EU-JZG – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Alte FassungIn Kraft seit 28.12.2011

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Federal law on judicial cooperation in criminal matters with the Member States of the European Union (EU-JZG)

EU-JZG § 0

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Kurztitel

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 36/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2011

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.12.2011

Außerkrafttretensdatum

06.08.2013

Abkürzung

EU-JZG

Index

25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug

Langtitel

Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

StF: BGBl. I Nr. 36/2004 (NR: GP XXII RV 370 AB 439 S. 56 . BR: 7002 AB 7033 S. 707.)

Änderung

BGBl. I Nr. 164/2004 (NR: GP XXII RV 679 AB 742 S. 90 . BR: AB 7168 S 717 .)

BGBl. I Nr. 38/2007 (NR: GP XXIII RV 48 AB 135 S. 25 . BR: AB 7721 S. 746 .)

BGBl. I Nr. 112/2007 (NR: GP XXIII RV 299 AB 335 S. 41 . BR: 7802 AB 7851 S. 751.)

BGBl. I Nr. 134/2011 (NR: GP XXIV RV 1523 AB 1536 S. 135 . BR: AB 8622 S. 803 .)

BGBl. I Nr. 50/2012 (NR: GP XXIV RV 1726 AB 1757 S. 153 . BR: AB 8715 S. 808 .)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Anwendungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

II. Hauptstück
Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Erster Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 3. Grundlagen

§ 4. Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 5. Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger

§ 6. Österreichischer Tatort

§ 7. Österreichische Gerichtsbarkeit

§ 8. Entscheidungen dritter Staaten oder internationaler Gerichte

§ 9. Strafunmündige

§ 10. Verjährung und Amnestie

§ 11. Abwesenheitsurteile

§ 12. Fiskalische strafbare Handlungen

Dritter Abschnitt
Verfahren zur Bewilligung der Übergabe

§ 13. Zuständigkeit

§ 14. Geschäftsverkehr

§ 15. Vorrang der Übergabe

§ 16. Einleitung des Übergabeverfahrens

§ 17. Anbot der Übergabe

§ 18. Übergabehaft

§ 19. Prüfung des Europäischen Haftbefehls

§ 20. Vereinfachte Übergabe

§ 21. Entscheidung über die Übergabe

§ 22. Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten

§ 23. Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen

§ 24. Durchführung der Übergabe

§ 25. Aufschub der Übergabe

§ 26. Bedingte Übergabe

§ 27. Wiederaufnahme des Übergabeverfahrens

§ 28. Kosten

Vierter Abschnitt
Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 29. Fahndung

§ 30. Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls

§ 31. Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung

Fünfter Abschnitt
Durchlieferung

§ 32. Zulässigkeit der Durchlieferung

§ 33. Durchlieferung österreichischer Staatsbürger

§ 34. Durchlieferungsunterlagen

§ 35. Entscheidung über die Durchlieferung

§ 36. Erwirkung der Durchlieferung

§ 37. Kosten der Durchlieferung

§ 38. Verhältnis zu sonstigen internationalen Verpflichtungen

III. Hauptstück
Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt
Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen (Anm.: Vollstreckung von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen)

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Urteilen anderer Mitgliedstaaten (Anm.: Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten)

§ 39. Voraussetzungen

§ 40. Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 40a. Zuständigkeit

§ 41. Haft zur Sicherung der Vollstreckung

§ 41a. Verfahren

§ 41b. Entscheidung

§ 41c. Aufschub der Entscheidung über die Vollstreckung

§ 41d. Fristen für die Entscheidung

§ 41e. Spezialität

§ 41f. Einstellung der Vollstreckung

§ 41g. Verständigung des Ausstellungsstaats

§ 41h. Kosten

§ 41i. Durchbeförderung

§ 41j. Fälle des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 42. Voraussetzungen

§ 42a. Rolle des Anstaltsleiters

§ 42b. Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 42c. Widerruf der Befassung

§ 42d. Vollstreckung im Inland

§ 42e. Durchführung der Überstellung

§ 42f. Zustimmung zur Verfolgung und Bestrafung wegen weiterer Straftaten (Anm.: Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten)

§ 42g. Erwirkung der Durchbeförderung

(Anm.:§§ 43 und 44 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/2011)

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten

§ 45. Voraussetzungen

§ 46. Zuständigkeit und Verfahren

§ 47. Ablehnung der Vollstreckung

§ 48. Aufschub der Vollstreckung

§ 49. Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung

§ 50. Verständigungspflicht

§ 51. Geschäftsweg und Übersetzung

Dritter Abschnitt
Vollstreckung vermögensrechtlicher Anordnungen

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 52. Voraussetzungen

§ 52a. Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 52b. Zuständigkeit

§ 52c. Verfahren

§ 52d. Entscheidung

§ 52e. Aufschub der Vollstreckung

§ 52f. Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten

§ 52g. Erlös aus der Vollstreckung

§ 52h. Einstellung der Vollstreckung

§ 52i. Verständigung des Entscheidungsstaates

§ 52j. Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 52k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 52l. Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten

§ 52m. Vollstreckung im Inland

§ 52n. Verständigung des Vollstreckungsstaates

Vierter Abschnitt
Vollstreckung von Geldsanktionen

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 53. Voraussetzungen

§ 53a. Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 53b. Zuständigkeit

§ 53c. Verfahren

§ 53d. Entscheidung

§ 53e. Aufschub der Vollstreckung

§ 53f. Erlös aus der Vollstreckung

§ 53g. Ersatzfreiheitsstrafe

§ 53h. Einstellung der Vollstreckung

§ 53i. Verständigung des Entscheidungsstaates

§ 53j. Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 53k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 53l. Widerruf der Befassung

§ 53m. Vollstreckung im Inland

(Anm.:Fünfter Abschnitt samt § 54 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/2011)

IV. Hauptstück
Rechtshilfe

Erster Abschnitt
Grundsätze

§ 55. Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Anwendung des ARHG

§ 56. Allgemeiner Grundsatz

§ 57. Zuständigkeit zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens

§ 57a. Zustimmung zur Übermittlung von Daten und Ergebnissen einer Ermittlung durch die Sicherheitsbehörden

§ 58. Zulassung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter zu Rechtshilfehandlungen

§ 59. Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit

Zweiter Abschnitt
Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen

§ 60. Allgemeine Voraussetzungen

§ 61. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland

§ 62. Informationsaustausch

Dritter Abschnitt
Eurojust

§ 63. Aufgaben und Ziele

§ 64. Nationales Mitglied

§ 65. Mitglied der gemeinsamen Kontrollinstanz

§ 66. Ersuchen an Eurojust

§ 67. Weitergabe von Informationen

§ 68. Ersuchen von Eurojust

Vierter Abschnitt
Europäisches Justizielles Netz

§ 69. Aufgaben und Ziele

§ 70. Einrichtung von Kontaktstellen

Fünfter Abschnitt
Kontrollierte Lieferung

§ 71. Allgemeiner Grundsatz

§ 72. Zuständigkeit und Verfahren

Sechster Abschnitt
Verdeckte Ermittlungen

§ 73. Voraussetzungen

§ 74. Durchführung der verdeckten Ermittlung

Siebenter Abschnitt
Erwirkung der Rechtshilfe

Erster Unterabschnitt

§ 75. Zustellung von Verfahrensurkunden

Zweiter Unterabschnitt

§ 76. Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

Dritter Unterabschnitt
Einholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten

§ 77. Voraussetzungen

§ 78. Inhalt und Form des Ersuchens

§ 79. Geschäftsweg

§ 80. Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten

V. Hauptstück
Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

§ 81. Verweisungen

§ 82. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung

§ 83. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen

§ 84. Vollziehung

Anhang I

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anhang II

Europäischer Haftbefehl

Anhang III

Bescheinigung nach Artikel 9 des Rahmenbeschlusses vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union

Anhang IV

Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe und Anlage zur Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

Anhang V

Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen

Anhang VI

Bescheinigung nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

Anhang VII

Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union

Anhang VIII

Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten Person

Anhang IX

Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten

Anmerkung

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: Federal law on judicial cooperation in criminal matters with the Member States of the European Union (EU-JZG)

Schlagworte

e-rk, Inh

Verfallsentscheidung, Schlussbestimmung, Strafprozessnovelle 2005 (BGBl. I Nr. 164/2004), EU-JZG-ÄndG 2007 (BGBl. I Nr. 38/2007), Strafprozessreformbegleitgesetz II (BGBl. I Nr. 112/2007), EU-JZG-ÄndG 2011 (BGBl. I Nr. 134/2011), Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz – SNG (BGBl. I Nr. 50/2012)

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2024

Gesetzesnummer

20003339

Dokumentnummer

NOR40134695

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