EU-JZG – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Alte FassungIn Kraft seit 07.8.2013

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Federal law on judicial cooperation in criminal matters with the Member States of the European Union (EU-JZG)

EU-JZG § 0

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Kurztitel

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 36/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 175/2013

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.08.2013

Außerkrafttretensdatum

29.12.2014

Abkürzung

EU-JZG

Index

25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug

Langtitel

Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

StF: BGBl. I Nr. 36/2004 (NR: GP XXII RV 370 AB 439 S. 56 . BR: 7002 AB 7033 S. 707.)

Änderung

BGBl. I Nr. 164/2004 (NR: GP XXII RV 679 AB 742 S. 90 . BR: AB 7168 S 717 .)

BGBl. I Nr. 38/2007 (NR: GP XXIII RV 48 AB 135 S. 25 . BR: AB 7721 S. 746 .)

BGBl. I Nr. 112/2007 (NR: GP XXIII RV 299 AB 335 S. 41 . BR: 7802 AB 7851 S. 751.)

BGBl. I Nr. 134/2011 (NR: GP XXIV RV 1523 AB 1536 S. 135 . BR: AB 8622 S. 803 .)

BGBl. I Nr. 50/2012 (NR: GP XXIV RV 1726 AB 1757 S. 153 . BR: AB 8715 S. 808 .)

BGBl. I Nr. 175/2013 (NR: GP XXIV RV 2379 AB 2465 S. 216 . BR: AB 9117 S. 823 .)

[CELEX-Nr.: 32012L0013 ]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Anwendungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

II. Hauptstück
Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Erster Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 3. Grundlagen

§ 4. Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 5. Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger

§ 5a Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Unionsbürger

§ 6. Österreichischer Tatort

§ 7. Österreichische Gerichtsbarkeit

§ 8. Entscheidungen dritter Staaten oder internationaler Gerichte

§ 9. Strafunmündige

§ 10. Verjährung und Amnestie

§ 11. Abwesenheitsurteile

§ 12. Fiskalische strafbare Handlungen

Dritter Abschnitt
Verfahren zur Bewilligung der Übergabe

§ 13. Zuständigkeit

§ 14. Geschäftsverkehr

§ 15. Vorrang der Übergabe

§ 16. Einleitung des Übergabeverfahrens

§ 16a Rechtsbelehrung nach Festnahme

§ 17. Anbot der Übergabe

§ 18. Übergabehaft

§ 19. Prüfung des Europäischen Haftbefehls

§ 20. Vereinfachte Übergabe

§ 21. Entscheidung über die Übergabe

§ 22. Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten

§ 23. Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen

§ 24. Durchführung der Übergabe

§ 25. Aufschub der Übergabe

§ 26. Bedingte Übergabe

§ 27. Wiederaufnahme des Übergabeverfahrens

§ 28. Kosten

Vierter Abschnitt
Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 29. Fahndung

§ 30. Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls

§ 31. Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung

Fünfter Abschnitt
Durchlieferung

§ 32. Zulässigkeit der Durchlieferung

§ 33. Durchlieferung österreichischer Staatsbürger

§ 34. Durchlieferungsunterlagen

§ 35. Entscheidung über die Durchlieferung

§ 36. Erwirkung der Durchlieferung

§ 37. Kosten der Durchlieferung

§ 38. Verhältnis zu sonstigen internationalen Verpflichtungen

III. Hauptstück
Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt
Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen (Anm.: Vollstreckung von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen)

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Urteilen anderer Mitgliedstaaten (Anm.: Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten)

§ 39. Voraussetzungen

§ 40. Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 40a. Zuständigkeit

§ 41. Haft zur Sicherung der Vollstreckung

§ 41a. Verfahren

§ 41b. Entscheidung

§ 41c. Aufschub der Entscheidung über die Vollstreckung

§ 41d. Fristen für die Entscheidung

§ 41e. Spezialität

§ 41f. Einstellung der Vollstreckung

§ 41g. Verständigung des Ausstellungsstaats

§ 41h. Kosten

§ 41i. Durchbeförderung

§ 41j. Fälle des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 42. Voraussetzungen

§ 42a. Rolle des Anstaltsleiters

§ 42b. Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 42c. Widerruf der Befassung

§ 42d. Vollstreckung im Inland

§ 42e. Durchführung der Überstellung

§ 42f. Zustimmung zur Verfolgung und Bestrafung wegen weiterer Straftaten (Anm.: Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten)

§ 42g. Erwirkung der Durchbeförderung

(Anm.:§§ 43 und 44 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/2011)

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten

§ 45. Voraussetzungen

§ 46. Zuständigkeit und Verfahren

§ 47. Ablehnung der Vollstreckung

§ 48. Aufschub der Vollstreckung

§ 49. Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung

§ 50. Verständigungspflicht

§ 51. Geschäftsweg und Übersetzung

Dritter Abschnitt
Vollstreckung vermögensrechtlicher Anordnungen

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 52. Voraussetzungen

§ 52a. Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 52b. Zuständigkeit

§ 52c. Verfahren

§ 52d. Entscheidung

§ 52e. Aufschub der Vollstreckung

§ 52f. Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten

§ 52g. Erlös aus der Vollstreckung

§ 52h. Einstellung der Vollstreckung

§ 52i. Verständigung des Entscheidungsstaates

§ 52j. Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 52k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 52l. Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten

§ 52m. Vollstreckung im Inland

§ 52n. Verständigung des Vollstreckungsstaates

Vierter Abschnitt
Vollstreckung von Geldsanktionen

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 53. Voraussetzungen

§ 53a. Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 53b. Zuständigkeit

§ 53c. Verfahren

§ 53d. Entscheidung

§ 53e. Aufschub der Vollstreckung

§ 53f. Erlös aus der Vollstreckung

§ 53g. Ersatzfreiheitsstrafe

§ 53h. Einstellung der Vollstreckung

§ 53i. Verständigung des Entscheidungsstaates

§ 53j. Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 53k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 53l. Widerruf der Befassung

§ 53m. Vollstreckung im Inland

(Anm.:Fünfter Abschnitt samt § 54 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/2011)

IV. Hauptstück
Rechtshilfe

Erster Abschnitt
Grundsätze

§ 55. Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Anwendung des ARHG

§ 56. Allgemeiner Grundsatz

§ 57. Zuständigkeit zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens

§ 57a. Zustimmung zur Übermittlung von Daten und Ergebnissen einer Ermittlung durch die Sicherheitsbehörden

§ 58. Zulassung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter zu Rechtshilfehandlungen

§ 59. Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit

Zweiter Abschnitt
Vermeidung paralleler Verfahren

§ 59a Mitteilung über ein Verfahren im Inland an eine Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates

§ 59b Beantwortung einer Mitteilung einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates

§ 59c Aufnahme von Konsultationen

Dritter Abschnitt
Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen

§ 60. Allgemeine Voraussetzungen

§ 61. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland

§ 62. Informationsaustausch

Vierter Abschnitt
Eurojust

§ 63. Aufgaben und Ziele

§ 64. Nationales Mitglied

§ 65. Mitglied der gemeinsamen Kontrollinstanz

§ 66. Ersuchen an Eurojust

§ 67 Verständigungspflichten

§ 68 Behandlung von Ersuchen und Stellungnahmen von Eurojust

§ 68a Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Fünfter Abschnitt
Europäisches Justizielles Netz

§ 69. Aufgaben und Ziele

§ 70. Einrichtung von Kontaktstellen

Sechster Abschnitt
Kontrollierte Lieferung

§ 71. Allgemeiner Grundsatz

§ 72. Zuständigkeit und Verfahren

Siebenter Abschnitt
Verdeckte Ermittlungen

§ 73. Voraussetzungen

§ 74. Durchführung der verdeckten Ermittlung

Achter Abschnitt
Erwirkung der Rechtshilfe

Erster Unterabschnitt

§ 75. Zustellung von Verfahrensurkunden

Zweiter Unterabschnitt

§ 76. Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

Dritter Unterabschnitt
Einholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten

§ 77. Voraussetzungen

§ 78. Inhalt und Form des Ersuchens

§ 79. Geschäftsweg

§ 80. Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten

V. Hauptstück
Überwachung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt
Überwachung von Entscheidungen über Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, und Folgeentscheidungen

Erster Unterabschnitt
Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 81 Voraussetzungen

§ 82 Unzulässigkeit der Überwachung

§ 83 Zuständigkeit

§ 84 Verfahren

§ 85 Entscheidung

§ 86 Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 87 Anpassung der Bewährungsmaßnahmen

§ 88 Fristen

§ 89 Aufschub der Entscheidung

§ 90 Folgeentscheidungen im Inland

§ 91 Rückübertragung und Folgeentscheidungen im Ausstellungsstaat

§ 92 Verständigung des Ausstellungsstaats in allen Fällen

§ 93 Wiederaufnahme des Verfahrens

§ 94 Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 95 Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 96 Zurückziehung der Bescheinigung

§ 97 Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 98 Rückübertragung der Zuständigkeit (Anm.: Rückübertragung der Überwachung)

§ 99 Verständigung des Vollstreckungsstaats im Falle der Zuständigkeit des Ausstellungsstaats für Folgeentscheidungen (Anm.: Verständigung des Vollstreckungsstaats nach Rückübertragung)

Zweiter Abschnitt
Überwachung von Entscheidungen über die Anwendung gelinderer Mittel

Erster Unterabschnitt
Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 100 Voraussetzungen

§ 101 Unzulässigkeit der Überwachung

§ 102 Zuständigkeit

§ 103 Verfahren

§ 104 Entscheidung

§ 105 Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 106 Anpassung der gelinderen Mittel

§ 107 Fristen

§ 108 Aufschub der Entscheidung

§ 109 Zuständigkeit für Folgeentscheidungen

§ 110 Auskunftsersuchen

§ 111 Verständigung des Anordnungsstaats

§ 112 unbeantwortete Verständigungen und Beendigung der Überwachung

§ 113 Übergabe des Betroffenen

§ 114 Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 115 Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 116 Zurückziehung der Bescheinigung

§ 117 Ersuchen um Fortsetzung der Überwachung

§ 118 Entscheidung über Folgemaßnahmen

§ 119 Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 120 Fortsetzung der Überwachung im Inland

§ 121 Verständigung des Vollstreckungsstaats

VI. Hauptstück
Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

§ 122. Verweisungen

§ 123. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung

§ 124. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen

§ 125. Vollziehung

Anhang I

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anhang II

Europäischer Haftbefehl

Anhang III

Bescheinigung nach Artikel 9 des Rahmenbeschlusses vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union

Anhang IV

Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe und Anlage zur Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

Anhang V

Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen

Anhang VI

Bescheinigung nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

Anhang VII

Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union

Anhang VIII

Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten Person

Anhang IX

Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten

Anhang X

Formblatt nach Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen

Anhang XI

Formblatt nach Artikel 17 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen

Anhang XII

Formblatt nach Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft

Anhang XIII

Formblatt nach Artikel 19 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft

Anhang XIV

Liste des Mindestinhalts der Verständigungen Eurojusts (§ 67 Abs. 3)

Anmerkung

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Federal law on judicial cooperation in criminal matters with the Member States of the European Union (EU-JZG)

Schlagworte

e-rk2, Inh

Verfallsentscheidung, Schlussbestimmung, Strafprozessnovelle 2005 (BGBl. I Nr. 164/2004), EU-JZG-ÄndG 2007 (BGBl. I Nr. 38/2007), Strafprozessreformbegleitgesetz II (BGBl. I Nr. 112/2007), EU-JZG-ÄndG 2011 (BGBl. I Nr. 134/2011), Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG (BGBl. I Nr. 50/2012), EU-JZG-ÄndG 2013 (BGBl. I Nr. 175/2013)

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2024

Gesetzesnummer

20003339

Dokumentnummer

NOR40154805

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)