§ 10a K-LSchAG

Alte FassungIn Kraft seit 10.7.1992

§ 10a

Fraktionen

Die Mitglieder des Kollegiums des Bezirksschulrates mit beschließender Stimme bilden entsprechend den ihrer Bestellung zugrunde liegenden Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Parteien des Landtages (§ 10 Abs. 1) bzw. entsprechend den Anträgen der antragsberechtigten Parteien des Landtages (§ 10 Abs. 3) je eine Fraktion.

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