenzen und Entwicklungen (weltweite Migration, Gegensatz zwischen reichen und armen Ländern - Dritte Welt); Veränderungen seit 1989 und Konflikte in Ost- und Südost-Europa; Nationalismus; Politische Dimension der europäischen Integration (die EU und ihre Institutionen, ihr Einfluß auf die Mitgliedsländer, deren Mitsprachemöglichkeiten).

Personenrecht:

Arten der Person; Beginn und Ende der Rechtsperson; Rechts- und Handlungsfähigkeit; rechtlich bedeutsame Altersstufen, gesetzliche Stellvertretung (unter Einbeziehung der Vormund- und Sachverwalterschaft).

Familienrecht:

Eherecht; Eltern- und Kindschaftsrecht, das eheliche und uneheliche

Kind; Rechte und Pflichten der Eltern; Erziehungsberechtigung; Rechte

des Kindes; Annahme an Kindesstatt; Namensrecht.

Schuldrecht:

Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften; Abschluß und Erfüllung von Verträgen; Sicherung, Änderung und Endigung von Forderungen; die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.);

Schadenersatzrecht: Haftung und Haftpflicht (insbesondere Aufsichtspflichten).

Arbeitsrecht:

Privatrechtliches Arbeitsverhältnis und öffentlich-rechtliches

Dienstverhältnis: Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; arbeitsrechtliche Besonderheiten für die Beschäftigung Jugendlicher; Arbeitnehmerschutzbestimungen; (Anm.: richtig: Arbeitnehmerschutzbestimmungen) kollektives Arbeitsrecht:

(Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Behörden und Verfahren);

Interessensvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Sozialrecht:

Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung;

Arbeitsmarktförderung; Familienlastenausgleich; Mutterschutz.

Jugendfürsorge:

Jugendwohlfahrt, Jugendschutz. Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Horte, Heime, Tagesheimstätten und Dienstrecht der Erzieher in diesen Institutionen des betreffenden Landes.

Gerichte:

Gerichtsorganisation (insbesondere Jugendgerichte); Rechtsstellung

der Richter; Verfahrensgrundsätze.

Strafrecht:

Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen; Delikte (Vergehen und Verbrechen) und Strafen sowie vorbeugende Maßnahmen; Rechtsmittel.

Berufsrelevante straßenpolizeiliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritische Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.

Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie politischen Bildung dienen. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

MATHEMATIK

(Lernhilfe)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung zu fachlich und methodisch richtiger Lernhilfe, bezogen auf den Lehrstoff aus Mathematik der Schulen für das Pflichtschulalter.

Lehrstoff:

  1. 1. bis 4. Semester:

Übersicht über die wichtigsten Zielsetzungen des Lehrplanes aus Mathematik der Schulen für das Pflichtschulalter.

Einblick in einige für den Mathematikunterricht dieser Schulen approbierten Lehrbücher und deren methodischen Aufbau.

Kennenlernen verschiedener Lernschwierigkeiten und Lerntechniken.

Kennenlernen von verschiedenen Methoden der Lernhilfe (zB Lernspiele, Lernkarteien, computerunterstützte Lernhilfen).

Erstellen von Arbeitsmaterialien, Arbeitsblättern, Lernspielen und Lernprogrammen.

Korrektur von Schülerarbeiten, Aufzeigen der häufigsten

Fehlerquellen und deren Bekämpfung.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten pro Semester oder eine zweistündige

Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die Anweisungen zur Lernhilfe sollen möglichst von praktischen Beispielen ausgehen. Soweit es notwendig ist, sind die mathematischen Kenntnisse der künftigen Sozialpädagogen aufzufrischen und zu vervollständigen.

Die Kreativität des Sozialpädagogen bei der Auffindung von Methoden zur Bekämpfung von Lernproblemen ist nach Möglichkeit zu fördern.

Verschiedene Übungen zur Erteilung von Lernhilfe können auch in Gruppenarbeit durchgeführt werden.

Der Sozialpädagoge soll abschätzen können, wie weit eine mathematische Aufgabe durch Anwendung bereits eingeübter Algorithmen gelöst werden kann, bzw. in welchem Ausmaß situationsentsprechende Lösungsverfahren durch selbständiges Denken des Schülers gefordert werden soll.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Für Schüler, für die der Unterrichtsgegenstand nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, soll der Unterricht unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und sie dazu befähigen, in ihrem zukünftigen Beruf als Erzieher bzw. Sozialpädagoge Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.

Die Schüler sollen befähigt werden,

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen.

Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller.

Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zelldifferenzierung, Arbeitsteilung, Zellkolonie, Gewebe, Organ.

Überblick über das System der Pflanzen. Algen, Pilze, Flechten, Moose, Farnpflanzen, Samenpflanzen unter Berücksichtigung bedeutender Pflanzenfamilien und geschützter Pflanzen.

Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß.

Reizreaktionen der Pflanzen.

Überblick über das System der Tiere. Baupläne unter Berücksichtigung bedeutender Vertreter sowie geschützter Tiere. Funktionssysteme (Bewegung, Kreislauf, Stoffwechsel, Empfindungs- und Steuerungssysteme, Fortpflanzung).

Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation;

Molekulargenetik. Angewandte Genetik: Tier- und Pflanzenzucht;

Humangenetik (Erbkrankheiten, Eugenische Maßnahmen); Gentechnik.

Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation; molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen.

Ausgewählte Beispiele der Biotechnologie.

  1. 3. und 4. Semester:

Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung.

Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose):

Abiotische und biotische Umweltfaktoren; Anpassung von Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen; Beziehung der Tiere zur Umwelt-Anpassung an verschiedene Lebensräume; Nahrungsketten; Nahrungskreisläufe; Staatenbildung; Symbiose; Parasitismus. Naturnahe und naturferne Ökosysteme - ausgewählte Beispiele heimischer Lebensräume (Tümpel, Bach, Wald, Boden, Stadt ua.).

Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling).

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren: Chemikalien und Gifte, Lärm, Streß. Naturschutz; Arten- und Biotopschutz.

Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Apsekt (Anm.: richtig: Aspekt) der Gesunderhaltung; Pflege des Dentalapparates. Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates.

Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Organe des Stoffwechsels (Verdauung, Enzyme, Atmung, Blut- und Kreislaufapparat, Immunsystem, Ausscheidung).

Haut; Ganzheitskosmetik. Hormonale Steuerung.

Nervensystem; Psychohygiene; Gefährdung des Menschen durch verschiedene Suchtgifte (beispielsweise durch Alkohol, Nikotin und Drogen), Arzneimittelmißbrauch. Sinnesorgange.

Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.

Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.).

Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren.

Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema ua.).

Didaktische Grundsätze:

Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit mit einzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Gesundheitslehre, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte sowie zu Umwelt- und Gesundheitsbewußtsein.

Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.

Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnise (Anm.: richtig: Ergebnisse).

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gesundheitslehre ist eingebettet in die allgemeine Erziehung des Menschen. Das Stoffgebiet soll einen lustvollen und befriedigenden Zugang zur Gesundheit ermöglichen.

Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, den jungen Menschen einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Sie sollen über hygienische Maßnahmen in Horten, Heimen und sonstigen sozialpädagogischen Einrichtungen - einschließlich Küchenhygiene - informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht - unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte - gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.

Ziel ist es, eine entsprechende Einstellung zur Gesundheit zu wecken und dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.

Lehrstoff:

  1. 2. bis 4. Semester:

Die Schüler sollen befähigt werden, Gesundheit als umfassendes, positives Lebenskonzept zu erkennen und weiterzugeben.

Die dargebotenen Themen reichen von der Aneignung von Gesundheitswissen über die richtige, vollwertige Ernährung, die Verdauung, den Stoffwechsel, Fehlernährung und die Folgen, Körperhygiene, Haut-, Fuß- und Handpflege, Dentalapparat, Empfängnisverhütung, Hauterkrankungen und Allergien, Unfallverhütung, Erste Hilfe, bis zur Stärkung des Umweltbewußtseins und dadurch zur Mitarbeit an einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft.

Aufbauend auf diese Themen sollen die Zusammenhänge zwischen Lebensführung und Wohlbefinden einerseits und Faktoren, die das Krebsrisiko erhöhen andererseits, erarbeitet werden.

Folgende Schwerpunktthemen sollen das Gesundheitswissen der zukünftigen im sozialpädagogischen Berufsfeld Wirkenden vervollständigen: das Immunsystem, die Impfung, Infektionen durch Viren, Bakterien und Parasiten, Desinfektion und Hygiene in Hort, Heim und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen, das Krankenzimmer und die Pflege kranker Kinder und Jugendlicher, die Hausapotheke, Homöopathie, Merkmale psychosozialer Zivilisationserkrankungen.

Didaktische Grundsätze:

Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse in sozialpädagogischen Einrichtungen maßgebend.

Die Schüler sollen die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Personen ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.

Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden. Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.

MUSIKERZIEHUNG

Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage I zur Verordnung BGBl. Nr. 701/1993 finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sowie unter Berücksichtigung erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen sinngemäße Anwendung.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Gitarre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Instrumentalunterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die Schüler befähigt werden, den künftigen beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung. Wechselschlag.

    Melodienspiel in verschiedenen Lagen.

    Melodienspiel mit Lagen- und Saitenwechsel.

    Daumenschlag, Dämpftechnik.

    Zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten.

    Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik.

    Kadenzen in Dur und Moll.

    Barregriff, Anwendung des Kapodasters.

    Tonbildungsübungen.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen und kreatives Gestalten auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Didaktische Aspekte für die berufliche Praxis:

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.

Melodiespiel anhand der Liedsammlung.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten.

Leichte Sololiteratur, die sich auch am Interessensbereich der Schüler und der Berufspraxis orientiert.

  1. 3. und 4. Semester:

    Tonbildungsübungen.

    Bindetechnik.

    Anschlagsarten.

    Lagenwechsel.

    Verzierungen.

    Transponieren.

    Blattspielübungen.

    Verwendung von Nebenstufen, Jazz- und Popularmusikakkordeon.

    Einfache Modulationen.

    Wechselbässe, Baßdurchgänge.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen

Tonarten und Tongeschlechtern.

Solo- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Ensemblespiel mit anderen Instrumenten.

Gegebenenfalls Einbeziehung von E-Gitarre und E-Baß.

Didaktische Aspekte für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Hort- und Heimpraxis.

Selbständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagsarten, Wechselbaß, Baßdurchgang und unter Verwendung von Nebenstufen, besonders in Tonarten, die der Kinder- bzw. Jugendstimme entsprechen.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.

Leichte Sololiteratur für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit.

Didaktische Grundsätze:

Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer vor Aufgaben, die besondere didaktische Vorbereitungen erfordern, damit alle Schüler der Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen aktiv Anteil nehmen können. Grundsätzlich ist zu vermeiden, daß der Gruppenunterricht als eine verkürzte Form des Einzelunterrichts verstanden wird.

Da das Leistungsniveau bei den einzelnen Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit und der Übungsmöglichkeit meist sehr unterschiedlich ist, sollten möglichst Schüler annähernd gleicher Leistungsstufen in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Von Anfang an sind kreatives Gestalten, Improvisation, Gehörbildung, rhythmisches Empfinden und notationsfreies Spiel in Verbindung mit Atmen, Singen und Bewegen zu pflegen. Körper-Rhythmus und andere Instrumente können zur Erarbeitung, Ergänzung und Vertiefung eingesetzt werden. Musikkundliche Kenntnisse sind in der instrumentalen Praxis anzuwenden. Den Schülern sind die notwendigen technischen Anleitungen zum eigenständigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen, zum improvisatorischen Einsatz des Instrumentes sowie Methoden des selbständigen Übens zu vermitteln.

Des Erlernte soll im Musikunterricht sowie im Rahmen der Fest- und Feiergestaltung dargeboten werden.

Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspiel von Werken aus alter und neuer Zeit, auch unter Einsatz technischer Mittler aufzuzeigen.

Im Interesse eines künstlerisch orientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Hort- und Heimpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Instrumentenbau, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülern ermöglichen, das Instrument sowohl berufsspezifisch, als auch zur persönlichen Bereicherung einsetzen zu können.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Rhythmisch-musikalische Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 4. Semester:

Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, taktil, visuell, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung. Differenzierung von Eindrücken über die einzelnen Sinneskanäle zur Förderung der Aufmerksamkeit, der Konzentrations- und Merkfähigkeit. Steigerung der Aufnahmebereitschaft und Fähigkeit zur angemessenen flexiblen Verarbeitung von wechselnden Ansprüchen der Umwelt.

Entwicklung von Körperbewußtsein. Erfahrung des Wechselspiels von körperlicher Spannung und Entspannung und deren Auswirkung auf den emotionalen Bereich. Ansätze zur Analyse der nonverbalen Körpersprache. Vielfältige Bewegungserfahrungen zur Erweiterung des eigenen Bewegungsrepertoires. Differenzierung des individuellen Bewegungsausdrucks durch Spiel, Imitation, Improvisation und Gestaltung mit und ohne Material. Steigerung der Bewegungsqualität in der praktischen Auseinandersetzung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Rhythmus, Takt), Dynamik, Melodie, Form.

Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens sowie zur Steigerung des musikalischen Bewegungsausdrucks. Musikalische Improvisation zur Bewegung mit Körperinstrumenten, Sprache, Stimme, auf Stabspielen, Flöten und selbst gebautem Instrumentarium. Erarbeiten von Bewegungsabläufen frei improvisierten und gebunden Tanzformen unter Einbeziehung von Liedern, Texten und Spielen, mit instrumentaler Illustration und Begleitung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern. Tänzerische Gestaltung von Musikstücken. Einsicht in die charakteristischen Merkmale und Elemente von Musik und deren Auswirkungen auf den Bewegungsausdruck und auf soziale Beziehungen.

Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Vorgänge. Bewußtmachen nonverbaler Kommunikationsformen in Einzel-, Partner- und Gruppenaufgaben. Entwicklung von Selbständigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Einfühlungsvermögen, Anpassung, Toleranz, Fairneß sowie der Fähigkeit zur Kooperation und zum Lösen von Konflikten. Umsetzen der Eigenerfahrung im Bereich des sozialen Lernens bei der Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld.

Entwicklung und Förderung von Phantasie und Kreativität in Bewegung und Musik mit Materialien und Objekten. Intensivieren der Erlebnisfähigkeit. Didaktische Auswertung und Anwendung von rhythmisch-musikalischen Spielformen unter Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten mit sensomotorischem Training und freiem Gestalten.

Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung''.

Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und allenfalls Erwachsenen. Elemente der Rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungsansatz in allen Bereichen des sozialpädagogischen Berufsfeldes. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Didaktische Analyse von Modellen Rhythmisch-musikalischer Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen und auf gruppendynamische Vorgänge. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Gruppe.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe wird die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte angestrebt. Das Erfahren und Erkennen ihrer Wechselbeziehung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung soll auch den Sozialbezug mit einschließen. Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden, müssen auf Eigenerfahrungen aufbauen und durch Analyse sowie Reflexion bewußt gemacht werden. Einschlägige Literatur dient als Anregung und Vertiefung des Verständnisses. Die Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis ist wahrzunehmen.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Apsekte (Anm.: richtig: Aspekte) enthalten:

Er soll dazu beitragen, das bildnerische Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Praktische Arbeit:

    Bereiche:

    Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik).

    Ornament.

    Schrift und Typografie.

    Bildnerisches Gestalten:

    Lernziele:

    Es soll/en

  1. 3. und 4. Semester:

    Praktische Arbeit:

    Bereiche:

    Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik).

    Schrift und Typografie.

    Ornament.

    Planzeichnen.

    Apparative Medien.

    Lernziele:

    Siehe 1. und 2. Semester, darüber hinaus:

    Planzeichnen:

    Es sollen

    - grundlegende gebundene Abbildungsverfahren (Schnitte, Risse, Pläne ua.) angefertigt und angemessen eingesetzt werden können.

    Apparative Medien:

    Es soll

    - erfahren werden, daß auch Foto, Film, Video und andere Geräte

    (Computer, Kopiergerät ua.) geeignete Medien für bildnerisches Gestalten, zur Dokumentation und Interpretation von Realität sowie zur Kommunikation sind.

    Lerninhalte:

    Bildnerisches Gestalten:

Didaktische Grundsätze:

Allgemeines:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Semestern schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Pädagogik, Heim- und Hortpraxis, Deutsch ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere auch in den Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler, in einer Mappe zusammengestellt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die didaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen festzuhalten.

Schwerpunktsetzungen in der Bildnerischen Arbeit in den einzelnen Semestern schließen eine Behandlung in anderen Semestern nicht aus.

Praktische Arbeit:

Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern.

Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).

Planzeichnen darf nicht als Selbstzweck betrieben werden. Komplizierte Verfahren sind auszuschließen. Ebenso sind Konstruktionsaufgaben der Darstellenden Geometrie kein Auftrag dieses Teilbereiches der Bildnerischen Erziehung. Die hergestellten Pläne und Werkzeichnungen sind als sachliches Verständigungsmittel vornehmlich für die Berufswelt aufzufassen.

Im Bereich der apparativen Medien soll der Ausbildungsschwerpunkt bei Darstellungsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten liegen und nicht im Technischen. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in fast allen Unterrichtsgegenständen, bei Unterrichtsprojekten, im Berufsalltag, auch als Mittel der Dokumentation, im Dienste von Schulveranstaltungen ua. sollen dargelegt und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Didaktik, Hort- und Heimpraxis sowie Pädagogik, wahrgenommen werden.

Das Ornament wird insbesondere im Rahmen des Textilen Gestaltens, des Werkens, der Raum- und Bühnengestaltung und fächerübergreifend bei der Gestaltung von Festen und Feiern sinnvoll und berufsbezogen Anwendung finden.

Grundprinzipien ornamentaler Gestaltung können ua. im Rahmen der Kunstbetrachtung sowie des Studiums vor dem Objekt erarbeitet werden.

Kunstbetrachtung - Werkbetrachtung:

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen sie aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken.

Es ist anzuregen, eigenständig Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. zu nutzen. Die Bildbeispiele sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der verschiedenen AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis:

Die fachdidaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll in Hinblick auf den Transfer in das spätere sozialpädagogischen Berufsfeld transparent gemacht werden.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Werkerziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:

Die Werkerziehung soll befähigen, fachtypische und didaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für eigene Werktätigkeit, aber auch bei der Berufstätigkeit in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.

Darüber hinaus soll die Werkerziehung mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut machen, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft aufzeigen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung führen.

Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

  1. 1. bis 4. Semester:

    Werken und Textiles Gestalten:

    Praktische Arbeit:

    Lernziele:

    Es soll/en

  1. 1. und 2. Semester:

    Lerninhalte:

    Werken:

    Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Plastisches Gestalten, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, in Folge auch weiterer Materialien wie Gips und Holz).

Montageverfahren mit verschiedenen vorgefunden Materialien.

Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen; allenfalls auch großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen; Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von einfachen Aufbauten, Bauwerken und Raumgestaltungen.

Produktgestaltung:

Objekte, Werkstücke aus verschiedenen Materialien, wie Papier,

Flechtmaterial und ähnlichem.

Kindgemäßes Spielzeug aus einfachen Materialien.

Gefäßkeramik:

In entsprechenden Techniken, auch Oberflächengestaltung - Glasieren

und Engobieren, Aufbaukeramik, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf

der Töpferscheibe.

Textiles Gestalten:

Gestaltung textiler Produkte: Raumtextilien, textiles Gebrauchsgut, freie Textilgestaltung unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden, flächenverarbeitenden Verfahren, allenfalls Bekleidung.

  1. 3. und 4. Semester:

    Lerninhalte:

    Werken:

    Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontanes oder vorgegebenes Spiel (Kinderspiel, Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken.

Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen (auch im Freien).

Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung.

Produktgestaltung:

Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).

Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Speckstein.

Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.

Lerninhalte:

Textiles Gestalten:

Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken.

Kombinieren von Techniken, in Hinblick auf Anwendung an Objekten und Werkstücken für das kindliche Spiel, sowie Lern- und Bühnenspiel, auch dreidimensional.

Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.

Werkbetrachtung:

Lernziele (1. bis 4. Semester):

Werken/Textiles Gestalten:

Es soll/en

Didaktische Grundsätze:

Allgemein:

Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der Werkbetrachtung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in der Planung der Semestereinheiten schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Musikerziehung, Rhythmische-musikalische Erziehung, Didaktik, Pädagogik, Hort- und Heimpraxis) werden empfohlen und sollen wahrgenommen werden. Themen und Problemstellungen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere in Übungs- und Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotographien ua. angelegt werden.

Schwerpunktsetzungen von Bereichen in den einzelnen Semstern (Anm.: richtig: Semestern) sind möglich, dies schließt ihre Behandlung in anderen Semestern nicht aus.

Werken/Textiles Gestalten:

Praktische Arbeit:

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Medien ist Bedacht zu nehmen.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellung, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten sowie die Fähigkeit zur Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Erziehung zu entsprechenden Arbeitshaltungen und sozialem Verhalten sind zu pflegen.

Kostenberechnungen sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit unter Einbeziehung ökologischer Überlegungen befähigen.

Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benutzung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Bei Bühnengestaltung sind Improvisation und Gestaltung mit einfachen Mitteln unter Ausnützung vorhandener räumlicher Gegebenheiten vorrangig zu bedenken. (Bühnengestaltung kann auch im Hinblick auf fächerübergreifende Aspekte Lerninhalt der Bildnerischen Erziehung sein.)

Werkbetrachtung:

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von eigenen praktischen Erfahrungen der Schüler ausgehen. Einsichten in Sachverhalte sollen womöglich selbständig erarbeitet werden. Es soll angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht einzubringen und entsprechendes Informationsmaterial zu beschaffen.

Es soll auch angeregt werden, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen.

Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist bewußt zu machen.

Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (Lehrausgänge ua.).

Didaktik der Werkerziehung für die berufliche Praxis:

Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll in Hinblick auf den Transfer in das spätere sozialpädagogischen Berufsfeld transparent gemacht werden.

LEIBESERZIEHUNG

Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage I zur Verordnung BGBl. Nr. 701/1993 finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sowie unter Berücksichtigung erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen sinngemäß Anwendung.

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