Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Federal law on judicial cooperation in criminal matters with the Member States of the European Union (EU-JZG)
EU-JZG § 0
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kurztitel
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 36/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 175/2013
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.08.2013
Außerkrafttretensdatum
29.12.2014
Abkürzung
EU-JZG
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Langtitel
Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)
StF: BGBl. I Nr. 36/2004 (NR: GP XXII RV 370 AB 439 S. 56 . BR: 7002 AB 7033 S. 707.)
Änderung
BGBl. I Nr. 164/2004 (NR: GP XXII RV 679 AB 742 S. 90 . BR: AB 7168 S 717 .)
BGBl. I Nr. 38/2007 (NR: GP XXIII RV 48 AB 135 S. 25 . BR: AB 7721 S. 746 .)
BGBl. I Nr. 112/2007 (NR: GP XXIII RV 299 AB 335 S. 41 . BR: 7802 AB 7851 S. 751.)
BGBl. I Nr. 134/2011 (NR: GP XXIV RV 1523 AB 1536 S. 135 . BR: AB 8622 S. 803 .)
BGBl. I Nr. 50/2012 (NR: GP XXIV RV 1726 AB 1757 S. 153 . BR: AB 8715 S. 808 .)
BGBl. I Nr. 175/2013 (NR: GP XXIV RV 2379 AB 2465 S. 216 . BR: AB 9117 S. 823 .)
[CELEX-Nr.: 32012L0013 ]
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Anwendungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
II. Hauptstück
Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten
Erster Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen
§ 3. Grundlagen
§ 4. Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
Zweiter Abschnitt
Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
§ 5. Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger
§ 5a Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Unionsbürger
§ 6. Österreichischer Tatort
§ 7. Österreichische Gerichtsbarkeit
§ 8. Entscheidungen dritter Staaten oder internationaler Gerichte
§ 9. Strafunmündige
§ 10. Verjährung und Amnestie
§ 11. Abwesenheitsurteile
§ 12. Fiskalische strafbare Handlungen
Dritter Abschnitt
Verfahren zur Bewilligung der Übergabe
§ 13. Zuständigkeit
§ 14. Geschäftsverkehr
§ 15. Vorrang der Übergabe
§ 16. Einleitung des Übergabeverfahrens
§ 16a Rechtsbelehrung nach Festnahme
§ 17. Anbot der Übergabe
§ 18. Übergabehaft
§ 19. Prüfung des Europäischen Haftbefehls
§ 20. Vereinfachte Übergabe
§ 21. Entscheidung über die Übergabe
§ 22. Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten
§ 23. Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen
§ 24. Durchführung der Übergabe
§ 25. Aufschub der Übergabe
§ 26. Bedingte Übergabe
§ 27. Wiederaufnahme des Übergabeverfahrens
§ 28. Kosten
Vierter Abschnitt
Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
§ 29. Fahndung
§ 30. Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
§ 31. Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung
Fünfter Abschnitt
Durchlieferung
§ 32. Zulässigkeit der Durchlieferung
§ 33. Durchlieferung österreichischer Staatsbürger
§ 34. Durchlieferungsunterlagen
§ 35. Entscheidung über die Durchlieferung
§ 36. Erwirkung der Durchlieferung
§ 37. Kosten der Durchlieferung
§ 38. Verhältnis zu sonstigen internationalen Verpflichtungen
III. Hauptstück
Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen
Erster Abschnitt
Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen (Anm.: Vollstreckung von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen)
Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Urteilen anderer Mitgliedstaaten (Anm.: Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten)
§ 39. Voraussetzungen
§ 40. Unzulässigkeit der Vollstreckung
§ 40a. Zuständigkeit
§ 41. Haft zur Sicherung der Vollstreckung
§ 41a. Verfahren
§ 41b. Entscheidung
§ 41c. Aufschub der Entscheidung über die Vollstreckung
§ 41d. Fristen für die Entscheidung
§ 41e. Spezialität
§ 41f. Einstellung der Vollstreckung
§ 41g. Verständigung des Ausstellungsstaats
§ 41h. Kosten
§ 41i. Durchbeförderung
§ 41j. Fälle des Europäischen Haftbefehls
Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
§ 42. Voraussetzungen
§ 42a. Rolle des Anstaltsleiters
§ 42b. Befassung eines anderen Mitgliedstaats
§ 42c. Widerruf der Befassung
§ 42d. Vollstreckung im Inland
§ 42e. Durchführung der Überstellung
§ 42f. Zustimmung zur Verfolgung und Bestrafung wegen weiterer Straftaten (Anm.: Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten)
§ 42g. Erwirkung der Durchbeförderung
(Anm.:§§ 43 und 44 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/2011)
Zweiter Abschnitt
Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten
§ 45. Voraussetzungen
§ 46. Zuständigkeit und Verfahren
§ 47. Ablehnung der Vollstreckung
§ 48. Aufschub der Vollstreckung
§ 49. Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung
§ 50. Verständigungspflicht
§ 51. Geschäftsweg und Übersetzung
Dritter Abschnitt
Vollstreckung vermögensrechtlicher Anordnungen
Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
§ 52. Voraussetzungen
§ 52a. Unzulässigkeit der Vollstreckung
§ 52b. Zuständigkeit
§ 52c. Verfahren
§ 52d. Entscheidung
§ 52e. Aufschub der Vollstreckung
§ 52f. Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten
§ 52g. Erlös aus der Vollstreckung
§ 52h. Einstellung der Vollstreckung
§ 52i. Verständigung des Entscheidungsstaates
§ 52j. Kosten
Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
§ 52k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates
§ 52l. Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten
§ 52m. Vollstreckung im Inland
§ 52n. Verständigung des Vollstreckungsstaates
Vierter Abschnitt
Vollstreckung von Geldsanktionen
Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
§ 53. Voraussetzungen
§ 53a. Unzulässigkeit der Vollstreckung
§ 53b. Zuständigkeit
§ 53c. Verfahren
§ 53d. Entscheidung
§ 53e. Aufschub der Vollstreckung
§ 53f. Erlös aus der Vollstreckung
§ 53g. Ersatzfreiheitsstrafe
§ 53h. Einstellung der Vollstreckung
§ 53i. Verständigung des Entscheidungsstaates
§ 53j. Kosten
Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
§ 53k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates
§ 53l. Widerruf der Befassung
§ 53m. Vollstreckung im Inland
(Anm.:Fünfter Abschnitt samt § 54 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/2011)
IV. Hauptstück
Rechtshilfe
Erster Abschnitt
Grundsätze
§ 55. Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Anwendung des ARHG
§ 56. Allgemeiner Grundsatz
§ 57. Zuständigkeit zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens
§ 57a. Zustimmung zur Übermittlung von Daten und Ergebnissen einer Ermittlung durch die Sicherheitsbehörden
§ 58. Zulassung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter zu Rechtshilfehandlungen
§ 59. Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit
Zweiter Abschnitt
Vermeidung paralleler Verfahren
§ 59a Mitteilung über ein Verfahren im Inland an eine Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates
§ 59b Beantwortung einer Mitteilung einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates
§ 59c Aufnahme von Konsultationen
Dritter Abschnitt
Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen
§ 60. Allgemeine Voraussetzungen
§ 61. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland
§ 62. Informationsaustausch
Vierter Abschnitt
Eurojust
§ 63. Aufgaben und Ziele
§ 64. Nationales Mitglied
§ 65. Mitglied der gemeinsamen Kontrollinstanz
§ 66. Ersuchen an Eurojust
§ 67 Verständigungspflichten
§ 68 Behandlung von Ersuchen und Stellungnahmen von Eurojust
§ 68a Nationales Eurojust-Koordinierungssystem
Fünfter Abschnitt
Europäisches Justizielles Netz
§ 69. Aufgaben und Ziele
§ 70. Einrichtung von Kontaktstellen
Sechster Abschnitt
Kontrollierte Lieferung
§ 71. Allgemeiner Grundsatz
§ 72. Zuständigkeit und Verfahren
Siebenter Abschnitt
Verdeckte Ermittlungen
§ 73. Voraussetzungen
§ 74. Durchführung der verdeckten Ermittlung
Achter Abschnitt
Erwirkung der Rechtshilfe
Erster Unterabschnitt
§ 75. Zustellung von Verfahrensurkunden
Zweiter Unterabschnitt
§ 76. Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
Dritter Unterabschnitt
Einholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten
§ 77. Voraussetzungen
§ 78. Inhalt und Form des Ersuchens
§ 79. Geschäftsweg
§ 80. Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten
V. Hauptstück
Überwachung justizieller Entscheidungen
Erster Abschnitt
Überwachung von Entscheidungen über Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, und Folgeentscheidungen
Erster Unterabschnitt
Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
§ 81 Voraussetzungen
§ 82 Unzulässigkeit der Überwachung
§ 83 Zuständigkeit
§ 84 Verfahren
§ 85 Entscheidung
§ 86 Wirkung der Übernahme der Überwachung
§ 87 Anpassung der Bewährungsmaßnahmen
§ 88 Fristen
§ 89 Aufschub der Entscheidung
§ 90 Folgeentscheidungen im Inland
§ 91 Rückübertragung und Folgeentscheidungen im Ausstellungsstaat
§ 92 Verständigung des Ausstellungsstaats in allen Fällen
§ 93 Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 94 Kosten
Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat
§ 95 Befassung eines anderen Mitgliedstaats
§ 96 Zurückziehung der Bescheinigung
§ 97 Wirkung der Übernahme der Überwachung
§ 98 Rückübertragung der Zuständigkeit (Anm.: Rückübertragung der Überwachung)
§ 99 Verständigung des Vollstreckungsstaats im Falle der Zuständigkeit des Ausstellungsstaats für Folgeentscheidungen (Anm.: Verständigung des Vollstreckungsstaats nach Rückübertragung)
Zweiter Abschnitt
Überwachung von Entscheidungen über die Anwendung gelinderer Mittel
Erster Unterabschnitt
Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
§ 100 Voraussetzungen
§ 101 Unzulässigkeit der Überwachung
§ 102 Zuständigkeit
§ 103 Verfahren
§ 104 Entscheidung
§ 105 Wirkung der Übernahme der Überwachung
§ 106 Anpassung der gelinderen Mittel
§ 107 Fristen
§ 108 Aufschub der Entscheidung
§ 109 Zuständigkeit für Folgeentscheidungen
§ 110 Auskunftsersuchen
§ 111 Verständigung des Anordnungsstaats
§ 112 unbeantwortete Verständigungen und Beendigung der Überwachung
§ 113 Übergabe des Betroffenen
§ 114 Kosten
Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat
§ 115 Befassung eines anderen Mitgliedstaats
§ 116 Zurückziehung der Bescheinigung
§ 117 Ersuchen um Fortsetzung der Überwachung
§ 118 Entscheidung über Folgemaßnahmen
§ 119 Wirkung der Übernahme der Überwachung
§ 120 Fortsetzung der Überwachung im Inland
§ 121 Verständigung des Vollstreckungsstaats
VI. Hauptstück
Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
§ 122. Verweisungen
§ 123. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung
§ 124. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen
§ 125. Vollziehung
Anhang I
Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird
Anhang II
Europäischer Haftbefehl
Anhang III
Bescheinigung nach Artikel 9 des Rahmenbeschlusses vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
Anhang IV
Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe und Anlage zur Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
Anhang V
Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen
Anhang VI
Bescheinigung nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Anhang VII
Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union
Anhang VIII
Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten Person
Anhang IX
Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten
Anhang X
Formblatt nach Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen
Anhang XI
Formblatt nach Artikel 17 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen
Anhang XII
Formblatt nach Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft
Anhang XIII
Formblatt nach Artikel 19 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft
Anhang XIV
Liste des Mindestinhalts der Verständigungen Eurojusts (§ 67 Abs. 3)
Anmerkung
Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Federal law on judicial cooperation in criminal matters with the Member States of the European Union (EU-JZG)
Schlagworte
e-rk2, Inh
Verfallsentscheidung, Schlussbestimmung, Strafprozessnovelle 2005 (BGBl. I Nr. 164/2004), EU-JZG-ÄndG 2007 (BGBl. I Nr. 38/2007), Strafprozessreformbegleitgesetz II (BGBl. I Nr. 112/2007), EU-JZG-ÄndG 2011 (BGBl. I Nr. 134/2011), Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG (BGBl. I Nr. 50/2012), EU-JZG-ÄndG 2013 (BGBl. I Nr. 175/2013)
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2024
Gesetzesnummer
20003339
Dokumentnummer
NOR40154805
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