§ 10a K-EV

Alte FassungIn Kraft seit 15.12.2001

V. Abschnitt

Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen

§ 10a

Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für
40-jährige Betätigung in Silber

(1) Die Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 40-jährige Betätigung in Silber gelangt am dreieckig gefaltenen, 4 cm breiten orangegelben Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Die Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 40-jährige Betätigung in Silber ist eine versilberte Medaille mit einem Durchmesser von 3,2 cm. Sie zeigt auf der Vorderseite das Kärntner Landeswappen, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite trägt ein mit einer Flamme geziertes Schildchen, umgeben von einem Lorbeerkranz, mit der Inschrift “40" und die Umschrift “Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens".

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