Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß BGBl. I Nr. 112/2007 angepasst.
EU-JZG § 0
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kurztitel
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 36/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2007
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
27.12.2011
Abkürzung
EU-JZG
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Langtitel
Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)
StF: BGBl. I Nr. 36/2004 (NR: GP XXII RV 370 AB 439 S. 56 . BR: 7002 AB 7033 S. 707.)
Änderung
BGBl. I Nr. 164/2004 (NR: GP XXII RV 679 AB 742 S. 90 . BR: AB 7168 S 717 .)
BGBl. I Nr. 38/2007 (NR: GP XXIII RV 48 AB 135 S. 25 . BR: AB 7721 S. 746 .)
BGBl. I Nr. 112/2007 (NR: GP XXIII RV 299 AB 335 S. 41 . BR: 7802 AB 7851 S. 751.)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Anwendungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
II. Hauptstück
Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten
Erster Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen
§ 3. Grundlagen
§ 4. Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
Zweiter Abschnitt
Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
§ 5. Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger
§ 6. Österreichischer Tatort
§ 7. Österreichische Gerichtsbarkeit
§ 8. Entscheidungen dritter Staaten oder internationaler Gerichte
§ 9. Strafunmündige
§ 10. Verjährung und Amnestie
§ 11. Abwesenheitsurteile
§ 12. Fiskalische strafbare Handlungen
Dritter Abschnitt
Verfahren zur Bewilligung der Übergabe
§ 13. Zuständigkeit des Gerichtshofes erster Instanz (Anm.: Zuständigkeit)
§ 14. Geschäftsverkehr
§ 15. Vorrang der Übergabe
§ 16. Einleitung des Übergabeverfahrens
§ 17. Anbot der Übergabe
§ 18. Übergabehaft
§ 19. Prüfung des Europäischen Haftbefehls
§ 20. Vereinfachte Übergabe
§ 21. Entscheidung über die Übergabe
§ 22. Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten
§ 23. Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen
§ 24. Durchführung der Übergabe
§ 25. Aufschub der Übergabe
§ 26. Bedingte Übergabe
§ 27. Wiederaufnahme des Übergabeverfahrens
§ 28. Kosten
Vierter Abschnitt
Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
§ 29. Fahndung
§ 30. Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
§ 31. Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung
Fünfter Abschnitt
Durchlieferung
§ 32. Zulässigkeit der Durchlieferung
§ 33. Durchlieferung österreichischer Staatsbürger
§ 34. Durchlieferungsunterlagen
§ 35. Entscheidung über die Durchlieferung
§ 36. Erwirkung der Durchlieferung
§ 37. Kosten der Durchlieferung
§ 38. Verhältnis zu sonstigen internationalen Verpflichtungen
III. Hauptstück
Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen
Erster Abschnitt
Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen
§ 39. Allgemeine Voraussetzungen
§ 40. Zustimmung zur Vollstreckung
§ 41. Haft zur Sicherung der Vollstreckung
§ 42. Inländische Vollstreckungsentscheidung
§ 43. Behandlung einlangender Ersuchen
§ 44. Zuständigkeit und Verfahren
Zweiter Abschnitt
Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten
§ 45. Voraussetzungen
§ 46. Zuständigkeit und Verfahren
§ 47. Ablehnung der Vollstreckung
§ 48. Aufschub der Vollstreckung
§ 49. Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung
§ 50. Verständigungspflicht
§ 51. Geschäftsweg und Übersetzung
Dritter Abschnitt
Vollstreckung vermögensrechtlicher Anordnungen
Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
§ 52. Voraussetzungen
§ 52a. Unzulässigkeit der Vollstreckung
§ 52b. Zuständigkeit
§ 52c. Verfahren
§ 52d. Entscheidung
§ 52e. Aufschub der Vollstreckung
§ 52f. Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten
§ 52g. Erlös aus der Vollstreckung
§ 52h. Einstellung der Vollstreckung
§ 52i. Verständigung des Entscheidungsstaates
§ 52j. Kosten
Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
§ 52k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates
§ 52l. Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten
§ 52m. Vollstreckung im Inland
§ 52n. Verständigung des Vollstreckungsstaates
Vierter Abschnitt
Vollstreckung von Geldsanktionen
Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
§ 53. Voraussetzungen
§ 53a. Unzulässigkeit der Vollstreckung
§ 53b. Zuständigkeit
§ 53c. Verfahren
§ 53d. Entscheidung
§ 53e. Aufschub der Vollstreckung
§ 53f. Erlös aus der Vollstreckung
§ 53g. Ersatzfreiheitsstrafe
§ 53h. Einstellung der Vollstreckung
§ 53i. Verständigung des Entscheidungsstaates
§ 53j. Kosten
Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
§ 53k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates
§ 53l. Widerruf der Befassung
§ 53m. Vollstreckung im Inland
Fünfter Abschnitt
(Anm.: Vollstreckung von Freiheitsstrafen und vorbeugenden Maßnahmen)
§ 54. Erwirkung der Vollstreckung
IV. Hauptstück
Rechtshilfe
Erster Abschnitt
Grundsätze
§ 55. Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Anwendung des ARHG
§ 56. Allgemeiner Grundsatz
§ 57. Zuständigkeit zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens
§ 58. Zulassung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter zu Rechtshilfehandlungen
§ 59. Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit
Zweiter Abschnitt
Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen
§ 60. Allgemeine Voraussetzungen
§ 61. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland
§ 62. Informationsaustausch
Dritter Abschnitt
Eurojust
§ 63. Aufgaben und Ziele
§ 64. Nationales Mitglied
§ 65. Mitglied der gemeinsamen Kontrollinstanz
§ 66. Ersuchen an Eurojust
§ 67. Weitergabe von Informationen
§ 68. Ersuchen von Eurojust
Vierter Abschnitt
Europäisches Justizielles Netz
§ 69. Aufgaben und Ziele
§ 70. Einrichtung von Kontaktstellen
Fünfter Abschnitt
Kontrollierte Lieferung
§ 71. Allgemeiner Grundsatz
§ 72. Zuständigkeit und Verfahren
Sechster Abschnitt
Verdeckte Ermittlungen
§ 73. Voraussetzungen
§ 74. Durchführung der verdeckten Ermittlung
Siebenter Abschnitt
Erwirkung der Rechtshilfe
§ 75. Zustellung von Verfahrensurkunden
§ 76. Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
§ 77. In-Kraft-Treten, Schluss- und Übergangsbestimmungen (Anm.: In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen)
Anhang I
Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird
Anhang II
Europäischer Haftbefehl
Anhang III
Bescheinigung nach Artikel 9 des Rahmenbeschlusses vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
Anhang IV
Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe und Anlage zur Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
Anhang V
Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen
Anhang VI
Bescheinigung nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Anmerkung
Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß BGBl. I Nr. 112/2007 angepasst.
Schlagworte
e-rk, Inh
Verfallsentscheidung, Schlussbestimmung, Strafprozessnovelle 2005 (BGBl. I Nr. 164/2004), EU-JZG-ÄndG 2007 (BGBl. I Nr. 38/2007), Strafprozessreformbegleitgesetz II (BGBl. I Nr. 112/2007)
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2024
Gesetzesnummer
20003339
Dokumentnummer
NOR30006261
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